ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.

Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Mehr Meinungsfreiheit!«

»Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Mehr Meinungsfreiheit! – Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Christian Heilmann | GRÜNE
„Verlässlich - Ehrlich - Grün“
Kandidiert im Wahlkreis Deggendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 47.
Nein! Beleidigung, Volksverhetzung oder Holocaustleugnung haben doch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun!
Dr. Anton Hofreiter | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Doreen Siegemund | FDP
„Für weltbeste Bildung“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Monika Göpper | GRÜNE
„Weil Leben schön ist!“
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III.
Ja! Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut es darf aber nicht verletzend gegenüber anderen Lebewesen sein!
Lisa Paus | GRÜNE
„Die Zeit der Entpolitisierung ist vorbei.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Rita Renner | MLPD
„Mach mit! Damit sich wirklich etwas ändert.“
Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Nein! Auf keinen Fall für diese verbrecherischen Meinungen.
Anett Polzin | DiB
„politik.anders.machen“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Wir müssen daran arbeiten, einen friedlichen Ton miteinander zu pflegen und eine tolerante Streitkultur zu entwickeln. Dafür braucht es ein Bewußtsein durch Grenzsetzung bei "Entgleisungen".
Alexander Reich | FDP
„Lösungen statt Ausreden.“
Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Nein! Beispielsweise darf die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehne ich ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zulassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordere ich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Roland Mauden | GRÜNE
„Das weiche Wasser bricht den Stein“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 10.
Nein! Alle oben genannten Äußerungen sind Straftaten und haben mit Meinungsäußerungen oder Meinungsfreiheit nichts zu tun! Jede mögliche Meinung kann auch ohne diese Formen der Äußerung klar und deutlich geäußert und zweifelsfrei kommuniziert werden.
Gregor Voht | FREIE WÄHLER
„Positionen statt Populismus!“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Nein! Im Gegenteil: Gerade im Bereich von Social-Media-Plattformen braucht es eine stärke Durchsetzung des geltenden Rechts.
Gregor Wilkenloh | Die PARTEI
„Ich bin sehr gut“
Kandidiert im Wahlkreis Hanau.
Unentschieden Was ist das für ne bescheuerte These zu der Forderung? "Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten" sind KEINE Meinungen!
Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Mehdi Ebrahimi Zadeh | PIRATEN
„Machen statt Labern, Digitalisierung aber Gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Bonn.
Nein!
Ist mir wichtig!
Grundgesetz Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Dr. Robby Schlund | AfD
„Alles nur kein Standard - Das bin ich!“
Kandidiert im Wahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Keine Angabe Die Frage ist nicht korrekt und verleitet zu Falschaussagen!

Herr Maas will "maas-los" unter o.g. Deckmantel die Meinungsfreiheit einschränken. Auch ohne sein "Netzdurchsuchungsgesetz" reichen die vorhandenen Gesetze aus, um gegen o.g. Straftaten wirksam vorzugehen.
Markus Walter | NPD
„ich will nicht, daß Sie wie ich denken. Ich will, daß Sie denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Ja! Abschaffung des §130
Christian Pape | Kennwort: LIBERAL NACHHALTIG SOZIAL WELTOFFEN
„Christian Pape wählen, heißt Erneuerung einfordern!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Ich stehe für Erneuerung. Daher möchte ich der damit verbundenen Diskussion nicht vorgreifen. Dennoch halte ich eine zivilisierte Diskussionskultur für eine notwendige Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog. Daher möchte ich diese gesellschaftlichen Errungenschaften nicht in Frage stellen.
Michael Theurer | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Robert Helle | DIE LINKE
„Sozial.Gerecht.Frieden.Für Alle“
Kandidiert im Wahlkreis Soest.
Nein! Es ist wichtig über verschiedene Ansichten zu diskutieren. Dennoch halte ich es für absolut falsch, Beleidigungen und andere persönlich Verletzungen die nichts mit konstruktiver Kritik zu tun haben freien Lauf zu geben. Es braucht immer Respekt in einer Gesellschaft damit Menschen mit verschiedenen Ansichten gut miteinander leben können.
Karen Haltaufderheide | GRÜNE
„Jetzt für soziale Gerechtigkeit und umweltgerechtes Wirtschaften in Zukunft. “
Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38.
Eher nicht Mehr Meinungsfreiheit ja! Aber die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen führen nicht zu mehr Meinungsfreiheit sondern zu einer weiteren Brutalisierung des Umgangs miteinander.
Konrad Dippel | Kennwort: Unabhängig, bürgernah, transparent - für humane Marktwirtschaft, Frieden und Menschenwürde global. Vielen Dank für Ihre Stimme und Ihr Vertrauen!
„Mit Herz und Verstand als Erster parteifrei in den Bundestag!“
Kandidiert im Wahlkreis Weiden.
Ja! Wenn ein Idiot Idiotisches sagt, ist das doch kein Verbrechen. Wir sollten eher über folgendes nachdenken:

Wenn wir wissen wollen, wer uns regiert müssen wir nur wissen wen wir nicht kritisieren dürfen.
Christian Hohn | GRÜNE
„Klimaschutz: Lokal handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I.
Eher nicht Begründung: Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Gabriele Perera | V-Partei³
„Verantworungsvolle Politik für eine lebenswerte Zukunft aller Lebewesen “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 24.
Nein! Beleidigung, üble Nachrede, Beschimpfung etc. müssen bestraft werden.
Teresa Klein | ÖDP
„Kopf, Herz und Hand für ein Heute, das ein Übermorgen kennt!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher ja Satire kann viel, wenn sie alles darf.
Jörg Kloppenburg | FDP
„Denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Oberbergischer Kreis.
Nein! Die Meinungsfreiheit hat immer da ihre Grenzen, wo die Freiheiten anderer grundgesetzwidrig eingeschränkt werden.
Martin Hofmann | FDP
„Zukunft gestalten, um Heimat zu bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Weiden.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 54.
Eher nicht Der Geist unseres Grundgesetzes soll bewahrt bleiben! Verbale Verrohung ist oft der erste Schritt zur tatsächlichen Gewalt! Da sollten wir aus unserer Geschichte lernen.
Silke Leber | FDP
„weniger Bürokratie, für unsere Mitte, aus dem Handwerk“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 27.
Nein! Bei Eingriff in die Freiheitsrechte anderer hört die eigene Freiheit auf.
Jörn Krause | ÖDP
„Stark für Familien“
Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Nein! Beleidigungen und ähnliches haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Dies führt zu einer Verrohung der Gesellschaft.
Christof Rausch | AfD
„Mehr Demokratie durch Volksabstimmung“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Nein! Ich glaube nicht das die aufgezählten Straftatbestände Teil der Meinungsfreiheit sind.
Franziska Gminder | AfD
„Fürchte Gott, tue Recht und scheue niemand“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Kein Netzwerksdurchsetzungsgesetz des Herrn Maas! Abschaffen!
Katja Dörner | GRÜNE
„„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt."“
Kandidiert im Wahlkreis Bonn.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Eduard Meßmer | FREIE WÄHLER
„Politik vom Kopf auf die Füße stellen / GLOBAL denken - LOKAL handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Nein! Jede Freiheit endet an der Freiheit und Würde des anderen.
Julius Flinks | GRÜNE
„Jung. Aktiv. Echt Grün. “
Kandidiert im Wahlkreis Cloppenburg – Vechta.
Nein! Nicht alles ist eine legitime Meinung. Den Holocaust zu leugnen geht zum Beispiel gar nicht und muss auch weiterhin bestraft werden.
Grog Grogsen | Kennwort: GROG
„Visafreiheit für Zeitreisende“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Ja! Ganz genau, ihr Wichser !
Dr. Gabriela Seitz-Hoffmann | GRÜNE
„Zukunft wird aus Mut gemacht“
Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 36.
Nein! Diese Äußerungen sind eben keine Meinung sondern Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung usw.
Adrian Charles Gabriel | DIE LINKE
„Aufbruch für Frieden, Umwelt und soziale Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 8.
Nein! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!
Margit Stumpp | GRÜNE
„Mehr GRÜN nach Berlin!“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Eher nicht Wir haben Meinungsfreiheit. Die weitere Ausdehnung würde schnell Persönlichkeitsrechte verletzen.

Wo bestehendes Recht Einzelbestimmungen überflüssig macht, können diese abgeschaft werden, z.B. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen).
Anna von Spiczak | GRÜNE
„Nicht meckern, machen! “
Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I.
Nein! Wir leben in einem freien Land, in dem die Meinungsfreiheit vergleichsweise hoch gehalten wird und das ist auch richtig so. Aber die Grenze ist bei den genannten Beispielen (Volksverhetzung etc) absolut überschritten und diese Ausnahmen müssen erhalten bleiben.
Bettina Stark-Watzinger | FDP
„Bildung ist die Supermacht des 21. Jahrhunderts.“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Nein! Es ist wichtig, dass die Menschen in unserem Land das Gefühl haben, dass sie ihre Meinung frei äußern können. Die Grenze hierfür ist allerdings die Würde des Anderen. Die genannten Straftaten verstoßen gegen diese. Das Verleugnen des Holocaust gehört nicht zur Meinungsfreiheit. Unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten.
Eva-Maria Glathe-Braun | DIE LINKE
„Für eine solidarische und friedliche Gesellschaft an der alle teilhaben können“
Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Nein! Das würde den Rassismus weiter erstarken lassen und die politische Diskussion schwächen.
Jens Bolm | Die PARTEI
„Dings“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Unentschieden Holocaustleugnung ist nicht verhandelbar. Warum aber die imaginären Freunde von verstrahlten Gläubigen geschützt sein müssen, erschließt sich mir nicht.
Susann Rüthrich | SPD
„Gerecht. Echt. Rüthrich“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Nein! Wir wollen der Verbreitung von Hasskriminalität entgegenwirken. Sie sind eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und für die freie und demokratische Gesellschaft. Am Anfang stehen die Worte, dann folgen die Taten.

Wer im Internet kriminelle Parolen veröffentlicht und zu Gewalt gegen Jüdinnen und Juden, Ausländer und Ausländerinnen oder andere aufruft, muss konsequent zur Rechenschaft

gezogen werden. Die Verbreitung rechtswidriger Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung

und Verunglimpfung in den sozialen Netzwerken soll besser und schneller verfolgt werden.

Daher setzen wir uns für eine verbesserte Ausbildung und Ausstattung der Polizeibehörden und Justiz in diesem Bereich ein. Auch die Anbieter von sozialen Netzwerken müssen in die Verantwortung genommen werden. Deshalb führen wir eine Berichtspflicht für Anbieter zum Umgang mit Hinweisen

über rechtswidrige Inhalte sowie einheitliche Standards des Beschwerdemanagements ein.

Vor allem müssen Anbieter aber effektiv mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten.

Hierzu werden wir Kontaktstellen im Inland sowie kurze Reaktionsfristen festlegen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, soll mit empfindlichen Geldbußen bestraft werden. Parallel zu nationalen Schritten setzen wir uns für europaweite und internationale Regeln in diesem

Kontext ein.

Aber allein mit Strafverfolgung ist die gesellschaftliche Aufgabe der Eindämmung von Hass und Hetze im Netz nicht zu lösen. Es bedarf Aufklärung und Gegenrede, um der Verrohung begegnen und wieder eine respektvollere Debattenkultur etablieren zu können. Wenn in Diskussionen die Würde von Menschen angegriffen oder diese diffamiert werden, muss entschieden widersprochen werden. Hier müssen wir entsprechende Förderprogramme

aufsetzen und Strukturen aufbauen, um die Kultur der Gegenrede zu unterstützen.

Ebenso benötigen wir Digitale Bildung und digitale Selbständigkeit als Voraussetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit neuen Medien. Die Menschen müssen in der Lage sein, aus der Vielzahl der Informationen Inhalte einschätzen und bewerten und gezielte Falschinformationen ebenso wie Rechtsverletzungen und Diskriminierungen erkennen zu

können. Es ist von zentraler Bedeutung, die Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche zur digitalen Selbständigkeit zu befähigen. Damit ist das Ziel gemeint, dass jeder Bürger und jede Bürgerin in der Lage sein soll, alle Möglichkeiten der digitale Kommunikation selbständig nutzen und sich zugleich vor allen damit verbundenen Risiken

möglichst gut schützen zu können. Insbesondere Kinder und Jugendliche sowie die ihnen zur Seite stehenden Eltern und Erzieher brauchen hierbei Unterstützung in der Form

verlässlicher, flächendeckend verfügbarer und niedrigschwelliger Beratungs- und Informationsangebote. Notwendig ist auch eine niedrigschwellige Kampagne für die

Befähigung zur digitalen Selbständigkeit in sozialen Netzwerken. In Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, der Bundeszentrale für politische Bildung, Medienschaffenden, Medienwissenschaftlern und Medienpädagogen und den Betreibern der sozialen Netzwerke soll ein solcher Austausch konzipiert und umgesetzt werden.
Henner Kühne | FREIE WÄHLER
„Für Sie in den Bundestag “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Nein! Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden! Die in der Frage genannten Straftatbestände halte ich für sinnvoll.



Der Ton der politischen Auseinandersetzung ist schon scharf genug, ohne dass Beleidigung oder Beschimpfung straffrei ist!
Waldemar Birkle | AfD
„Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
Kandidiert im Wahlkreis Pforzheim.
Keine Angabe Falsche Fragestellung. Ich vermisse hier das Vorgehen gegen linke Gewaltextremisten.
Jonas Richard Schwemmer | PIRATEN
„Akzeptiere oder verändere.“
Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Eher nicht Freiheit endet dort, wo die Freiheit Anderer eingeschränkt wird.
Siegfried Verdonk | Kennwort: SIGGI
„Vereinte Kraft, Großes schafft!“
Kandidiert im Wahlkreis Ahrweiler.
Nein! Straftaten und Meinungsfreiheit dürfen nicht in einen Topf gesteckt werden.
Beate Christine Lippmann | DiB
„Für unsere Kinder: Demokratie muss in Bewegung bleiben“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Unsere Meinungsfreiheit ist perfekt!
Luise Amtsberg | GRÜNE
„Konsequent für Menschenrechte“
Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.




Christian Bartelt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Achim Gert Langer | MENSCHLICHE WELT
„für das Wohl aller Menschen, Tiere und Natur“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Ja! Eine starke, tolerante Demokratie erträgt "dummes Geschwätz".
Ulrike Täck | GRÜNE
„Wer, wenn nicht wir?“
Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7.
Eher nicht Hetze, Lüge und Verläumnung gehören strafverfolgt
Simon Kowalewski | PIRATEN
„Demokratie retten!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Unentschieden Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sie muss aber mit der Freiheit anderer Menschen vor Verfolgung und Rufmord sorgsam abgewogen werden.
Michael Hohenadler | DiB
„Demokratie muss sich endlich bewegen“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Meinungsfreiheit bedeutet nicht das Recht auf Beleidigung. Jeder kann seine Meinung öffentlich kundtun, allerdings muss dafür niemand diskriminiert oder beleidigt werden
Friedrich Christoph Hofmann | MLPD
„Mach mit! Damit sich wirklich etwas ändert!“
Kandidiert im Wahlkreis Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 6.
Eher nicht Für Meinungsfreiheit, aber ncht für Volksverhetzer und Faschisten!
Sebastian Walter | GRÜNE
„Ideen und Herz für das Erzgebirge“
Kandidiert im Wahlkreis Erzgebirgskreis I.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für jeden geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Florian Voß | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 10.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, doch hat sie ihre Grenzen dort, wo die Rechte und die Würde Dritter verletzt werden. Niemals kann die gezielte und gewollte Entwürdigung einer Person, einer Gruppe oder einer Gemeinschaft mit der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden.
Dr. Wolfgang Marc Dörner | AfD
„Einigkeit. Recht. Freiheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Eher nicht Insbesondere muss die Straffreiheit bei Mitgliedern der Regierungsparteien abgeschafft werden. In jüngster Vergangenheit sind insbesondere Regierungsvertreter in der Diskriminierung von regierungskritischen Stimmen negativ und antidemokratisch aufgefallen.
FriGGa Wendt | Kennwort: Grundeinkommen-für-alle.org
„Ich bewerbe mich um diesen Job im BT, um ihn überflüssig zu machen!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Eher ja Aufforderung von Straftaten? Was genau ist eine Straftat? Eine Frau warnt vor HArtz IV Sanktionen, die sie fast und andere ganz ins Grab brachten... und wird für ihren Brief strafrechtlich belangt... die Jobcenterleute machen ungeschoren weiter.

Auf jeden Fall muss man sich frei äußern können - insbesondere über Strukturen und Konstrukte - denn den Mund verbieten heilt nicht die Ursachen, die einem Streit zugrunde liegen!

Es muss vor allem erlaubt sein, die Wahrheit zu sagen auch wenn dabei z.B. (Wirtschafts)Faschismusvergleiche des HartzIV-Systems aufkommen... oder hinsichtlich Kriegs- und Abschiebevorgängen.

Als Beleidigung einstufen würde ich aber weiterhin alles, was rassistisch usw. ist. In wie fern man das "bestraft" oder besser "kontert" liegt in der Kreativität und dem Schmerz des Beleidigten und der Solidarität derer, die endlich mal NICHT WEGGUCKEN, wenn Mobbing geschieht.


Thomas Ney | PIRATEN
„Freie Menschen, freie Meinung!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II.
Eher ja Die genannten Straftatbestände haben größtenteils ihre Berechtigung. Dennoch bin ich für eine größtmögliche Auslegung der Meiunungsfreiheit auf Grundlage der derzeitigen Gesetze. Initiativen zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wie etwa das Netzwerkdurchsetzungsgesetz lehne ich ab.
Jörn Lemke | NPD
„"Wenn die Deutschen zusammenhalten, so schlagen sie den Teufel aus der Hölle" “
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Ja! Es gibt in der BRD Gesetze, die die freie Meinungsäußerung unter Strafe stellen. Eine inhaltliche Diskussion wird dadurch unmöglich! Wir stehen für wirkliche Meinungsfreiheit!
Christian Hufgard | PIRATEN
„Klarmachen zum Ändern!“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 5.
Keine Angabe Ich stehe für eine Stärkung der Meinungsfreiheit. Allerdings ist z.B. Volksverhetzung keine Meinung, sondern ein Aufruf zu einer Straftat. Diese Frage ist insofern nicht sehr glücklich formuliert.
Matthias Seestern-Pauly | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Osnabrück-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein!

Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Barbara Pfeuffer | GRÜNE
„demokratisch, gerecht, zukunftsweisend“
Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 48.
Nein! Meinungsfreiheit bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf Meinung, nicht auf Populismus.
Otto Fricke | FDP
„Ich bin ein Zahlenmensch. Ich setze mich für einen Staat ein, der rechnen kann.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Fritz Haugg | FDP
„Bürgerrechte stärcken“
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Gut, aber sie hat dort ihre Grenzen wo Straftaten betroffen sind. Dies sollte ein unabhängiges Gericht entscheiden und kein privates Unternehmen, wie im Netzdurchsetzungsgesetz gefordert.
Stefanie Maria Weigand | GRÜNE
„Für eine starke Demokratie in einem Land, das lebenswert für alle ist“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 11.
Nein! Unsere Geschichte erlaubt keine Toleranz gegenüber nationalsozialistischem Gedankengut. Das sind wir den Opfern des Nationalsozialismus schuldig!
Michael Bienek | PDV
„Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur wieder auf“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wenn man nicht sagen darf was man meint, hat man keine Meinungsfreiheit. Man muß eine Meinung nicht teilen, aber es muß erlaubt sein diese zu äußern.
Peter Meiwald | GRÜNE
„Versuch, die Welt ein bißchen besser zu hinterlassen als Du sie vorgefunden hast“
Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber insbesondere Delikte der Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beleidigung sind davon zu Recht nicht gedeckt.
Carlos A. Gebauer | FDP
„nemidem laede, immo omnes, quantum potes, iuva“
Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34.
Ja! Die Rede eines Menschen muß frei und offen sein, solange sie nicht zu Straftaten auffordert. Gewalt muß bekämpft werden, nicht das Denken (auch wenn es falsch ist).
Günther Brendle-Behnisch | ÖDP
„Für eine lebenswerte Zukunft unserer Kinder und Enkel“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! hier werden zwei Dinge miteinander verwechselt: Die Freiheit des Denkens und Aussprechens der eigenen Meinung und die Freiheit, andere Menschen und Gruppen zu beschädigen. hier muss das Strafrecht greifen, denn es gilt: Freiheit geht nur in Verantwortung und unter Achtung der Menschenwürde und Freiheit des Anderen!
Matthias Stiel | AfD
„Mut zur Wahrheit“
Kandidiert im Wahlkreis Biberach.
Unentschieden Ich möchte das Recht und Gesetz gilt. Ein Richter hat zu entscheiden, keine private Firma auf Grundlage eines verfassungswidrigen Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Hans-Uwe Scharnweber | Kennwort: Grundgesetz contra Islam
„Grundgesetz contra »Islam«! “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Nein! Kein Freibrief für Beleidiger und Hetzer!
Norbert Großklaus | GRÜNE
„menschlich, mutig, grün“
Kandidiert im Wahlkreis Offenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 24.
Nein!
Ist mir wichtig!
auf gar keinen Fall
Omid Nouripour | GRÜNE
„Für Frieden und Eintracht international“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Maurice Müller | GRÜNE
„Mehr Grün in die Stadt - gesunde, grüne Städte schaffen“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Meinungsfreiheit darf nicht die Diskriminierung von Minderheiten billigen.
Martin Klaus Bochmann | Die PARTEI
„Mir is alles egal.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein! Einschränkung: Die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften sollte straffrei gestellt werden.
Marianne Arens | SGP
„Nie wieder Krieg! Milliarden für Bildung und Jobs statt für Aufrüstung und Krieg“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Ja! Insbesondere muss jede Art von Zensur, z.B. durch Technologiekonzerne wie Google, beseitigt werden.
Therese Lehnen | PIRATEN
„Würde ist unantastbar, Teilhabe durch Mündigkeit, Freiheit und Transparenz“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein! Ein Blick ins Grundgesetzterleichtert die Rechtsfindung. Meinungsfreiheit ist in unserer Demokratie essentiell, sie findet aber aus gutem Grund ihre Schranken und ist kein Supergrundrecht, dass die Freiheiten von Dritten einschränkt und Straftaten erlaubt: "Artikel 2 Abs. 2 GG: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre"
Franz Weber | ÖDP
„Mensch vor Profit! Wenn nicht jetzt, wann dann? “
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 16.
Nein! Straftaten sollen und müssen bestraft werden. Es kommt in diesem Bereich viel auf die Interpretation an. Juristen sind dazu ausgebildet, diese Interpretationen nach bestem Wissen und Gewissen vorzunehmen, allerdings wiederum nach Lage der Gesetze, welche die Legislative vorgibt.
Petra Budke | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Henrik Eisele | PIRATEN
„Sollte. Hätte. Könnte. Würde. Machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Nein! Meinungsfreiheit hat mit den genannten Punkten nichts zu tun. Beleidigungen und Volksverhetzung sind persönliche Angriffe, die in einer sachlichen Diskussion nichts verloren haben. Allerdings sind die bestehenden Gesetze für diese Fälle ausreichend, so dass ein NetzDG nur schadet.
Dr. Florian Toncar | FDP
„Erfahren. Kompetent. Unabhängig. “
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Lucie Misini | DIE LINKE
„Der Mensch zählt!“
Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Unentschieden Meinungsfreiheit ja, aber die hier angegebenen Punkte (Holocaustleugnung, Aufforderung zur Straftat etc.) hat meiner Meinung nach nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Meinungsfreiheit bleibt Meinungsfreiheit, ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen.
Patrick Zwiernik | GRÜNE
„Menschlichkeit und Vielfalt sind nicht verhandelbar “
Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 12.
Eher nicht Der Ausbau der Meinungsfreiheit ist wichtig. Sobald aber das Mittel der Meinungsfreiheit dazu missbraucht wird um zu hetzen ist eine rote Linie überschritten die nciht hinnehmbar ist.
Mirko Dachroth | FDP
„Weitsicht ist keine Sehschwäche!“
Kandidiert im Wahlkreis Märkisch-Oderland – Barnim II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 4.
Nein! Auch heute bereits haben wir eine grundsätzlich umfassende Meinungsfreiheit. Aber die Freiheit der Meinung des einen muss sich an den Freiheiten (und Rechten) anderer Bürger messen lassen und da gibt es dann Grenzen.
Matthias Sauter | MLPD
„Internationalistische Liste/MLPD wählen, damit sich wirklich etwas ändert!“
Kandidiert im Wahlkreis Köln III.
Ja! Unbedingt, aber nicht für Faschisten und Rassisten aller Coleur.
Katharina Schreiner | FDP
„Digitalisierung als Chance nutzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 15.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.


Sven Schuberth | DiB
„nicht schimpfen - Machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Nein! wollen wir zurück nach 1933?
Stephan Thomae | FDP
„Rechtsstaat sichern, Marktwirtschaft gestalten, Europa verbessern“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Eher nicht Meine Freiheit endet an der Freiheit des anderen. Eine Beleidigung oder Üble Nachrede hat wenig mit Meinungsfreiheit zu tun!
Ulrich Lenz | DIE LINKE
„Für Frieden und soziale Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Unentschieden Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in einer Demokratie.

Aber: Was hat Meinungsfreiheit mit übler Nachrede oder den anderen in der Frage aufgezählten Straftatbeständen zu tun? Nichts.

Deswegen - unter diesen Vorraussetzungen - eine Enthaltung.

Und bitte nicht Pressefreiheit mit Meinungsfreiheit verwechseln!
Oliver Michael Krischer | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Michael Gläser | SPD
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 18.
Nein! Ich bin für eine Konsequente strafrechtliche Verfolgung von Rassisten und Nationalisten!
Uwe Andreas Kammer | FREIE WÄHLER
„Anpacken statt abwarten!“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein! Meinungsfreiheit finden seine Grenzen im Strafrecht und darf kein Freibrief werden!
Erik Marquardt | GRÜNE
„Kinder müssen mit Erwachsenen sehr viel Nachsicht haben.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein! Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Axel Troost | DIE LINKE
„Nur wenn wir anders wirtschaften, können wir gut leben“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 6.
Unentschieden Meinungsfreiheit ist ein unschätzbares Gut, aber es ist schon heute zum Glück gut durch das Grundgesetz geschützt.
Sandra Gabriel | Die PARTEI
„Häschen endlich ernst nehmen!“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein! Gut, dass Sie das ansprechen, aber lassen Sie mich zuerst einmal den Leserinnen und Lesern dieser Seite danken, dass sie diese Thesen hier lesen.
Lucia Fischer | ÖDP
„Gutes Leben, jetzt!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Nein! Dadurch wird keine Meinungsfreiheit sondern Anarchismus provoziert! Regeln für Anstand und rechtlich einwandfreie Artikulation müssen ihren Stellenwert behalten!
Kerstin Andreae | GRÜNE
„Erfahrung, Engagement und Herz“
Kandidiert im Wahlkreis Freiburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Eher nicht Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei jetzt schon in jedem Einzelfall mit dem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen wird. Einzelne Bestimmungen wie z.B. der §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) können allerdings entfallen, weil das bereits andersweitig abgedeckt ist.
Dr. Hermann Otto Solms | FDP
„Engagement ist keine Frage des Alters“
Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Peter V. Schädel | ÖDP
„Die Politik ist gehalten, die Schöpfung zu bewahren: Mensch-Tier-Umwelt“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Nein! Die bestehenden Gesetze müssen konsequent angewandt werden.
Sebastian Misselhorn | DIE LINKE
„Soziale Gerechtigkeit fordern - Fachkräfte fördern.“
Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16.
Nein! Weshalb das Leugnen des Holocausts und Volksverhetzung weiterhin bestraft werden sollen, ist meiner Meinung nach selbstverständlich.
Agnes Hasenjäger | DIE LINKE
„Die Reichen müssen zahlen - für unser Gemeinwohl.“
Kandidiert im Wahlkreis Rotenburg I – Heidekreis.
Unentschieden Diese Vorschläge sind der falsche Ansatz. Meinungsfreiheit darf nicht die Freiheit von 200 (oder weniger) reichen Leuten sein, ihre Meinung zu verbreiten.
Stefan Karstens | DIE LINKE
„Sozial. Konsequent. Unbestechlich.“
Kandidiert im Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde.
Nein! Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, etc. haben nichts mit Meinung zu tun.
Tabitha Elkins | Kennwort: Bürgerkandidaten
„Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Worms.
Nein! Mit Rechte kommen Verantwortlichkeit. Meinungsfreiheit muss ohne Mobbing, Hetzerei oder Gewaltaufrufungen stattfinden.
Felix Werth | Gesundheitsforschung
„Beschleunigung der Entwicklung wirksamer Medizin gegen Alterskrankheiten“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Keine Angabe Die Partei für Gesundheitsforschung ist eine Ein-Themen-Partei. Wir wollen die Entwicklung wirksamer Medizin gegen Alterskrankheiten wie Krebs, Alzheimer und Diabetes Typ 2 beschleunigen, weil über 90 Prozent von uns im Alter an mindestens einer Alterskrankheit leiden und wir mit den heutigen Technologien nun endlich die Chance haben, wirksame Medizin dagegen zu entwickeln.

In alle anderen politischen Themen will sich die Partei für Gesundheitsforschung nicht einmischen, da diese bereits ausreichend von den grossen Parteien behandelt werden.
Kerstin Schnapp | GRÜNE
„Politik die Mensch und Umwelt schütz“
Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jeden geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Hubert Nowack | GRÜNE
„Zukunft gestalten, Werte erhalten.“
Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 38.
Nein! Hetze ist keine Meinungsfreiheit, sondern Beleidigung.
Heiko Wundram | GRÜNE
„Zukunft gestalten.“
Kandidiert im Wahlkreis Celle – Uelzen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Nein! Hass ist keine Meinung. Eine Demokratie muss sicherstellen, dass auch die Meinungsfreiheit von Minderheiten geschützt ist, und dies bedingt insgesamt eine klare Grenzsetzung.
Heiko Grupp | MLPD
„Mach mit, damit sich wirklich etwas ändert!“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Nein! Straftaten wie Volksverhetzung mit "Meinungsfreiheit" gleichzusetzen, ist schon krass! Wenn schon, dann "Freier Zugang zu den Massenmedien auf antifaschistischer Grundlage"
Alexandra Helga Munir-Muuß | V-Partei³
„Wir achten alle Lebewesen mit Respekt!“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein! Was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun?


Hermann Soldan | DIE LINKE
„Für eine wirklich soziale und solidarische Politik für ALLE!“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Nein! DIE LINKE steht zu den Fundamenten des Grundgesetzes.
Andreas Leps | GRÜNE
„Mehr GRÜN wagen. Für alle & für ein zukunftsfähiges Land.“
Kandidiert im Wahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Nein! Freiheit ist immer nur die Freiheit der Andersdenkenden. Und Straftaten bleiben Straftaten.
Dr. Matthias Wagner | GRÜNE
„Für Solarenergie und sauberen Verkehr“
Kandidiert im Wahlkreis Mittelsachsen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 8.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Alexander Schestag | PIRATEN
„Teilhabe ist Menschenrecht!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Eher nicht Die Meinungsfreiheit hat Grenzen, wo andere Menschen in ihrer Würde verletzt werden. Allerdings sollte eine Strafverfolgung nicht für übermäßige Aufmerksamkeit vor allem für Volksverhetzer und Holocaustleugner führen.
Fabian Prante | Die Humanisten
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Eher nicht Straftatsbestände, wie der der Beleidigung oder der der Beschimpfung von Weltanschauungsvereinigungen können sicherlich zugunsten von mehr Meinungsfreiheit abgeschafft oder eingeschränkt werden. Die anderen genannten Straftatsbestände haben aber weiterhin ihre Berechtigung.
Paul Bunjes | GRÜNE
„Zukunft gestalten. Heute für morgen.“
Kandidiert im Wahlkreis Kaiserslautern.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 10.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Stefan Welte | Kennwort: Parteiunabhängiger Bürgerkandidat
„Echte Demokratie, für weniger Lobbyistenwohl und mehr Bürgerwohl!“
Kandidiert im Wahlkreis Schwarzwald-Baar.
Eher ja Ausnahme: Die Straftat "Aufforderung zu Straftaten" sollte weder eingeschränkt noch abgeschafft werden.
Sebastian Schäfer | FDP
„Zu streben, zu suchen und niemals zu ruhen“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Annalena Baerbock | GRÜNE
„Ökologisch, weltoffen, gerecht!“
Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Jan-Friedrich Ludwig | V-Partei³
„Vielfalt statt Leitkultur!“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Eher nicht Die genannten Straftaten sollen auch Straftaten bleiben, insbesondere Holocaustleugnung und Volksverhetzung.
Stefanie Remlinger | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Reinickendorf.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Roman Schmitt | PIRATEN
„Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitermachen.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein! Es hat einen guten Grund, weshalb Holocaustleugnung etc. verboten sind. Dies hat auch weiterhin zu gelten.
Ulrich Lechte | FDP
„Freiheit und Bürgerrechte bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Auch hier sehe ich keine Begründung, das gut laufende System zu ändern.
Thomas L. Kemmerich | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Jürgen Mollik | Kennwort: Bürgerkandidat – für Gemeinwohl und Volksentscheid
„Gemeinwohl u. Volksentscheid“
Kandidiert im Wahlkreis Unna I.
Unentschieden Perfide Frage. Holocaustleugnung und üble Nachrede gleichzusetzen. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo er die Freiheit anderer einschränkt. Je nach Handlung ist von Richtern unabhängig zu urteilen
Martin Schauerte | ÖDP
„"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wenn man mal gelesen hat, was während der Flüchtlingswelle in den sozialen Netzwerken gepostet wurde, kann man dem nicht zustimmen. Einige, menschenverachtende Beleidigungen habe ich selbst zur Anzeige gebracht.
Dirk Klaus Driesang | AfD
„Weil es ums Ganze geht!“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Eher ja Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, dieses unterliegt gerade einem Zensurminister Maas. Eine (leichte!) Gegenbewegung sollte hier gut tun. Das gilt allerdings nicht für den Bereich Holocaustleugnung.
Patrick Kulinski | PIRATEN
„Lebt doch, wie ihr wollt!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Eher ja Ehrdelikte ohne Tatsachenbehauptung sind in meinen Augen nicht konkret genug fassbar uns sollten prinzipiell abgeschafft werden. Ich bin bei Straftatbeständen mit Tatsachenbehauptung weiterhin lediglich für eine Aufweichung, weil eine Behauptung wie etwa eine Holocaustleugnung unterstützt durch eine solide Argumentation für eine kritische Diskussion immer geäußert werden dürfen muss. Sobald aus einer Behauptung jedoch eine Parole bzw. üble Nachrede ohne Argumentation wird ist dies in besonderen Einzelfällen zu bestrafen, sofern das Gegenteil kriminaltechnisch, historisch und wissenschaftlich belegt ist. Die Aufforderung zu Straftaten ist jedoch immer durch die Staatsanwaltschaft zu verfolgen.
Dennis Nusser | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Eher nicht Für mich darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehne ich ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zulassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordere ich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Christian Dürr | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Holger Dirk Pangritz | V-Partei³
„Visionäre statt Reaktionäre - Politik mit Zukunft für alle Lebewesen!“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Volksverhetzung gehört nicht zur Meinungsfreiheit. Beleidigungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit.
Hannes Stockert | MLPD
„Für Arbeitsplätze UND Umweltschutz“
Kandidiert im Wahlkreis Mülheim – Essen I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10.
Nein! Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

Schluss mit rassistischer, nationalistischer oder antikommunistischer Hetze und Spaltung.

Härteste Verfolgung faschistischer Propaganda und Hetze!
Lea Magdalena Laux | PIRATEN
„Ich upgrade dein Demokratiesystem, wenn du mich im Parlament installierst “
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht Freiheit endet dort, wo die Freiheit einer anderen Person eingeschränkt oder deren Würde verletzt wird. Daher ist es wichtig, diesen Rahmen zu beachten und Straftaten wie Beleidigung oder ähnliches weiter unter Strafe zu lassen.
Corinna Rüffer | GRÜNE
„Für eine soziale und gerechte Zukunft“
Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Uwe Burkart | AfD
„Für unser Land für unsere Werte“
Kandidiert im Wahlkreis Calw.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 26.
Eher nicht Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Wenn es strafbewehrte Äusserungen gibt sollen diese jedoch von Polizei und Gerichten nachverfolgt werden und nicht selbsternannter Ersatzjustiz à la Facebook- löschung, die keiner weiteren Kontrolle unterliegt.
Konstantin v. Notz | GRÜNE
„Für Recht und Freiheit“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Reginald Hanke | FDP
„Werden wir das Land in dem sich die Zukunft am wohlsten fühlt.“
Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Clemens Rostock | GRÜNE
„Man sollte die Welt so nehmen wie sie ist, aber nicht so lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Eher nicht Die aktuelle Hetze im Netz würde dadurch wohl noch schlimmer. Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Einzelne Straftatbestände könnten allerdings beendet werden, wie der §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnisse), weil dies durch Beleidigung bereits abgedeckt ist.
Christian Kißler | DIE LINKE
„Konsequent. Miteinander.“
Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Keine Angabe Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man ein Arschloch oder Idiot sein darf. Die freie Meinung soll weiterhin möglich sein. Das ist unglaublich wichtig! Aber Beleidigungen können zum Teil mehr verletzen als andere Straftaten. Und dies muss und soll weiter bestraft werden können. Beleidigung und Volksverhetzung sind keine Meinungsfreiheit.
Kurt Rieder | ÖDP
„"Raus aus dem Hamsterrad"“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht Wir leben in einem Staat, in dem wir alles denken und (fast) alles sagen dürfen. Die wenigen Regelungen dürfen schon bleiben. Beleidigungen, zum Beispiel von religiösen Einstellungen, sind für eine Gesellschaft kontraproduktiv. Auch Kabarett und Comedy haben da ihre Grenzen.
Michael Thomas Kneifel | V-Partei³
„Neue Politik ohne Leid jeglicher Art und ohne Lobbyismus!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Nein! Was falsch ist, muss auch bestraft werden können.
Bernhard Zimniok | AfD
„Wiederherstellung des sozialen Gleichgewichts, der Inneren/ Äußeren Sicherheit“
Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Eher nicht Beleidigung und üble Nachrede sind Straftaten. Andere vorgenannte Delikte können seitens der Regierung instrumentalisiert werden. Hier ist eine hohe Hürde anzulegen.
Christoph Mohs | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft! Sie wird aber nicht durch negative Abgrenzungen gegen den oder die anderen verbessert, sondern durch einen öffentlichen Dialog über positive Ideen zur Integration aller!

Besonders die führenden Medien müssen hierzu ihre Arbeitspraxis grundlegend überdenken!
Jörg Petrulat | ÖDP
„Viele gute Ziele sind machbar, wenn man nicht einem Geldgeber verpflichtet ist!“
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Unentschieden Die Begründung für mehr Meinungsfreiheit, wie es hier steht, kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Ich würde für eine Presse und Fernsehen einstehen, wo nicht SPD oder CDU im Aufsichtsrat sitzen!

Ebenso finde ich es bedenklich, wenn Vorstands- und Geschäftsführer von Presse und Rundfunk noch in anderen Ämtern sitzen, über die sie eigentlich berichten sollten. Schaut mal "Die Anstalt"
Frank Michael Giebel | Kennwort: liberal – ökologisch – sozial
„Erststimme partei-unabhängig“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Unentschieden Statt an den Umgang mit der Holocaustleugnung herumzubasteln, finde ich es viel gravierender, dass CDU/CSU und SPD mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen das Votum von 8 von 10 vom Bundestag angehörten Experten und des Sonderbeauftragten der UNO zur Meinungsfreiheit die Meinungsfreiheit im Intenet einschränken (Overblocking). Selbst die Grünen haben nicht dagegen gestimmt. Hier ging es mal wieder um Parteikarieren und voraussichtlich wird wieder einmal das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz des Bundestages als verfassungswidrig kassieren müssen (hoffentlich).
Jürgen Georg Purzner | PIRATEN
„Transparenter Staat statt gläserner Bürger“
Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Eher nicht Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun!
Volker Münz | AfD
„Vernunft statt Wunschdenken.“
Kandidiert im Wahlkreis Göppingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Nein! Keine Änderung bei den Straftatsbeständen!
Sascha Mattern | FREIE WÄHLER
„Mehr soziale Gerechtigkeit und Sicherheit“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Unsere Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das aktuell aber auf einem sehr guten Niveau ist. Beleidigungen und anderes dürfen nicht mit Meinungsfreiheit verwechselt werden.
Sebastian Bach | DIE LINKE
„Besser für eine Utopie kämpfen als sich mit einer Dystopie abzufinden.“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 12.
Nein! Das ist eine verwerfliche Definition von Meinungsfreiheit, welche Rechtspopulisten in die Hände spielt! Natürlich bin ich für ein starkes Recht auf Meinungsfreiheit, aber Straftaten bleiben Straftaten! Ansonsten kommt noch jemand auf die Idee, seine Meinung über bestimmte Personen mit Fäusten oder gar Waffengewalt ausdrücken zu müssen. Irgendwann sind wir dann bei Aleister Crowleys "Tu was du willst, soll sein dein ganzes Gesetz". Nein danke!
Rico Kerstan | FDP
„Machen wir das Beste aus unserer Heimat!“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Eher nicht Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt

wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Michael Wagner | DM
„Ethische Politik für die Bürger machen“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Ja!
Ist mir wichtig!
Es soll am Artikel 5 des Grundgesetzes festgehalten werden.
Oliver Burkardsmaier | PIRATEN
„Demokratie kommt vom mitmachen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Die gegenwärtigen Regelungen zur Meinungsfreiheit sind gut, so wie sie sind. Verletzungen der bestehenden Gesetze sollten allerdings schneller und zuverlässiger geahndet werden.
Walter Stadelmann | ÖDP
„So leben, dass Zukunft bleibt“
Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Nein! Wir haben nach dem Gesetz genug Meinungsfreiheit. Wir brauchen mehr Mut zur Meinungsvielfalt und politisch konstruktiven Diskussion.
Kerstin Täubner-Benicke | GRÜNE
„Heimat bewahren - Natur schützen“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben.
Christian Horn | PIRATEN
„sozialliberal“
Kandidiert im Wahlkreis Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 10.
Nein! Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Sandra Weeser | FDP
„Vorankommen durch eigene Leistung.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuwied.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Matthias Lindemer | BGE
„Bedingungsloses Grundeinkommen - die erste politische Idee ohne Feindbild!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Meinungsfreiheit ja! Aber Volksverhetzung und Beleidigungen sind keine Meinung.
Peter Felser | AfD
„Führen. Verantworten. Leben.“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! Mehr Meinungsfreiheit! Ja! Auf jeden Fall! Da müssen wir aber anders ansetzen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz sofort aufheben, Political Correctness abschaffen.
Andrea Kirschtowski | B*
„Unterm Tekno liegt der Punk!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt einen großen Unterschied zwischen freier Meinungsäußerung und Rassimus, Antisemitismus, Sexismus, Ableismus etc...!

Beim Thema Toleranz halte ich es mit Popper:

„Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“
Paulo Silva | Die PARTEI
„Endlich einer für uns...“
Kandidiert im Wahlkreis Warendorf.
Nein! Ich bin konservativ. So wie is, is gut!
Volker Weil | FDP
„Mut zur Freiheit. Packen wir's an.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zulassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Dr. Gerd Lippold | GRÜNE
„Grüne Energie in den Bundestag!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Nein! Wir sind selbstverständlich für Meinungsfreiheit. Doch die in der Erläuterung genannten Tatbestände wie Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften sind ganz klar nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Sie stehen außerhalb des Grundgesetzes und sind Gift für eine demokratische, menschliche Gesellschaft, die sich auf humanistischen Werten gründet!
Dr. Bernd Föhr | Die PARTEI
„Deutschland ist teilbar!“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 11.
Ja! Halts Maul!
Florian Philipp Ott | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf. Blicken wir ihr optimistisch entgegen.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Karin Most | FDP
„Beste Bildung von Anfang an für Jeden unabhängig von Herkunft und Umfeld“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 44.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Heiko Kremer-Bläser | V-Partei³
„Mehr Altruismus in der Politik“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Die öffentlich geäußerte Meinung darf nicht die Grundrechte anderer Menschen verletzen. In vielen Fällen wird auch nicht die eigene Meinung wiedergegeben. Es sollten eher die Quellen gestärkt werden, die sich für eine ausgeglichene Meinungsbildung einsetzen.
Christian Kühn | GRÜNE
„Wohnen darf kein Luxus sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) sollen abgeschafft werden, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Peter Paul Petzold | Die PARTEI
„Ja zu Peter, Nein zu Peter!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Eher ja solange wir eine überprüfung durchführen können ob ein aufenthalt in der geschlossenen nicht sinnvoll wäre(holocaustleugnung)
Bettina Blödner | DM
„Politik muss gerecht,transparent,leicht verständlich und nachvollziehbar sein.“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Keine Angabe Bei dieser Aussage wird zu viel in einen Topf geworfen. Dies muss man alles einzeln betrachten.
Marco Bedrich | SPD
„Für starke Zukunftsperspektiven in der Lausitz!“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 16.
Nein! Meinungsfreiheit ist super wichtig, aber es gibt Grenzen. Und diese ist erreicht, wenn Menschen verletzt werden, oder auch der Holocaust geleugnet wird.
Sibylle Schmidt | AfD
„Die Bevölkerung muss vor der herrschenden Politik regelrecht geschützt werden. “
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Nicht abgeschafft, aber auch nicht zum sinnfreien Allzweckparagraphen werden. Eine Beleidigung einer türkeistämmigen Politikerin ist keine Volksverhetzung. Auf Volksverhetzung von Deutschen sollte geachtet werden.
Hermann Schulenburg | FDP
„Zeit, dass sich was bewegt!“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Nein! Meinungsfreiheit muss sich dem Artikel 1 des GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar" unterordnen.
Thomas Ganskow | PIRATEN
„Ehrliche Politik!“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Keine Angabe Der so genannte Blasphemieparagraph §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ist zwar ersatzlos zu streichen, weil er gegen die Neutralität des Staates gegenüber Religionsgemeinschaften verstößt. Alle anderen genannten Strafdelikte sollten weiter strafbar bleiben.
Karl-Friedrich Harter | Gesundheitsforschung
„Wir besiegen Alterskrankheiten und steigern die Lebenserwartung“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Eher nicht Die Partei für Gesundheitsforschung überlässt dieses Thema den anderen Parteien.

Die hier abgegebene Meinung ist ausschließlich meine persönliche Einstellung.


Alexander Spies | PIRATEN
„Ohne Waffen Neues schaffen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Eher nicht Einige Straftatbestände (wie z.B. die Majestätsbeleidigung) gehören sicher abgeschafft. Volksverhetzung, Holocaustleugnung sowie das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen sind als Straftatbestände unerlässlich. Ansonsten darf es nicht Privatunternehmen überlassen bleiben, welche Meinungen verbreitet werden dürfen und welche nicht.
Kai Gehring | GRÜNE
„Für Fairness, Vielfalt und Freiheit!“
Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10.
Nein! Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Detlev Spangenberg | AfD
„Bewährtes bleibt - Neues wird angegangen.“
Kandidiert im Wahlkreis Nordsachsen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Keine Angabe Ebenfalls unterschiedlich zu definieren, kann ideologisch beeinflußt werden
Eleonore Lubitz | DIE LINKE
„Die politische Freiheit hat das Volk nicht vor sozialer Ungerechtigkeit bewahrt.“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Keine Angabe Mehr Meinungsfreiheit ja, aber doch nicht zu Lasten von Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften
Prof. Dr. Ralf Klapdor | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist wichtig, kann aber nicht grenzenlos sein. Holocaustleugnung ist beispielsweise nicht akzeptabel.
Lena Oberbäumer | Die PARTEI
Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.
Eher nicht Diese Frage ist komisch formuliert. Ich finde, die Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beschimpfungen sollten abgeschafft werden.
Mario Mieruch | AfD
„Vernunft, Sachverstand, Integrität“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Nein! Allerdings ist das Verhetzen der Deutschen im eigenen Land auch als Straftat zu werten.
Daniela Wagner | GRÜNE
„Wirf die Dinge nicht so weit weg - sonst mußt Du sie so weit her holen“
Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Stephan Rauhut | DIE LINKE
„Mit Euch! So geht's. “
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Nein! Die genannten Straftatbestände sind ausreichend für den Schutz von Ehre und Freiheitsrechten. Die Meinungsfreiheit in der BRD unterliegt keinen unzulässigen Einschränkungen.
Susanne Berghoff | Tierschutzpartei
„Empathie entgegenbringen, für Menschen, Umwelt und allen Tieren“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Nein!
Ist mir wichtig!
Viel wichtiger ist es, der gesunkenen Hemmschwelle entgegen zu wirken.Die Menschen wieder sensibilisieren. Kindern ethische Grundlagen mit auf den Weg geben. Ihnen die wachsende Frustration, die Angst vor der Zukunft nehmen.
Michael Musil | GRÜNE
„Menschenwürde statt Wachstumswahnsinn“
Kandidiert im Wahlkreis Montabaur.
Unentschieden Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Die Grenzen zwischen Meinung und Straftat sind sehr flexibel und hängen vom Zeitgeist ab. In einer „idealen“ Demokratie könnten unterschiedlichste Meinungen nebeneinander existieren und um Zustimmung werben. Da in einer idealen Demokratie sichergestellt ist, dass der Wille der Mehrheit sich durchsetzt, haben die Mitglieder dieser Mehrheit niemals ein Problem mit anderen Meinungen.
Klaus Wirthwein | FREIE WÄHLER
„Das Gewissen der Demokratie“
Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! Unsere Gesetze sind ok. Sie müssen nur richtig angewandt werden.
Dr. Ellen Eigemeier | ÖDP
„Probleme sind dazu da, um gelöst zu werden.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Eher nicht Die Freiheit des Einen endet da, wo die Freiheit des Anderen beginnt.

Heute wird schon viel mit der Meinungsfreiheit geschützt, was meiner Meinung nach schon längst unter Volksverhetzung fällt (Horst Seehofer zum Thema Flüchtlinge zum Beispiel).

Andererseits geht es zu weit, wenn man ernsthaft einen Herrn Erdogan in die Presse hier herreinregulieren läßt.

Dieses Thema ist zu komplex für eine einfache Antwort.
Dr. Dirk Spaniel | AfD
„Vernunft statt Ideologie“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Nein! Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Beleidigung und die anderen Straftaten können und sollten nicht durch Meinungsfreiheit geschützt werden und strafrechtlich verfolgt werden.

Das bedeutet aber nicht eine Zensur von beleidigenden Äußerungen. Das muss erlaubt sein. Wer soll denn entscheiden, ob eine Äußerung eine Straftat ist? Der Redakteur? Deshalb Meinungsfreiheit und dann ggf. Strafverfolgung.
Sebastian Merkens | DIE LINKE
„Gerechtigkeit - mehr als ein Wahlversprechen“
Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Nein! wie schräg
Timo Jeguschke | FDP
„Politik auf Augenhöhe.“
Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 9.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Lorenz Gösta Beutin | DIE LINKE
„Für Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität.“
Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Nein! Meinungsfreiheit sind nicht Hetze und Hass.
Christian Steffen-Stiehl | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Nein!
Ist mir wichtig!
Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden.

Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab.

Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden.

Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen.

Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden.

Sie sind keine Zensurbehörde.

Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten.

Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Michael Haase | DiB
„Trage die Verantwortung für Dein Handeln, nimm Deine Zukunft selbst in die Hand“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein! Meinungsfreiheit bedeutet für mich ein wertschätzender, respektvoller und toleranter Umgang miteinander. Meinungsfreiheit hat nichts mit Beleidigung, Volksverhetzung, Rassismus o.ä zu tun.
David Karol Bauch | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein! Meinungsfreiheit ist ein unschätzbares Gut und sollte natürlich erhalten bleiben und keinesfalls beschnitten werden - eine Ausdehnung des Begriffes der Meinungsfreiheit auf die beispielhaft dargelegten Auswüchse wäre allerdings eine Farce.
Gerhard Dieter Anton Bruckner | Die PARTEI
„ADIA statt Altenheim“
Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Eher ja Jeder hat das Recht auf seine Meinung. Diese mag wirr oder falsch sein. Das sollte eine Gesellschaft aushalten. Dazu bedarf es aber Rahmenbedingungen, innerhalb der Gesellschaft, die bis dato noch nicht vorliegen.
Friedemann Georg Klein | FREIE WÄHLER
„Politik mit Menschenverstand“
Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Nein! Unsere Gesellschaft läuft Gefahr zu verrohen .. " Erst kommt das Wort - dann kommt der Mord ...!

Hier hat die Gesellschaft -vor allem die Lehrer versagt -Lehrer müssen wieder Pädagogen werden !!
Erich Horst Utz | DIE LINKE
„Chancengleichheit für alle, unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft.“
Kandidiert im Wahlkreis Altötting.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein! Durch die Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit dürfen nicht andere Grund- und Menschenrechte beeinträchtigt oder eingeschränkt werden. Das Recht auf Ausübung der Meinungsfeiheit endet dann, wenn andere Grund- und Menschenrechte dadurch verletzt werden könnten.
Helmut Walter Wolfgang Lange | MLPD
„Mach mit! Damit sich wirklich etwas ändert!“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 4.
Unentschieden Für volle Meinungsfreiheit - auf antifaschistischer Basis!
Michael Kiefer | Die PARTEI
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 2.
Unentschieden Verbote nur bei Nazis - bei anderen nicht !
Volker Herold | GRÜNE
„Zukunft wird aus Mut gemacht“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Nein! Volksverhetzung, Beleidigungen etc. sind keine freie Meinungsäußerungen sondern zu Recht Straftaten.
Harald Hermann | PIRATEN
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Eher ja Allerdings ist diese Frage so weit gefasst, dass man sie in ein paar Sätzen nicht erschöpfend beantworten kann.
Andreas Beier | UNABHÄNGIGE
„Nicht Politiker/innen, die Probleme der Menschen sollten im Mittelpunkt stehen.“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Nein! Das würde die Gesellschaft noch mehr spalten.
Robert Huemer | ÖDP
„Für eine ehrliche Politik!“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Stadt.
Eher nicht Meinungsfreiheit Ja - aber nicht so wie hier beschrieben.
Susan Sziborra-Seidlitz | GRÜNE
„Mut ist stärker als Angst“
Kandidiert im Wahlkreis Harz.
Nein! Die Frage impliziert, bei Hass, Lüge, Hetze handelte es sich um Meinung. Dem ist nicht so. In Deutschland ist es erlaubt, sehr frei seine Meinung zu sagen. Nur eben nicht zu hetzen und die Unwahrheit zu verbreiten. Und das ist gut so, weil dieses etwas anderes als Meinung ist.
Bijan Djir-Sarai | FDP
„Jetzt wieder verfügbar: Wirtschaftspolitik.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuss I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Jimmy Schulz | FDP
„Bildung, Breitband, Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Eher ja Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind demokratiefeindlich. Grenzen muss man wohlüberlegt abstecken.
Roland Gorsleben | Die PARTEI
„Ich bin sehr gut. Aber hier zu nichts zu gebrauchen.“
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Ja! Religionsgemeinschaften beschimpfen? Wie soll das gehen? So ein Schmarren! Wenn es Gott geben würde, hätte man ihn nicht erfunden.

Aber geht es wirklich um mehr Meinung und Geschwätz oder um Erkenntnis, um Wahrheit?

Wir wissen die Antwort!
Renate Schiefer | DIE LINKE
„Sozialismus statt Barbarei - Kein Gott, kein Kaiser, kein Tribun - selber tun!“
Kandidiert im Wahlkreis Fürstenfeldbruck.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Wir müssen bestehende Gesetze gegen menschenverachtende und volksverhetzende Äußerungen konsequent anwenden, was nicht geschieht (AfD, NPD, Pegida werden geschützt. Hitlergruß auf der Demo? Die Polizei schreitet nicht ein.)
Tim Renner | SPD
„#wirklichmachen“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Eher nicht Ich bin für Meinungsfreiheit, aber die genannten Straftaten sollen Straftaten bleiben.
Monika Lazar | GRÜNE
„Für Vielfalt und Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Georg Boroviczény | PIRATEN
„ich höre zu, ich antworte, ich setze mich ein“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Unentschieden auch hier ist mir diese Aussage zu pauschal
Hubertus Mohs | BüSo
„Oberste Priorität ist das Gemeinwohl für alle Bürgerinnen und Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Nein! Eine solche Meinungsfreiheit hätte ein übles Niveau. Wir brauchen im Gegenteil wieder ein höheres kulturelles Niveau.
Ilona Trinkert | DM
„Entscheidungen treffen für die nächsten 7 Generationen“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 5.
Ja! Man braucht nur behaupten jemand wäre ein Nazi, schon ist derjenige überall unten durch. Ob es stimmt oder nicht, spielt keine Rolle. Die Behauptung allein, reicht schon, um den Ruf zu ruinieren und das Ansehen in der Öffentlichkeit. Das ist keine Meinungsfreiheit.
Gerhard Kalinka | GRÜNE
„Erfahren, ökologisch, gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Bruno Mayer | Kennwort: Bürgerkandidat
„Echte Demokratie“
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Ja! "Wenn Worte töten könnten ..." - tun sie aber nicht.
Joe | DiB
„Aus Protest keinen Protest wählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Ich verweise auf Artikel 2 der Grundgesetzes: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Sabine Onayli | DiB
„Politik. Anders. Machen. Jetzt. Von Menschen für Menschen. “
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Meinungsfreiheit auf jeden Fall - aber nicht auf Kosten von Beleidigungen und den oben genannten Dingen. Das geht gar nicht. Jede und jeder kann höflich seine Meinung sagen! Und das Gegenüber respektieren und achten.
Frank Herrmann | PIRATEN
„Freiheit und Sicherheit ohne Überwachung und mehr Privatheit im digitalen Leben!“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Nein! Beleidigung, Volksverhetzung usw. hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun!
Katharina Graßler | PIRATEN
„Transparenter Staat statt gläserner Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Eher nicht Freiheit endet dort, wo die Freiheit einer anderen Person eingeschränkt oder deren Würde verletzt wird. Daher ist es wichtig, diesen Rahmen zu beachten und Straftaten wie Beleidigung oder ähnliches weiter unter Strafe zu lassen.
Pierre Kurth | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Matthias Borowiak | GRÜNE
„ENERGIE! MIT MIR NUR ERNEUERBAR!“
Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Eher nicht Meinungsfreiheit muss Grenzen haben wenn sie anderen Schaden.
Steffi Lemke | GRÜNE
„Klar für Klimaschutz.“
Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein! Die Meinungsfreiheit geht in unserem Land weit und das ist auch gut. Bestimmte Grenzen sollen dabei auch in Zukunft gelten.
Wolfgang Wiehle | AfD
„Zukunft für Deutschland!“
Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 14.
Eher ja Die hier formulierte Erklärung (Abschaffung von Paragrafen im StGB) geht am Problem vorbei, daher nur ein "Eher ja". Hauptproblem ist die informelle Einengung der Meinungsfreiheit durch die "politische Korrektheit".
Anna-Maria Lanzinger | GRÜNE
„Gerecht. Vielfältig. Grün.“
Kandidiert im Wahlkreis Erding – Ebersberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Wir dürfen das Grundgesetz nicht umgehen.
Dr. Rainer Kraft | AfD
„Preiswerter Strom für alle!“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 12.
Unentschieden Das hinge von den einzelnen Punkten ab. Pauschal kann ich das nicht beantworten.
Dr. Jens Brandenburg | FDP
„Abwarten ist keine Lösung.“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Unentschieden Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Die Aufforderung zu Straftaten ist davon nicht geschützt. Aber z. B. die Beleidung ausländischer Staatsoberhäupter darf nicht länger strafbar sein.
Klaus Thomas Dumberger | MLPD
„Gegen den Rechtsruck der Regierung!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Unentschieden im Prinzip ja, aber nicht für Volksverhetzung, faschistische Standpunkte usw.
Josef Erwin Ilsanker | DIE LINKE
„Menschen vor Profit!“
Kandidiert im Wahlkreis Passau.
Unentschieden Rassismus ist keine Meinung
Ellen Gause | GRÜNE
„Möglichst wenig Schaden anrichten und trotzdem Spaß am Leben haben.“
Kandidiert im Wahlkreis Rotenburg I – Heidekreis.
Ja! Man kann seine Meinung auch kundtun ohne andere zu beleidigen oder zu bedrohen. Ernste Auseinandersetzungen in der Sache werden von Hass und Lüge sogar verhindert.
Dr. Martin Schulte-Wissermann | PIRATEN
„Zeichen setzen, einmischen, #machen“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Eher nicht Die vier Letzgenannten sind kein Kavaliersdelikt und können sich noch nichmal in Ansätzen auf Meinungsfreiheit berufen.



Ob aber jeder unbedarfte Post in irgendeinem sozialen Netzwerk gleich die Justiz beschäftigen muss, kann auch bezweifelt werden.



Ich glaube, hier brauchen wir mehr Gelassenheit.
Robert Lutz | PIRATEN
„Den jüngeren Bewohnern von Neuland eine Stimme geben!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Nein! Beleidigung, Volksverhetzung und Holocaustleugnung haben absolut NICHTS mit freier Meinungsäußerung zu tun! Diesen Straftaten sollte werder konsequent nachgegangen werden.
Manuel Sarrazin | GRÜNE
„Klima schützen. Europa stärken. “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Pascal Haggenmüller | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Eher nicht Meinungsfreiheit - ja! Aber dennoch gilt es die Würde eines jeden Menschen zu respektieren. Hasskommentare und Verunglimpfungen gehören für mich nicht zur freien Meinungsäußerung.
Gönül Eğlence | GRÜNE
„Mut ist stärker als Angst!“
Kandidiert im Wahlkreis Essen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Unentschieden Hier werden viele Beispiele gebrache. Die Holocuastleugnung kann auf keinen Fall von der Meinungsfreiheit abgedeckt sein oder werden. Das ist keine Meinung, sondern Hetze wider besseren Wissens. Auch Aufforderungen zu Straftaten können nicht hierunter zählen.
Thomas Bezler | DM
„Ethik in die Politik! - gibt es nur mit neuen Bundestagsabgeordneten“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Eher nicht Ich denke, wir haben eher in Sachen Pressefreiheit Nachholbedarf.
Silvia Stoffels | Tierschutzpartei
„Tierrechte in die Parlmente“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein! Auch die Meinungsfreiheit sollte bei den oben genannten Aufzählungen ein Ende haben.
Christoph Meyer | FDP
„Für ein Berlin, das funktioniert.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Ulle Schauws | GRÜNE
„Veränderungen sind Chancen, die wir positiv gestalten können.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Uwe Kekeritz | GRÜNE
„Für ein Klima der Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Tobias Volz | SPD
„Soziale Verantwortung leben.“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Nein! Freie Bahn für Hetzer?
Benjamin Krohn | ÖDP
„Für eine echte Gerechtigkeit zwischen den Generationen“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Nein! Meinungsfreiheit ist nicht Beleidigungsfreiheit.
Alexander Müller | FDP
„Jeder Mensch kann etwas; trauen wir ihm doch zu, sein Leben selbst zu gestalten “
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 6.
Unentschieden Da muss man vorsichtig sein, im Bereich der Kritik von Religionsgemeinschaften ist das denkbar, bei Volksverhetzung und Beleidigung muss die Strafbarkeit aber erhalten bleiben.
Martina Renner | DIE LINKE
„Mein Ziel: Ein Leben in Würde und Frieden für Alle“
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Hetze ist keine Meinungsfreiheit!
Tassilo Richter | FDP
„Berlin braucht ein Update!“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Arend Vogtländer | PIRATEN
„Sie müssen selbst entscheiden können. Wir helfen Ihnen dabei.“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Unentschieden Die hier genannten Straftatbestände haben nicht mit der Auslebung von Meinungsfreiheit zu tun. Nahezu jede Meinung könnte auch formuliert werden, ohne eine dieser Straftaten zu begehen.


Martin Rost | Die PARTEI
„Ehrliche Politik, für den, der sie sich leisten kann.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Unentschieden Jede Minderheit hat das Recht, beleidigt zu werden! Gleichzeitig muss aber jeder das Recht zu Gegendarstellungen haben, an gleicher Stelle und in gleicher Grösse wie der Ursprungsbeitrag.
Dr. Guido Hoyer | DIE LINKE
„Sozial. Gerecht. Frieden. Für alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Nein! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
Timo Müller | GRÜNE
„Die Zukunft ist Grün!“
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Nein! Es gibt eine Grenze der Meinungsfreiheit - nämlich dort, wo sie die Rechte anderer Menschen beschneidet. Das ist bei den oben genannten Straftaten der Fall und deshalb sind sie aus gutem Grund verboten.
Astrid Felde | AfD
„Mut zu Deutschland“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Nein! Die bestehenden Gesetze sollten angewandt werden.

Der Begriff Volksverhetzung wird allerdings inzwischen inflationär und für jegliche Kritik an der Regierung oder der Masseneinwanderung verwendet.

An die Redakteure: Aufforderung zu Straftaten fällt für Sie unter Meinungsfreiheit?


Luca Tadeusz Johannes Brunsch | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 12.
Nein! Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit, Mitmenschen die Existenzberechtigung abzusprechen und zu untergraben. Straftaten wie Beleidigung, Blasphemie etc. sind großzügig auszulegen und als Bagatelldelikte zu behandeln, wie dies bereits geschieht. Allerdings brauchen wir keine eigenen Straftatbestände für die Beschimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder des Bundespräsidenten.
Klemens Kowalski | DIE LINKE
„Gerechtigkeit! Gerechtigkeit! Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Unentschieden Beleidigungen und Verunglimpfungen sind keine Meinungsfreiheit. Trotzdem müssen wir auch unbequeme politische Positionen zulassen. Die Frage ist eher falsch formuliert.
Vesna Buljevic | MLPD
„Nur organisiert kann man was verändern.“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Ja! Auf jeden Fall.
Christian Stöhr | DM
„Lasst uns unsere Stimme gegen die Kriegstreiber erheben Gemeinwohlökonomie hilft“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Ja!
Ist mir wichtig!
Die besten Ideen sollen sich durchsetzen und nicht die nach einer Zensur übrig gebliebenen. Meinungen dürfen aber nicht mit Beleidigungen oder Aufforderungen zu Straftaten verwechselt werden!
Dr. Herbert Sirois | GRÜNE
„"Leidenschaft und Augenmaß"“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 41.
Nein! Meinungsfreiheit endet an der Grenze zur Beleidigung! Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten sind Verbrechen und entsprechend rechtlich zu bewerten.
Tabea Rößner | GRÜNE
„Umwelt im Kopf, Freiheit im Herzen“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Jennifer Jasberg | GRÜNE
„Digitalisierung und Globalisierung sozial und ressourcenschonend gestalten!“
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Nein! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Leon Weiß | DIE LINKE
„Die Stimme der Jugend“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein! Meinungsfreiheit hört da auf, wo ich andere Menschen schädige, verletze oder ihr Leben ruiniere.
Sascha Schnelle | BGE
„Kinderarmut ist Dummheit, Altersarmut Undankbarkeit. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Eher nicht Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Nur sollte u.a. Volksverhetzung massiv bestraft werden.
Martin Burkert | SPD
„Mit Erfahrung, Herz und Umsicht für meine Wahlkreis“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Es wäre nicht sachgerecht, die dem Ehrenschutz dienenden Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB zu streichen und Verstößen lediglich zivilrechtlich zu begegnen. Eine nicht hinnehmbare Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch unverhältnismäßige Strafen ist nicht zu befürchten. Obwohl das Recht der freien Meinungsäußerung für einen demokratischen Rechtsstaat konstituierend ist, gewährt das Grundgesetz das Recht nicht schrankenlos. Art. 5 Abs. 2 GG sieht Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit vor.

Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenze dort, wo das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt ist. Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung verläuft dort, wo es

jemandem darum geht, die Ehre eines anderen Menschen anzugreifen (sog. Schmähkritik).

Ausformulierung und höchstrichterliche Interpretation der Ehrverletzungsdelikte orientieren sich an der verfassungsrechtlichen Abwägung.

Bei den Straftatbeständen Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung handelt es sich um Vergehen. Die jeweiligen Strafrahmen weisen keine Mindestfreiheitsstrafe auf und ermöglichen Geldstrafe. Zudem handelt es sich jeweils um Privatklagedelikte im Sinne des § 374 StPO. Der Staatsanwalt verweist den Verletzten auf den Privatklageweg, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, was in aller Regel der Fall sein wird.
Patrick Ziegler | MLPD
Kandidiert im Wahlkreis München-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Unentschieden Nicht alles fällt unter Meinungsfreiheit. Ich finde es sehr gut, dass der Faschismus in Deutschland verboten ist. Das muss allerdings noch viel mehr durchgesetzt werden
Gabriela Heinrich | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein! Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Beleidigungen, Drohungen, Volksverhetzung und dergleichen geäußert werden dürfen. Die Freiheit hört da auf, wo die Rechte anderer verletzt werden.
Olaf Klampe | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Nein! Das wäre ein Freibrief für die verrückten dieser Welt und hätte nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Bernhard Schmitt | ÖDP
„Konzernspenden an Parteien verbieten“
Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir brauchen mehr Wertschätzung - nicht mehr Beleidigungen!
Dr. Marco Buschmann | FDP
„Lösungen finden statt Ausreden!“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Michèl Pauly | DIE LINKE
„konsequent sozial.“
Kandidiert im Wahlkreis Lüchow-Dannenberg – Lüneburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 6.
Eher ja Volksverhetzung, die der erste Schritt auf dem Weg zur aktiven Gewaltanwendung gegen Gruppen von Menschen sind - sind nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt. Sie stellen den verbalen Auftakt eines Gewaltakts dar. Alle weiteren Äußerungen - das ist meine ganz persönliche Überzeugung - sollten von legislativen Maßnahmen nicht getroffen werden. Es ist Aufgabe der Zivilgesellschaft unerträglichen Meinungen eine andere, eine humanistische Position entgegenzusetzen, aber es ist aus meiner Sicht nicht Aufgabe der Staatsgewalt solche Äußerungen prophylaktisch zu verbieten.
Tobias B. Bacherle | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Nein! Was hier beschrieben wird, ist keine Meinungsfreiheit, denn die Freiheit ist immer die Freiheit der andersdenkenden. In diesem Sinne sind üble Nachrede oder Beschimpfung oder die Aufforderung zu Straftaten verbalde Akte, die die Freiheit anderer Einschränken oder dazu anstiften.
Christine Rustler | V-Partei³
„Verwenden statt verschwenden #Steuern #Lebensmittel“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit eines anderen berührt wird. Respekt und Wertschätzung müssen notfalls auch mit staatlicher Hilfe eingefordert werden.
Conrad von Pentz | MLPD
„Damit sich wirklich was ändert! - Internationalistische Liste/MLPD“
Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein! Aber mehr Meinungsfreiheit für fortschrittliche, revolutionäre Standpunkte! Keine Verfolgung türkischer Revolutionäre in Deutschland, nur weil Erdogan das will. Weg mit dem PKK-Verbot!
Dr. Michael Klaus Röder | ÖDP
„Kinder sind unsere Zukunft. Politik muss auf ihre Folgen in der Zukunft achten.“
Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Nein! Die Freiheit des einen hört dort auf, wo sie die Freiheit des anderen beeinträchtigt.
Rahel Wehemeyer-Blum | ÖDP
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Falls bei der These gemeint ist, das es nun erlaubt sein darf zu Beleidigen: Nein, seelische Verletzungen heilen langsamer als körperliche.
Jürgen Trittin | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Prof. Dr. Christoph Zeitler | FDP
„Weniger Staat, mehr privat! Leben und leben lassen!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Aleksander Lodwich | DM
„Zukunft menschlich gestalten“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Ja! Ich mag keine Nazis und Rassisten. Sie müssen trotzdem sagen können, was sie wurmt. Jede Generation muss ihr eigenes Immunsystem gegen Rassisten entwickeln.
Irene Mihalic | GRÜNE
„Mit Sicherheit für Freiheit und Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Eher nicht Begründung: Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Michel Brandt | DIE LINKE
„Konsequent für eine soziale und solidarische Gesellschaft.“
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Nein! Holocaustleugnung hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun! Das mit Beleidigung gleichzusetzen führt diese Frage ad adsurdum!
Regina Gisela Ochotzki | V-Partei³
„Ein würdiges Leben für alle Lebewesen ohne Angst“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 6.
Nein! Auf gar keinen Fall sollte es erlaubt sein, andere Menschen zu beleidigen, zu beschimpfen und mehr.

Wie sagte es Rosa Luxemburg so schön, 'Die Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden'.

Wenn ich mir also meine Freiheit nehme, dann muss jemand anderes darauf verzichten.

Ich erlebe es immer wieder, dass es zu wenig Respekt vor dem anderen Leben gibt. Zu Respekt gehört auch, dass es nicht einfach erlaubt sein darf, andere Mensche nach belieben zu verleumden und zu beleidigen.
Tobias Lenz | V-Partei³
„Für die Zukunft meiner Generation und die meiner Kinder, Enkel, Urenkel...“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein! Manche Worte verletzen mehr als es Fäuste je tun könnten.
Thomas Marc Göbel | PIRATEN
„Menschen sind der Grund für Politik“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Eher nicht Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch für Menschen, die das nicht verstehen. In beiden Richtungen.
Dr. Hannah Neumann | GRÜNE
„Zukunft statt Herkunft“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Hermann Navel | AfD
„Jeder ist seines Glückes Schmied“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Nein! Ich bin durchaus dafür einige Sachen hinzunehmen, aber nicht alles.
Kathrin Vogler | DIE LINKE
„Frieden durch Solidarität und Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein! Ich bin sehr für Meinungsfreiheit, aber Diffamierungen und Verächtlichmachung der Opfer des Faschismus sind keine Meinungen, die in unserer Gesellschaft geduldet werden dürfen.
Christian Reinke | SPD
„Dicker Einsatz für mehr Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 6.
Nein! Auch Meinungsfreiheit hat Grenzen, die unsere Verfassung vorgibt.
Manfred Schramm | PIRATEN
„Zukunft statt Angst!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Nein! Ich interpretiere die Frage als Frage nach der Einschränkung oder Abschaffung von Straftatbeständen.

Meinungsfreiheit endet bei der Verletzung der Rechte anderer.


Klaus Brinkmann | DIE LINKE
„Für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Nein! Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht.
Fritz Stavenhagen | V-Partei³
„TEILEN !“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Nein! Beleidigung steht nicht unter dem Schutz des GG Artikel 5. Auch nicht die anderen genannten Straftatbestände. Und das ist gut so.

Die Meinungsfreiheit scheint mir grundsätzlich gewährleistet. Allerdings unterliegt sie in unserem marktwirtschaftlichen System ökonomischen Zwängen, die zu zunehmender Konzentration im Zeitungs- und Verlagswesen geführt haben. Und das finde ich weniger gut.
Misbah Khan | GRÜNE
„Zukunft wird aus Mut gemacht.“
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Nein! Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Sabine Martiny | PIRATEN
„Zeit für Bildung, Zeit für die digitale Zukunft!“
Kandidiert im Wahlkreis Paderborn – Gütersloh III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir haben Meinungsfreiheit!

Alles oben genannte an "Mehr" ist keine Meinung und soll auch weiter strafbar bleiben.
Irmgard Freihoffer | DIE LINKE
„Mensch und Umwelt vor Profiten – wir haben nur diese eine Welt“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Mit Einschränkung: Der amerikanische Philosoph und Sprachwissenschaftler Noam Chomsky z. B., selbst aus jüdischem Elternhaus, führt gute Argumente gegen die Strafverfolgung von Holocaustleugnern an. Diese allerdings politisch und gesellschaftlich zu ächten ist eine andere Sache.
Jochen Lobnig | PIRATEN
„Ehrlich währt am längsten. Polizist und Politiker aus Notwehr!“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Nein! Straftaten gegen die Menschlichkeit zählen für mich nicht zur Meinungsfreiheit.
Britta Hundesrügge | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist. Die eigene Freiheit endet da, wo die des anderen beginnt.
Dr. Philip Zeschmann | FREIE WÄHLER
„Die vernünftige Alternative“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Grundsätzlich bin ich absolut dafür, dass die Meinungsfreiheit möglichst weitgehend ausgelegt und gehandhabt wird, hatte ich doch auch schon darunter zu leiden, dass unser ehemaliger Bürgermeister mich und andere Unabhängige Bürger verklagt hat. Auf der anderen Seite weiß ich aber nach mehr als 25 Jahren ehrenamtlichem politischen Engagement für Gemeinde und Kreis, dass es manchmal kaum zu ertragen ist in welcher Weise man für die Aufopferung sämtlicher Freizeit von manchen Zeitgenossen mit Beleidigungen, Verleumdungen und übeler Nachrede - manchmal über Jahre und systematisch überzogen wird. Da ich also beiden Seiten sehr gut kenne, kann ich nicht für die Abschaffung der entsprechenden § des STGB sein. Es kommt auch hier - wie immer im Leben - auf ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der möglichst weitgehenden Gewährleistung von Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz sich ehrenamtlich und/oder politisch engagiernder Bürger "wie Du und ich" an.
Maximilian Wolfgang Stocker | BP
„Freiheit für Bayern “
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Nein! Dies sind Straftaten und sollen es auch bleiben.
Mario Hennig | SPD
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 10.
Unentschieden Wir haben die Meinungsfreiheit. Nur leider interessiert sie Niemanden und wird durch zunehmende Klickenkartelle durch das Ignorieren von staatlich geschaffener Ordnung zunehmend unterlaufen.
Rupert Ostrowski | AfD
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Nein!
Ist mir wichtig!
Ich bin für höchstmögliche Meinungsfreiheit. Diese scheint mir aber nur gewährleistet, wenn sich alle an "Spielregeln" halten, die durch obige "Einschränkungen" markiert werden.
Ekin Deligöz | GRÜNE
„ZUKUNFT WIRD AUS MUT GEMACHT“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Ute Elisabeth Gabelmann | PIRATEN
„Sei kein Arsch, genieß dein Leben und bring Kuchen mit!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Einerseits sollten Staaten nicht das Recht haben zu entscheiden, welche Äußerungen erlaubt sind und welche nicht. Insofern sollten sich solche Straftaten im wesentlich auf den Schutz von Einzelpersonen beschränken, dnen andererseits endet Freiheit dort, wo die Freiheit einer anderen Person eingeschränkt oder deren Würde verletzt wird.
Markus Ulrich Dürr | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 13.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Gregory Engels | PIRATEN
„Make Democracy Great Again!“
Kandidiert im Wahlkreis Offenbach.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 11.
Eher ja Die angegebene Beispiele haben mit der Meinungsfreiheit nichts zu tun. Meinungsfreiheit gilt immer gegenüber dem Staat - dass man für die eigene Meinung nicht bestraft werden kann - es heisst nicht, dass man Menschen wahllos beleidigen kann - denn das richtet sich nicht gegen den Staat, sondern gegen konkrete Menschen. Es muss aber mehr Meinungsfreiheit geben bei der "Majestätsbeleidigung" und auch dabei seine eigene Weltanschauung zu kommunizieren.
Endrik Bastian | SGP
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig I.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 2.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Mit der Behauptung, gegen "Fake News" zu kämpfen, schränkt z.B. google massiv den Zugriff auf Anti-Kriegsseiten ein. Besonders die WSWS ist davon betroffen. Die Website der trotzkistischen Weltbewegung ist über den Suchbegriff "Trotzki" bei google unauffindbar. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Regierungen oder Multimilliardäre dient vor allem der Unterdrückung von Fakten über die Rücksichtslosigkeit ihrer Herrschaft. Die SGP verteidigt die Freiheit der Meinung wie jedes andere demokratische Recht bedingungslos.
Josef Buck | MLPD
„Arbeiter in die Politik!“
Kandidiert im Wahlkreis Mannheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Eher nicht Verbot aller faschistischen Organisationen!
Dietmar Grahl | NPD
„Für ein souveränes Deutschland.“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Ja! Die Meinungsfreiheit besteht nicht nur aus schön reden. Volksverhetzung wird ausgelegt wie es der Staatsanwalt möchte, der arbeitet bekanntlich für den Staat (Parteienstaat).
Gustav Wolf Viktor Asche Westarp | FREIE WÄHLER
„Politik mit den Bürgern“
Kandidiert im Wahlkreis Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Keine Angabe Frage falsch gestellt.

Beleidigung, Volksverhetzung, ... haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.


Peter Schreiber | NPD
„Klarer Kurs für unsere Heimat!“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 6.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wir leben in einer Scheindemokratie! Schon der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert v. Arnim hat darauf hingewiesen:

"Das Grundübel unserer Demokratie liegt darin, daß sie keine ist. Das Volk, der nominelle Herr und Souverän, hat in Wirklichkeit nichts zu sagen. Besonders kraß ist es auf Bundesebene entmündigt, obwohl gerade dort die wichtigsten politischen Entscheidungen fallen.“

Wenn Demokratie aber funktionieren soll, dann muß zunächst ihre Grundlage, die Meinungsfreiheit, gesichert sein. Ohne den freien Wettbewerb der Ideen ist letztlich auch die Forderung nach der Einführung von Volksentscheiden sinnlos, da die etablierten Parteien und Medienkonzerne schon dafür sorgen, daß nur "wünschenswerte" Meinungen transportiert und "unkorrekte" geächtet werden. BRD-typische Strafgesetze, die auf ein Gesinnungsstrafrecht hinauslaufen, tun ihr übriges, um den pluralistischen Meinungswettstreit zu behindern.
Markus Stefan Tressel | GRÜNE
„Das Herz schlägt Grün“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken
Hans U. P. Tolzin | DM
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Ja! Na na na, da wird ja alles in einen Topf geworfen. Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung muss weiter strafbewehrt bleiben, aber wer ansonsten offiziellen politischen Weltanschauungen widerspricht, der wird derzeit in der Öffentlichkeit platt gmacht. In Deutschland regieren die Industrie- und Finanzkartelle in den Medien und nicht die Meinungsfreiheit. Auch über die deutsche Geschichte muss offen diskutiert werden können, sonst erwächst aus der Unfreiheit neue Unruhe und Unfrieden. Das fände ich gar nicht gut.
Stephan Ossenkopp | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Ja! Vor allem in den Medien.
Heinrich Brinker | DIE LINKE
„Für eine gerechte und solidarische Gesellschaft. Gleiche Chancen für alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Nürtingen.
Nein! Beleidigungen haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Oliver Roy Schmidt | PIRATEN
„Politik Mitgestallten, Infomiere Dich!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Nein! Wir haben Meinungsfreiheit
Janine Michele Lorenz | PIRATEN
„Freiheit schützt man nicht in dem man sie abschafft.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 8.
Nein! Meinungsfreiheit soll nicht darin münden, dass respektloses Verhalten toleriert wird. Der Anstand und die Würde eines Jeden muss gewahrt bleiben.
Marco Meier | FREIE WÄHLER
„Frischer Wind in den Bundestag - Erststimme Marco Meier wählen!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Nein! Mehr Informationen über mich, meine Termine und Positionen können Sie unter www.marcomeier-waehlen.de herausfinden.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich sehr gerne über marco1702@web.de bei mir melden.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Christian Schuh | Die Humanisten
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 9.
Unentschieden Meinungsfreiheit und Voksverhetzung oder Aufforderung zu Straftaten sind ein Unterschied.
Dr. Carola Reimann | SPD
„Stark für Braunschweig.“
Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Nein! Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch die Bestrafung der aufgeführten Delikte nicht eingeschränkt. So etwas hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Olaf Lengner | PIRATEN
„Politiker aus Notwehr“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Nein! Unsere Meinungsfreiheit ist gut wie sie ist. Lediglich der Paragraph zur Majestätsbeleidigung muss abgeschafft werden!
Dr. Elmar Richard Widder | UNABHÄNGIGE
„Ich bin für alle da, die nicht in einer Partei sind - und wir sind mehr!“
Kandidiert im Wahlkreis Amberg.
Eher nicht Meinungsfreiheit: Ja, selbstverständlich. Beleidigungen oder öffentliche Diffamierung: Nein danke.
Marilyn Heib | DIE LINKE
„ZUHÖREN. HANDELN. FÜR ALLE. “
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 3.
Keine Angabe verstehe ich nicht
Ruben Rupp | AfD
„Alternativlos war gestern - weil es um unsere Zukunft geht!“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Keine Angabe Grundsätzlich bin ich für mehr Meinungsfreiheit. Die Fragestellung wirft aber alles pauschalisierend in einen Topf und ist damit unbrauchbar.
Michael Knödler | PIRATEN
„Bezahlbarer Wohnraum in Stuttgart“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Wir Piraten sind zwar für mehr Meinungsfreiheit und gegen Zensur im Internet.

Dennoch müssen oben genannte Tatbestände immer noch strafbar bleiben.



Einzig beim § 166 StGB dem sogenannten Blasphemieparagraph sehe ich keinen Grund dies noch weiter unter Strafe zu stellen.


Anna Gallina | GRÜNE
„Mit Mut gegen Armut!“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Gabriele Katzmarek | SPD
„Baden.Berlin.Verbinden.“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Keine Angabe In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Beleidigung, Volksverhetzung etc. müssen strafrechtlich geahndet werden.
Stefan Schmidt | GRÜNE
„Mit Herz und Mut für Mensch und Klima“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Stefan Edler | AfD
„Realität statt Wunschdenken“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 9.
Keine Angabe Mehr Meinungsfreiheit Ja!

Mehr Straftaten Nein!
Björn Leuzinger | Die PARTEI
„Wählt mich - ich bin sehr gut!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Eher nicht Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sollte aber keine Ausrede für Rassistische Scheiße oder Beleidigungen sein.
Dr. Manfred Hans Erich Wolfrum | AfD
„Grenzen kontrollieren. Asylchaos beenden. Altersarmut stoppen.“
Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Eher ja Als AfD Mitglied reicht ja schon die Mitgliedschaft und man ist Volksverhetze usw.
Özcan Mutlu | GRÜNE
„Berlin leben. Mutlu wählen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Matthias Achilles | PIRATEN
„Gegen Betrug hilft nur Transparenz und Transparenz kommt nur mit neuen Leuten.“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen I.
Eher nicht Ich denke, dass hier eine Abwägung wichtig ist. Die Meinungsfreiheit sollte bei der Berwertung solcher Taten sehr wohl berücksichtigt werden.
Stephan Protschka | AfD
„Heimat, Tradition, Kultur“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Eher ja Meinungsfreiheit ist ein wichtiges gut!

Allerdings nur solange kein anderer einen Schaden davon hat.
Sebastian Rave | DIE LINKE
„Menschen statt Profite, Solidarität statt Rassismus“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Unentschieden Volksverhetzung und Holocaustleugnung sowie Beschimpfung von Religionsgemeinschaften muss geächtet werden. Für andere Sachen sollte Free Speech gelten.
Manfred Grund | CDU
„Deutschland. Weiter. Denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beleidigungen wegen Rasse, Geschlecht oder besonderen Eigenschaften haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches halte ich grundsätzlich für richtig justiert.
Dr. Thomas Thiele | FDP
„Freiheit in Verantwortung, denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Osnabrück.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Eher nicht Ich finde nicht, dass Beleidigungen zum normalen Umgangston gehören sollten:

Ich will keine Trumpisierung!
Jörg Stefan Smuda | PIRATEN
„Miteinander statt gegeneinander“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein! Meinungsfreiheit ja,

Beleidigungen NEIN.

Das bestehende Gesetz klärt momentan schon sehr gut wo Meinungsfreiheit aufhört.
Michael Hans Krebühl | FREIE WÄHLER
„Gutes Bewahren, Neues wagen.“
Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Nein! Satire ja, Straftaten nein
David Trunz | DIE LINKE
„Es geht uns allen besser wenn es allen Bevölkerungsschichten besser geht. “
Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Eher ja Frei Meinungsäußerung muss uneingeschränkt gelten, da sie vor allem dazu geschaffen ist, die Meinung derer zu beschützen, die wir am stärksten ablehnen. Wen die Aussagen des anderen stören, muss man sie argumentativ widerlegen, da ein Verbot ihnen nur Legitimität verschaffen würde. Verrückte oder feindselige Ideen haben in einem offenen Diskurs zumeist eh keine Chance und entlarven im Gegenteil zumeist den der sie vertritt.
Dr. Thomas Gebhart | CDU
„Konsequent – für eine sichere Zukunft. Tatkräftig - für eine starke Südpfalz.“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Nein! Wir haben bereits eine sehr weitgehende Meinungsfreiheit.
Sahra Mirow | DIE LINKE
„Sozial. Gerecht. Frieden. Für Alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Keine Angabe Mehr Meinungsfreiheit Ja, aber die hier aufgeführten Beispiele haben in meinen Augen nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Rassismus, Volksverhetzung, Anti-Semitismus, Holocaustleugnung - das sind keine Meinungen sondern Verbrechen!
Axel Henning Ditteney-Botzen | V-Partei³
„V-Partei3 - Wir lieben das Leben!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Eher nicht In Deutschland herrscht bereits Meinungsfreiheit wie kaum in einem anderen Land.
Ronja Schmager | SPD
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 5.
Nein! Die Ehre des menschen muss auch strafrechtlich geschützt werden.
Michael Erich Weingärtner | FREIE WÄHLER
„Politik muss transparenter werden“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Meinungsfreiheit ist wichtig. So lange sie sachlich bleibt.

Wird Meinungsfreiheit allerdings zur Beleidigung oder Diffamierung missbraucht, so hat das nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Respektlosigkeit ist nicht Meinungsfreiheit.
Jörg Heimbeck | FDP
„Neu denken“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Nein! Eine Änderung des Trafrechts für diese Delikte sehe ich nicht als Sinnvoll, der Nutzen ist mir nicht erkennbar.
Dr. Stefan Ruppert | FDP
„Die Menschen können mehr, als der Staat Ihnen zutraut.“
Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Mathias Täge | PIRATEN
„"Wenn alle sagen, dass das nicht klappt, dann einfach mal machen!"“
Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und hat auch Verfassungsrang. Darf aber nicht dazu führen, dass man alles sagen darf, was man will! Daher sollten die Straftatbestände bestehen bleiben und Gerichte entscheiden dann.
Adrian Assenmacher | FDP
„Für die nächste Generation. Für dich.“
Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 14.
Nein! Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter eines Rechtsstaats. Allerdings muss auch sie sich im Rahmen dieses Rechtsstaats bewegen. Daher muss sensibel darüber entschieden werden, was noch Meinungsfreiheit und was ein strafbares Verhalten darstellt.
Christina-Johanne Schröder | GRÜNE
„Politik mit Kompetenz & Leidenschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Unentschieden Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken
Dr. André Jordan | Die PARTEI
„Ein gutes Provisorium ist die beste Dauerlösung.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 6.
Nein! Der Grad der Meinungsfreiheit ist ausreichend. Ein Mehr bedeudete die Einschränkung anderer Freiheiten.
Dr. Matthias Bartke | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 6.
Nein! Es wäre nicht sachgerecht, die dem Ehrenschutz dienenden Straftatbestände zu streichen und Verstößen lediglich zivilrechtlich zu begegnen. Obwohl das Recht der freien Meinungsäußerung für einen demokratischen Rechtsstaat konstituierend ist, gewährt das Grundgesetz das Recht nicht schrankenlos. Art. 5 Abs. 2 GG sieht Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit vor. Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenze dort, wo das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt ist. Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung verläuft dort, wo es jemandem darum geht, die Ehre eines anderen Menschen anzugreifen (sog. Schmähkritik). Bei den Straftatbeständen Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung handelt es sich um Vergehen. Die jeweiligen Strafrahmen weisen keine Mindestfreiheitsstrafe auf und ermöglichen Geldstrafen. Zudem handelt es sich jeweils um Privatklagedelikte im Sinne des § 374 StPO. Der Staatsanwalt verweist den Verletzten auf den Privatklageweg, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, was in aller Regel der Fall sein wird.
Laura Schieritz | FDP
„Schauen wir nicht länger zu!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.