ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.

Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Mehr Meinungsfreiheit!«

»Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Mehr Meinungsfreiheit! – Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Konstantin v. Notz | GRÜNE
„Für Recht und Freiheit“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Björn Leuzinger | Die PARTEI
„Wählt mich - ich bin sehr gut!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Eher nicht Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sollte aber keine Ausrede für Rassistische Scheiße oder Beleidigungen sein.
Uwe Burkart | AfD
„Für unser Land für unsere Werte“
Kandidiert im Wahlkreis Calw.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 26.
Eher nicht Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Wenn es strafbewehrte Äusserungen gibt sollen diese jedoch von Polizei und Gerichten nachverfolgt werden und nicht selbsternannter Ersatzjustiz à la Facebook- löschung, die keiner weiteren Kontrolle unterliegt.
Karl-Friedrich Harter | Gesundheitsforschung
„Wir besiegen Alterskrankheiten und steigern die Lebenserwartung“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Eher nicht Die Partei für Gesundheitsforschung überlässt dieses Thema den anderen Parteien.

Die hier abgegebene Meinung ist ausschließlich meine persönliche Einstellung.


Sascha Schnelle | BGE
„Kinderarmut ist Dummheit, Altersarmut Undankbarkeit. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Eher nicht Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Nur sollte u.a. Volksverhetzung massiv bestraft werden.
Karen Haltaufderheide | GRÜNE
„Jetzt für soziale Gerechtigkeit und umweltgerechtes Wirtschaften in Zukunft. “
Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38.
Eher nicht Mehr Meinungsfreiheit ja! Aber die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen führen nicht zu mehr Meinungsfreiheit sondern zu einer weiteren Brutalisierung des Umgangs miteinander.
Mathias Täge | PIRATEN
„"Wenn alle sagen, dass das nicht klappt, dann einfach mal machen!"“
Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und hat auch Verfassungsrang. Darf aber nicht dazu führen, dass man alles sagen darf, was man will! Daher sollten die Straftatbestände bestehen bleiben und Gerichte entscheiden dann.
Matthias Borowiak | GRÜNE
„ENERGIE! MIT MIR NUR ERNEUERBAR!“
Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Eher nicht Meinungsfreiheit muss Grenzen haben wenn sie anderen Schaden.
Petra Budke | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Stephan Thomae | FDP
„Rechtsstaat sichern, Marktwirtschaft gestalten, Europa verbessern“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Eher nicht Meine Freiheit endet an der Freiheit des anderen. Eine Beleidigung oder Üble Nachrede hat wenig mit Meinungsfreiheit zu tun!
Dr. Wolfgang Marc Dörner | AfD
„Einigkeit. Recht. Freiheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Eher nicht Insbesondere muss die Straffreiheit bei Mitgliedern der Regierungsparteien abgeschafft werden. In jüngster Vergangenheit sind insbesondere Regierungsvertreter in der Diskriminierung von regierungskritischen Stimmen negativ und antidemokratisch aufgefallen.
Matthias Achilles | PIRATEN
„Gegen Betrug hilft nur Transparenz und Transparenz kommt nur mit neuen Leuten.“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen I.
Eher nicht Ich denke, dass hier eine Abwägung wichtig ist. Die Meinungsfreiheit sollte bei der Berwertung solcher Taten sehr wohl berücksichtigt werden.
Martin Hofmann | FDP
„Zukunft gestalten, um Heimat zu bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Weiden.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 54.
Eher nicht Der Geist unseres Grundgesetzes soll bewahrt bleiben! Verbale Verrohung ist oft der erste Schritt zur tatsächlichen Gewalt! Da sollten wir aus unserer Geschichte lernen.
Paul Bunjes | GRÜNE
„Zukunft gestalten. Heute für morgen.“
Kandidiert im Wahlkreis Kaiserslautern.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 10.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Anton Hofreiter | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Hannah Neumann | GRÜNE
„Zukunft statt Herkunft“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Bernhard Zimniok | AfD
„Wiederherstellung des sozialen Gleichgewichts, der Inneren/ Äußeren Sicherheit“
Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Eher nicht Beleidigung und üble Nachrede sind Straftaten. Andere vorgenannte Delikte können seitens der Regierung instrumentalisiert werden. Hier ist eine hohe Hürde anzulegen.
Peter Meiwald | GRÜNE
„Versuch, die Welt ein bißchen besser zu hinterlassen als Du sie vorgefunden hast“
Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber insbesondere Delikte der Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beleidigung sind davon zu Recht nicht gedeckt.
Robert Huemer | ÖDP
„Für eine ehrliche Politik!“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Stadt.
Eher nicht Meinungsfreiheit Ja - aber nicht so wie hier beschrieben.
Monika Lazar | GRÜNE
„Für Vielfalt und Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Daniela Wagner | GRÜNE
„Wirf die Dinge nicht so weit weg - sonst mußt Du sie so weit her holen“
Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Ekin Deligöz | GRÜNE
„ZUKUNFT WIRD AUS MUT GEMACHT“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Margit Stumpp | GRÜNE
„Mehr GRÜN nach Berlin!“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Eher nicht Wir haben Meinungsfreiheit. Die weitere Ausdehnung würde schnell Persönlichkeitsrechte verletzen.

Wo bestehendes Recht Einzelbestimmungen überflüssig macht, können diese abgeschaft werden, z.B. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen).
Prof. Dr. Ralf Klapdor | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist wichtig, kann aber nicht grenzenlos sein. Holocaustleugnung ist beispielsweise nicht akzeptabel.
Dr. Ellen Eigemeier | ÖDP
„Probleme sind dazu da, um gelöst zu werden.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Eher nicht Die Freiheit des Einen endet da, wo die Freiheit des Anderen beginnt.

Heute wird schon viel mit der Meinungsfreiheit geschützt, was meiner Meinung nach schon längst unter Volksverhetzung fällt (Horst Seehofer zum Thema Flüchtlinge zum Beispiel).

Andererseits geht es zu weit, wenn man ernsthaft einen Herrn Erdogan in die Presse hier herreinregulieren läßt.

Dieses Thema ist zu komplex für eine einfache Antwort.
Markus Stefan Tressel | GRÜNE
„Das Herz schlägt Grün“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken
Ulle Schauws | GRÜNE
„Veränderungen sind Chancen, die wir positiv gestalten können.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Luise Amtsberg | GRÜNE
„Konsequent für Menschenrechte“
Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.




Alexander Spies | PIRATEN
„Ohne Waffen Neues schaffen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Eher nicht Einige Straftatbestände (wie z.B. die Majestätsbeleidigung) gehören sicher abgeschafft. Volksverhetzung, Holocaustleugnung sowie das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen sind als Straftatbestände unerlässlich. Ansonsten darf es nicht Privatunternehmen überlassen bleiben, welche Meinungen verbreitet werden dürfen und welche nicht.
Lena Oberbäumer | Die PARTEI
Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.
Eher nicht Diese Frage ist komisch formuliert. Ich finde, die Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beschimpfungen sollten abgeschafft werden.
Corinna Rüffer | GRÜNE
„Für eine soziale und gerechte Zukunft“
Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Katharina Graßler | PIRATEN
„Transparenter Staat statt gläserner Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Eher nicht Freiheit endet dort, wo die Freiheit einer anderen Person eingeschränkt oder deren Würde verletzt wird. Daher ist es wichtig, diesen Rahmen zu beachten und Straftaten wie Beleidigung oder ähnliches weiter unter Strafe zu lassen.
Jürgen Trittin | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Josef Buck | MLPD
„Arbeiter in die Politik!“
Kandidiert im Wahlkreis Mannheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Eher nicht Verbot aller faschistischen Organisationen!
Friedrich Christoph Hofmann | MLPD
„Mach mit! Damit sich wirklich etwas ändert!“
Kandidiert im Wahlkreis Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 6.
Eher nicht Für Meinungsfreiheit, aber ncht für Volksverhetzer und Faschisten!
Kurt Rieder | ÖDP
„"Raus aus dem Hamsterrad"“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht Wir leben in einem Staat, in dem wir alles denken und (fast) alles sagen dürfen. Die wenigen Regelungen dürfen schon bleiben. Beleidigungen, zum Beispiel von religiösen Einstellungen, sind für eine Gesellschaft kontraproduktiv. Auch Kabarett und Comedy haben da ihre Grenzen.
Kerstin Täubner-Benicke | GRÜNE
„Heimat bewahren - Natur schützen“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben.
Lisa Paus | GRÜNE
„Die Zeit der Entpolitisierung ist vorbei.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Thomas Thiele | FDP
„Freiheit in Verantwortung, denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Osnabrück.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Eher nicht Ich finde nicht, dass Beleidigungen zum normalen Umgangston gehören sollten:

Ich will keine Trumpisierung!
Patrick Zwiernik | GRÜNE
„Menschlichkeit und Vielfalt sind nicht verhandelbar “
Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 12.
Eher nicht Der Ausbau der Meinungsfreiheit ist wichtig. Sobald aber das Mittel der Meinungsfreiheit dazu missbraucht wird um zu hetzen ist eine rote Linie überschritten die nciht hinnehmbar ist.
Manuel Sarrazin | GRÜNE
„Klima schützen. Europa stärken. “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Kerstin Andreae | GRÜNE
„Erfahrung, Engagement und Herz“
Kandidiert im Wahlkreis Freiburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Eher nicht Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei jetzt schon in jedem Einzelfall mit dem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen wird. Einzelne Bestimmungen wie z.B. der §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) können allerdings entfallen, weil das bereits andersweitig abgedeckt ist.
Lea Magdalena Laux | PIRATEN
„Ich upgrade dein Demokratiesystem, wenn du mich im Parlament installierst “
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht Freiheit endet dort, wo die Freiheit einer anderen Person eingeschränkt oder deren Würde verletzt wird. Daher ist es wichtig, diesen Rahmen zu beachten und Straftaten wie Beleidigung oder ähnliches weiter unter Strafe zu lassen.
Fabian Prante | Die Humanisten
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Eher nicht Straftatsbestände, wie der der Beleidigung oder der der Beschimpfung von Weltanschauungsvereinigungen können sicherlich zugunsten von mehr Meinungsfreiheit abgeschafft oder eingeschränkt werden. Die anderen genannten Straftatsbestände haben aber weiterhin ihre Berechtigung.
Jonas Richard Schwemmer | PIRATEN
„Akzeptiere oder verändere.“
Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Eher nicht Freiheit endet dort, wo die Freiheit Anderer eingeschränkt wird.
Fritz Haugg | FDP
„Bürgerrechte stärcken“
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Gut, aber sie hat dort ihre Grenzen wo Straftaten betroffen sind. Dies sollte ein unabhängiges Gericht entscheiden und kein privates Unternehmen, wie im Netzdurchsetzungsgesetz gefordert.
Özcan Mutlu | GRÜNE
„Berlin leben. Mutlu wählen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Uwe Kekeritz | GRÜNE
„Für ein Klima der Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Stefanie Remlinger | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Reinickendorf.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Christian Kühn | GRÜNE
„Wohnen darf kein Luxus sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) sollen abgeschafft werden, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Rico Kerstan | FDP
„Machen wir das Beste aus unserer Heimat!“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Eher nicht Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt

wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Dennis Nusser | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Eher nicht Für mich darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehne ich ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zulassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordere ich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Axel Henning Ditteney-Botzen | V-Partei³
„V-Partei3 - Wir lieben das Leben!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Eher nicht In Deutschland herrscht bereits Meinungsfreiheit wie kaum in einem anderen Land.
Dr. Matthias Wagner | GRÜNE
„Für Solarenergie und sauberen Verkehr“
Kandidiert im Wahlkreis Mittelsachsen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 8.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Alexander Schestag | PIRATEN
„Teilhabe ist Menschenrecht!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Eher nicht Die Meinungsfreiheit hat Grenzen, wo andere Menschen in ihrer Würde verletzt werden. Allerdings sollte eine Strafverfolgung nicht für übermäßige Aufmerksamkeit vor allem für Volksverhetzer und Holocaustleugner führen.
Ulrike Täck | GRÜNE
„Wer, wenn nicht wir?“
Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7.
Eher nicht Hetze, Lüge und Verläumnung gehören strafverfolgt
Jürgen Georg Purzner | PIRATEN
„Transparenter Staat statt gläserner Bürger“
Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Eher nicht Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun!
Oliver Michael Krischer | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Philip Zeschmann | FREIE WÄHLER
„Die vernünftige Alternative“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Grundsätzlich bin ich absolut dafür, dass die Meinungsfreiheit möglichst weitgehend ausgelegt und gehandhabt wird, hatte ich doch auch schon darunter zu leiden, dass unser ehemaliger Bürgermeister mich und andere Unabhängige Bürger verklagt hat. Auf der anderen Seite weiß ich aber nach mehr als 25 Jahren ehrenamtlichem politischen Engagement für Gemeinde und Kreis, dass es manchmal kaum zu ertragen ist in welcher Weise man für die Aufopferung sämtlicher Freizeit von manchen Zeitgenossen mit Beleidigungen, Verleumdungen und übeler Nachrede - manchmal über Jahre und systematisch überzogen wird. Da ich also beiden Seiten sehr gut kenne, kann ich nicht für die Abschaffung der entsprechenden § des STGB sein. Es kommt auch hier - wie immer im Leben - auf ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der möglichst weitgehenden Gewährleistung von Meinungsfreiheit einerseits und dem Schutz sich ehrenamtlich und/oder politisch engagiernder Bürger "wie Du und ich" an.
Pascal Haggenmüller | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Eher nicht Meinungsfreiheit - ja! Aber dennoch gilt es die Würde eines jeden Menschen zu respektieren. Hasskommentare und Verunglimpfungen gehören für mich nicht zur freien Meinungsäußerung.
Irene Mihalic | GRÜNE
„Mit Sicherheit für Freiheit und Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Eher nicht Begründung: Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Omid Nouripour | GRÜNE
„Für Frieden und Eintracht international“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Martin Schulte-Wissermann | PIRATEN
„Zeichen setzen, einmischen, #machen“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Eher nicht Die vier Letzgenannten sind kein Kavaliersdelikt und können sich noch nichmal in Ansätzen auf Meinungsfreiheit berufen.



Ob aber jeder unbedarfte Post in irgendeinem sozialen Netzwerk gleich die Justiz beschäftigen muss, kann auch bezweifelt werden.



Ich glaube, hier brauchen wir mehr Gelassenheit.
Christian Hohn | GRÜNE
„Klimaschutz: Lokal handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I.
Eher nicht Begründung: Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Gerhard Kalinka | GRÜNE
„Erfahren, ökologisch, gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Sebastian Walter | GRÜNE
„Ideen und Herz für das Erzgebirge“
Kandidiert im Wahlkreis Erzgebirgskreis I.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für jeden geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Stefan Schmidt | GRÜNE
„Mit Herz und Mut für Mensch und Klima“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Tabea Rößner | GRÜNE
„Umwelt im Kopf, Freiheit im Herzen“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Kerstin Schnapp | GRÜNE
„Politik die Mensch und Umwelt schütz“
Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jeden geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Florian Voß | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 10.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, doch hat sie ihre Grenzen dort, wo die Rechte und die Würde Dritter verletzt werden. Niemals kann die gezielte und gewollte Entwürdigung einer Person, einer Gruppe oder einer Gemeinschaft mit der Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden.
Annalena Baerbock | GRÜNE
„Ökologisch, weltoffen, gerecht!“
Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Tim Renner | SPD
„#wirklichmachen“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Eher nicht Ich bin für Meinungsfreiheit, aber die genannten Straftaten sollen Straftaten bleiben.
Thomas Bezler | DM
„Ethik in die Politik! - gibt es nur mit neuen Bundestagsabgeordneten“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Eher nicht Ich denke, wir haben eher in Sachen Pressefreiheit Nachholbedarf.
Thomas Marc Göbel | PIRATEN
„Menschen sind der Grund für Politik“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Eher nicht Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auch für Menschen, die das nicht verstehen. In beiden Richtungen.
Clemens Rostock | GRÜNE
„Man sollte die Welt so nehmen wie sie ist, aber nicht so lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Eher nicht Die aktuelle Hetze im Netz würde dadurch wohl noch schlimmer. Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Einzelne Straftatbestände könnten allerdings beendet werden, wie der §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnisse), weil dies durch Beleidigung bereits abgedeckt ist.
Anna Gallina | GRÜNE
„Mit Mut gegen Armut!“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Elmar Richard Widder | UNABHÄNGIGE
„Ich bin für alle da, die nicht in einer Partei sind - und wir sind mehr!“
Kandidiert im Wahlkreis Amberg.
Eher nicht Meinungsfreiheit: Ja, selbstverständlich. Beleidigungen oder öffentliche Diffamierung: Nein danke.
Jan-Friedrich Ludwig | V-Partei³
„Vielfalt statt Leitkultur!“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Eher nicht Die genannten Straftaten sollen auch Straftaten bleiben, insbesondere Holocaustleugnung und Volksverhetzung.
Katja Dörner | GRÜNE
„„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt."“
Kandidiert im Wahlkreis Bonn.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.