ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.

Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Mehr Meinungsfreiheit!«

»Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Mehr Meinungsfreiheit! – Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Luise Amtsberg | GRÜNE
„Konsequent für Menschenrechte“
Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.




Kerstin Andreae | GRÜNE
„Erfahrung, Engagement und Herz“
Kandidiert im Wahlkreis Freiburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Eher nicht Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei jetzt schon in jedem Einzelfall mit dem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen wird. Einzelne Bestimmungen wie z.B. der §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) können allerdings entfallen, weil das bereits andersweitig abgedeckt ist.
Annalena Baerbock | GRÜNE
„Ökologisch, weltoffen, gerecht!“
Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Susanne Iris Bauer | GRÜNE
„Jede*r Einzelne ist wichtig: du auch!“
Kandidiert im Wahlkreis Bayreuth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Eher nicht
Matthias Borowiak | GRÜNE
„ENERGIE! MIT MIR NUR ERNEUERBAR!“
Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Eher nicht Meinungsfreiheit muss Grenzen haben wenn sie anderen Schaden.
Petra Budke | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Paul Bunjes | GRÜNE
„Zukunft gestalten. Heute für morgen.“
Kandidiert im Wahlkreis Kaiserslautern.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 10.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Ekin Deligöz | GRÜNE
„ZUKUNFT WIRD AUS MUT GEMACHT“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Katja Dörner | GRÜNE
„„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt."“
Kandidiert im Wahlkreis Bonn.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Ulrich Martin Drescher | GRÜNE
„Regional Werte schaffen - Heimat bewahren, Umwelt schützen, Zukunft gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Waldshut.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 28.
Eher nicht
Lisa-Marie Friede | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17.
Eher nicht
Anna Gallina | GRÜNE
„Mit Mut gegen Armut!“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Jan-Niclas Gesenhues | GRÜNE
„Mit ökologischem Fortschritt für eine gerechtere Welt“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 20.
Eher nicht
Patrick Ginsbach | GRÜNE
„Jetzt umdenken, mutig handeln, besser leben!“
Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 4.
Eher nicht
Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
John Haberle | GRÜNE
„Hinterlasse die Welt als einen besseren Ort, als du sie vorgefunden hast.“
Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Eher nicht
Pascal Haggenmüller | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Eher nicht Meinungsfreiheit - ja! Aber dennoch gilt es die Würde eines jeden Menschen zu respektieren. Hasskommentare und Verunglimpfungen gehören für mich nicht zur freien Meinungsäußerung.
Karen Haltaufderheide | GRÜNE
„Jetzt für soziale Gerechtigkeit und umweltgerechtes Wirtschaften in Zukunft. “
Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38.
Eher nicht Mehr Meinungsfreiheit ja! Aber die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen führen nicht zu mehr Meinungsfreiheit sondern zu einer weiteren Brutalisierung des Umgangs miteinander.
Dr. Anton Hofreiter | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Christian Hohn | GRÜNE
„Klimaschutz: Lokal handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I.
Eher nicht Begründung: Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Manuel Hummel | GRÜNE
„Ehrlich. Echt. Grün.“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 26.
Eher nicht
Hans-Werner Ignatowitz | GRÜNE
„Mehr Bus und Bahn für Stadt und Land!“
Kandidiert im Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.
Eher nicht
Gerhard Kalinka | GRÜNE
„Erfahren, ökologisch, gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Uwe Kekeritz | GRÜNE
„Für ein Klima der Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Oliver Michael Krischer | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Christian Kühn | GRÜNE
„Wohnen darf kein Luxus sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) sollen abgeschafft werden, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Monika Lazar | GRÜNE
„Für Vielfalt und Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Peter Meiwald | GRÜNE
„Versuch, die Welt ein bißchen besser zu hinterlassen als Du sie vorgefunden hast“
Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Eher nicht Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber insbesondere Delikte der Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beleidigung sind davon zu Recht nicht gedeckt.
Martin Metz | GRÜNE
„Mit Mut für Mensch und Umwelt“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Eher nicht
Irene Mihalic | GRÜNE
„Mit Sicherheit für Freiheit und Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Eher nicht Begründung: Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Özcan Mutlu | GRÜNE
„Berlin leben. Mutlu wählen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Hannah Neumann | GRÜNE
„Zukunft statt Herkunft“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Konstantin v. Notz | GRÜNE
„Für Recht und Freiheit“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Omid Nouripour | GRÜNE
„Für Frieden und Eintracht international“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Rita Magdalena Nowak | GRÜNE
„Vielfalt gegen Rechtsruck“
Kandidiert im Wahlkreis Recklinghausen II.
Eher nicht
André Oehler | GRÜNE
„Lebenswerter ländlicher Raum“
Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 10.
Eher nicht
Jutta Paulus | GRÜNE
„Klimaschutz jetzt - Lebensgrundlagen bewahren!“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 9.
Eher nicht
Lisa Paus | GRÜNE
„Die Zeit der Entpolitisierung ist vorbei.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Stefanie Remlinger | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Reinickendorf.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Tabea Rößner | GRÜNE
„Umwelt im Kopf, Freiheit im Herzen“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Clemens Rostock | GRÜNE
„Man sollte die Welt so nehmen wie sie ist, aber nicht so lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Eher nicht Die aktuelle Hetze im Netz würde dadurch wohl noch schlimmer. Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Einzelne Straftatbestände könnten allerdings beendet werden, wie der §166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnisse), weil dies durch Beleidigung bereits abgedeckt ist.
Corinna Rüffer | GRÜNE
„Für eine soziale und gerechte Zukunft“
Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Manuel Sarrazin | GRÜNE
„Klima schützen. Europa stärken. “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Ulle Schauws | GRÜNE
„Veränderungen sind Chancen, die wir positiv gestalten können.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.


Dr. Gerhard Schick | GRÜNE
„Steuerbetrugsbekämpfer!“
Kandidiert im Wahlkreis Mannheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Eher nicht
Stefan Schmidt | GRÜNE
„Mit Herz und Mut für Mensch und Klima“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Martin Schmitt | GRÜNE
„Klima und Menschenrechte vor!“
Kandidiert im Wahlkreis Ahrweiler.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 14.
Eher nicht
Kerstin Schnapp | GRÜNE
„Politik die Mensch und Umwelt schütz“
Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jeden geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Kordula Schulz-Asche | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Eher nicht
Andrea Sieber | GRÜNE
„Gutes Klima. Für alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 17.
Eher nicht
Wolfgang Strengmann-Kuhn | GRÜNE
„garantiert sozial ökologisch“
Kandidiert im Wahlkreis Offenbach.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Eher nicht
Margit Stumpp | GRÜNE
„Mehr GRÜN nach Berlin!“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Eher nicht Wir haben Meinungsfreiheit. Die weitere Ausdehnung würde schnell Persönlichkeitsrechte verletzen.

Wo bestehendes Recht Einzelbestimmungen überflüssig macht, können diese abgeschaft werden, z.B. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen).
Andrea Swoboda | GRÜNE
„Gesunde Menschen in gesunden Städten“
Kandidiert im Wahlkreis Bottrop – Recklinghausen III.
Eher nicht
Ulrike Täck | GRÜNE
„Wer, wenn nicht wir?“
Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7.
Eher nicht Hetze, Lüge und Verläumnung gehören strafverfolgt
Kerstin Täubner-Benicke | GRÜNE
„Heimat bewahren - Natur schützen“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben.
Alexander Tietz-Latza | GRÜNE
„Leben mit Zukunft wählen!“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 28.
Eher nicht
Markus Stefan Tressel | GRÜNE
„Das Herz schlägt Grün“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken
Jürgen Trittin | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Claudia Ulrich | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde.
Eher nicht
Daniela Wagner | GRÜNE
„Wirf die Dinge nicht so weit weg - sonst mußt Du sie so weit her holen“
Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Dr. Matthias Wagner | GRÜNE
„Für Solarenergie und sauberen Verkehr“
Kandidiert im Wahlkreis Mittelsachsen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 8.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Sebastian Walter | GRÜNE
„Ideen und Herz für das Erzgebirge“
Kandidiert im Wahlkreis Erzgebirgskreis I.
Eher nicht Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für jeden geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Günther Westermann | GRÜNE
„ZUKUNFT WIRD AUS MUT GEMACHT “
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Osnabrück.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 24.
Eher nicht
Patrick Zwiernik | GRÜNE
„Menschlichkeit und Vielfalt sind nicht verhandelbar “
Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 12.
Eher nicht Der Ausbau der Meinungsfreiheit ist wichtig. Sobald aber das Mittel der Meinungsfreiheit dazu missbraucht wird um zu hetzen ist eine rote Linie überschritten die nciht hinnehmbar ist.