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Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Mehr Meinungsfreiheit!«

»Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Mehr Meinungsfreiheit! – Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Franz Bossek | GRÜNE
„Es gibt keinen Planeten B“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 43.
Unentschieden
Gönül Eğlence | GRÜNE
„Mut ist stärker als Angst!“
Kandidiert im Wahlkreis Essen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Unentschieden Hier werden viele Beispiele gebrache. Die Holocuastleugnung kann auf keinen Fall von der Meinungsfreiheit abgedeckt sein oder werden. Das ist keine Meinung, sondern Hetze wider besseren Wissens. Auch Aufforderungen zu Straftaten können nicht hierunter zählen.
Volker Möll | GRÜNE
„Grüne ENERGIEN in den Bundestag“
Kandidiert im Wahlkreis Helmstedt – Wolfsburg.
Unentschieden
Michael Musil | GRÜNE
„Menschenwürde statt Wachstumswahnsinn“
Kandidiert im Wahlkreis Montabaur.
Unentschieden Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft. Die Grenzen zwischen Meinung und Straftat sind sehr flexibel und hängen vom Zeitgeist ab. In einer „idealen“ Demokratie könnten unterschiedlichste Meinungen nebeneinander existieren und um Zustimmung werben. Da in einer idealen Demokratie sichergestellt ist, dass der Wille der Mehrheit sich durchsetzt, haben die Mitglieder dieser Mehrheit niemals ein Problem mit anderen Meinungen.
Christina-Johanne Schröder | GRÜNE
„Politik mit Kompetenz & Leidenschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Unentschieden Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken
Helmut Wening | GRÜNE
„jeder Tag ein Wahltag“
Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Unentschieden