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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Mehr Meinungsfreiheit!«

»Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Mehr Meinungsfreiheit! – Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Jimmy Schulz | FDP
„Bildung, Breitband, Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Eher ja Einschränkungen der Meinungsfreiheit sind demokratiefeindlich. Grenzen muss man wohlüberlegt abstecken.
Stefan Welte | Kennwort: Parteiunabhängiger Bürgerkandidat
„Echte Demokratie, für weniger Lobbyistenwohl und mehr Bürgerwohl!“
Kandidiert im Wahlkreis Schwarzwald-Baar.
Eher ja Ausnahme: Die Straftat "Aufforderung zu Straftaten" sollte weder eingeschränkt noch abgeschafft werden.
Harald Hermann | PIRATEN
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Eher ja Allerdings ist diese Frage so weit gefasst, dass man sie in ein paar Sätzen nicht erschöpfend beantworten kann.
Teresa Klein | ÖDP
„Kopf, Herz und Hand für ein Heute, das ein Übermorgen kennt!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher ja Satire kann viel, wenn sie alles darf.
Gerhard Dieter Anton Bruckner | Die PARTEI
„ADIA statt Altenheim“
Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Eher ja Jeder hat das Recht auf seine Meinung. Diese mag wirr oder falsch sein. Das sollte eine Gesellschaft aushalten. Dazu bedarf es aber Rahmenbedingungen, innerhalb der Gesellschaft, die bis dato noch nicht vorliegen.
FriGGa Wendt | Kennwort: Grundeinkommen-für-alle.org
„Ich bewerbe mich um diesen Job im BT, um ihn überflüssig zu machen!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Eher ja Aufforderung von Straftaten? Was genau ist eine Straftat? Eine Frau warnt vor HArtz IV Sanktionen, die sie fast und andere ganz ins Grab brachten... und wird für ihren Brief strafrechtlich belangt... die Jobcenterleute machen ungeschoren weiter.

Auf jeden Fall muss man sich frei äußern können - insbesondere über Strukturen und Konstrukte - denn den Mund verbieten heilt nicht die Ursachen, die einem Streit zugrunde liegen!

Es muss vor allem erlaubt sein, die Wahrheit zu sagen auch wenn dabei z.B. (Wirtschafts)Faschismusvergleiche des HartzIV-Systems aufkommen... oder hinsichtlich Kriegs- und Abschiebevorgängen.

Als Beleidigung einstufen würde ich aber weiterhin alles, was rassistisch usw. ist. In wie fern man das "bestraft" oder besser "kontert" liegt in der Kreativität und dem Schmerz des Beleidigten und der Solidarität derer, die endlich mal NICHT WEGGUCKEN, wenn Mobbing geschieht.


Peter Paul Petzold | Die PARTEI
„Ja zu Peter, Nein zu Peter!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Eher ja solange wir eine überprüfung durchführen können ob ein aufenthalt in der geschlossenen nicht sinnvoll wäre(holocaustleugnung)
Stephan Protschka | AfD
„Heimat, Tradition, Kultur“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Eher ja Meinungsfreiheit ist ein wichtiges gut!

Allerdings nur solange kein anderer einen Schaden davon hat.
David Trunz | DIE LINKE
„Es geht uns allen besser wenn es allen Bevölkerungsschichten besser geht. “
Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Eher ja Frei Meinungsäußerung muss uneingeschränkt gelten, da sie vor allem dazu geschaffen ist, die Meinung derer zu beschützen, die wir am stärksten ablehnen. Wen die Aussagen des anderen stören, muss man sie argumentativ widerlegen, da ein Verbot ihnen nur Legitimität verschaffen würde. Verrückte oder feindselige Ideen haben in einem offenen Diskurs zumeist eh keine Chance und entlarven im Gegenteil zumeist den der sie vertritt.
Patrick Kulinski | PIRATEN
„Lebt doch, wie ihr wollt!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Eher ja Ehrdelikte ohne Tatsachenbehauptung sind in meinen Augen nicht konkret genug fassbar uns sollten prinzipiell abgeschafft werden. Ich bin bei Straftatbeständen mit Tatsachenbehauptung weiterhin lediglich für eine Aufweichung, weil eine Behauptung wie etwa eine Holocaustleugnung unterstützt durch eine solide Argumentation für eine kritische Diskussion immer geäußert werden dürfen muss. Sobald aus einer Behauptung jedoch eine Parole bzw. üble Nachrede ohne Argumentation wird ist dies in besonderen Einzelfällen zu bestrafen, sofern das Gegenteil kriminaltechnisch, historisch und wissenschaftlich belegt ist. Die Aufforderung zu Straftaten ist jedoch immer durch die Staatsanwaltschaft zu verfolgen.
Wolfgang Wiehle | AfD
„Zukunft für Deutschland!“
Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 14.
Eher ja Die hier formulierte Erklärung (Abschaffung von Paragrafen im StGB) geht am Problem vorbei, daher nur ein "Eher ja". Hauptproblem ist die informelle Einengung der Meinungsfreiheit durch die "politische Korrektheit".
Gregory Engels | PIRATEN
„Make Democracy Great Again!“
Kandidiert im Wahlkreis Offenbach.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 11.
Eher ja Die angegebene Beispiele haben mit der Meinungsfreiheit nichts zu tun. Meinungsfreiheit gilt immer gegenüber dem Staat - dass man für die eigene Meinung nicht bestraft werden kann - es heisst nicht, dass man Menschen wahllos beleidigen kann - denn das richtet sich nicht gegen den Staat, sondern gegen konkrete Menschen. Es muss aber mehr Meinungsfreiheit geben bei der "Majestätsbeleidigung" und auch dabei seine eigene Weltanschauung zu kommunizieren.
Thomas Ney | PIRATEN
„Freie Menschen, freie Meinung!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II.
Eher ja Die genannten Straftatbestände haben größtenteils ihre Berechtigung. Dennoch bin ich für eine größtmögliche Auslegung der Meiunungsfreiheit auf Grundlage der derzeitigen Gesetze. Initiativen zur Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, wie etwa das Netzwerkdurchsetzungsgesetz lehne ich ab.
Dirk Klaus Driesang | AfD
„Weil es ums Ganze geht!“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Eher ja Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, dieses unterliegt gerade einem Zensurminister Maas. Eine (leichte!) Gegenbewegung sollte hier gut tun. Das gilt allerdings nicht für den Bereich Holocaustleugnung.
Dr. Manfred Hans Erich Wolfrum | AfD
„Grenzen kontrollieren. Asylchaos beenden. Altersarmut stoppen.“
Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Eher ja Als AfD Mitglied reicht ja schon die Mitgliedschaft und man ist Volksverhetze usw.
Michèl Pauly | DIE LINKE
„konsequent sozial.“
Kandidiert im Wahlkreis Lüchow-Dannenberg – Lüneburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 6.
Eher ja Volksverhetzung, die der erste Schritt auf dem Weg zur aktiven Gewaltanwendung gegen Gruppen von Menschen sind - sind nicht durch Meinungsfreiheit gedeckt. Sie stellen den verbalen Auftakt eines Gewaltakts dar. Alle weiteren Äußerungen - das ist meine ganz persönliche Überzeugung - sollten von legislativen Maßnahmen nicht getroffen werden. Es ist Aufgabe der Zivilgesellschaft unerträglichen Meinungen eine andere, eine humanistische Position entgegenzusetzen, aber es ist aus meiner Sicht nicht Aufgabe der Staatsgewalt solche Äußerungen prophylaktisch zu verbieten.