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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Mehr Meinungsfreiheit!«

»Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Mehr Meinungsfreiheit! – Für mehr Meinungsfreiheit sollen Straftaten wie beispielsweise Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten abgeschafft oder eingeschränkt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Sebastian Merkens | DIE LINKE
„Gerechtigkeit - mehr als ein Wahlversprechen“
Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Nein! wie schräg
Matthias Lindemer | BGE
„Bedingungsloses Grundeinkommen - die erste politische Idee ohne Feindbild!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Meinungsfreiheit ja! Aber Volksverhetzung und Beleidigungen sind keine Meinung.
Jörg Stefan Smuda | PIRATEN
„Miteinander statt gegeneinander“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein! Meinungsfreiheit ja,

Beleidigungen NEIN.

Das bestehende Gesetz klärt momentan schon sehr gut wo Meinungsfreiheit aufhört.
Christian Steffen-Stiehl | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Nein!
Ist mir wichtig!
Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden.

Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab.

Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden.

Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen.

Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden.

Sie sind keine Zensurbehörde.

Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten.

Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Alexandra Helga Munir-Muuß | V-Partei³
„Wir achten alle Lebewesen mit Respekt!“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein! Was hat das mit Meinungsfreiheit zu tun?


Heiko Grupp | MLPD
„Mach mit, damit sich wirklich etwas ändert!“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Nein! Straftaten wie Volksverhetzung mit "Meinungsfreiheit" gleichzusetzen, ist schon krass! Wenn schon, dann "Freier Zugang zu den Massenmedien auf antifaschistischer Grundlage"
Pierre Kurth | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Florian Philipp Ott | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf. Blicken wir ihr optimistisch entgegen.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Manfred Schramm | PIRATEN
„Zukunft statt Angst!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Nein! Ich interpretiere die Frage als Frage nach der Einschränkung oder Abschaffung von Straftatbeständen.

Meinungsfreiheit endet bei der Verletzung der Rechte anderer.


Therese Lehnen | PIRATEN
„Würde ist unantastbar, Teilhabe durch Mündigkeit, Freiheit und Transparenz“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein! Ein Blick ins Grundgesetzterleichtert die Rechtsfindung. Meinungsfreiheit ist in unserer Demokratie essentiell, sie findet aber aus gutem Grund ihre Schranken und ist kein Supergrundrecht, dass die Freiheiten von Dritten einschränkt und Straftaten erlaubt: "Artikel 2 Abs. 2 GG: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre"
Martin Burkert | SPD
„Mit Erfahrung, Herz und Umsicht für meine Wahlkreis“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Es wäre nicht sachgerecht, die dem Ehrenschutz dienenden Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB zu streichen und Verstößen lediglich zivilrechtlich zu begegnen. Eine nicht hinnehmbare Einschränkung der freien Meinungsäußerung durch unverhältnismäßige Strafen ist nicht zu befürchten. Obwohl das Recht der freien Meinungsäußerung für einen demokratischen Rechtsstaat konstituierend ist, gewährt das Grundgesetz das Recht nicht schrankenlos. Art. 5 Abs. 2 GG sieht Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit vor.

Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenze dort, wo das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt ist. Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung verläuft dort, wo es

jemandem darum geht, die Ehre eines anderen Menschen anzugreifen (sog. Schmähkritik).

Ausformulierung und höchstrichterliche Interpretation der Ehrverletzungsdelikte orientieren sich an der verfassungsrechtlichen Abwägung.

Bei den Straftatbeständen Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung handelt es sich um Vergehen. Die jeweiligen Strafrahmen weisen keine Mindestfreiheitsstrafe auf und ermöglichen Geldstrafe. Zudem handelt es sich jeweils um Privatklagedelikte im Sinne des § 374 StPO. Der Staatsanwalt verweist den Verletzten auf den Privatklageweg, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, was in aller Regel der Fall sein wird.
Christian Dürr | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Anna von Spiczak | GRÜNE
„Nicht meckern, machen! “
Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I.
Nein! Wir leben in einem freien Land, in dem die Meinungsfreiheit vergleichsweise hoch gehalten wird und das ist auch richtig so. Aber die Grenze ist bei den genannten Beispielen (Volksverhetzung etc) absolut überschritten und diese Ausnahmen müssen erhalten bleiben.
Sebastian Misselhorn | DIE LINKE
„Soziale Gerechtigkeit fordern - Fachkräfte fördern.“
Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16.
Nein! Weshalb das Leugnen des Holocausts und Volksverhetzung weiterhin bestraft werden sollen, ist meiner Meinung nach selbstverständlich.
Volker Herold | GRÜNE
„Zukunft wird aus Mut gemacht“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Nein! Volksverhetzung, Beleidigungen etc. sind keine freie Meinungsäußerungen sondern zu Recht Straftaten.
Michael Thomas Kneifel | V-Partei³
„Neue Politik ohne Leid jeglicher Art und ohne Lobbyismus!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Nein! Was falsch ist, muss auch bestraft werden können.
Norbert Großklaus | GRÜNE
„menschlich, mutig, grün“
Kandidiert im Wahlkreis Offenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 24.
Nein!
Ist mir wichtig!
auf gar keinen Fall
Christof Rausch | AfD
„Mehr Demokratie durch Volksabstimmung“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Nein! Ich glaube nicht das die aufgezählten Straftatbestände Teil der Meinungsfreiheit sind.
Christine Rustler | V-Partei³
„Verwenden statt verschwenden #Steuern #Lebensmittel“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit eines anderen berührt wird. Respekt und Wertschätzung müssen notfalls auch mit staatlicher Hilfe eingefordert werden.
Hubert Nowack | GRÜNE
„Zukunft gestalten, Werte erhalten.“
Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 38.
Nein! Hetze ist keine Meinungsfreiheit, sondern Beleidigung.
Rahel Wehemeyer-Blum | ÖDP
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Falls bei der These gemeint ist, das es nun erlaubt sein darf zu Beleidigen: Nein, seelische Verletzungen heilen langsamer als körperliche.
Andreas Beier | UNABHÄNGIGE
„Nicht Politiker/innen, die Probleme der Menschen sollten im Mittelpunkt stehen.“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Nein! Das würde die Gesellschaft noch mehr spalten.
Michael Theurer | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Sandra Weeser | FDP
„Vorankommen durch eigene Leistung.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuwied.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Adrian Charles Gabriel | DIE LINKE
„Aufbruch für Frieden, Umwelt und soziale Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 8.
Nein! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!
Siegfried Verdonk | Kennwort: SIGGI
„Vereinte Kraft, Großes schafft!“
Kandidiert im Wahlkreis Ahrweiler.
Nein! Straftaten und Meinungsfreiheit dürfen nicht in einen Topf gesteckt werden.
Klaus Wirthwein | FREIE WÄHLER
„Das Gewissen der Demokratie“
Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! Unsere Gesetze sind ok. Sie müssen nur richtig angewandt werden.
Benjamin Krohn | ÖDP
„Für eine echte Gerechtigkeit zwischen den Generationen“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Nein! Meinungsfreiheit ist nicht Beleidigungsfreiheit.
Günther Brendle-Behnisch | ÖDP
„Für eine lebenswerte Zukunft unserer Kinder und Enkel“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! hier werden zwei Dinge miteinander verwechselt: Die Freiheit des Denkens und Aussprechens der eigenen Meinung und die Freiheit, andere Menschen und Gruppen zu beschädigen. hier muss das Strafrecht greifen, denn es gilt: Freiheit geht nur in Verantwortung und unter Achtung der Menschenwürde und Freiheit des Anderen!
Christian Reinke | SPD
„Dicker Einsatz für mehr Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 6.
Nein! Auch Meinungsfreiheit hat Grenzen, die unsere Verfassung vorgibt.
Stefan Karstens | DIE LINKE
„Sozial. Konsequent. Unbestechlich.“
Kandidiert im Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde.
Nein! Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, etc. haben nichts mit Meinung zu tun.
Olaf Klampe | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Nein! Das wäre ein Freibrief für die verrückten dieser Welt und hätte nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Oliver Burkardsmaier | PIRATEN
„Demokratie kommt vom mitmachen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Die gegenwärtigen Regelungen zur Meinungsfreiheit sind gut, so wie sie sind. Verletzungen der bestehenden Gesetze sollten allerdings schneller und zuverlässiger geahndet werden.
Janine Michele Lorenz | PIRATEN
„Freiheit schützt man nicht in dem man sie abschafft.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 8.
Nein! Meinungsfreiheit soll nicht darin münden, dass respektloses Verhalten toleriert wird. Der Anstand und die Würde eines Jeden muss gewahrt bleiben.
Heiko Kremer-Bläser | V-Partei³
„Mehr Altruismus in der Politik“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Die öffentlich geäußerte Meinung darf nicht die Grundrechte anderer Menschen verletzen. In vielen Fällen wird auch nicht die eigene Meinung wiedergegeben. Es sollten eher die Quellen gestärkt werden, die sich für eine ausgeglichene Meinungsbildung einsetzen.
Eva-Maria Glathe-Braun | DIE LINKE
„Für eine solidarische und friedliche Gesellschaft an der alle teilhaben können“
Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Nein! Das würde den Rassismus weiter erstarken lassen und die politische Diskussion schwächen.
Regina Gisela Ochotzki | V-Partei³
„Ein würdiges Leben für alle Lebewesen ohne Angst“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 6.
Nein! Auf gar keinen Fall sollte es erlaubt sein, andere Menschen zu beleidigen, zu beschimpfen und mehr.

Wie sagte es Rosa Luxemburg so schön, 'Die Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden'.

Wenn ich mir also meine Freiheit nehme, dann muss jemand anderes darauf verzichten.

Ich erlebe es immer wieder, dass es zu wenig Respekt vor dem anderen Leben gibt. Zu Respekt gehört auch, dass es nicht einfach erlaubt sein darf, andere Mensche nach belieben zu verleumden und zu beleidigen.
Volker Weil | FDP
„Mut zur Freiheit. Packen wir's an.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zulassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Michael Knödler | PIRATEN
„Bezahlbarer Wohnraum in Stuttgart“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Wir Piraten sind zwar für mehr Meinungsfreiheit und gegen Zensur im Internet.

Dennoch müssen oben genannte Tatbestände immer noch strafbar bleiben.



Einzig beim § 166 StGB dem sogenannten Blasphemieparagraph sehe ich keinen Grund dies noch weiter unter Strafe zu stellen.


Dr. André Jordan | Die PARTEI
„Ein gutes Provisorium ist die beste Dauerlösung.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 6.
Nein! Der Grad der Meinungsfreiheit ist ausreichend. Ein Mehr bedeudete die Einschränkung anderer Freiheiten.
Sebastian Schäfer | FDP
„Zu streben, zu suchen und niemals zu ruhen“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Erik Marquardt | GRÜNE
„Kinder müssen mit Erwachsenen sehr viel Nachsicht haben.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein! Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Hannes Stockert | MLPD
„Für Arbeitsplätze UND Umweltschutz“
Kandidiert im Wahlkreis Mülheim – Essen I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10.
Nein! Das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

Schluss mit rassistischer, nationalistischer oder antikommunistischer Hetze und Spaltung.

Härteste Verfolgung faschistischer Propaganda und Hetze!
Klaus Brinkmann | DIE LINKE
„Für gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Nein! Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht.
Otto Fricke | FDP
„Ich bin ein Zahlenmensch. Ich setze mich für einen Staat ein, der rechnen kann.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Stephan Rauhut | DIE LINKE
„Mit Euch! So geht's. “
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Nein! Die genannten Straftatbestände sind ausreichend für den Schutz von Ehre und Freiheitsrechten. Die Meinungsfreiheit in der BRD unterliegt keinen unzulässigen Einschränkungen.
Rupert Ostrowski | AfD
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Nein!
Ist mir wichtig!
Ich bin für höchstmögliche Meinungsfreiheit. Diese scheint mir aber nur gewährleistet, wenn sich alle an "Spielregeln" halten, die durch obige "Einschränkungen" markiert werden.
Robert Lutz | PIRATEN
„Den jüngeren Bewohnern von Neuland eine Stimme geben!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Nein! Beleidigung, Volksverhetzung und Holocaustleugnung haben absolut NICHTS mit freier Meinungsäußerung zu tun! Diesen Straftaten sollte werder konsequent nachgegangen werden.
Tobias B. Bacherle | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Nein! Was hier beschrieben wird, ist keine Meinungsfreiheit, denn die Freiheit ist immer die Freiheit der andersdenkenden. In diesem Sinne sind üble Nachrede oder Beschimpfung oder die Aufforderung zu Straftaten verbalde Akte, die die Freiheit anderer Einschränken oder dazu anstiften.
Thomas L. Kemmerich | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Dr. Herbert Sirois | GRÜNE
„"Leidenschaft und Augenmaß"“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 41.
Nein! Meinungsfreiheit endet an der Grenze zur Beleidigung! Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten sind Verbrechen und entsprechend rechtlich zu bewerten.
Sibylle Schmidt | AfD
„Die Bevölkerung muss vor der herrschenden Politik regelrecht geschützt werden. “
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Nicht abgeschafft, aber auch nicht zum sinnfreien Allzweckparagraphen werden. Eine Beleidigung einer türkeistämmigen Politikerin ist keine Volksverhetzung. Auf Volksverhetzung von Deutschen sollte geachtet werden.
Martin Klaus Bochmann | Die PARTEI
„Mir is alles egal.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein! Einschränkung: Die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften sollte straffrei gestellt werden.
Christoph Meyer | FDP
„Für ein Berlin, das funktioniert.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Roland Mauden | GRÜNE
„Das weiche Wasser bricht den Stein“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 10.
Nein! Alle oben genannten Äußerungen sind Straftaten und haben mit Meinungsäußerungen oder Meinungsfreiheit nichts zu tun! Jede mögliche Meinung kann auch ohne diese Formen der Äußerung klar und deutlich geäußert und zweifelsfrei kommuniziert werden.
Dr. Florian Toncar | FDP
„Erfahren. Kompetent. Unabhängig. “
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Reginald Hanke | FDP
„Werden wir das Land in dem sich die Zukunft am wohlsten fühlt.“
Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Hermann Schulenburg | FDP
„Zeit, dass sich was bewegt!“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Nein! Meinungsfreiheit muss sich dem Artikel 1 des GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar" unterordnen.
Gabriela Heinrich | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein! Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Beleidigungen, Drohungen, Volksverhetzung und dergleichen geäußert werden dürfen. Die Freiheit hört da auf, wo die Rechte anderer verletzt werden.
Franz Weber | ÖDP
„Mensch vor Profit! Wenn nicht jetzt, wann dann? “
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 16.
Nein! Straftaten sollen und müssen bestraft werden. Es kommt in diesem Bereich viel auf die Interpretation an. Juristen sind dazu ausgebildet, diese Interpretationen nach bestem Wissen und Gewissen vorzunehmen, allerdings wiederum nach Lage der Gesetze, welche die Legislative vorgibt.
Jörg Heimbeck | FDP
„Neu denken“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Nein! Eine Änderung des Trafrechts für diese Delikte sehe ich nicht als Sinnvoll, der Nutzen ist mir nicht erkennbar.
Laura Schieritz | FDP
„Schauen wir nicht länger zu!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Manfred Grund | CDU
„Deutschland. Weiter. Denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beleidigungen wegen Rasse, Geschlecht oder besonderen Eigenschaften haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches halte ich grundsätzlich für richtig justiert.
Hermann Navel | AfD
„Jeder ist seines Glückes Schmied“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Nein! Ich bin durchaus dafür einige Sachen hinzunehmen, aber nicht alles.
Sascha Mattern | FREIE WÄHLER
„Mehr soziale Gerechtigkeit und Sicherheit“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Unsere Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das aktuell aber auf einem sehr guten Niveau ist. Beleidigungen und anderes dürfen nicht mit Meinungsfreiheit verwechselt werden.
Hermann Soldan | DIE LINKE
„Für eine wirklich soziale und solidarische Politik für ALLE!“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Nein! DIE LINKE steht zu den Fundamenten des Grundgesetzes.
Katharina Schreiner | FDP
„Digitalisierung als Chance nutzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 15.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.


Frank Herrmann | PIRATEN
„Freiheit und Sicherheit ohne Überwachung und mehr Privatheit im digitalen Leben!“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Nein! Beleidigung, Volksverhetzung usw. hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun!
Roman Schmitt | PIRATEN
„Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitermachen.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein! Es hat einen guten Grund, weshalb Holocaustleugnung etc. verboten sind. Dies hat auch weiterhin zu gelten.
Bernhard Schmitt | ÖDP
„Konzernspenden an Parteien verbieten“
Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir brauchen mehr Wertschätzung - nicht mehr Beleidigungen!
Tobias Lenz | V-Partei³
„Für die Zukunft meiner Generation und die meiner Kinder, Enkel, Urenkel...“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein! Manche Worte verletzen mehr als es Fäuste je tun könnten.
David Karol Bauch | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein! Meinungsfreiheit ist ein unschätzbares Gut und sollte natürlich erhalten bleiben und keinesfalls beschnitten werden - eine Ausdehnung des Begriffes der Meinungsfreiheit auf die beispielhaft dargelegten Auswüchse wäre allerdings eine Farce.
Dr. Dirk Spaniel | AfD
„Vernunft statt Ideologie“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Nein! Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Beleidigung und die anderen Straftaten können und sollten nicht durch Meinungsfreiheit geschützt werden und strafrechtlich verfolgt werden.

Das bedeutet aber nicht eine Zensur von beleidigenden Äußerungen. Das muss erlaubt sein. Wer soll denn entscheiden, ob eine Äußerung eine Straftat ist? Der Redakteur? Deshalb Meinungsfreiheit und dann ggf. Strafverfolgung.
Beate Christine Lippmann | DiB
„Für unsere Kinder: Demokratie muss in Bewegung bleiben“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Unsere Meinungsfreiheit ist perfekt!
Conrad von Pentz | MLPD
„Damit sich wirklich was ändert! - Internationalistische Liste/MLPD“
Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein! Aber mehr Meinungsfreiheit für fortschrittliche, revolutionäre Standpunkte! Keine Verfolgung türkischer Revolutionäre in Deutschland, nur weil Erdogan das will. Weg mit dem PKK-Verbot!
Timo Müller | GRÜNE
„Die Zukunft ist Grün!“
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Nein! Es gibt eine Grenze der Meinungsfreiheit - nämlich dort, wo sie die Rechte anderer Menschen beschneidet. Das ist bei den oben genannten Straftaten der Fall und deshalb sind sie aus gutem Grund verboten.
Jochen Lobnig | PIRATEN
„Ehrlich währt am längsten. Polizist und Politiker aus Notwehr!“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Nein! Straftaten gegen die Menschlichkeit zählen für mich nicht zur Meinungsfreiheit.
Michel Brandt | DIE LINKE
„Konsequent für eine soziale und solidarische Gesellschaft.“
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Nein! Holocaustleugnung hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun! Das mit Beleidigung gleichzusetzen führt diese Frage ad adsurdum!
Hubertus Mohs | BüSo
„Oberste Priorität ist das Gemeinwohl für alle Bürgerinnen und Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Nein! Eine solche Meinungsfreiheit hätte ein übles Niveau. Wir brauchen im Gegenteil wieder ein höheres kulturelles Niveau.
Dr. Matthias Bartke | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 6.
Nein! Es wäre nicht sachgerecht, die dem Ehrenschutz dienenden Straftatbestände zu streichen und Verstößen lediglich zivilrechtlich zu begegnen. Obwohl das Recht der freien Meinungsäußerung für einen demokratischen Rechtsstaat konstituierend ist, gewährt das Grundgesetz das Recht nicht schrankenlos. Art. 5 Abs. 2 GG sieht Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit vor. Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenze dort, wo das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt ist. Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung verläuft dort, wo es jemandem darum geht, die Ehre eines anderen Menschen anzugreifen (sog. Schmähkritik). Bei den Straftatbeständen Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung handelt es sich um Vergehen. Die jeweiligen Strafrahmen weisen keine Mindestfreiheitsstrafe auf und ermöglichen Geldstrafen. Zudem handelt es sich jeweils um Privatklagedelikte im Sinne des § 374 StPO. Der Staatsanwalt verweist den Verletzten auf den Privatklageweg, wenn kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, was in aller Regel der Fall sein wird.
Anna-Maria Lanzinger | GRÜNE
„Gerecht. Vielfältig. Grün.“
Kandidiert im Wahlkreis Erding – Ebersberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Wir dürfen das Grundgesetz nicht umgehen.
Leon Weiß | DIE LINKE
„Die Stimme der Jugend“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein! Meinungsfreiheit hört da auf, wo ich andere Menschen schädige, verletze oder ihr Leben ruiniere.
Christian Bartelt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Volker Münz | AfD
„Vernunft statt Wunschdenken.“
Kandidiert im Wahlkreis Göppingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Nein! Keine Änderung bei den Straftatsbeständen!
Dr. Stefan Ruppert | FDP
„Die Menschen können mehr, als der Staat Ihnen zutraut.“
Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Jörn Krause | ÖDP
„Stark für Familien“
Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Nein! Beleidigungen und ähnliches haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Dies führt zu einer Verrohung der Gesellschaft.
Astrid Felde | AfD
„Mut zu Deutschland“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Nein! Die bestehenden Gesetze sollten angewandt werden.

Der Begriff Volksverhetzung wird allerdings inzwischen inflationär und für jegliche Kritik an der Regierung oder der Masseneinwanderung verwendet.

An die Redakteure: Aufforderung zu Straftaten fällt für Sie unter Meinungsfreiheit?


Martina Renner | DIE LINKE
„Mein Ziel: Ein Leben in Würde und Frieden für Alle“
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Hetze ist keine Meinungsfreiheit!
Dr. Guido Hoyer | DIE LINKE
„Sozial. Gerecht. Frieden. Für alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Nein! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
Barbara Pfeuffer | GRÜNE
„demokratisch, gerecht, zukunftsweisend“
Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 48.
Nein! Meinungsfreiheit bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf Meinung, nicht auf Populismus.
Christian Heilmann | GRÜNE
„Verlässlich - Ehrlich - Grün“
Kandidiert im Wahlkreis Deggendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 47.
Nein! Beleidigung, Volksverhetzung oder Holocaustleugnung haben doch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun!
Dr. Thomas Gebhart | CDU
„Konsequent – für eine sichere Zukunft. Tatkräftig - für eine starke Südpfalz.“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Nein! Wir haben bereits eine sehr weitgehende Meinungsfreiheit.
Friedemann Georg Klein | FREIE WÄHLER
„Politik mit Menschenverstand“
Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Nein! Unsere Gesellschaft läuft Gefahr zu verrohen .. " Erst kommt das Wort - dann kommt der Mord ...!

Hier hat die Gesellschaft -vor allem die Lehrer versagt -Lehrer müssen wieder Pädagogen werden !!
Dr. Carola Reimann | SPD
„Stark für Braunschweig.“
Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Nein! Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch die Bestrafung der aufgeführten Delikte nicht eingeschränkt. So etwas hat mit Meinungsfreiheit nichts zu tun.
Misbah Khan | GRÜNE
„Zukunft wird aus Mut gemacht.“
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Nein! Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs-und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Henner Kühne | FREIE WÄHLER
„Für Sie in den Bundestag “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Nein! Freiheit ist immer auch die Freiheit des Andersdenkenden! Die in der Frage genannten Straftatbestände halte ich für sinnvoll.



Der Ton der politischen Auseinandersetzung ist schon scharf genug, ohne dass Beleidigung oder Beschimpfung straffrei ist!
Maximilian Wolfgang Stocker | BP
„Freiheit für Bayern “
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Nein! Dies sind Straftaten und sollen es auch bleiben.
Marco Bedrich | SPD
„Für starke Zukunftsperspektiven in der Lausitz!“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 16.
Nein! Meinungsfreiheit ist super wichtig, aber es gibt Grenzen. Und diese ist erreicht, wenn Menschen verletzt werden, oder auch der Holocaust geleugnet wird.
Dr. Marco Buschmann | FDP
„Lösungen finden statt Ausreden!“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Timo Jeguschke | FDP
„Politik auf Augenhöhe.“
Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 9.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Susan Sziborra-Seidlitz | GRÜNE
„Mut ist stärker als Angst“
Kandidiert im Wahlkreis Harz.
Nein! Die Frage impliziert, bei Hass, Lüge, Hetze handelte es sich um Meinung. Dem ist nicht so. In Deutschland ist es erlaubt, sehr frei seine Meinung zu sagen. Nur eben nicht zu hetzen und die Unwahrheit zu verbreiten. Und das ist gut so, weil dieses etwas anderes als Meinung ist.
Renate Schiefer | DIE LINKE
„Sozialismus statt Barbarei - Kein Gott, kein Kaiser, kein Tribun - selber tun!“
Kandidiert im Wahlkreis Fürstenfeldbruck.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Wir müssen bestehende Gesetze gegen menschenverachtende und volksverhetzende Äußerungen konsequent anwenden, was nicht geschieht (AfD, NPD, Pegida werden geschützt. Hitlergruß auf der Demo? Die Polizei schreitet nicht ein.)
Mirko Dachroth | FDP
„Weitsicht ist keine Sehschwäche!“
Kandidiert im Wahlkreis Märkisch-Oderland – Barnim II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 4.
Nein! Auch heute bereits haben wir eine grundsätzlich umfassende Meinungsfreiheit. Aber die Freiheit der Meinung des einen muss sich an den Freiheiten (und Rechten) anderer Bürger messen lassen und da gibt es dann Grenzen.
Heiko Wundram | GRÜNE
„Zukunft gestalten.“
Kandidiert im Wahlkreis Celle – Uelzen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Nein! Hass ist keine Meinung. Eine Demokratie muss sicherstellen, dass auch die Meinungsfreiheit von Minderheiten geschützt ist, und dies bedingt insgesamt eine klare Grenzsetzung.
Michael Hans Krebühl | FREIE WÄHLER
„Gutes Bewahren, Neues wagen.“
Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Nein! Satire ja, Straftaten nein
Dr. Gerd Lippold | GRÜNE
„Grüne Energie in den Bundestag!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Nein! Wir sind selbstverständlich für Meinungsfreiheit. Doch die in der Erläuterung genannten Tatbestände wie Volksverhetzung, Holocaustleugnung und Beschimpfung von Religionsgemeinschaften sind ganz klar nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Sie stehen außerhalb des Grundgesetzes und sind Gift für eine demokratische, menschliche Gesellschaft, die sich auf humanistischen Werten gründet!
Lorenz Gösta Beutin | DIE LINKE
„Für Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität.“
Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Nein! Meinungsfreiheit sind nicht Hetze und Hass.
Mehdi Ebrahimi Zadeh | PIRATEN
„Machen statt Labern, Digitalisierung aber Gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Bonn.
Nein!
Ist mir wichtig!
Grundgesetz Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Sabine Martiny | PIRATEN
„Zeit für Bildung, Zeit für die digitale Zukunft!“
Kandidiert im Wahlkreis Paderborn – Gütersloh III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir haben Meinungsfreiheit!

Alles oben genannte an "Mehr" ist keine Meinung und soll auch weiter strafbar bleiben.
Tabitha Elkins | Kennwort: Bürgerkandidaten
„Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Worms.
Nein! Mit Rechte kommen Verantwortlichkeit. Meinungsfreiheit muss ohne Mobbing, Hetzerei oder Gewaltaufrufungen stattfinden.
Anett Polzin | DiB
„politik.anders.machen“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Wir müssen daran arbeiten, einen friedlichen Ton miteinander zu pflegen und eine tolerante Streitkultur zu entwickeln. Dafür braucht es ein Bewußtsein durch Grenzsetzung bei "Entgleisungen".
Steffi Lemke | GRÜNE
„Klar für Klimaschutz.“
Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein! Die Meinungsfreiheit geht in unserem Land weit und das ist auch gut. Bestimmte Grenzen sollen dabei auch in Zukunft gelten.
Holger Dirk Pangritz | V-Partei³
„Visionäre statt Reaktionäre - Politik mit Zukunft für alle Lebewesen!“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Volksverhetzung gehört nicht zur Meinungsfreiheit. Beleidigungen gehören nicht zur Meinungsfreiheit.
Michael Hohenadler | DiB
„Demokratie muss sich endlich bewegen“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Meinungsfreiheit bedeutet nicht das Recht auf Beleidigung. Jeder kann seine Meinung öffentlich kundtun, allerdings muss dafür niemand diskriminiert oder beleidigt werden
Dr. Hermann Otto Solms | FDP
„Engagement ist keine Frage des Alters“
Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Marco Meier | FREIE WÄHLER
„Frischer Wind in den Bundestag - Erststimme Marco Meier wählen!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Nein! Mehr Informationen über mich, meine Termine und Positionen können Sie unter www.marcomeier-waehlen.de herausfinden.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich sehr gerne über marco1702@web.de bei mir melden.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Irmgard Freihoffer | DIE LINKE
„Mensch und Umwelt vor Profiten – wir haben nur diese eine Welt“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Mit Einschränkung: Der amerikanische Philosoph und Sprachwissenschaftler Noam Chomsky z. B., selbst aus jüdischem Elternhaus, führt gute Argumente gegen die Strafverfolgung von Holocaustleugnern an. Diese allerdings politisch und gesellschaftlich zu ächten ist eine andere Sache.
Michael Erich Weingärtner | FREIE WÄHLER
„Politik muss transparenter werden“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Meinungsfreiheit ist wichtig. So lange sie sachlich bleibt.

Wird Meinungsfreiheit allerdings zur Beleidigung oder Diffamierung missbraucht, so hat das nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Respektlosigkeit ist nicht Meinungsfreiheit.
Joe | DiB
„Aus Protest keinen Protest wählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Ich verweise auf Artikel 2 der Grundgesetzes: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Kathrin Vogler | DIE LINKE
„Frieden durch Solidarität und Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein! Ich bin sehr für Meinungsfreiheit, aber Diffamierungen und Verächtlichmachung der Opfer des Faschismus sind keine Meinungen, die in unserer Gesellschaft geduldet werden dürfen.
Kai Gehring | GRÜNE
„Für Fairness, Vielfalt und Freiheit!“
Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10.
Nein! Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben. Grenzen der Meinungsfreiheit sind die allgemeinen Gesetze und damit auch das Strafrecht, wobei in jedem Einzelfall, zum Beispiel bei den genannten Strafandrohungen oder bei sonstigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, mit dem Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden muss. Einzelne Bestimmungen können allerdings entfallen. § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen etc.) wollen wir abschaffen, weil die für Jede(n) geltenden Beleidigungsdelikte bereits alles abdecken.
Mario Mieruch | AfD
„Vernunft, Sachverstand, Integrität“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Nein! Allerdings ist das Verhetzen der Deutschen im eigenen Land auch als Straftat zu werten.
Sabine Onayli | DiB
„Politik. Anders. Machen. Jetzt. Von Menschen für Menschen. “
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Meinungsfreiheit auf jeden Fall - aber nicht auf Kosten von Beleidigungen und den oben genannten Dingen. Das geht gar nicht. Jede und jeder kann höflich seine Meinung sagen! Und das Gegenüber respektieren und achten.
Karin Most | FDP
„Beste Bildung von Anfang an für Jeden unabhängig von Herkunft und Umfeld“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 44.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Peter V. Schädel | ÖDP
„Die Politik ist gehalten, die Schöpfung zu bewahren: Mensch-Tier-Umwelt“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Nein! Die bestehenden Gesetze müssen konsequent angewandt werden.
Jörg Kloppenburg | FDP
„Denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Oberbergischer Kreis.
Nein! Die Meinungsfreiheit hat immer da ihre Grenzen, wo die Freiheiten anderer grundgesetzwidrig eingeschränkt werden.
Oliver Roy Schmidt | PIRATEN
„Politik Mitgestallten, Infomiere Dich!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Nein! Wir haben Meinungsfreiheit
Lucia Fischer | ÖDP
„Gutes Leben, jetzt!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Nein! Dadurch wird keine Meinungsfreiheit sondern Anarchismus provoziert! Regeln für Anstand und rechtlich einwandfreie Artikulation müssen ihren Stellenwert behalten!
Tassilo Richter | FDP
„Berlin braucht ein Update!“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Martin Schauerte | ÖDP
„"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wenn man mal gelesen hat, was während der Flüchtlingswelle in den sozialen Netzwerken gepostet wurde, kann man dem nicht zustimmen. Einige, menschenverachtende Beleidigungen habe ich selbst zur Anzeige gebracht.
Gabriele Perera | V-Partei³
„Verantworungsvolle Politik für eine lebenswerte Zukunft aller Lebewesen “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 24.
Nein! Beleidigung, üble Nachrede, Beschimpfung etc. müssen bestraft werden.
Sven Schuberth | DiB
„nicht schimpfen - Machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Nein! wollen wir zurück nach 1933?
Erich Horst Utz | DIE LINKE
„Chancengleichheit für alle, unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft.“
Kandidiert im Wahlkreis Altötting.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein! Durch die Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit dürfen nicht andere Grund- und Menschenrechte beeinträchtigt oder eingeschränkt werden. Das Recht auf Ausübung der Meinungsfeiheit endet dann, wenn andere Grund- und Menschenrechte dadurch verletzt werden könnten.
Olaf Lengner | PIRATEN
„Politiker aus Notwehr“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Nein! Unsere Meinungsfreiheit ist gut wie sie ist. Lediglich der Paragraph zur Majestätsbeleidigung muss abgeschafft werden!
Christian Horn | PIRATEN
„sozialliberal“
Kandidiert im Wahlkreis Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 10.
Nein! Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Holocaustleugnung, Beschimpfung von Religionsgemeinschaften oder die Aufforderung zu Straftaten haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Michael Haase | DiB
„Trage die Verantwortung für Dein Handeln, nimm Deine Zukunft selbst in die Hand“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein! Meinungsfreiheit bedeutet für mich ein wertschätzender, respektvoller und toleranter Umgang miteinander. Meinungsfreiheit hat nichts mit Beleidigung, Volksverhetzung, Rassismus o.ä zu tun.
Prof. Dr. Christoph Zeitler | FDP
„Weniger Staat, mehr privat! Leben und leben lassen!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Julius Flinks | GRÜNE
„Jung. Aktiv. Echt Grün. “
Kandidiert im Wahlkreis Cloppenburg – Vechta.
Nein! Nicht alles ist eine legitime Meinung. Den Holocaust zu leugnen geht zum Beispiel gar nicht und muss auch weiterhin bestraft werden.
Bijan Djir-Sarai | FDP
„Jetzt wieder verfügbar: Wirtschaftspolitik.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuss I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Andrea Kirschtowski | B*
„Unterm Tekno liegt der Punk!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt einen großen Unterschied zwischen freier Meinungsäußerung und Rassimus, Antisemitismus, Sexismus, Ableismus etc...!

Beim Thema Toleranz halte ich es mit Popper:

„Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“
Stefanie Maria Weigand | GRÜNE
„Für eine starke Demokratie in einem Land, das lebenswert für alle ist“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 11.
Nein! Unsere Geschichte erlaubt keine Toleranz gegenüber nationalsozialistischem Gedankengut. Das sind wir den Opfern des Nationalsozialismus schuldig!
Britta Hundesrügge | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist. Die eigene Freiheit endet da, wo die des anderen beginnt.
Andreas Leps | GRÜNE
„Mehr GRÜN wagen. Für alle & für ein zukunftsfähiges Land.“
Kandidiert im Wahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Nein! Freiheit ist immer nur die Freiheit der Andersdenkenden. Und Straftaten bleiben Straftaten.
Matthias Seestern-Pauly | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Osnabrück-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein!

Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Luca Tadeusz Johannes Brunsch | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 12.
Nein! Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit, Mitmenschen die Existenzberechtigung abzusprechen und zu untergraben. Straftaten wie Beleidigung, Blasphemie etc. sind großzügig auszulegen und als Bagatelldelikte zu behandeln, wie dies bereits geschieht. Allerdings brauchen wir keine eigenen Straftatbestände für die Beschimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes oder des Bundespräsidenten.
Tobias Volz | SPD
„Soziale Verantwortung leben.“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Nein! Freie Bahn für Hetzer?
Fritz Stavenhagen | V-Partei³
„TEILEN !“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Nein! Beleidigung steht nicht unter dem Schutz des GG Artikel 5. Auch nicht die anderen genannten Straftatbestände. Und das ist gut so.

Die Meinungsfreiheit scheint mir grundsätzlich gewährleistet. Allerdings unterliegt sie in unserem marktwirtschaftlichen System ökonomischen Zwängen, die zu zunehmender Konzentration im Zeitungs- und Verlagswesen geführt haben. Und das finde ich weniger gut.
Susann Rüthrich | SPD
„Gerecht. Echt. Rüthrich“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Nein! Wir wollen der Verbreitung von Hasskriminalität entgegenwirken. Sie sind eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und für die freie und demokratische Gesellschaft. Am Anfang stehen die Worte, dann folgen die Taten.

Wer im Internet kriminelle Parolen veröffentlicht und zu Gewalt gegen Jüdinnen und Juden, Ausländer und Ausländerinnen oder andere aufruft, muss konsequent zur Rechenschaft

gezogen werden. Die Verbreitung rechtswidriger Inhalte wie Volksverhetzung, Beleidigung

und Verunglimpfung in den sozialen Netzwerken soll besser und schneller verfolgt werden.

Daher setzen wir uns für eine verbesserte Ausbildung und Ausstattung der Polizeibehörden und Justiz in diesem Bereich ein. Auch die Anbieter von sozialen Netzwerken müssen in die Verantwortung genommen werden. Deshalb führen wir eine Berichtspflicht für Anbieter zum Umgang mit Hinweisen

über rechtswidrige Inhalte sowie einheitliche Standards des Beschwerdemanagements ein.

Vor allem müssen Anbieter aber effektiv mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten.

Hierzu werden wir Kontaktstellen im Inland sowie kurze Reaktionsfristen festlegen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, soll mit empfindlichen Geldbußen bestraft werden. Parallel zu nationalen Schritten setzen wir uns für europaweite und internationale Regeln in diesem

Kontext ein.

Aber allein mit Strafverfolgung ist die gesellschaftliche Aufgabe der Eindämmung von Hass und Hetze im Netz nicht zu lösen. Es bedarf Aufklärung und Gegenrede, um der Verrohung begegnen und wieder eine respektvollere Debattenkultur etablieren zu können. Wenn in Diskussionen die Würde von Menschen angegriffen oder diese diffamiert werden, muss entschieden widersprochen werden. Hier müssen wir entsprechende Förderprogramme

aufsetzen und Strukturen aufbauen, um die Kultur der Gegenrede zu unterstützen.

Ebenso benötigen wir Digitale Bildung und digitale Selbständigkeit als Voraussetzung eines verantwortungsvollen Umgangs mit neuen Medien. Die Menschen müssen in der Lage sein, aus der Vielzahl der Informationen Inhalte einschätzen und bewerten und gezielte Falschinformationen ebenso wie Rechtsverletzungen und Diskriminierungen erkennen zu

können. Es ist von zentraler Bedeutung, die Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche zur digitalen Selbständigkeit zu befähigen. Damit ist das Ziel gemeint, dass jeder Bürger und jede Bürgerin in der Lage sein soll, alle Möglichkeiten der digitale Kommunikation selbständig nutzen und sich zugleich vor allen damit verbundenen Risiken

möglichst gut schützen zu können. Insbesondere Kinder und Jugendliche sowie die ihnen zur Seite stehenden Eltern und Erzieher brauchen hierbei Unterstützung in der Form

verlässlicher, flächendeckend verfügbarer und niedrigschwelliger Beratungs- und Informationsangebote. Notwendig ist auch eine niedrigschwellige Kampagne für die

Befähigung zur digitalen Selbständigkeit in sozialen Netzwerken. In Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen, der Bundeszentrale für politische Bildung, Medienschaffenden, Medienwissenschaftlern und Medienpädagogen und den Betreibern der sozialen Netzwerke soll ein solcher Austausch konzipiert und umgesetzt werden.
Rita Renner | MLPD
„Mach mit! Damit sich wirklich etwas ändert.“
Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Nein! Auf keinen Fall für diese verbrecherischen Meinungen.
Hans-Uwe Scharnweber | Kennwort: Grundgesetz contra Islam
„Grundgesetz contra »Islam«! “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Nein! Kein Freibrief für Beleidiger und Hetzer!
Paulo Silva | Die PARTEI
„Endlich einer für uns...“
Kandidiert im Wahlkreis Warendorf.
Nein! Ich bin konservativ. So wie is, is gut!
Susanne Berghoff | Tierschutzpartei
„Empathie entgegenbringen, für Menschen, Umwelt und allen Tieren“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Nein!
Ist mir wichtig!
Viel wichtiger ist es, der gesunkenen Hemmschwelle entgegen zu wirken.Die Menschen wieder sensibilisieren. Kindern ethische Grundlagen mit auf den Weg geben. Ihnen die wachsende Frustration, die Angst vor der Zukunft nehmen.
Alexander Reich | FDP
„Lösungen statt Ausreden.“
Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Nein! Beispielsweise darf die Leugnung des Holocausts nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine Vorzensur lehne ich ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zulassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordere ich, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren Äußerungen entwickeln.
Eduard Meßmer | FREIE WÄHLER
„Politik vom Kopf auf die Füße stellen / GLOBAL denken - LOKAL handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Nein! Jede Freiheit endet an der Freiheit und Würde des anderen.
Jennifer Jasberg | GRÜNE
„Digitalisierung und Globalisierung sozial und ressourcenschonend gestalten!“
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Nein! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Bettina Stark-Watzinger | FDP
„Bildung ist die Supermacht des 21. Jahrhunderts.“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Nein! Es ist wichtig, dass die Menschen in unserem Land das Gefühl haben, dass sie ihre Meinung frei äußern können. Die Grenze hierfür ist allerdings die Würde des Anderen. Die genannten Straftaten verstoßen gegen diese. Das Verleugnen des Holocaust gehört nicht zur Meinungsfreiheit. Unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir, dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden. Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten.
Adrian Assenmacher | FDP
„Für die nächste Generation. Für dich.“
Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 14.
Nein! Die Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter eines Rechtsstaats. Allerdings muss auch sie sich im Rahmen dieses Rechtsstaats bewegen. Daher muss sensibel darüber entschieden werden, was noch Meinungsfreiheit und was ein strafbares Verhalten darstellt.
Heinrich Brinker | DIE LINKE
„Für eine gerechte und solidarische Gesellschaft. Gleiche Chancen für alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Nürtingen.
Nein! Beleidigungen haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Maurice Müller | GRÜNE
„Mehr Grün in die Stadt - gesunde, grüne Städte schaffen“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Meinungsfreiheit darf nicht die Diskriminierung von Minderheiten billigen.
Michael Gläser | SPD
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 18.
Nein! Ich bin für eine Konsequente strafrechtliche Verfolgung von Rassisten und Nationalisten!
Ulrich Lechte | FDP
„Freiheit und Bürgerrechte bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Auch hier sehe ich keine Begründung, das gut laufende System zu ändern.
Silke Leber | FDP
„weniger Bürokratie, für unsere Mitte, aus dem Handwerk“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 27.
Nein! Bei Eingriff in die Freiheitsrechte anderer hört die eigene Freiheit auf.
Christian Pape | Kennwort: LIBERAL NACHHALTIG SOZIAL WELTOFFEN
„Christian Pape wählen, heißt Erneuerung einfordern!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Ich stehe für Erneuerung. Daher möchte ich der damit verbundenen Diskussion nicht vorgreifen. Dennoch halte ich eine zivilisierte Diskussionskultur für eine notwendige Voraussetzung für einen konstruktiven Dialog. Daher möchte ich diese gesellschaftlichen Errungenschaften nicht in Frage stellen.
Dr. Gabriela Seitz-Hoffmann | GRÜNE
„Zukunft wird aus Mut gemacht“
Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 36.
Nein! Diese Äußerungen sind eben keine Meinung sondern Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung usw.
Robert Helle | DIE LINKE
„Sozial.Gerecht.Frieden.Für Alle“
Kandidiert im Wahlkreis Soest.
Nein! Es ist wichtig über verschiedene Ansichten zu diskutieren. Dennoch halte ich es für absolut falsch, Beleidigungen und andere persönlich Verletzungen die nichts mit konstruktiver Kritik zu tun haben freien Lauf zu geben. Es braucht immer Respekt in einer Gesellschaft damit Menschen mit verschiedenen Ansichten gut miteinander leben können.
Gregor Voht | FREIE WÄHLER
„Positionen statt Populismus!“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Nein! Im Gegenteil: Gerade im Bereich von Social-Media-Plattformen braucht es eine stärke Durchsetzung des geltenden Rechts.
Markus Ulrich Dürr | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 13.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Ronja Schmager | SPD
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 5.
Nein! Die Ehre des menschen muss auch strafrechtlich geschützt werden.
Dr. Michael Klaus Röder | ÖDP
„Kinder sind unsere Zukunft. Politik muss auf ihre Folgen in der Zukunft achten.“
Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Nein! Die Freiheit des einen hört dort auf, wo sie die Freiheit des anderen beeinträchtigt.
Sandra Gabriel | Die PARTEI
„Häschen endlich ernst nehmen!“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein! Gut, dass Sie das ansprechen, aber lassen Sie mich zuerst einmal den Leserinnen und Lesern dieser Seite danken, dass sie diese Thesen hier lesen.
Peter Felser | AfD
„Führen. Verantworten. Leben.“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! Mehr Meinungsfreiheit! Ja! Auf jeden Fall! Da müssen wir aber anders ansetzen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz sofort aufheben, Political Correctness abschaffen.
Silvia Stoffels | Tierschutzpartei
„Tierrechte in die Parlmente“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein! Auch die Meinungsfreiheit sollte bei den oben genannten Aufzählungen ein Ende haben.
Walter Stadelmann | ÖDP
„So leben, dass Zukunft bleibt“
Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Nein! Wir haben nach dem Gesetz genug Meinungsfreiheit. Wir brauchen mehr Mut zur Meinungsvielfalt und politisch konstruktiven Diskussion.
Doreen Siegemund | FDP
„Für weltbeste Bildung“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Nein! Für uns Freie Demokraten darf beispielsweise die Leugnung des Holocausts nicht durch die

Meinungsfreiheit geschützt werden. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung und eine

Vorzensur lehnen wir ab. Doch unser Grundgesetz darf nicht zu lassen, dass die furchtbaren

Verbrechen, die während der NS-Zeit an Juden verübt wurden, banalisiert werden. Zudem fordern wir,

dass Polizei und Staatsanwaltschaft strafbewehrte Postings in sozialen Netzwerken konsequenter

verfolgen. Hierzu müssen diese Behörden finanziell und personell angemessen ausgestattet werden.

Den Betreibern der Angebote dürfen diese Aufgaben nicht übertragen werden. Sie sind keine

Zensurbehörde. Das Gewaltmonopol des Staates muss überall gelten. Gleichzeitig müssen die

Betreiber ihrer Verantwortung nachkommen und Strategien zum Umgang mit strafbaren

Äußerungen entwickeln.
Sebastian Bach | DIE LINKE
„Besser für eine Utopie kämpfen als sich mit einer Dystopie abzufinden.“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 12.
Nein! Das ist eine verwerfliche Definition von Meinungsfreiheit, welche Rechtspopulisten in die Hände spielt! Natürlich bin ich für ein starkes Recht auf Meinungsfreiheit, aber Straftaten bleiben Straftaten! Ansonsten kommt noch jemand auf die Idee, seine Meinung über bestimmte Personen mit Fäusten oder gar Waffengewalt ausdrücken zu müssen. Irgendwann sind wir dann bei Aleister Crowleys "Tu was du willst, soll sein dein ganzes Gesetz". Nein danke!
Henrik Eisele | PIRATEN
„Sollte. Hätte. Könnte. Würde. Machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Nein! Meinungsfreiheit hat mit den genannten Punkten nichts zu tun. Beleidigungen und Volksverhetzung sind persönliche Angriffe, die in einer sachlichen Diskussion nichts verloren haben. Allerdings sind die bestehenden Gesetze für diese Fälle ausreichend, so dass ein NetzDG nur schadet.
Uwe Andreas Kammer | FREIE WÄHLER
„Anpacken statt abwarten!“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein! Meinungsfreiheit finden seine Grenzen im Strafrecht und darf kein Freibrief werden!