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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen!«

»Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen deutlich detaillierter als bisher offengelegt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen! – Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen deutlich detaillierter als bisher offengelegt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Gerhard Dieter Anton Bruckner | Die PARTEI
„ADIA statt Altenheim“
Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Ja! und immer wieder Transparenz, Transparenz, Transparenz, denn ohne sie ist fast alles nichts. ;-)
Fritz Stavenhagen | V-Partei³
„TEILEN !“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Ja! Unbedingt, und zwar bis auf den letzten Euro !
Björn Leuzinger | Die PARTEI
„Wählt mich - ich bin sehr gut!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Ja! Aber nur bis ich an der Macht bin
Christina-Johanne Schröder | GRÜNE
„Politik mit Kompetenz & Leidenschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Ja! Konsequent!
Friedhild Anni Miller - PARTEILOS! | Kennwort: FRiDi - unabhängig - unbestechlich - ehrlich - bürgernah
„David gegen Goliath - und der Kleinere wird siegen!“
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Ja! Gib dem Lobbyismus KEINE CHANCE!
Jürgen Mollik | Kennwort: Bürgerkandidat – für Gemeinwohl und Volksentscheid
„Gemeinwohl u. Volksentscheid“
Kandidiert im Wahlkreis Unna I.
Ja! Selbstverständlichkeit, die Entlohnung fließt der Gemeinschaft zu. Der Abgeordnete übt seine Tätigkeit für die Bürger aus und ist nur Ihnen verpflichtet. Nebentätigkeiten sind durch Bürgern zu legitimieren
Regina Gisela Ochotzki | V-Partei³
„Ein würdiges Leben für alle Lebewesen ohne Angst“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 6.
Ja! Da die Abgeordneten von der Gemeinschaft beauftragt sind und bezahlt werden, sollte in diesem Punkt absolute transparenz herschen.
Christian Dürr | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigenUnternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Leon Weiß | DIE LINKE
„Die Stimme der Jugend“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Ja! Als Abgeordneter ist man Vertreter des Volkes. Da sollte das Volk schon wissen, welche Nebentätigkeiten möglicherweise einen Einfluss auf die Entscheidungen der Abgeordneten haben könnten. Zu einem Transparenten Staat gehören auch Abgeordnete, die ihre Einkommensverhältnisse transparent machen.
Marcus Lieder | ÖDP
„ Marcus Lieder – Ihr Kandidat für Dresden *Mensch vor Profit!* Firmenspendenfrei“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Ja! Politiker bestimmen das öffentliche Leben. Nachhaltig.
Endrik Bastian | SGP
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig I.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 2.
Ja! Abgeordnete dürfen nicht mehr als ein durchschnittlicher Arbeiter verdienen. Die Einkommen aus Nebentätigkeiten sollen also nicht nur offengelegt, sondern reduziert werden.
Sebastian Alscher | PIRATEN
„Freu Dich aufs Neuland“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Ja!
Ist mir wichtig!
Nur wenn wir ausreichend über die Motivation der Abgeordneten informiert sind, können wir Entscheidungen nachvollziehen oder auch die Konsequenzen bei der nächsten Wahl daraus ziehen.
Kai Hamacher | PIRATEN
„Freiheit 4.0“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Ja!
Ist mir wichtig!
Eher verbieten. Man kann nicht Diener zweier Herren sein.
Ute Elisabeth Gabelmann | PIRATEN
„Sei kein Arsch, genieß dein Leben und bring Kuchen mit!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Ja!
Ist mir wichtig!
Ein Abgeordneter kann gern Nebentätigkeiten ausführen, diese sollten jedoch offengelegt werden, damit jeder Bürger sich eine Meinung darüber bilden kann, ob der Abgeordnete im Interesse von Lobbyisten handelt.
Mehdi Ebrahimi Zadeh | PIRATEN
„Machen statt Labern, Digitalisierung aber Gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Bonn.
Ja! Die Offenlegung der Einflussnahme von Interessenverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.

Um die Unabhängigkeit von Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern gegenüber illegitimer Einflussnahme zu stärken, streben wir die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Bereichen Transparenz politischer Prozesse, Parteienfinanzierung, Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung an.
Therese Lehnen | PIRATEN
„Würde ist unantastbar, Teilhabe durch Mündigkeit, Freiheit und Transparenz“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Ja!
Ist mir wichtig!
Die Nebentätigkeiten von Abgeordneten müssen komplett transparent gemacht und beschränkt werden. Lobby-Tätigkeiten sollten mit einem Abgeordnetenmandat nicht vereinbar sein. Bislang ist Abgeordneten alles erlaubt: sie können ohne jede Grenze nebenbei Geld verdienen. Das ist problematisch. Bezahlte Nebentätigkeiten können zu finanziellen Abhängigkeiten und Interessenkonflikten führen. Für die Auftraggeber können Nebentätigkeiten einen bevorzugten Zugang zur Politik und Insider-Informationen bedeuten.

Seit 2007 mussten Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte in groben Stufen angeben. Aber es gibt weiter Transparenzlücken. Die Angaben werden kaum kontrolliert und fehlerhafte Angaben nicht bestraft.
Peter V. Schädel | ÖDP
„Die Politik ist gehalten, die Schöpfung zu bewahren: Mensch-Tier-Umwelt“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Ja! Transparenz ist erforderlich.
Julius Flinks | GRÜNE
„Jung. Aktiv. Echt Grün. “
Kandidiert im Wahlkreis Cloppenburg – Vechta.
Ja! Abgeordnete sind in erster Linie Abgeordnete. Wir Wähler*innen (ja auch ich bin einer) haben das Recht zu Wissen wer was macht und wieso. Z.B. ob Tätigkeiten außerhalb des Parlamentes Einfluss auf die Entscheidung der*des Abgeordneten haben.
Dr. Anna-Tina Pannes | FDP
„Politik muss man lieben. Weniger? Muss nicht sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Nein! Transparent muss die Quelle des Einkommens sein, ggf. die eingesetzte Zeit, nicht aber die Höhe des Nebeneinkommens.
Karlheinz Faller | FDP
„Mehr Chancen durch Bildung, Sicherheit in einem starken Europa“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Ja! Warum nicht?
Dr. Nicolaus Fest | AfD
„Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit, Freiheit“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Ja! Dringend erforderlich, um Abhängigkeiten offenzulegen.
Martin Klaus Bochmann | Die PARTEI
„Mir is alles egal.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Ja! "Bis zu 100.000 € Nebeneinkommen" ist tatsächlich wenig transparent.
Dr. Sabine Barbara Bank | FREIE WÄHLER
„Nicht quatschen-machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Ja! und bei Nichtstun und keinen Besuchen der Sitzungen des Bundestages oder von Veranstaltungen Abzug von Geldern oder Strafgelder. Es sind UNSERE Gelder
Sandra Weeser | FDP
„Vorankommen durch eigene Leistung.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuwied.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Alexander Müller | FDP
„Jeder Mensch kann etwas; trauen wir ihm doch zu, sein Leben selbst zu gestalten “
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 6.
Eher nicht Die Einkünfte werden ja bereits offen gelegt
Martin Schauerte | ÖDP
„"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Ja!
Ist mir wichtig!
In der ÖDP gibt es einen Ehrenkodex, an den sich all unsere Würdenträger halten. Keine Nebeneinkünfte. Das fordern wir von allen Politikern!
Tobias Lenz | V-Partei³
„Für die Zukunft meiner Generation und die meiner Kinder, Enkel, Urenkel...“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Ja! Wer das Vertrauen des/der Bürger*in gewinnt, sollte auch in der Pflicht sein diesem/dieser zu zeigen welchen Dingen er oder sie als Abgeordnete*r sonst so nachgeht.
Alexander Reich | FDP
„Lösungen statt Ausreden.“
Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Eher ja Grundsätzlich ist solche Transparenz zu begrüßen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass Unabhängigkeit von Abgeordneten vor allem dadurch sichergestellt ist, wenn sie einen Beruf haben, der sie finanziell unabhängig macht. Nun kann es aber gerade bei Selbständigen gefährlich sein, eine betragsgenaue Auflistung vorzunehmen, da dies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Unternehmens und/oder auf Mandaten (z.B. von Rechtsanwälten) zulässt.
Vesna Buljevic | MLPD
„Nur organisiert kann man was verändern.“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Ja! Keine.
Dietmar Grahl | NPD
„Für ein souveränes Deutschland.“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Ja! Bei schon viel zu hohen "Diäten".
Claudia Ruthner | Kennwort: wir-direkt
„EINE VON UNS“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Ja!
Ist mir wichtig!
UNBEDINGT!!!

Richtig gemachte Abgeordneten-Arbeit ist ein Fulltime-Job. Wer daneben noch Zeit für andere (natürlich finanziell lukrative!) Tätigkeiten hat, macht seinen Job nicht gut genug!!!
David Trunz | DIE LINKE
„Es geht uns allen besser wenn es allen Bevölkerungsschichten besser geht. “
Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Ja! Die gegenwärtige Regelung, dass Minister nach Ihrer Amtszeit in die Firmen wechseln, welche sie zuvor überwachen sollten, muss Einhalt geboten werden, da es sich bei dieser Praxis um legale Korruption handelt, welche den Bürger schädigt und die Demokratie unterwandert.
Joachim Harlessem | V-Partei³
„Das Leben ist schön, Frieden für Mensch und Tier“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wir wollen verhindern, dass Politiker sich zu sehr an der Wirtschaft orientieren, bzw bezahlen lassen
Christian Rudolf Michael Lucks | FDP
„Stellen wir die Weichen auf Zukunft.“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Eher ja Um Interessenkonflikten vorzubeugen ist das sinnvoll.
Joe | DiB
„Aus Protest keinen Protest wählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wirtschaft und Politik sind derzeit viel zu verwoben.

Besser noch wäre es, wenn Abgeordnete überhaupt keine bezahlten Nebentätigkeiten ausüben würden. Dafür sind die Diäten da!
Friedemann Georg Klein | FREIE WÄHLER
„Politik mit Menschenverstand“
Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Ja! Ja ! aber alle ! auch berufliche einkünfte

aus Anwaltskanzleien usw.
Dr. Martin Schulte-Wissermann | PIRATEN
„Zeichen setzen, einmischen, #machen“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wie soll man wissen, welche Strippen an Politikern ziehen, wenn diese ihre Nebeneinkünfte nicht offenlegen müssen?!



Und es liegt doch der Verdacht nahe, dass sehr oft Mandat und Vorteilsnahme Hand in Hand gehen.


Walter Schwäbsch | AfD
„Deutschland bewahren“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Ja! Unbedingt - Abgeordnete werden von den Bürgern bezahlt.
Richard Böhringer | FDP
„Für eine starke Mitte - liberal und sozial“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 51.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wir brauchen mehr Transparenz.
Dr. Rolf Albach | FDP
„Denken wir neu !“
Kandidiert im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 26.
Nein! Ein Elektormeister muß nicht die Abrechnung seines Betriebes offenlegen und ein Landwirt auch nicht. Beraterhonorare und Vorträge müssen offengelgt werden.
Karin Most | FDP
„Beste Bildung von Anfang an für Jeden unabhängig von Herkunft und Umfeld“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 44.
Unentschieden Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig.
Torsten Ludwig | AfD
„Mit Vernunft für unsere Zukunft!“
Kandidiert im Wahlkreis Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 8.
Ja! logo
Henner Kühne | FREIE WÄHLER
„Für Sie in den Bundestag “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Ja! Zusätzlich eine Überprüfung durch eine unabhängige Instanz!
Eduard Meßmer | FREIE WÄHLER
„Politik vom Kopf auf die Füße stellen / GLOBAL denken - LOKAL handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Ja! Wenn selbst für Beamte in den untersten Ebenen die Annahme einer Streichholzschachtel unter Strafe stellt, kann doch nicht für sich neben den Diäten und sonstigen Privilegien noch Nebeneinkünfte beanspruchen, geschweige denn diese vor der Öffentlichkeit verbergen wollen. Das öffentliche Amt und Mandat verpflichtet in einem demokratischen Staat zu einer weitgehenden Transparenz, ohne die das politische System zugrunde geht.
Christian Kißler | DIE LINKE
„Konsequent. Miteinander.“
Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Ja! Ja. Abgeordnete bekommen für ihre Tätigkeit viel Geld. Wenn sie von Unternehmen, Konzernen, Banken u.ä. weitere Gelder bekommen, so drängt sich der Verdacht auf, dass diese Organisationen großen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Um für mehr Transparanz zu sorgen, müssen Nebentätigkeiten von Abgeordneten offengelegt werden.
Ruth Tietz | DIE LINKE
„Es wird Zeit für Veränderung!“
Kandidiert im Wahlkreis Unna I.
Ja! Immer dafür, das der Bürger sieht in welchen Aufsichtsräten sich Politiker befinden.
Karl-Friedrich Harter | Gesundheitsforschung
„Wir besiegen Alterskrankheiten und steigern die Lebenserwartung“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Eher ja Die Partei für Gesundheitsforschung überlässt dieses Thema den anderen Parteien.

Die hier abgegebene Meinung ist ausschließlich meine persönliche Einstellung.


Michael Hohenadler | DiB
„Demokratie muss sich endlich bewegen“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Ja!
Ist mir wichtig!
Lobbyismus in seiner jetztigen Form muss abgeschafft werden
Ralf Preuß | ÖDP
„Mensch vor Profit---die Politik muss uns Bürgern dienen“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Ja!
Ist mir wichtig!
Um Interessenkonflikte zu Verhindern gehören Einkommen aus Nebentätigkeiten verboten.

Der Politiker ist ein gewählter Bürgervertreter.
Oliver Burkardsmaier | PIRATEN
„Demokratie kommt vom mitmachen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Ja! Die Verbindungen der an der Gesetzgebung beteiligten Personen mit eventuell davon betroffenen muss für Jedermann ersichtlich sein, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Dr. Herbert Sirois | GRÜNE
„"Leidenschaft und Augenmaß"“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 41.
Ja! Es braucht ein striktes Transparenzgesetz! Konkret müssen alle Nebeneinkünfte vom ersten Euro bis zum letzten Cent offengelegt werden sowie die namentliche Nennung aller Geldgeber“.
Alexander Grupe | Die PARTEI
„Too big to fail“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Ja! Sobald ich mit hoch bezahlten Aufsichtsratsposten versorgt bin, möchte ich damit auch angeben können.
Doreen Siegemund | FDP
„Für weltbeste Bildung“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Roland Meier | DIE LINKE
„SOZIAL.GERECHT.FRIEDEN.FÜR ALLE!“
Kandidiert im Wahlkreis Ingolstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Ja!
Ist mir wichtig!
Bundestagsabgeordnete sollte KEINE Nebentätigkeiten haben, sondern sich darauf konzentrieren, wozu sie angetreten sind und gewählt wurden!

Nebentätigkeiten verhöhnen den demokratischen Staat.
Tassilo Richter | FDP
„Berlin braucht ein Update!“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Wilhelm Schild | ÖDP
„Bargeld soll bleiben. Gegen die Abschaffung von Geldscheinen und Münzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Ja! Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Prof. Dr. Christoph Zeitler | FDP
„Weniger Staat, mehr privat! Leben und leben lassen!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Volker Weil | FDP
„Mut zur Freiheit. Packen wir's an.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Lea Magdalena Laux | PIRATEN
„Ich upgrade dein Demokratiesystem, wenn du mich im Parlament installierst “
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Ja!
Ist mir wichtig!
Im Sinne der Transparenz ist es wichtig zu wissen, wer für Abgeordnete weitere, potentielle Geldgeber, über die sie beeinflusst werden können, darstellt. Die Wähler müssen sich unter anderem für ihre Wahlentscheidung darüber informieren können.
Conrad von Pentz | MLPD
„Damit sich wirklich was ändert! - Internationalistische Liste/MLPD“
Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Ja! Aber die Verflechtung der Konzerne in den Ministerien, Bundeskanzleramt usw. ist damit nicht vom Tisch. Das ist eine Systemfrage!
Sabine Onayli | DiB
„Politik. Anders. Machen. Jetzt. Von Menschen für Menschen. “
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Ja!
Ist mir wichtig!
Abgeordnete sollten keine bezahlten Nebentätigkeiten ausüben dürfen!!! Nebeneinkommen muss offengelegt werden. Ohne Ausnahme.
Heiko Kremer-Bläser | V-Partei³
„Mehr Altruismus in der Politik“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Ja! Wer die Interessen der WählerInnen vertritt und durch diese Menschen mit einem Amt beauftragt wurde muss offenlegen, wodurch er oder sie ein zusätzliches Einkommen erzielt.
Anke Domscheit-Berg | DIE LINKE
„Soziale Gerechtigkeit gibt es nicht als Geschenk, deshalb will ich dafür kämpfen“
Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Ja! Ich werde das für mich selbst als Abgeordnete auch tun.
Marcel Rene Tönsmann | V-Partei³
„Was moralisch falsch ist, kann politisch nicht richtig sein“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Ja! Jeder Abgeordnete sollte all seine früheren sowie derzeitigen Tätigkeiten offenlegen.
Verena Föttinger | ÖDP
„Mensch vor Profit“
Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Ja! Abgeordnete und Parteien müssen uabbhängig sein von anderen Geldgebern und Lobbyisten.
Pascal Haggenmüller | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Ja!
Ist mir wichtig!
Transparenz ist ein Grundpfeiler der Demokratie.
Norbert Müller | DIE LINKE
„Leben darf kein Luxus sein“
Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 4.
Ja! Die Nebenverdienste von Abgeordneten sind auf Euro und Cent zeitnah zu veröffentlichen. Unternehmens- und Lobbyistenspenden an Parteien sowie das Parteiensponsoring, wie Unternehmensstände auf Parteitagen, wollen wir verbieten und Spenden von Privatpersonen auf 25.000 Euro im Jahr begrenzen.
Uwe Gewiese | AfD
„Aus dem Volk. Für das Volk!“
Kandidiert im Wahlkreis Burgenland – Saalekreis.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Ja! Nur Transparenz schafft Vertrauen.
Ulrich Lechte | FDP
„Freiheit und Bürgerrechte bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Die heutigen Transparenzregeln sind mehr als ausreichend.
Dr. Roland Hartwig | AfD
„Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit - Für ein sicheres Deutschland!“
Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Ja! Das ist auch deshalb wichtig, um den Einfluss von Lobbyisten transparent zu machen.
Christian Walbe | FREIE WÄHLER
„Mehr Direktbeteiligung der Bürger durch Volksentscheide, Bürgerentscheide. “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Wandsbek.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Ja!
Ist mir wichtig!
Der Normalbürger muss auch Alles offen legen - warum dann nicht auch die Politiker?
Sahra Mirow | DIE LINKE
„Sozial. Gerecht. Frieden. Für Alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Ja! Die Bürgerinnen und Bürger haben ein recht darauf zu erfahren, welche Abgeordneten wo auf dem Gehaltszettel stehen. Schließlich können sich hieraus durchaus unterschiedliche Interessenlagen ergeben.
Günther Brendle-Behnisch | ÖDP
„Für eine lebenswerte Zukunft unserer Kinder und Enkel“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Ja! Noch besser: Ganz verbieten! - Über Ausnahmen kann dann noch einzeln entschieden werden (z.B., wenn ein Abgeordneter bereits vorher sein eigenes Unternehmen gehabt hat, das in dieser Zeit ja nicht geschlossen werden kann).
Sven Schuberth | DiB
„nicht schimpfen - Machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Ja!
Ist mir wichtig!
Definitiv! Ich will als Bürger wissen, wer die von MIR gewählten Politiker bezahlt und wer bei wem Lobbyarbeit betreibt! Die Hauptaufgabe der Bundestagsabgeordneten ist es die Bürger im Bundestag zu vertreten. Da kann es nicht angehen, dass der BA noch 14 Nebentätigkeiten ausführt. Wann macht er die Bundestagsarbeit?
Sebastian Schäfer | FDP
„Zu streben, zu suchen und niemals zu ruhen“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Torsten Felstehausen | DIE LINKE
„sozial | gerecht | Frieden | für alle“
Kandidiert im Wahlkreis Kassel.
Ja! DIE LINKE ist die einzige Partei im Bundestag, die keine Spenden von Konzernen, Banken, Versicherungen oder Lobbyisten erhält. Der Einfluss des Lobbyismus auf die Politik muss zurückgedrängt werden. Gesetze dürfen nicht von denen geschrieben werden, die von ihnen profitieren. Korruption und Bestechung, Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme, Intransparenz und Parteiensponsoring dürfen nicht die Politik bestimmen.



Wir wollen Abgeordnetenbestechung wirksam unter Strafe stellen. Wer Gegenleistungen für Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Abgeordneten-Mandats annimmt, soll bestraft werden.



Wir wollen ein verbindliches, maschinenlesbares und transparentes Lobbyregister einführen und treten für ein Beschäftigungsverbot von Lobbyisten in Bundesministerien und – bei Vollzeitparlamenten – von Abgeordneten bei Unternehmen und Lobbyorganisationen ein. Kein Lobbyismus an Schulen!



Die Nebenverdienste von Abgeordneten sind auf Euro und Cent zeitnah zu veröffentlichen. Unternehmens- und Lobbyistenspenden an Parteien sowie das Parteiensponsoring, wie Unternehmensstände auf Parteitagen, wollen wir verbieten und Spenden von Privatpersonen auf 25.000 Euro im Jahr begrenzen.


Oliver Snelinski | Kennwort: parteifrei und bürgerbestimmt
„Erststimme parteifrei - für eine bürgerbestimmte Politik im Bundestag.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Ja!
Ist mir wichtig!
Auf jeden Fall! Transparenz ist ein wichtiger Eckpfeiler der Demokratie.
Monika Prüßner-Claus | FREIE WÄHLER
Kandidiert im Wahlkreis Lippe I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Ja! Ein Abgeordneter sollte so viel zu tun haben, dass er keinen Nebenjob mehr machen kann.
Christian Heilmann | GRÜNE
„Verlässlich - Ehrlich - Grün“
Kandidiert im Wahlkreis Deggendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 47.
Ja! Es spricht nichts dagegen. Manche Abgeordnete tun dies ja bereits.
Sascha Mattern | FREIE WÄHLER
„Mehr soziale Gerechtigkeit und Sicherheit“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Ja! Transparenz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Vertrauen in die Politik!
Sebastian Bach | DIE LINKE
„Besser für eine Utopie kämpfen als sich mit einer Dystopie abzufinden.“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 12.
Ja! Jeder Hartz IV-Empfänger muss alle Nebeneinkünfte offenlegen. Politiker, die diesen Mist verbockt haben, sollten da keine Sonderprivilegien genießen. Die Nebenverdienste könnten auch gleich auf die Diäten angerechnet werden, so wie die Jobcenter es beim ALG II machen. Aber selbst dann bliebe noch der Unterschied, dass es für Bundestagsabgeordnete im Gegensatz zu ALG II-Empfängern keineswegs existenzgefährdend wäre.
Thomas Ganskow | PIRATEN
„Ehrliche Politik!“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Ja! Die Bagatellgrenzen müssen drastisch gesenkt werden, eine Veröffentlichungspflicht muss detailierter geregelt sein. Denn es muss jederzeit erkennbar sein, was der Abgeordnete für seine Alimentierung durch den Nebentätigkeitsgeber geleistet hat. Eigentlich soll er seine Zeit nämlich für die parlamentarische Arbeit einsetzen.
Sascha Schnelle | BGE
„Kinderarmut ist Dummheit, Altersarmut Undankbarkeit. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Ja!
Ist mir wichtig!
Damit jeder weiß, wem sein Abgeordneter in Wirklichkeit verpflichtet ist!
Gregor Wilkenloh | Die PARTEI
„Ich bin sehr gut“
Kandidiert im Wahlkreis Hanau.
Eher ja Ja, sollen die halt mal machen. Aber im Grunde machen das doch schon die Meisten und eigentlich interessierts eh niemanden
Kurt Rieder | ÖDP
„"Raus aus dem Hamsterrad"“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Ja!
Ist mir wichtig!
Aber ja doch!

Die ÖDP als Partei und ich als Direktkandidat fordern seit Jahren die Offenlegung aller Einkommen und Nebentätigkeiten von Abgeordneten.

Der sehr problematische Lobbyismus zwischen einflussreichen Konzernen, Privatiers und Verbänden einerseits, und Politikern und Parteien andererseits, muss endlich eingeschränkt und zusammengestutzt werden.
Guido Klamt | ÖDP
„Menschen vor ungezügeltem Profitstreben! “
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Ja! nur so kann Transparenz geschaffen werden. Der Wähler soll wissen, woher die Bundestagsabgeordneten zusätzlich Geld bekommen
Gregor Voht | FREIE WÄHLER
„Positionen statt Populismus!“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht Die bestehenden Regelungen sind ausreichend. Gerade Abgeordnete, die als Unternehmer oder Freiberufler neben dem Mandat erfolgreich sind, können sich mehr Unabhängigkeit von ihren Parteien bewahren.
Karen Haltaufderheide | GRÜNE
„Jetzt für soziale Gerechtigkeit und umweltgerechtes Wirtschaften in Zukunft. “
Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38.
Ja! Siehe Forderungskatalog von Transparency und Lobbycontrol.
Jörg Stefan Smuda | PIRATEN
„Miteinander statt gegeneinander“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Ja!
Ist mir wichtig!
Transparenz.

Für eine wirkliche Volksvertretung sollte nachvollziehbar sein welchem Herrn unsere Abgeordneten wirklich dienen.



Es ist erstaunlich in welchem wirtschaftlichen Positionen viele Politiker nach Iher politischen Karriere landen und beteuern daß ihre damalige Abstimmung nichts mit dem Posten zu tun hat, besonders oft sind davon CDU/CSU Politiker betroffen.
Nico Riedemann | ÖDP
„Wandel ist waehlbar - Mensch vor Profit!“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Ja! Transparenz überall- wer was zu verbergen hat, hat Leichen im Keller!
Susann Rüthrich | SPD
„Gerecht. Echt. Rüthrich“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Ja! Abgeordnete sind bereits heute verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte in Einkommensstufen

anzugeben. Hier ist mehr Transparenz wünschenswert. Das heißt, dass alle Bundestagsabgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten vollständig auf Euro und Cent offenlegen sollen.
Dr. Ralf Sebastian Bank | FREIE WÄHLER
„Freie Wähler: Die anständige Alternative!“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Ja! Das fördert die Transparenz und das Vertrauen der Öffentlichkeit, dass ihre Abgeordneten auch das machen, wofür die gewählt wurden.
Clemens Teschendorf | SPD
„Einer von hier - für Berlin!“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Ja! Transparenz ist ach bei Abgeordneten das oberste Gebot!
Ruben Rupp | AfD
„Alternativlos war gestern - weil es um unsere Zukunft geht!“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Ja!
Ist mir wichtig!
Korruption ist kein Kavaliersdelikt. Wir brauchen dringend ein Ende der Korruption in der etablierten Politik. Politik für's Volk und nicht für liquide Lobbyisten.
Kathrin Vogler | DIE LINKE
„Frieden durch Solidarität und Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Ja!
Ist mir wichtig!
Auf meiner Website veröffentliche ich jedes Jahr meinen aktuellen Steuerbescheid. Die Wählerinnen und Wähler sollen sehen können, dass ich nur ihnen verpflichtet bin und keinem Unternehmen oder Lobbyverband.
Renate Schiefer | DIE LINKE
„Sozialismus statt Barbarei - Kein Gott, kein Kaiser, kein Tribun - selber tun!“
Kandidiert im Wahlkreis Fürstenfeldbruck.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Ja! Völlige Transparenz, um Lobbyismus und Korruption einzudämmen. Wir LINKEN machen das schon immer freiwillig.
Bernd | PIRATEN
„Planlose Politik? Nicht mit mir!“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Ja! Absolut, ebenso wie Lobbykontakte!
Bernhard Loos | CSU
„Klar für Sicherheit - Klar für berufliche Bildung - Näher am Menschen“
Kandidiert im Wahlkreis München-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Eher nicht Politikerinnen und Politiker, egal welchen Dienstgrades, sind auch nur Menschen, wie alle anderen. Niemand möchte sein Privatleben für jeden zugänglich machen. Solange Politiker ihrer Aufgabe, den Menschen im Land zu dienen, gerecht werden, sollten sie auch unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Bürgerin, jeder andere Bürger behandelt werden.
Simone Oppermann | Tierschutzpartei
„Wir sind eins“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Ja!
Ist mir wichtig!
Ein erster Schritt, um unabhängig von der Wirtschaft die Interessen der Wähler umzusetzen.
Dr. Eberhard Brecht | SPD
„Starke Wirtschaft + mehr Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Harz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Eher ja Ich bin unsicher, ob die bisherigen Veröffentlichkeitspflichten erweitert werden müssen. Als ehemaliger MdB habe ich jahrelang meine Steuererklärung veröffentlicht - und niemanden hat's interessiert. Wichtiger ist das Wissen, ob ein MdB durch Nebentätigkeiten Interessen geleitet ist.
Michael Thomas Kneifel | V-Partei³
„Neue Politik ohne Leid jeglicher Art und ohne Lobbyismus!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Ja! Wer etwas zu verbergen hat, darf kein "Volksvertreter" sein!
Thomas L. Kemmerich | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Jochen Buchholz | PIRATEN
„Der Mensch sollte nicht nur im Wahlkampf im Zentrum der Politik stehen.“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 14.
Ja! Mich interessiert zwar nicht, wann welcher Abgeordnete genau wie viel von wem erhalten hat, aber ich möchte doch wissen, ob er mögliche Interessenskonflikte hat. Bei den teilweise vorhandenen hohen Nebeneinkünften kann nicht mehr davon ausgegangen werden, das dies nicht der Fall ist.
Jörg Petrulat | ÖDP
„Viele gute Ziele sind machbar, wenn man nicht einem Geldgeber verpflichtet ist!“
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Ja! Ehrenamtliche Tätigkeiten können erlaubt bleiben, sonst nichts!
Guido Körber | PIRATEN
„Politik aus Notwehr“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Ja!
Ist mir wichtig!
Transparenz ist notwendig um Beeinflussung erkennen zu können
Dr. Hermann Otto Solms | FDP
„Engagement ist keine Frage des Alters“
Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Hermann Navel | AfD
„Jeder ist seines Glückes Schmied“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Ja! Wir wollen wissen mit wem der Abgeordnete verbandelt ist. Das Zusatzeinkommen gönne ich Ihm/Ihr.
Christof Rausch | AfD
„Mehr Demokratie durch Volksabstimmung“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Ja! Komplette Offenlegung
Sebastian Merkens | DIE LINKE
„Gerechtigkeit - mehr als ein Wahlversprechen“
Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Ja! absolut
Luca Tadeusz Johannes Brunsch | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 12.
Ja! Abgeordnete sind dem Volk und ihrem Gewissen verpflichtet, nicht dem Geld.
Florian Voß | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 10.
Ja! Um Korruption (euphemistisch: Lobbyismus) zu unterbinden oder wenigstens einzudämmen, ist eine Offenlegung von Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten dringend notwendig.
Sigrid Ott | DiB
„Demokratie braucht uns alle !“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Ja!
Ist mir wichtig!
Lobbyismus muss erheblich eingeschränkt werden.
Uwe Olschenka | ÖDP
„Mensch vor Profit“
Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 14.
Ja! und ganz versagt werden. 12 TSD Euro Monatsgehalt reicht doch wohl zum Leben.
Bettina Stark-Watzinger | FDP
„Bildung ist die Supermacht des 21. Jahrhunderts.“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Eher nicht Ziel muss es sein, wirtschaftlich unabhängige Volksvertreter zu gewinnen. Damit verbunden ist, dass man von den Abgeordneten nicht verlangen kann, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Abhängigkeiten dürfen durch Nebentätigkeiten allerdings nicht entstehen. Eine Offenlegung ist sinnvoll. Die Zuordnung zu Stufen ist allerdings ausreichend, da bei einer betragsgenauen Veröffentlichung Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage geschlossen werden können und somit die Existenzgrundlage des Abgeordneten gefährdet werden kann.
Dr. Wolfgang Marc Dörner | AfD
„Einigkeit. Recht. Freiheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Ja! Wer Regierungsverantwortung trägt, muss al Vorbild selbstverständlich alle Einkünfte und Beschäftigungen sowie Nebenbeschäftigungen offenlegen. Und zwar mit exakten Zahlen, nicht wie bisher in die wahren Tatsachen verschleiernden "Einkommensklassen".
Dennis Nusser | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Ja!
Ist mir wichtig!
Ich spreche mich für eine - so weit verfassungsrechtlich möglich -

vollständige oder weitreichende Transparenz bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten aus. Abgeordnete als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sollten dazu bereit sein, Ihre Einkünfte offen zu legen, um damit dem Bürger Einsicht in mögliche Interessenskonflikte geben zu können. Das würde meinem dem Idealbild eines offenen, in jeder Hinsicht durchschaubaren Prozesses politischer Willensbildung entsprechen.



Darüber hinaus fordere ich ein verbindliches Lobbyregister, welches ich für eine geeignete Maßnahme halte, Lobbyeinfluss deutlicher und transparenter zu machen. Ich selber werde auf freiwilliger Basis als "gläsener" Abgeordneter genau veröffentlichen, welche Nebeneinkommen ich beziehe und mit wem ich mich wann und wo treffe - und das erwarte ich auch von anderen Politikern.


Sabine Martiny | PIRATEN
„Zeit für Bildung, Zeit für die digitale Zukunft!“
Kandidiert im Wahlkreis Paderborn – Gütersloh III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wer - bei sehr guter Bezahlung - vom Volk gewählt ist, kann seine Aufgaben nur anständig erledigen, wenn er nicht nebenbei arbeitet. Weitere Einkommen müssen offengelegt und entsprechend hoch versteuert werden.
Astrid Felde | AfD
„Mut zu Deutschland“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Ja! Nebentätigkeiten von Abgeordneten müssen drastisch beschränkt werden. Ein Mandat im Bundestag ist wohl ein Vollzeitjob?
Clemens Rostock | GRÜNE
„Man sollte die Welt so nehmen wie sie ist, aber nicht so lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Ja! Das ist längst überfällig.
Martin Burkert | SPD
„Mit Erfahrung, Herz und Umsicht für meine Wahlkreis“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Ja! Beim Thema „Diäten“ ist mir Transparenz sehr wichtig. Auf meiner Internetseite gebe ich einen Überblick über meine Einkünfte. Wir wollen, dass künftig alle Bundestagsabgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten vollständig auf Euro und Cent offenlegen sollen.
Martin Rost | Die PARTEI
„Ehrliche Politik, für den, der sie sich leisten kann.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Ja! Der Wähler sollte schon wissen, wer seine Abgeordneten finanziell unterstützt.
Konrad Dippel | Kennwort: Unabhängig, bürgernah, transparent - für humane Marktwirtschaft, Frieden und Menschenwürde global. Vielen Dank für Ihre Stimme und Ihr Vertrauen!
„Mit Herz und Verstand als Erster parteifrei in den Bundestag!“
Kandidiert im Wahlkreis Weiden.
Ja! Für mich kein Problem. Wenn man das Privileg hat, als einer von 600 Leuten die über 80 Millionen bestimmen gewählt zu sein, dann kann man dieses Opfer bringen.
Ronja Schmager | SPD
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 5.
Ja! Mehr Transparenz heißt auch, dass alle Bundestagsabgeordneten ihre Einkünfte aus Neben-tätigkeiten vollständig auf Euro und Cent offenlegen sollen.
Siegfried Verdonk | Kennwort: SIGGI
„Vereinte Kraft, Großes schafft!“
Kandidiert im Wahlkreis Ahrweiler.
Ja! Entweder arbeiten die Abgeordneten für den Bundestag oder sie sollten das Amt niederlegen und einer anderen Beschäftigung nachgehen. Aufsichtsratsposten sollte man untersagen.
Sandra Gabriel | Die PARTEI
„Häschen endlich ernst nehmen!“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Ja! Außer die der künftigen Bundestagsabgeordneten der Partei Die PARTEI.
Matthias Heribert Nicklaus | Tierschutzpartei
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 14.
Ja!
Ist mir wichtig!
Lobbypolitik und Korruption verhindern und ggf. unter Strafe stellen!
Katharina Schreiner | FDP
„Digitalisierung als Chance nutzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 15.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Bettina Hagedorn | SPD
„Für die Region - einfach besser!“
Kandidiert im Wahlkreis Ostholstein – Stormarn-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Ja! Als eine von 46 „gläsernen Abgeordneten“ (SPD 26, Linke 18, Grüne 2, CDU/CSU 0) veröffentliche ich seit 2003 jährlich meine Steuerbescheide. Gemäß eines freiwilligen Abgeordneten-Kodexes dokumentiere ich Gespräche mit Lobbyisten auf meiner Homepage. Ich treffe mich eher mit Betriebs- und Personalräten und kleineren Initiativen als mit Großunternehmen.
FriGGa Wendt | Kennwort: Grundeinkommen-für-alle.org
„Ich bewerbe mich um diesen Job im BT, um ihn überflüssig zu machen!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Ja! Mindestens so wie bei einem aufstockenden Hartz-IV-Bezieher im Rahmen der Einkommenserklärung ("EK(S)")!

Politiker, die genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, brauchen auch keine Diäten... wenn das nicht reicht, wie wäre es mit einer Eingliederungs- oder Zielvereinbarung für nebenverdienst-arme Politiker (wie mich)? ;-)))

P.S.: ich brauche gigantische Nebeneinnahmen, um mir ggf. auch entgegen parlamentarischer Mehrheit das BGE für alle leisten zu können!
Rhavin Grobert | Die PARTEI
„Wahlversprechen vorher brechen!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord.
Ja!
Ist mir wichtig!
Ja, und zusätzlich sollen Medienbetriebe bei Abgeordneten den Arbeitgeber aufführen. Also statt Angela Merkel (CDU) z.B. Angela Merkel (BMW).
Tino Sorge | CDU
„Ihre Stimme vor Ort und in Berlin - verlässlich, verbindlich, engagiert!“
Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher nicht Die aktuellen gesetzlichen Regelungen sind ausreichend.
Dr. Robby Schlund | AfD
„Alles nur kein Standard - Das bin ich!“
Kandidiert im Wahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Ja!
Ist mir wichtig!
Nicht nur offenlegen, sondern mit Diäten verrechnen. Wer Zeit hat, nebenher sich noch etwas zu verdienen, dient nicht zu 100% seinem Auftraggeber- dem Volk. Dann muss das Volk ihn/sie auch nicht zu 100% bezahlen.
Agnes Thanbichler | ÖDP
„unabhängige Partei wählen“
Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Ja!
Ist mir wichtig!
Dafür setzen wir uns seit langem ein.
Mario Mieruch | AfD
„Vernunft, Sachverstand, Integrität“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Ja!
Ist mir wichtig!
Abgeordnete sind Dienstleister des Bürgers. Dem sind sie zuerst voll verpflichtet.
Timo Jeguschke | FDP
„Politik auf Augenhöhe.“
Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 9.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Ralf E. Henze | FDP
„Besser ist es, das Fischen zu lehren, als bloß Fisch zu verteilen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Eher nicht Abgeordneter --> Das ist kein Beruf.
Hans U. P. Tolzin | DM
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Ja!
Ist mir wichtig!
na klar! Lobbyisten raus aus dem Bundestag!
Paulo Silva | Die PARTEI
„Endlich einer für uns...“
Kandidiert im Wahlkreis Warendorf.
Ja!
Ist mir wichtig!
Die Abgeordneten sollen die ersten sein, die ihre Steuererklärung offen legen müssen. Dann kommen die anderen dran.
Petra Rode-Bosse | SPD
„Der Mensch im Mittelpunkt“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 40.
Ja! Mehr Transparenz heißt auch, dass alle Bundestagsabgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten vollständig auf Euro und Cent offenlegen sollen. Für Parteispenden wollen wir künftig eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Spenderin oder Spender einführen. Zudem wollen wir Sponsoring im Parteiengesetz regeln. Die Einnahmen daraus sollen im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.
Simon Rock | GRÜNE
„ökologisch und sozial“
Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 22.
Ja! Dieser Schritt ist schon lange überfällig
Harald Hermann | PIRATEN
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Ja!
Ist mir wichtig!
Insbesondere muss offengelegt werden, wieviel von wem und für welche Gegenleistungen bezahlt wurde. Die Tatsache, dass einige Abgeordnete ein Vielfaches an Einkommen aus Nebentätigkeiten erzielen, also aus ihrem Hauptjob, ist erschreckend und lässt an der Loyalität dem Wähler gegenüber massive Zweifel aufkommen.
Uwe Andreas Kammer | FREIE WÄHLER
„Anpacken statt abwarten!“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Ja! Ich möchte ein solches Register, um Informationen über Budgets, Kunden, Themen und Namen der Interessenvertreter transparent für die Öffentlichkeit aufzulisten.


Bruno Walter | DIE VIOLETTEN
„Merkel muss weg!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Ja! Ich als Ihr Bundestagsabgeordneter würde gar keinen Nebenjob annehmen.
Felix Werth | Gesundheitsforschung
„Beschleunigung der Entwicklung wirksamer Medizin gegen Alterskrankheiten“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Keine Angabe Die Partei für Gesundheitsforschung ist eine Ein-Themen-Partei. Wir wollen die Entwicklung wirksamer Medizin gegen Alterskrankheiten wie Krebs, Alzheimer und Diabetes Typ 2 beschleunigen, weil über 90 Prozent von uns im Alter an mindestens einer Alterskrankheit leiden und wir mit den heutigen Technologien nun endlich die Chance haben, wirksame Medizin dagegen zu entwickeln.

In alle anderen politischen Themen will sich die Partei für Gesundheitsforschung nicht einmischen, da diese bereits ausreichend von den grossen Parteien behandelt werden.
Aleksander Lodwich | DM
„Zukunft menschlich gestalten“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Eher ja Abgeordnete sollen keine Nebentätigkeiten haben. Das hat ein Full Time Job zu sein - Basta!
Walter Stadelmann | ÖDP
„So leben, dass Zukunft bleibt“
Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Ja! Wolfgang Buck hat einmal gesagt, wenn die Abgeordneten wie beim Fußball die Trikots ihrer Sponsoren tragen würden, hätten manchen einen dicken Pelz!
Heidi Hauer | ÖDP
„für alle Menschen gilt: Nicht über, sondern mit uns!“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Ja!
Ist mir wichtig!
Jeder Nebentätigkeit der Abgeordneten ist offenzulegen. Je mehr Nebentätigkeiten ein Abgeordneter/Abgeordnete hat, desto abhängiger ist er. Ein altes Sprichwort sagt: "Dessen Brot ich eß`, dessen Lied ich sing".
Heinz-Dieter Kempka | DIE LINKE
„Sozial.Gerecht.Frieden.“
Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Ja! Abgeordnete stehen im Dienst der Bürger.

Nebentätigkeiten müssen vollständig und zeitnah veröffentlich werden.
Ilona Trinkert | DM
„Entscheidungen treffen für die nächsten 7 Generationen“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 5.
Ja! Das wär mal im Sinne der Transparenz etwas Neues
Arno Treiber | AfD
„Man soll nicht mehr Glück verbrauchen, als man erzeugt“
Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Ja!
Ist mir wichtig!
Lobbyismus eindämmen.Der Abgeordnete soll sich für seine hohen Diäten seinem Wahlkreis und seinen parlamentarischen Aufgaben widmen.
Bijan Djir-Sarai | FDP
„Jetzt wieder verfügbar: Wirtschaftspolitik.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuss I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.


Tobias Volz | SPD
„Soziale Verantwortung leben.“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Eher ja Im Fall meiner Wahl orientiere ich mich am Vorbild der meisten SPD-Abgeordneten und werde meine Einkünfte und meine Kontakte zu Lobbyisten freiwillig offenn legen.
Bernd Kirmes | FREIE WÄHLER
„Bürgernahe Politik mit gesundem Menschenverstand“
Kandidiert im Wahlkreis Gütersloh I.
Ja!
Ist mir wichtig!
Ich werde mich auch dafür einsetzten für mehr transparenter in der Politik!

Nebeneinkünfte eines Politikers sollten nicht der Politikerbesoldung übersteigen, am besten total verbieten.

Wer wirklich etwas bewegen will und Deutschland zu verbessern ist mit dieser Arbeit voll und ganz ausgelastet!

Es sollten alle Parteispenden veröffentlicht werden, von wem und wie viel.


Dr. Ellen Eigemeier | ÖDP
„Probleme sind dazu da, um gelöst zu werden.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Ja! Offenlegen und begrenzen. Nur so können Interessenkonflikte und Korruption unterbunden werden.
Dr. Dirk Spaniel | AfD
„Vernunft statt Ideologie“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Eher ja Grundsätzlich ja.
Otto Fricke | FDP
„Ich bin ein Zahlenmensch. Ich setze mich für einen Staat ein, der rechnen kann.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Eher nicht

Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Laura Schieritz | FDP
„Schauen wir nicht länger zu!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Unentschieden Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Andreas Leps | GRÜNE
„Mehr GRÜN wagen. Für alle & für ein zukunftsfähiges Land.“
Kandidiert im Wahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Ja! Und zwar möglichst detailliert und lückenlos.
Hubert Hüppe | CDU
„# MenschHüppe“
Kandidiert im Wahlkreis Unna I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17.
Eher ja Mein Einkommensteuerbescheid steht auf meiner Homepage.
Michael Bienek | PDV
„Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur wieder auf“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher ja Abgeordnete werden vom Staat bezahlt, es besteht daher auch ein Anspruch, daß dafür die Leistung erbracht werden sollte.
Manfred Schramm | PIRATEN
„Zukunft statt Angst!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Ja! Begründung wird nachgeliefert.
Olaf Klampe | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Nein! Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (VR) werden nach §§ 3, 4 Abs. 3 VR auf den Internetseiten und im Amtlichen Handbuch (Teil II) des Deutschen

Bundestages veröffentlicht. Die Internetseiten des Deutschen Bundestages werden fortlaufend

aktualisiert; Ergänzungslieferungen zu Teil II erscheinen halbjährlich.
Michael Kiefer | Die PARTEI
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 2.
Eher ja Ist noch davon abhängig ob ich in den Bundestag einziehe!
Klaus Wirthwein | FREIE WÄHLER
„Das Gewissen der Demokratie“
Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Ja! Und zwar alle!
Christoph Mohs | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Unentschieden Viel wichtiger ist es, daß deren Nebentätigkeiten während der Ausübung ihres Amtes auf ein absolutes Minimum reduziert werden, damit sie sich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe voll konzentrieren können.
Bernhard Schmitt | ÖDP
„Konzernspenden an Parteien verbieten“
Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Ja!
Ist mir wichtig!
Hierin liegt eine der wichtigsten Ursachen für die Einflussnahme von Konzernen auf die Politik. Tatsächlich müssen wir Nebentätigkeiten verbieten. Ein Parlamentarier hat genug Arbeit mit seinem ersten Job.
Manfred Grund | CDU
„Deutschland. Weiter. Denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Unentschieden Seit der vergangenen Wahlperiode werden die Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in zehn Stufen veröffentlicht. Ich halte dies für ausreichend. Zugleich möchte ich betonen: In 23 Jahren Zugehörigkeit zum Parlament habe ich keinen Nebenberuf ausgeübt und außer einer Aufwandspauschale für ein Ehrenamt bei der Feuerwehrunfallkasse keinerlei Zuwendungen von Dritten erhalten. Wahlkampfkosten habe ich über den Kreisverband meiner Partei abgerechnet.
Dr. Marco Buschmann | FDP
„Lösungen finden statt Ausreden!“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Dr. Florian Toncar | FDP
„Erfahren. Kompetent. Unabhängig. “
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Eher nicht Der bisherige Transparenzstandard ist bereits sehr detailliert. Viel problematischer als Abgeordnete mit einem guten Beruf sind Abgeordnete ohne Beruf. Sie müssen sich mit ihrer Partei gut stellen, um ihre wirtschaftliche Existenz, nämlich das Parlamentsmandat, abzusichern, und sie sind für Lobbyverbände einfacher zu erreichen, weil sie Vorsorge für die Zeit nach Ausscheiden aus dem Bundestag treffen müssen. Leider konzentriert sich die öffentliche Diskussion nie auf die Konstellationen, in denen wirklich die Gefahr besteht, dass Abgeordnete nicht über die notwendige Unabhängigkeit für ihre Mandatsausübung verfügen.
Michael Knödler | PIRATEN
„Bezahlbarer Wohnraum in Stuttgart“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wir brauchen eine genaue offenlegenung aller Bezüge ohne Obergrenze.



Der Bürger hat ein Recht zu wissen von wem sich seine gewählten Volksvertreter bezahlen lassen.
Frank Herrmann | PIRATEN
„Freiheit und Sicherheit ohne Überwachung und mehr Privatheit im digitalen Leben!“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Ja! Natürlich!
Katharina Graßler | PIRATEN
„Transparenter Staat statt gläserner Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Ja!
Ist mir wichtig!
Im Sinne der Transparenz ist es wichtig zu wissen, wer für Abgeordnete weitere, potentielle Geldgeber, über die sie beeinflusst werden können, darstellt. Die Wähler müssen sich unter anderem für ihre Wahlentscheidung darüber informieren können.
Benjamin Krohn | ÖDP
„Für eine echte Gerechtigkeit zwischen den Generationen“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Ja! Absolut. Wes Brot ich sing, des ...
Martina Broschei | PIRATEN
„Für echte soziale Gerechtigkeit - deshalb für ein BGE“
Kandidiert im Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Ja!
Ist mir wichtig!
Einfach damit die Bürger sehen können, ob es direkte Interessenkonflikte gibt, falls z.B.ein Konzern gut honorierte Auftritte von Politikern "sponsert" und kurz danch ein Gesetzentwurd vielleicht eben jenen Konzern bevorzugt behandeln würde. Nach meiner Auffassung dürften Politker auch mehr Geld bekommen, im Gegenzug dafür aber generell KEINE Nebentätigkeiten mehr ausüben dürfen. Sie sind schliesslich gewählt worden, um die Interessen der Bürger zu vertreten. Punkt.
Grog Grogsen | Kennwort: GROG
„Visafreiheit für Zeitreisende“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Ja! Wenn ich erstmal Kanzler bin, werde ich selbstverständlich weiterhin strassenmusik machen und werde jedes Grögchen offen legen.
Lutz Egerer | SPD
„Aus der Region für die Region“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Ja! Transparenz! Der Bürger soll sehen können, wer wen nebenher bezahlt!
Stephan Christoph Weiß | V-Partei³
„Die Vernunft MUSS zurück in die Politik.“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Ja! Repräsentanten MÜSSEN offenlegen für welche Tätigkeit welche Gelder fließen.
Dr. Manfred Hans Erich Wolfrum | AfD
„Grenzen kontrollieren. Asylchaos beenden. Altersarmut stoppen.“
Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Ja! ... und alle Einnahmen der Abgeordneten besteuern und sozialabgabenpflichtig machen!
Björn Heuschkel | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Ja! Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen und sagen, dass ein Bundestagsabgeordneter keinen Verdienst aus Nebentätigeiten für private Unternehmen haben darf, da die Interessen derer, für die er eintreten sollte divergieren zu den Interessen von Unternehmensgruppen.
Sibylle Schmidt | AfD
„Die Bevölkerung muss vor der herrschenden Politik regelrecht geschützt werden. “
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Eher ja Es ist besser.
Marco Meier | FREIE WÄHLER
„Frischer Wind in den Bundestag - Erststimme Marco Meier wählen!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Ja!
Ist mir wichtig!
Mehr Informationen über mich, meine Termine und Positionen können Sie unter www.marcomeier-waehlen.de herausfinden.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich sehr gerne über marco1702@web.de bei mir melden.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Matthias Seestern-Pauly | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Osnabrück-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Raimund Binder | ÖDP
„Mensch vor Profit“
Kandidiert im Wahlkreis Würzburg.
Ja! ebenso die Einnahmen der Parteien und Verbot der Spendenannahme von Unternehmen
Alexander Schestag | PIRATEN
„Teilhabe ist Menschenrecht!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Ja! Mehr Transparenz ist auch hier zwingend notwendig.
Erich Horst Utz | DIE LINKE
„Chancengleichheit für alle, unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft.“
Kandidiert im Wahlkreis Altötting.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Ja!
Ist mir wichtig!
Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, in welchen Abhängigkeiten ihre Volksvertreter stehen.
Torsten Sommer | PIRATEN
„Mut zu Neuem! Digital uns Sozial schaffen wir.“
Kandidiert im Wahlkreis Dortmund I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Ja! Eine Selbstverständlichkeit.
Roman Schmitt | PIRATEN
„Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten, weitermachen.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Ja! Ich möchte wissen, was Abgeordnete so nebenher von wem bekommen. Nur so können Verflechtungen mit der Wirtschaft und ggf. für die Menschen schlechte Entscheidungen offengelegt werden.
Martina Renner | DIE LINKE
„Mein Ziel: Ein Leben in Würde und Frieden für Alle“
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Ja!
Ist mir wichtig!
Veröffentlichung auf Euro und Cent muss Pflicht werden!
Pierre Kurth | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Frank Michael Giebel | Kennwort: liberal – ökologisch – sozial
„Erststimme partei-unabhängig“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Ja! Transparenz in der Politik ist wichtig.
Christian Bartelt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Christian Steffen-Stiehl | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind.

Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben.

Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen.

Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig.

Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen.

Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Arend Vogtländer | PIRATEN
„Sie müssen selbst entscheiden können. Wir helfen Ihnen dabei.“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Ja! Und zwar "auf Heller und Pfennig"

Wer als Repräsentant Teile der Bevölkerung zu vertreten vorgibt, muss sich darauf einlassen, dass man aus den Einkommen von Nebentätigkeiten auf Beweggründe für seine Entscheidungen schließen kann.

Wer dies nicht möchte, sollte sich vielleicht besser gleich einen Job in der Wirtschaft suchen.
Mario Brandenburg | FDP
„Mitmachen statt meckern!“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.


Alexander Spies | PIRATEN
„Ohne Waffen Neues schaffen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Ja!
Ist mir wichtig!
Die Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch darauf.
Hans-Uwe Scharnweber | Kennwort: Grundgesetz contra Islam
„Grundgesetz contra »Islam«! “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Ja! Warum sollte bei uns nicht möglich sein, was in skandinavischen Staaten gang und gebe ist?
Reginald Hanke | FDP
„Werden wir das Land in dem sich die Zukunft am wohlsten fühlt.“
Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigenUnternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Michael Erich Weingärtner | FREIE WÄHLER
„Politik muss transparenter werden“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Ja! Als Beamter bin ich verpflichtet, meine Nebentätigkeiten anzuzeigen und offen zu legen. Als Volksvertreter und Wahlbeamter sollte dies im Besonderen Maß gelten.
Jörg Heimbeck | FDP
„Neu denken“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Ja! Ein gewählter Vertreter hat zuallererst diese Aufgabe zu erledigen. Nebentätigkeiten können erfolgen, solange nicht die vom Wähler erwartete Haupttätigkeit leidet
Lea Brunn | DiB
„Mitbestimmung #brauchtBEWEGUNG!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Nebentätigkeiten verbieten
Martin Schnellinger | ÖDP
„Umweltschutz und trotzdem die Freiheit des einzelnen so gut es geht achten“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Ja! Es schadet den Abgeordneten nicht.

Interessenkonflikte treten zu Tage.
Prof. Dr. Ralf Klapdor | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Unentschieden Bei z.B. Selbständigen ist es für die Rückkehrmöglichkeit wichtig, weiter in dem angestammten Beruf tätig sein zu können. Da jedoch Mandanten geschützt werden müssen, ergeben sich automatisch Grenzen der Offenlegungsmöglichkeiten.
Michael Theurer | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Lucia Fischer | ÖDP
„Gutes Leben, jetzt!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Ja! Es muss ein Katalog über sämtliche Nebeneinkünfte aller Bundestagsabgeordneten erstellt werden. Außerdem muss die Anzahl der Zusatztätigkeiten beschränkt werden, sowohl was daraus erzieltes Einkommen als auch Zeitaufwand betrifft!
Markus Ulrich Dürr | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 13.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Dr. Matthias Bartke | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 6.
Ja! Mehr Transparenz heißt auch, dass alle Bundestagsabgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten vollständig auf Euro und Cent offenlegen sollen.
Florian Philipp Ott | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf. Blicken wir ihr optimistisch entgegen.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Patrick Kulinski | PIRATEN
„Lebt doch, wie ihr wollt!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Ja!
Ist mir wichtig!
Da ein Abgeordneter eines Parlaments für die durch diesen vertretenen Bürger kontrollierbar sein muss muss auch klar sein, durch welche Geldeinnahmen er beeinflusst sein könnte.
Maximilian Christoph Glasneck | DiB
„Demokratie braucht uns alle“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Ja! Stärkung der Transparenz ist für mich persönlich sehr wichtig, um Einflussnahme auf die Politik zu verringern.
Peter Schreiber | NPD
„Klarer Kurs für unsere Heimat!“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 6.
Ja! Na klar, wir wollen doch wissen, wer wem wie verpflichet ist...
Dr. Stefan Ruppert | FDP
„Die Menschen können mehr, als der Staat Ihnen zutraut.“
Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Klemens Kowalski | DIE LINKE
„Gerechtigkeit! Gerechtigkeit! Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Ja! Wer nichts zu verbergen hat ...
Jimmy Schulz | FDP
„Bildung, Breitband, Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Unentschieden Die bisherigen Regeln reichen aus.
Artur Auernhammer | CSU
„Aus der Heimat für uns in Berlin“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 38.
Unentschieden Ist bereits auf der Homepage des Bundestages ausreichend einsehbar.
Alexander King | DIE LINKE
„Politik darf nicht käuflich sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Ja! Die sogenannten Neben"tätigkeiten" müssen vor allem daraufhin überprüft werden, was der Abgeordnete dort tatsächlich leistet. Denn oftmals ist es eher eine Alimentierung für wohlgefälliges Verhalten.
Jörg Kloppenburg | FDP
„Denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Oberbergischer Kreis.
Eher nicht Die bisherigen Angaben sind aus meiner Sicht ausreichend.
Karlheinz Binner | ÖDP
„Mensch vor Profit“
Kandidiert im Wahlkreis Weiden.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 5.
Ja!
Ist mir wichtig!
Die Verflechtung von Wirtschafts- und Politikerinteressen muss endlich ein Ende haben!
Roland Gorsleben | Die PARTEI
„Ich bin sehr gut. Aber hier zu nichts zu gebrauchen.“
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Ja! Mich interessieren besonders die Samenspender, Stricher, Nutten und die, die ihr abgesaugtes Fett an Biogasanlagen verkaufen.
Anett Polzin | DiB
„politik.anders.machen“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Ja! Keine Nebentätigkeit der Abgeordneten.
Klemens Hans-Joachim Kauert | ÖDP
„Doemokratie ist Wählbar“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Ja!
Ist mir wichtig!
Hier gehört wesentlich mehr Transparenz herein.
Christian Pape | Kennwort: LIBERAL NACHHALTIG SOZIAL WELTOFFEN
„Christian Pape wählen, heißt Erneuerung einfordern!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Unentschieden Ich stehe für die Erneuerung. Daher greife ich der Diskussion nicht vor. Die Nachvollziehbarkeit der Einflüsse auf die Bundestagsabgeordneten dürfte ein Thema der Erneuerung sein.
Renata Alt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Nürtingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Henrik Eisele | PIRATEN
„Sollte. Hätte. Könnte. Würde. Machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Ja! Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.

Nebentätigkeiten und die Höhe daraus erzielter Einkommen sind offenzulegen. Die Höhe der Abgeordneten-Diäten wird regelmäßig damit begründet, dass die Abgeordneten unabhängig und nicht auf weitere Einkünfte angewiesen sein müssen, um zum Wohle des Volkes zu entscheiden. Wie kann aber ein Abgeordneter noch frei und unabhängig zum Beispiel für schärfere Umweltauflagen entscheiden, wenn er gleichzeitig im Aufsichtsrat eines Chemie-Unternehmens sitzt? Bei der Offenlegung geht es auch nicht darum, Abgeordnete mit eigenen Unternehmen zu bestrafen. Dies ist derzeit teilweise der Fall, da der gesamte Umsatz des Unternehmens als Einkommen angerechnet wird. Diese Einnahmen sind von sonstigen Nebentätigkeiten zu trennen. Allerdings sind Einkünfte aus Aufsichtsratstätigkeiten oder bezahlten Vorträgen in vollem Umfang und maximal auf 5.000 € gerundet auszuweisen. Eine Stufenregelung mit Obergrenze 250.000 € und darüber ist sinnbefreit.


Michael Wagner | DM
„Ethische Politik für die Bürger machen“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Ja! Uneingeschränktes Ja
Jochen Lobnig | PIRATEN
„Ehrlich währt am längsten. Polizist und Politiker aus Notwehr!“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Ja! Der Bürger hat einen Anspruch darauf.
Lucie Misini | DIE LINKE
„Der Mensch zählt!“
Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Ja!
Ist mir wichtig!
Transparenz muss auf allen Ebenen geschaffen werden. Dies gilt gerade auch für Abgeordnete von Parlamenten (von der Kommune bis zum Bundestag).
Dr. Thomas Gebhart | CDU
„Konsequent – für eine sichere Zukunft. Tatkräftig - für eine starke Südpfalz.“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Unentschieden Ich habe mich bewusst gegen Nebentätigkeiten entschieden und übe mein Mandat mit ganzem Herzen und voller Leidenschaft aus.
Christoph Meyer | FDP
„Für ein Berlin, das funktioniert.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Helen Hass | DiB
„Es gibt viel zu tun - Lasst uns in Bewegung kommen... “
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wer seine Arbeit im Bundes-/Landtag wirklich ernst nimmt, dem bleibt für eine weitere bezahlte Tätigkeit keine Zeit