ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen!«

»Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen deutlich detaillierter als bisher offengelegt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen! – Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen deutlich detaillierter als bisher offengelegt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Ulrich Lechte | FDP
„Freiheit und Bürgerrechte bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Die heutigen Transparenzregeln sind mehr als ausreichend.
Dr. Anna-Tina Pannes | FDP
„Politik muss man lieben. Weniger? Muss nicht sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Nein! Transparent muss die Quelle des Einkommens sein, ggf. die eingesetzte Zeit, nicht aber die Höhe des Nebeneinkommens.
Olaf Klampe | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Nein! Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (VR) werden nach §§ 3, 4 Abs. 3 VR auf den Internetseiten und im Amtlichen Handbuch (Teil II) des Deutschen

Bundestages veröffentlicht. Die Internetseiten des Deutschen Bundestages werden fortlaufend

aktualisiert; Ergänzungslieferungen zu Teil II erscheinen halbjährlich.
Dr. Rolf Albach | FDP
„Denken wir neu !“
Kandidiert im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 26.
Nein! Ein Elektormeister muß nicht die Abrechnung seines Betriebes offenlegen und ein Landwirt auch nicht. Beraterhonorare und Vorträge müssen offengelgt werden.