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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen!«

»Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen deutlich detaillierter als bisher offengelegt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen! – Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen deutlich detaillierter als bisher offengelegt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Jimmy Schulz | FDP
„Bildung, Breitband, Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Unentschieden Die bisherigen Regeln reichen aus.
Prof. Dr. Ralf Klapdor | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Unentschieden Bei z.B. Selbständigen ist es für die Rückkehrmöglichkeit wichtig, weiter in dem angestammten Beruf tätig sein zu können. Da jedoch Mandanten geschützt werden müssen, ergeben sich automatisch Grenzen der Offenlegungsmöglichkeiten.
Artur Auernhammer | CSU
„Aus der Heimat für uns in Berlin“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 38.
Unentschieden Ist bereits auf der Homepage des Bundestages ausreichend einsehbar.
Karin Most | FDP
„Beste Bildung von Anfang an für Jeden unabhängig von Herkunft und Umfeld“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 44.
Unentschieden Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig.
Manfred Grund | CDU
„Deutschland. Weiter. Denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Unentschieden Seit der vergangenen Wahlperiode werden die Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten in zehn Stufen veröffentlicht. Ich halte dies für ausreichend. Zugleich möchte ich betonen: In 23 Jahren Zugehörigkeit zum Parlament habe ich keinen Nebenberuf ausgeübt und außer einer Aufwandspauschale für ein Ehrenamt bei der Feuerwehrunfallkasse keinerlei Zuwendungen von Dritten erhalten. Wahlkampfkosten habe ich über den Kreisverband meiner Partei abgerechnet.
Christian Pape | Kennwort: LIBERAL NACHHALTIG SOZIAL WELTOFFEN
„Christian Pape wählen, heißt Erneuerung einfordern!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Unentschieden Ich stehe für die Erneuerung. Daher greife ich der Diskussion nicht vor. Die Nachvollziehbarkeit der Einflüsse auf die Bundestagsabgeordneten dürfte ein Thema der Erneuerung sein.
Dr. Thomas Gebhart | CDU
„Konsequent – für eine sichere Zukunft. Tatkräftig - für eine starke Südpfalz.“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Unentschieden Ich habe mich bewusst gegen Nebentätigkeiten entschieden und übe mein Mandat mit ganzem Herzen und voller Leidenschaft aus.
Christoph Mohs | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Unentschieden Viel wichtiger ist es, daß deren Nebentätigkeiten während der Ausübung ihres Amtes auf ein absolutes Minimum reduziert werden, damit sie sich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe voll konzentrieren können.
Laura Schieritz | FDP
„Schauen wir nicht länger zu!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Unentschieden Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Lea Brunn | DiB
„Mitbestimmung #brauchtBEWEGUNG!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Unentschieden
Ist mir wichtig!
Nebentätigkeiten verbieten