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Antworten von FDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen!«

»Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen deutlich detaillierter als bisher offengelegt werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Nebentätigkeiten von Abgeordneten offenlegen! – Alle Einkommen aus Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen deutlich detaillierter als bisher offengelegt werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Valentin Christian Abel | FDP
„Bildung. Breitband. Bürgerrechte.“
Kandidiert im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Ja!
Dr. Rolf Albach | FDP
„Denken wir neu !“
Kandidiert im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 26.
Nein! Ein Elektormeister muß nicht die Abrechnung seines Betriebes offenlegen und ein Landwirt auch nicht. Beraterhonorare und Vorträge müssen offengelgt werden.
Renata Alt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Nürtingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Carsten Antrup | FDP
„Freiheit ist eine Lebenseinstellung“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Unentschieden
Ralf Armbrüster | FDP
„Wirtschaft bringt Wohlstand.“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 10.
Ja!
Christian Bartelt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Mathias Eduard Josef Baur | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 28.
Eher ja
Jens Beeck | FDP
„Einfach(er) machen. DENKEN WIR NEU!“
Kandidiert im Wahlkreis Mittelems.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Ja!
Olaf Beek | FDP
„Freiheit und Sicherheit sind kein Gegensatz“
Kandidiert im Wahlkreis Bochum I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Eher nicht
Jörg Berens | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Münster.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Eher nicht
Andreas Bist | FDP
„Ideen eine Chance geben!“
Kandidiert im Wahlkreis Viersen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 46.
Ja!
Robert Bläsing | FDP
„Für den starken, schlanken und fairen Rechtsstaat“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Unentschieden
Christoph Blödner | FDP
„Für eine Politik die Rechnen kann.“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Eher nicht
Sebastian Blumenthal | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Eher ja
Richard Böhringer | FDP
„Für eine starke Mitte - liberal und sozial“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 51.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wir brauchen mehr Transparenz.
Dr. Jens Brandenburg | FDP
„Abwarten ist keine Lösung.“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Ja!
Mario Brandenburg | FDP
„Mitmachen statt meckern!“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.


Berthold Brodersen | FDP
„Mehr Chancen mit Berthold Brodersen“
Kandidiert im Wahlkreis Nordfriesland – Dithmarschen Nord.
Eher nicht
Dr. Marco Buschmann | FDP
„Lösungen finden statt Ausreden!“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Kirsten Cortez de Lobao | FDP
„Lust auf Veränderung “
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 3.
Eher ja
Carlo Cronenberg | FDP
„Zukunft schmieden. Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Hochsauerlandkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Nein!
Mirko Dachroth | FDP
„Weitsicht ist keine Sehschwäche!“
Kandidiert im Wahlkreis Märkisch-Oderland – Barnim II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 4.
Unentschieden
Stefan Dahlmanns | FDP
„Als Vacharbeiter in den Bundestag“
Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38.
Eher ja
Johannes A. Dallheimer | FDP
„Freiheit neu denken!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Ja!
Britta Katharina Dassler | FDP
„Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt.“
Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein!
Marcel Distl | FDP
„Frischer Wind in die Politik! “
Kandidiert im Wahlkreis Neckar-Zaber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 34.
Ja!
Bijan Djir-Sarai | FDP
„Jetzt wieder verfügbar: Wirtschaftspolitik.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuss I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.


Christian Dürr | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigenUnternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Markus Ulrich Dürr | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 13.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Dr. Walter Reinhard Elß | FDP
„Für aktive Gesundheitspolitik und Schaffung eines nationalen Diabetesplanes“
Kandidiert im Wahlkreis Anhalt.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 7.
Ja!
Dr. Marcus Faber | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Altmark.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Unentschieden
Karlheinz Faller | FDP
„Mehr Chancen durch Bildung, Sicherheit in einem starken Europa“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Ja! Warum nicht?
Felix Fischer (FDP) | FDP
„Wie wär´s mal mit einem, der was verändern will? “
Kandidiert im Wahlkreis Emmendingen – Lahr.
Ja!
Holger Flöge | FDP
„GESTALTEN STATT VERWALTEN“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Eher ja
Otto Fricke | FDP
„Ich bin ein Zahlenmensch. Ich setze mich für einen Staat ein, der rechnen kann.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Eher nicht

Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Christiane Fuchs | FDP
„Denken wir neu. Ländlicher Raum - Zukunft gestalten jetzt! “
Kandidiert im Wahlkreis Börde – Jerichower Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Unentschieden
Maximilian Ludwig Funke genannt Kaiser | FDP
„Die Weichen für Fortschritt stellen. Das gibt es nur mit den Freien Demokraten!“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16.
Unentschieden
Dr. Cliff Gatzweiler | FDP
„Freiheit und Sicherheit sind kein Gegensatz.“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 45.
Eher ja
Carlos A. Gebauer | FDP
„nemidem laede, immo omnes, quantum potes, iuva“
Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34.
Eher ja
Uwe Gerald Geisler | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Vogtlandkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 12.
Eher nicht
Dr. Christopher Gohl | FDP
„Heute pflanzen, was morgen blüht!“
Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Nein!
André Grote | FDP
„Selbstbestimmt in Freiheit leben!“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 22.
Ja!
Reginald Hanke | FDP
„Werden wir das Land in dem sich die Zukunft am wohlsten fühlt.“
Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigenUnternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Fritz Haugg | FDP
„Bürgerrechte stärcken“
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Unentschieden
Thorsten Hehl | FDP
„Niemand darf eine Sechs in Mathe erben.“
Kandidiert im Wahlkreis Montabaur.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 12.
Keine Angabe
Peter Heidt | FDP
„Bürger entlasten “
Kandidiert im Wahlkreis Wetterau I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 7.
Eher ja
Jörg Heimbeck | FDP
„Neu denken“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Ja! Ein gewählter Vertreter hat zuallererst diese Aufgabe zu erledigen. Nebentätigkeiten können erfolgen, solange nicht die vom Wähler erwartete Haupttätigkeit leidet
Katrin Helling-Plahr | FDP
„Ungeduld ist auch eine Tugend.“
Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17.
Unentschieden
Ralf E. Henze | FDP
„Besser ist es, das Fischen zu lehren, als bloß Fisch zu verteilen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Eher nicht Abgeordneter --> Das ist kein Beruf.
Katja Hessel | FDP
„Machen statt Verhindern“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Unentschieden
Angelika Hießerich-Peter | FDP
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 8.
Unentschieden
Dr. Hauke Hilz | FDP
„Bildung. Unser Jugendwort des Jahres.“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Eher nicht
Andreas | FDP
„Die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt.“
Kandidiert im Wahlkreis Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I.
Ja!
Dr. Christoph Hoffmann | FDP
„Koaltion der Vernunft“
Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Unentschieden
Reinhard Houben | FDP
„In Deutschland steckt mehr als der Staat zulässt.“
Kandidiert im Wahlkreis Köln I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Eher nicht
Britta Hundesrügge | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Ja!
Dr. Adrian Hurrle | FDP
„zusammen wachsen“
Kandidiert im Wahlkreis Freiburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Ja!
Ulla Ihnen | FDP
„Politik mit Vernunft, Verantwortung und Verlässlichkeit. Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 5.
Eher nicht
Dr. Henrik Jacobs | FDP
„Bildung rauf, Rente stabil, Steuern runter“
Kandidiert im Wahlkreis Hildesheim.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 13.
Eher ja
Timo Jeguschke | FDP
„Politik auf Augenhöhe.“
Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 9.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Marcus Jensen | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Neukölln.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Ja!
Thomas L. Kemmerich | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Rico Kerstan | FDP
„Machen wir das Beste aus unserer Heimat!“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Eher nicht
Olaf Klampe | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Nein! Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (VR) werden nach §§ 3, 4 Abs. 3 VR auf den Internetseiten und im Amtlichen Handbuch (Teil II) des Deutschen

Bundestages veröffentlicht. Die Internetseiten des Deutschen Bundestages werden fortlaufend

aktualisiert; Ergänzungslieferungen zu Teil II erscheinen halbjährlich.
Prof. Dr. Ralf Klapdor | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Unentschieden Bei z.B. Selbständigen ist es für die Rückkehrmöglichkeit wichtig, weiter in dem angestammten Beruf tätig sein zu können. Da jedoch Mandanten geschützt werden müssen, ergeben sich automatisch Grenzen der Offenlegungsmöglichkeiten.
Katharina Kloke | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf!“
Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 20.
Eher nicht
Jörg Kloppenburg | FDP
„Denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Oberbergischer Kreis.
Eher nicht Die bisherigen Angaben sind aus meiner Sicht ausreichend.
Harald Klotz | FDP
„Erst der Büger, dann der Staat!“
Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 27.
Eher ja
Elias Johannes Knell | FDP
„Heimat wagen - mit Mut und Optimismus“
Kandidiert im Wahlkreis Schwalm-Eder.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 22.
Unentschieden
Wolfgang Knobel | FDP
„Deutschland braucht die Freien Demokraten“
Kandidiert im Wahlkreis Harburg.
Ja!
Denise Köcke | FDP
„Der Aufbruch beginnt jetzt.“
Kandidiert im Wahlkreis Harz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 6.
Ja!
Ist mir wichtig!

Roland Helmut Horst König | FDP
„Verantwortung übernehmen. Freiheit, Bildung, Selbstentfaltung.“
Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 2.
Eher ja
Kenneth Kooter | FDP
„Mit anderen Zusammenarbeiten, als nur Parteipolitik!“
Kandidiert im Wahlkreis Deggendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 44.
Ja!
Manfred Krönauer | FDP
„Leben und leben lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis München-Ost.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 23.
Unentschieden
Kristin Krumm | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Helmstedt – Wolfsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Unentschieden
Nils Hinrich Krummacker | FDP
„Jetzt neu denken und einfach machen!“
Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 15.
Eher ja
Pierre Kurth | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Florian Kußmann | FDP
„DENKEN WIR NEU“
Kandidiert im Wahlkreis Mannheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Eher nicht
Silke Leber | FDP
„weniger Bürokratie, für unsere Mitte, aus dem Handwerk“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 27.
Unentschieden
Ulrich Lechte | FDP
„Freiheit und Bürgerrechte bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Die heutigen Transparenzregeln sind mehr als ausreichend.
Ursula Sabine Lex | FDP
„ Handwerk mit Zukunft“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 19.
Eher ja
Michael Franz Linnerer | FDP
„Chancengleichheit braucht BESTE BILDUNG“
Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Eher ja
Christian Rudolf Michael Lucks | FDP
„Stellen wir die Weichen auf Zukunft.“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Eher ja Um Interessenkonflikten vorzubeugen ist das sinnvoll.
Oliver Luksic | FDP
Kandidiert im Wahlkreis St. Wendel.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht
Tobias Mährlein | FDP
„Unbequem ist auch eine Tugend!“
Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 5.
Ja!
Christoph Meyer | FDP
„Für ein Berlin, das funktioniert.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Martin Mölders | FDP
„Weniger Staat - mehr Freiheit“
Kandidiert im Wahlkreis Gotha – Ilm-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 6.
Eher nicht
Karin Most | FDP
„Beste Bildung von Anfang an für Jeden unabhängig von Herkunft und Umfeld“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 44.
Unentschieden Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig.
Alexander Müller | FDP
„Jeder Mensch kann etwas; trauen wir ihm doch zu, sein Leben selbst zu gestalten “
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 6.
Eher nicht Die Einkünfte werden ja bereits offen gelegt
Thomas Neudert | FDP
„Fange nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen (Cicero)“
Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 45.
Unentschieden
Prof. Dr. Martin Neumann | FDP
„Bildung Digitalisierung Sicherheit“
Kandidiert im Wahlkreis Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Nein!
Dennis Nusser | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Ja!
Ist mir wichtig!
Ich spreche mich für eine - so weit verfassungsrechtlich möglich -

vollständige oder weitreichende Transparenz bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten aus. Abgeordnete als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sollten dazu bereit sein, Ihre Einkünfte offen zu legen, um damit dem Bürger Einsicht in mögliche Interessenskonflikte geben zu können. Das würde meinem dem Idealbild eines offenen, in jeder Hinsicht durchschaubaren Prozesses politischer Willensbildung entsprechen.



Darüber hinaus fordere ich ein verbindliches Lobbyregister, welches ich für eine geeignete Maßnahme halte, Lobbyeinfluss deutlicher und transparenter zu machen. Ich selber werde auf freiwilliger Basis als "gläsener" Abgeordneter genau veröffentlichen, welche Nebeneinkommen ich beziehe und mit wem ich mich wann und wo treffe - und das erwarte ich auch von anderen Politikern.


Florian Philipp Ott | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf. Blicken wir ihr optimistisch entgegen.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Dr. Anna-Tina Pannes | FDP
„Politik muss man lieben. Weniger? Muss nicht sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Nein! Transparent muss die Quelle des Einkommens sein, ggf. die eingesetzte Zeit, nicht aber die Höhe des Nebeneinkommens.
Peter Pernsteiner | FDP
„Probleme endlich anpacken“
Kandidiert im Wahlkreis Erding – Ebersberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 38.
Ja!
Dr. Ralf-Rainer Piesold | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Hanau.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 21.
Ja!
Daniel Poznanski | FDP
„Carpe diem!“
Kandidiert im Wahlkreis Waldshut.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 16.
Eher ja
Alexander Reich | FDP
„Lösungen statt Ausreden.“
Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Eher ja Grundsätzlich ist solche Transparenz zu begrüßen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass Unabhängigkeit von Abgeordneten vor allem dadurch sichergestellt ist, wenn sie einen Beruf haben, der sie finanziell unabhängig macht. Nun kann es aber gerade bei Selbständigen gefährlich sein, eine betragsgenaue Auflistung vorzunehmen, da dies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Unternehmens und/oder auf Mandaten (z.B. von Rechtsanwälten) zulässt.
Hagen Reinhold | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Eher nicht
Tassilo Richter | FDP
„Berlin braucht ein Update!“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Roman-Francesco Rogat | FDP
„Wählen Sie doch mal jemanden, der etwas verändern will!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Unentschieden
Jochen Rube | FDP
„Mit moderner Bildung fängt die Zukunft an.“
Kandidiert im Wahlkreis Waldeck.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 9.
Eher ja
Dr. Stefan Ruppert | FDP
„Die Menschen können mehr, als der Staat Ihnen zutraut.“
Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Marco Rützel | FDP
„Weltbeste Bildung für Jeden!“
Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 24.
Unentschieden
Sebastian Schäfer | FDP
„Zu streben, zu suchen und niemals zu ruhen“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Sandra Scherf-Michel | FDP
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 9.
Unentschieden
Laura Schieritz | FDP
„Schauen wir nicht länger zu!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Unentschieden Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Christine Schlagehan | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Görlitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Ja!
Carina Schmidt | FDP
„Wer sein Ziel kennt, findet den Weg. “
Kandidiert im Wahlkreis Odenwald – Tauber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 19.
Eher nicht
Ingo Schramm | FDP
„Endlich wieder verfügbar: Freiheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 21.
Ja!
Katharina Schreiner | FDP
„Digitalisierung als Chance nutzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 15.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Karl-Martin Schröter | FDP
„Werte sind die Pfeiler unserer Gesellschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Ja!
Hermann Schulenburg | FDP
„Zeit, dass sich was bewegt!“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Ja!
Michael Schulte | FDP
„Selbstbestimmt in allen Lebenslagen!“
Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 49.
Eher ja
Anja Schulz | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Celle – Uelzen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Keine Angabe
Jimmy Schulz | FDP
„Bildung, Breitband, Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Unentschieden Die bisherigen Regeln reichen aus.
Dr. Andres Schützendübel | FDP
„Denken wir unsere Region neu“
Kandidiert im Wahlkreis Recklinghausen II.
Ja!
Matthias Seestern-Pauly | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Osnabrück-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Hans-Peter Semmler | FDP
„Denken Wir Neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Göppingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Eher ja
Karin Eva Sigrid Seyfert | FDP
„Freiheit bewußt leben“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 6.
Ja!
Doreen Siegemund | FDP
„Für weltbeste Bildung“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Frank Sitta | FDP
„Nichtstun ist kein Wirtschaftskonzept.“
Kandidiert im Wahlkreis Halle.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Eher ja
Dr. Hermann Otto Solms | FDP
„Engagement ist keine Frage des Alters“
Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Bettina Stark-Watzinger | FDP
„Bildung ist die Supermacht des 21. Jahrhunderts.“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Eher nicht Ziel muss es sein, wirtschaftlich unabhängige Volksvertreter zu gewinnen. Damit verbunden ist, dass man von den Abgeordneten nicht verlangen kann, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Abhängigkeiten dürfen durch Nebentätigkeiten allerdings nicht entstehen. Eine Offenlegung ist sinnvoll. Die Zuordnung zu Stufen ist allerdings ausreichend, da bei einer betragsgenauen Veröffentlichung Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage geschlossen werden können und somit die Existenzgrundlage des Abgeordneten gefährdet werden kann.
Christian Steffen-Stiehl | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind.

Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben.

Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen.

Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig.

Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen.

Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Lencke Steiner | FDP
„Der Treibstoff der Zukunft ist Mut. “
Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Eher nicht
Benjamin Strasser | FDP
„Bereit für Oberschwaben.“
Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Unentschieden
Katja Suding | FDP
„Denken wir neu!“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Eher nicht
Andreas Sulzbacher | FDP
„Wir brauchen weniger falsche Dr. in der Politik, aber mehr Ärzte auf dem Land“
Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 36.
Eher ja
Katja Tavernaro | FDP
„Denken wir neu!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 8.
Ja!
Ines Tegtmeier | FDP
„Nach vorn schauen “
Kandidiert im Wahlkreis Schwandorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 50.
Unentschieden
Hendrik Theemann | FDP
„Mit Sachverstand Zukunft gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 25.
Keine Angabe
Michael Theurer | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Dr. Thomas Thiele | FDP
„Freiheit in Verantwortung, denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Osnabrück.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Eher ja
Nicolas Thoma | FDP
„Freiheit ist das Gegenteil von Angst“
Kandidiert im Wahlkreis Bad Kissingen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 34.
Eher nicht
Stephan Thomae | FDP
„Rechtsstaat sichern, Marktwirtschaft gestalten, Europa verbessern“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Keine Angabe
Manfred Todtenhausen | FDP
„Nicht nur reden, sondern machen. “
Kandidiert im Wahlkreis Wuppertal I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Eher ja
Dr. Florian Toncar | FDP
„Erfahren. Kompetent. Unabhängig. “
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Eher nicht Der bisherige Transparenzstandard ist bereits sehr detailliert. Viel problematischer als Abgeordnete mit einem guten Beruf sind Abgeordnete ohne Beruf. Sie müssen sich mit ihrer Partei gut stellen, um ihre wirtschaftliche Existenz, nämlich das Parlamentsmandat, abzusichern, und sie sind für Lobbyverbände einfacher zu erreichen, weil sie Vorsorge für die Zeit nach Ausscheiden aus dem Bundestag treffen müssen. Leider konzentriert sich die öffentliche Diskussion nie auf die Konstellationen, in denen wirklich die Gefahr besteht, dass Abgeordnete nicht über die notwendige Unabhängigkeit für ihre Mandatsausübung verfügen.
Mahmut Türker | FDP
„Priorität Bildung“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 29.
Ja!
Gerald Ullrich | FDP
„Wer sich in der Zukunft Wohlfühlen will muss die Gegenwart gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 2.
Eher nicht
Eric Vohn | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Eher ja
Dr. Klaus J. Wagner | FDP
„Rechtsstaat sichern - Freiheit erhalten“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 41.
Nein!
Christoph Werner Johannes Waitz | FDP
„Zupacken für Nordsachsen!“
Kandidiert im Wahlkreis Nordsachsen.
Eher nicht
Jürgen A. | FDP
„Wer nichts mehr dazulernen will, erklärt sich selber für tot.“
Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 48.
Keine Angabe
Sandra Weeser | FDP
„Vorankommen durch eigene Leistung.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuwied.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und

einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus

angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre

Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen.

Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich.

Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Volker Weil | FDP
„Mut zur Freiheit. Packen wir's an.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf

zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen

ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für

diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der

Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die

Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue

Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen

zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Prof. Dr. Christoph Zeitler | FDP
„Weniger Staat, mehr privat! Leben und leben lassen!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Eher nicht Die größte Unabhängigkeit haben Abgeordnete, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und einen Beruf ausüben oder selbständig sind, weil sie materiell nicht auf den Abgeordnetenstatus angewiesen sind. Während Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst leicht in ihren Beruf zurückkehren können, darf von Freiberuflern und Selbständigen, die vielleicht auch gerade wegen ihres Berufs gewählt worden sind, nicht verlangt werden, dass sie ihren Beruf und damit ihre Existenzgrundlage außerhalb des Abgeordnetenmandats aufgeben. Trotzdem ist es richtig, dass es für diejenigen, die Nebentätigkeiten ausüben, Regelungen gibt, die Abhängigkeiten erkennen lassen. Dabei ist jedoch eine Abwägung zwischen der Transparenz und den kollidierenden Rechten der Abgeordneten zu treffen. Eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte ist auch für die Einschätzung, ob die Unabhängigkeit des Abgeordneten beeinträchtigt sein kann, nicht erforderlich. Eine Einteilung der Nebeneinkünfte in Stufen ist hinreichend aussagekräftig. Eine betragsgenaue Veröffentlichung kann überdies Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage von selbständigen

Unternehmern und auf Mandanten z.B. von Rechtsanwälten zulassen. Aufgrund des geringen zusätzlichen Erkenntnisgewinns ist eine solche Regelung daher nicht verhältnismäßig.
Dr. Katharina Ziolkowski | FDP
„Frau. Cyber. Chancen. Sicherheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Ja!