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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dennis Nusser | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Nein! Ich lehne jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Friedemann Georg Klein | FREIE WÄHLER
„Politik mit Menschenverstand“
Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Nein! zurück ins Mittelalter ??!!

Das ist völliger Unsinn !
Roland Gorsleben | Die PARTEI
„Ich bin sehr gut. Aber hier zu nichts zu gebrauchen.“
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Nein! Dagegen muß ein Recht aufs Kinderkriegen erst erworben werden.
Dietmar Grahl | NPD
„Für ein souveränes Deutschland.“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Nein! Defizite der Eltern sollte man bestrafen.
Christian Heilmann | GRÜNE
„Verlässlich - Ehrlich - Grün“
Kandidiert im Wahlkreis Deggendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 47.
Nein! Wer fordert denn das? Ein Blick ins Grundgesetz würde genügen.
Julius Flinks | GRÜNE
„Jung. Aktiv. Echt Grün. “
Kandidiert im Wahlkreis Cloppenburg – Vechta.
Nein! Traurig, dass solche Fragen diskutiert werden müssen.
Karl-Martin Schröter | FDP
„Werte sind die Pfeiler unserer Gesellschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Nein! Das geht gar nicht!!
Hans U. P. Tolzin | DM
„Die Würde des Menschen ist unantastbar!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! wir sind doch nicht im Dritten Reich oder beim Alten Kaiser.
Friedhild Anni Miller - PARTEILOS! | Kennwort: FRiDi - unabhängig - unbestechlich - ehrlich - bürgernah
„David gegen Goliath - und der Kleinere wird siegen!“
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Nein! Man darf Kinder weder schlagen, noch sie psychisch misshandeln!
Hans-Uwe Scharnweber | Kennwort: Grundgesetz contra Islam
„Grundgesetz contra »Islam«! “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Unentschieden Ein Klapps auf den Po kann notwenig sein, um klarzumachen, dass auch zu dem Mittel gegriffen werden könnte: manche Kinder wollen es einfach wissen und triezen – besonders gerne in der Öffentlichkeit/in öffentlichen Verkehrsmitteln! – so lange, bis ihnen die Grenze deutlich gemacht wurde.
Stephanie Erben | GRÜNE
„Umwelt ist nicht alles, aber ohne Umwelt ist alles nichts.“
Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Nein! Auch hier gilt Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen (auch des Kindes) ist unantastbar"
Manfred Grund | CDU
„Deutschland. Weiter. Denken.“
Kandidiert im Wahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Züchtigung hat nichts mit einer angemessenen und das Individuum des Kindes achtenden Erziehung zu tun. Eltern haben die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu gewährleisten.
Christoph Meyer | FDP
„Für ein Berlin, das funktioniert.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Eduard Meßmer | FREIE WÄHLER
„Politik vom Kopf auf die Füße stellen / GLOBAL denken - LOKAL handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Unentschieden Erziehung ohne Grenzen verhindert eine gewalt- und möglichst störungsfreie Sozialisation. Prügel und körperliche Misshandlung ebenso. Der Klaps auf den Hintern hat vielen Eltern und geklapsten Kindern schon viel Geschrei, Tränen und viele Auseinandersetzungen erspart.
Dr. Dirk Spaniel | AfD
„Vernunft statt Ideologie“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Unentschieden Verantwortungsvolle Eltern prügeln Ihre Kinder nicht. Und welches Kind verklagt seine Eltern?

Das ist ein realitätsfremdes Gesetz, das Eltern ggf. kriminalisiert und ein gutes Beispiel für Überregulierung.
Michael Kiefer | Die PARTEI
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 2.
Eher nicht Ausser bei Eltern von Nazis!
Dr. Herbert Sirois | GRÜNE
„"Leidenschaft und Augenmaß"“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 41.
Nein! Ernsthaft?
Christian Bartelt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Sebastian Schäfer | FDP
„Zu streben, zu suchen und niemals zu ruhen“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Katharina Schreiner | FDP
„Digitalisierung als Chance nutzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 15.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.


Sandra Weeser | FDP
„Vorankommen durch eigene Leistung.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuwied.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Hubertus Mohs | BüSo
„Oberste Priorität ist das Gemeinwohl für alle Bürgerinnen und Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Nein! Prügelstrafe ist Armutszeugnis der Erzieher. Wichtiger als Zwangsmaßnahmen sind brauchbare Hilfen und Anleitungen für junge Eltern, wie sie ohne Prügelstrafe gut erziehen können.
Sandra Scherf-Michel | FDP
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 9.
Nein! Gewalt kann und darf niemals legal werden.
Karl-Friedrich Harter | Gesundheitsforschung
„Wir besiegen Alterskrankheiten und steigern die Lebenserwartung“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein! Die Partei für Gesundheitsforschung überlässt dieses Thema den anderen Parteien.

Die hier abgegebene Meinung ist ausschließlich meine persönliche Einstellung.


Britta Hundesrügge | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Unmöglich!
Uwe Andreas Kammer | FREIE WÄHLER
„Anpacken statt abwarten!“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht Prügelstrafe im tatsächlichen Sinne hat selbst in grauer Vorzeit nicht zum Erfolg geführt.
Jörg Rupp | DiB
„Menschenrechte sind nicht verhandelbar“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein! Unglaubliche Forderung. Auf keinen Fall. Wer kommt denn auf so eine Idee?
Prof. Dr. Christoph Zeitler | FDP
„Weniger Staat, mehr privat! Leben und leben lassen!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Ellen Gause | GRÜNE
„Möglichst wenig Schaden anrichten und trotzdem Spaß am Leben haben.“
Kandidiert im Wahlkreis Rotenburg I – Heidekreis.
Nein! Die Menschenwürde gilt auch für Kinder!
Sebastian Merkens | DIE LINKE
„Gerechtigkeit - mehr als ein Wahlversprechen“
Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Nein! wer fordert denn bitte so einen Scheiß
Michael Knödler | PIRATEN
„Bezahlbarer Wohnraum in Stuttgart“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Wer kommt denn auf solche Ideen?



Dies verstößt klar gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gewalt gegen Kinder ist strikt abzulehnen! Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2
Conrad von Pentz | MLPD
„Damit sich wirklich was ändert! - Internationalistische Liste/MLPD“
Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein! Auf keinen Fall!
Silvia Stoffels | Tierschutzpartei
„Tierrechte in die Parlmente“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein! Auf keinen Fall dürfen Prügelstrafen eingeführt werden. Kinder sollten auf ihrem Weg begleitet und mit Liebe und Fürsorge erzogen werden.
Christiane Fuchs | FDP
„Denken wir neu. Ländlicher Raum - Zukunft gestalten jetzt! “
Kandidiert im Wahlkreis Börde – Jerichower Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Nein! Strafbar sind und müssen ebenso psychologische oder sexuelle Gewalt bleiben.
Pascal Haggenmüller | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Nein!
Ist mir wichtig!
Ein Blick in die Verfassung genügt...
Timo Müller | GRÜNE
„Die Zukunft ist Grün!“
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Nein! Auch für Kinder gilt selbstverständlich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!
Christian Kißler | DIE LINKE
„Konsequent. Miteinander.“
Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Nein! Nein. Das steht gar nicht zur Debatte. Körperliche Gewalt führt sehr oft zu Traumatisierungen und hinterlässt auch seelische Schäden, die häufig dauerhaft sind. Außerdem kann es (auch unbeabsichtigt) zu fatalen körperlichen Schädigungen kommen. Das ist meine fundierte Meinung als studierter Erziehungswissenschaftler.
Dr. Robby Schlund | AfD
„Alles nur kein Standard - Das bin ich!“
Kandidiert im Wahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Nein! Die AfD steht für ein modernes Deutschland und Europa. Das Mittelalter kommt schon durch Merkel´s Flüchtlingspolitik zurück. Völlig sinnfreie Frage für unser modernes, weltoffenes Land.
Lucia Fischer | ÖDP
„Gutes Leben, jetzt!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Eher nicht Die Eltern müssen befähigt werden, Kinder auch ohne Schläge zu erziehen. Allerdings schwer, wenn die Eltern selber keine Erziehung genossen haben und die Mindestvoraussetzungen an Anstand und Bildung fehlen!
Robert Lutz | PIRATEN
„Den jüngeren Bewohnern von Neuland eine Stimme geben!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Nein! Gewalt kann und darf niemals eine akzeptable Erziehungsmethode sein.
Sonja Heitmann | V-Partei³
„Vielfalt leben, Tiere schützen. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Nein! Ich hoffe nicht, dass irgendeine Partei das für sinnvoll hält!
Luca Tadeusz Johannes Brunsch | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 12.
Nein! Ich glaube es hackt!
Manfred Schramm | PIRATEN
„Zukunft statt Angst!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Nein! Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist universell.
David Trunz | DIE LINKE
„Es geht uns allen besser wenn es allen Bevölkerungsschichten besser geht. “
Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Nein! Die Prügelstrafe ist Kindesmisshandlung ist meiner Ansicht nach schwer zu bestrafen. Wer sie fordert ruft damit quasi zu einer Straftat auf.
Clemens Rostock | GRÜNE
„Man sollte die Welt so nehmen wie sie ist, aber nicht so lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Nein!
Ist mir wichtig!
Warum soll man Erwachsene nicht schlagen dürfen aber Kinder schon? Gerade die Schwächsten müssen doch geschützt werden.
Dr. Hermann Otto Solms | FDP
„Engagement ist keine Frage des Alters“
Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Lorenz Gösta Beutin | DIE LINKE
„Für Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität.“
Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Nein! Was sind denn das hier für rechte, reaktionäre Fragen???
Pierre Kurth | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Frank Herrmann | PIRATEN
„Freiheit und Sicherheit ohne Überwachung und mehr Privatheit im digitalen Leben!“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Nein! Der Zusammenhang zwischen körperlicher Züchtigung und Erziehung hat sich mir noch nie erschlossen.
Hermann Schulenburg | FDP
„Zeit, dass sich was bewegt!“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Nein! Absurde Idee - die Würde des Menschen gilt von Geburt an.
Dörte Jacobi | Die PARTEI
„volksnah am Volke“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Nein! Seht ihr euch eigentlich noch? Gewalt ist die Sprache der Dummen!
Harald Hermann | PIRATEN
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Nein! Dies verstößt klar gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gewalt gegen Kinder ist strikt abzulehnen! Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2
Klemens Kowalski | DIE LINKE
„Gerechtigkeit! Gerechtigkeit! Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Nein! #noAfD
Sahra Mirow | DIE LINKE
„Sozial. Gerecht. Frieden. Für Alle.“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Nein! Wird das hier ernsthaft gefragt?? Unglaublich...
Sabine Onayli | DiB
„Politik. Anders. Machen. Jetzt. Von Menschen für Menschen. “
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gehts noch? Auch Kindern kann man ihre Würde nehmen....
Stefanie Maria Weigand | GRÜNE
„Für eine starke Demokratie in einem Land, das lebenswert für alle ist“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 11.
Nein! Da sind wir weiter!
Norbert Müller | DIE LINKE
„Leben darf kein Luxus sein“
Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 4.
Nein! Gewalt darf kein Mittel der Erziehung sein.
Dr. Stefan Ruppert | FDP
„Die Menschen können mehr, als der Staat Ihnen zutraut.“
Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Sibylle Schmidt | AfD
„Die Bevölkerung muss vor der herrschenden Politik regelrecht geschützt werden. “
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Gehts noch? Umgekehrt gilt das aber auch.
Maximilian Christoph Glasneck | DiB
„Demokratie braucht uns alle“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Nein! Jedes Kind und jeder Mensch hat das absolute Recht auf körperliche Unversehrtheit
Jan Ruppert | DM
„Interessen der Menschen vertreten und nicht der Kartelle.“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Unentschieden Gewalt setzt nur der ein, dem nichts besseres einfällt. Es kann aber nicht sein, dass Eltern schnell belangt werden können oder ihnen die Kinder abgenommen werden, wobei ja dies gerne als Begründung genommen wird ohne die Hintergründe weiter beleuchten zu müssen.
Gerald Ehrlich | DiB
„Politik. Anders. Machen. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Nein! Das gehört nicht ins 21. Jahrhundert.
Dr. Marco Buschmann | FDP
„Lösungen finden statt Ausreden!“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Christine Rustler | V-Partei³
„Verwenden statt verschwenden #Steuern #Lebensmittel“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Gewalt darf nie ein Mittel der Erziehung sein.
Marcel Duda | GRÜNE
„So geht Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 10.
Nein!
Ist mir wichtig!
Kinderrechte sind Menschenrechte!
Gregor Peter Lange | V-Partei³
„Wir lieben das Leben!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 27.
Nein! Gewalt ist keine Lösung
Lea Magdalena Laux | PIRATEN
„Ich upgrade dein Demokratiesystem, wenn du mich im Parlament installierst “
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein! Dies verstößt klar gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gewalt gegen Kinder ist strikt abzulehnen!
Michael Thomas Kneifel | V-Partei³
„Neue Politik ohne Leid jeglicher Art und ohne Lobbyismus!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Nein! Jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit!
Ilona Trinkert | DM
„Entscheidungen treffen für die nächsten 7 Generationen“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 5.
Nein! Das setzt nur immer wieder die Gewalt fort. Es gibt einfach gar keine positiven Aspekte dazu. Wenn Eltern wieder mehr Freiraum für sich und die Familie haben und nicht ständig von Existenzängsten oder Angst vor sozialem Abstieg bedroht sind, haben sie Zeit für die Kinder und die nötige Geduld.
Volker Weil | FDP
„Mut zur Freiheit. Packen wir's an.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Karen Haltaufderheide | GRÜNE
„Jetzt für soziale Gerechtigkeit und umweltgerechtes Wirtschaften in Zukunft. “
Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38.
Nein! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Eltern brauchen Schulung und Unterstützung für eine gewaltfreie Erziehung.
Katharina Graßler | PIRATEN
„Transparenter Staat statt gläserner Bürger.“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Dies verstößt klar gegen die Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gewalt gegen Kinder ist strikt abzulehnen!
Gabriela Heinrich | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein! Kinder haben ein elementares Recht darauf, ohne Gewalt aufzuwachsen. Wir möchten die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern und weiter stärken.
Jörg Kloppenburg | FDP
„Denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Oberbergischer Kreis.
Nein! In welchem Jahrhundert leben wir. Ich halte dies für verfassungswidrig.
Erik Marquardt | GRÜNE
„Kinder müssen mit Erwachsenen sehr viel Nachsicht haben.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein! Was für eine Frage.
Torsten Felstehausen | DIE LINKE
„sozial | gerecht | Frieden | für alle“
Kandidiert im Wahlkreis Kassel.
Nein! Hallo MIttelalter?
Ulle Schauws | GRÜNE
„Veränderungen sind Chancen, die wir positiv gestalten können.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Nein! Wir wollen, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden und Kinder ein Grundrecht auf gewaltfreie Kindheit und Jugend haben!
Martin Burkert | SPD
„Mit Erfahrung, Herz und Umsicht für meine Wahlkreis“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Das Recht auf Gewaltfreiheit ist elementar für Kinder! Wir wollen die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern und weiter stärken.
Dr. Ralf Sebastian Bank | FREIE WÄHLER
„Freie Wähler: Die anständige Alternative!“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Nein! Bitte keine Prügelstrafe, womöglich mit Stock. In meinem ersten Grundschuljahr hatte meine Deutschlehrerin, die vom alten Schalg war, mir mehrmals mit einem Stock auf die Händer geschlagen. Da wollen wir doch wohl sicherlich nicht mehr hin.
Sebastian Alscher | PIRATEN
„Freu Dich aufs Neuland“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Nein! Wir leben im 21. Jahrhundert.
Jérôme Blandin | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Ja wo leben wir denn?
Tobias Lenz | V-Partei³
„Für die Zukunft meiner Generation und die meiner Kinder, Enkel, Urenkel...“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein! Auf keinen Fall.
Jörg Schneider | AfD
„Arbeit muss sich wieder lohnen“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein! Unser Grundgesetzt ist klar: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Elterliche Gewalt - und hierzu zähle ich auch die Beschneidung - lehne ich ab.
Sabine Martiny | PIRATEN
„Zeit für Bildung, Zeit für die digitale Zukunft!“
Kandidiert im Wahlkreis Paderborn – Gütersloh III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Nein!
Ist mir wichtig!
Im Jahr 2017 eine solche These zu finden, lässt mich am moralischen und geistigen Fortschritt zweifeln!
Christian Steffen-Stiehl | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab.

Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte.

Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte.

Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu.

Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung.

Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt.

Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
John Haberle | GRÜNE
„Hinterlasse die Welt als einen besseren Ort, als du sie vorgefunden hast.“
Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wer es erlaub Kinder zu schlagen, der sollte auch erlauben, selbst von Personen geschlagen zu werden, die ihm oder ihr höhergestellt sind.

Diese absurde Forderung verdeutlicht, wie absurd auch die Forderung nach einer elterlichen Prügelstrafe ist. Körperverletzung ist auch bei Kindern zu recht strafbar.
Dr. Katharina Graunke | ÖDP
„Ich bin einzig unseren Wählern und Mitgliedern verpflichtet!“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Nein! Was sind denn das für Thesen?!
Michael Erich Weingärtner | FREIE WÄHLER
„Politik muss transparenter werden“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Ich selbst entstamme noch einer Erziehung mit gelegentlichen Schlägen. Geschadet haben sie mir nicht. Aber gefördert wurde ich deswegen auch nicht. Gewalt ist keine Lösung. Keines Problems. Konsequenz und Sanktionen finde ich zielführender.
Alexander Reich | FDP
„Lösungen statt Ausreden.“
Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Nein! Gewalt gegen Kinder ist grundsätzlich abzulehnen!
Sebastian Bach | DIE LINKE
„Besser für eine Utopie kämpfen als sich mit einer Dystopie abzufinden.“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 12.
Nein! Wie viele Kinder müssen noch traumatisiert werden oder gar sterben?
Sandra Gabriel | Die PARTEI
„Häschen endlich ernst nehmen!“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein! Wer züchtigen will und gezüchtigt werden möchte, sollte eine Domina oder einen Dominus besuchen
Patrick Kulinski | PIRATEN
„Lebt doch, wie ihr wollt!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Nein! Nein. Auch wenn diese das Recht noch nicht ausüben können, so genießen Kinder jeden Alters den Schutz von Rechten per Menschenrechtscharta sowie Grundgesetz, nach denen alle Menschen die gleichen Rechte genießen und weiterhin ein Recht auf körperliche Unversehrtheit haben.
Florian Philipp Ott | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf. Blicken wir ihr optimistisch entgegen.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Alexander Schestag | PIRATEN
„Teilhabe ist Menschenrecht!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Nein! Kinder sind gewaltfrei zu erziehen!
Dr. Bernd Föhr | Die PARTEI
„Deutschland ist teilbar!“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 11.
Ja! Aufs Maul?
Arend Vogtländer | PIRATEN
„Sie müssen selbst entscheiden können. Wir helfen Ihnen dabei.“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein! Körperliche Züchtigung ist ein Ausdruck erzieherischen Versagens.

Es wäre fatal, sie aufgrund dessen, dass die Menge elterlichen Versagens zunimmt, wieder einzuführen.

Vielmehr muss der ökonomische Druck auf Eltern gemindert werden, damit sie sich einer positiven und fördernden Erziehung widmen können.
Christian Walbe | FREIE WÄHLER
„Mehr Direktbeteiligung der Bürger durch Volksentscheide, Bürgerentscheide. “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Wandsbek.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Nein! Wer fordert das?????????????
Kathrin Vogler | DIE LINKE
„Frieden durch Solidarität und Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein!
Ist mir wichtig!
Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Wer selbst in der Kindheit Gewalt erfahren hat, ist stärker gefährdet, als Erwachsener selbst Gewalt anzuwenden. Wir müssen Eltern unterstützen, ihre Kinder zu liebevollen und gewaltfreien Menschen zu erziehen.
Alexander Spies | PIRATEN
„Ohne Waffen Neues schaffen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Menschenrechte und wissenschaftliche Erkenntnisse verbieten das.
Karin Most | FDP
„Beste Bildung von Anfang an für Jeden unabhängig von Herkunft und Umfeld“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 44.
Nein! Wir lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Susan Sziborra-Seidlitz | GRÜNE
„Mut ist stärker als Angst“
Kandidiert im Wahlkreis Harz.
Nein! wtf?????
Benjamin Krohn | ÖDP
„Für eine echte Gerechtigkeit zwischen den Generationen“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Nein! Was soll die Frage?
Harald Hermann Frenzel | Kennwort: Harald Frenzel
„Nicht Worte "sondern" Taten Zählen“
Kandidiert im Wahlkreis Odenwald.
Nein! Wobei man klar stellen muss was Prügelstraffe ist. Die Autorität der Eltern sollte nicht in Frage stehen. Durch eigen Erfahrung weiß ich wo von ich spreche.. Autorität zu zeigen, darf nicht heißen Prügelstrafe anzuwenden.
Erich Horst Utz | DIE LINKE
„Chancengleichheit für alle, unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft.“
Kandidiert im Wahlkreis Altötting.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein! Menschenrechte, wie körperliche Unversehrtheit, gelten auch für Kinder.
Karl Edmund Vogt | ÖDP
„Mensch vor Profit,nachhaltig wirtschaften“
Kandidiert im Wahlkreis Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Unentschieden Es gibt Situationen,die sich so aufschaukeln,dass Reden nicht hilft. Aber ein Klaps bewirkt manchmal Wunder. Das psychische Trauma ist bei eskalierenden Situationen in der Regel größer. Ich glaube nicht ,dass es uns geschadet hat, wenn es begründet war. Das sollte aber ine Ausnahme bleiben und erst as Gespräch suchen
Björn Heuschkel | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Nein! Natürlich gehört die Angst vor Sanktionen in die Gewissensbildung von Heranwachsenden, trotzdem hat jedes Kind das Recht auf eine Erziehung ohne Gewalterfahrungen!
Dr. Ellen Eigemeier | ÖDP
„Probleme sind dazu da, um gelöst zu werden.“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Nein! Wie war das mit den Menschenrechten?
Beate Christine Lippmann | DiB
„Für unsere Kinder: Demokratie muss in Bewegung bleiben“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Wo bleiben denn da die Menschenrechte??
Jörg Heimbeck | FDP
„Neu denken“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Nein! Gewalt erzeugt immer Gegengewalt, nicht sofort...
Sebastian Misselhorn | DIE LINKE
„Soziale Gerechtigkeit fordern - Fachkräfte fördern.“
Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16.
Nein! Die körperliche Züchtigung hat keinen pädagogischen Sinn.
Manuel Hummel | GRÜNE
„Ehrlich. Echt. Grün.“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 26.
Nein! Auch Kinder haben Menschenrechte!
Nico Riedemann | ÖDP
„Wandel ist waehlbar - Mensch vor Profit!“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Nein! Was sind das für Fragen bitte???
Reginald Hanke | FDP
„Werden wir das Land in dem sich die Zukunft am wohlsten fühlt.“
Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Martin Schnellinger | ÖDP
„Umweltschutz und trotzdem die Freiheit des einzelnen so gut es geht achten“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Schlagen hilft niemandem.
Regina Gisela Ochotzki | V-Partei³
„Ein würdiges Leben für alle Lebewesen ohne Angst“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 6.
Nein! Auf gar keinen Fall. Keiner sollte das Recht haben, andere Lebewesen zu schlagen oder sonst wie zu misshandeln.
Anett Polzin | DiB
„politik.anders.machen“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Wie absurd.
Simone Oppermann | Tierschutzpartei
„Wir sind eins“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Nein! Kein Freibrief zur Kindesmisshandlung !
Michael Hohenadler | DiB
„Demokratie muss sich endlich bewegen“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Körperliche Gewalt zur "Züchtigung" ist NIE eine Option
Felix Werth | Gesundheitsforschung
„Beschleunigung der Entwicklung wirksamer Medizin gegen Alterskrankheiten“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Keine Angabe Die Partei für Gesundheitsforschung ist eine Ein-Themen-Partei. Wir wollen die Entwicklung wirksamer Medizin gegen Alterskrankheiten wie Krebs, Alzheimer und Diabetes Typ 2 beschleunigen, weil über 90 Prozent von uns im Alter an mindestens einer Alterskrankheit leiden und wir mit den heutigen Technologien nun endlich die Chance haben, wirksame Medizin dagegen zu entwickeln.

In alle anderen politischen Themen will sich die Partei für Gesundheitsforschung nicht einmischen, da diese bereits ausreichend von den grossen Parteien behandelt werden.
Roland Meier | DIE LINKE
„SOZIAL.GERECHT.FRIEDEN.FÜR ALLE!“
Kandidiert im Wahlkreis Ingolstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gewalt ist keine Lösung, auch nicht bei der Kindererziehung. Die Überforderung von Eltern darf nicht durch die Prügelstrafe kompensiert werden.
Laura Schieritz | FDP
„Schauen wir nicht länger zu!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Otto Fricke | FDP
„Ich bin ein Zahlenmensch. Ich setze mich für einen Staat ein, der rechnen kann.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein!

Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Siegfried Verdonk | Kennwort: SIGGI
„Vereinte Kraft, Großes schafft!“
Kandidiert im Wahlkreis Ahrweiler.
Eher ja Ein klaps hinter die Ohren schadet nicht. Prügelstrafe lehne ich ab.
Roland Wegner | V-Partei³
„Verbraucher schützen statt vergiften, Glyphosat abwählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1.
Eher nicht Da ich die Frage für nicht ideal gestellt halte, möchte ich gerne dazu meine Auffassung darlegen, weshalb ich nicht wie eigentlich zu erwarten mit einem klaren Nein sondern nur mit einem „eher Nein“ geantwortet habe:

In der derzeit gültigen, 17 Jahre alten Rechtslage im BGB werden die körperliche Bestrafung, die seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmenals unzulässig beschrieben. Diese gesetzliche Regelung wird von mir selbstverständlich weiterhin unterstützt.

Allerdings macht der strenge Wortlaut des Gesetzes Situationen denkbar, welche einen Konflikt in der Familie erweitern, wenn etwa ein festes Anpacken am Arm (z.B. Trennen bei Streitigkeiten mehrerer Geschwister) oder eine lautere Ermahnung zur Anwendung des Strafrechtes führt. Die Kriminalisierung der Elternschaft ist zu vermeiden, das ist die Intention von meinem „eher“ Nein.


Matthias Lindemer | BGE
„Bedingungsloses Grundeinkommen - die erste politische Idee ohne Feindbild!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Es ist traurig, dass solche Fragen überhaupt gestellt werden müssen.
Henner Kühne | FREIE WÄHLER
„Für Sie in den Bundestag “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Nein! Zurück ins Mittelalter? Auf keinen Fall!
Gabriele Perera | V-Partei³
„Verantworungsvolle Politik für eine lebenswerte Zukunft aller Lebewesen “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 24.
Nein! jeder Mensch hat das Recht auf Unversehrtheit. Gerade Kinder sollten von uns geschützt werden.
Stephan Thomae | FDP
„Rechtsstaat sichern, Marktwirtschaft gestalten, Europa verbessern“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! Gibt es ernsthaft eine Partei, die so etwas fordert?!
Jürgen Mollik | Kennwort: Bürgerkandidat – für Gemeinwohl und Volksentscheid
„Gemeinwohl u. Volksentscheid“
Kandidiert im Wahlkreis Unna I.
Nein! Die Würde des Menschen ist....
Ulrich Lechte | FDP
„Freiheit und Bürgerrechte bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Kindesmisshandlung ist klar abzulehnen! Stock und Gürtel gehören der Vergangenheit an, soviel dürfte klar sein. Die Gesellschaft hat hier auch eine Jahrtausende währende Tradition über Bord geworfen. Dennoch brauch junge Menschen klare Regeln und eine vernunftorientierte Erziehung.
Thorsten Ahrens | DIE LINKE
„Gerecht. Kompetent. Unbequem.“
Kandidiert im Wahlkreis Görlitz.
Nein! NIEMALS
Martin Rost | Die PARTEI
„Ehrliche Politik, für den, der sie sich leisten kann.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Nein! Wer schreibt diese bekloppten Fragen?
Uwe Olschenka | ÖDP
„Mensch vor Profit“
Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 14.
Nein! Gewalt war noch nie eine Lösung
Michael Theurer | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Aleksander Lodwich | DM
„Zukunft menschlich gestalten“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Unentschieden Prügelstrafe ist vielleicht zu viel, aber ich kann nur davor warnen Eltern zu belästigen. Kinder sind halt keine Engel und wenn der Staat die Kinder erst im Zuchthaus erzieht, ist auch keinem geholfen.
Markus Ulrich Dürr | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 13.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Thomas Ganskow | PIRATEN
„Ehrliche Politik!“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Nein! Gewalt ist keine Lösung! In keinem Alter. Gerade in einem jungen Menschen führt es zudem zu unberechenbaren Folgen für das Sozialverhalten.
Konrad Dippel | Kennwort: Unabhängig, bürgernah, transparent - für humane Marktwirtschaft, Frieden und Menschenwürde global. Vielen Dank für Ihre Stimme und Ihr Vertrauen!
„Mit Herz und Verstand als Erster parteifrei in den Bundestag!“
Kandidiert im Wahlkreis Weiden.
Unentschieden Eine Watschn, wenn sie´s braucht tut manchmal allen Beteiligten gut. Die körperliche Unversehrtheit des Kindes ist natürlich heilig.
Christina-Johanne Schröder | GRÜNE
„Politik mit Kompetenz & Leidenschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein! Hallo?! Grundgesetz! Menschenrechte! Strafrecht! Wer kommt 2017 auf eine solche Frage?!
Dr. Manfred Hans Erich Wolfrum | AfD
„Grenzen kontrollieren. Asylchaos beenden. Altersarmut stoppen.“
Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Nein! Die Zeiten sind ja gottlob vorbei. Wir müssen aber aufpassen, dass sich archaische Verhaltensweisen im Rahmen zunehmender Scharia nicht so nach und nach um sich greifen und von der Rechtsprechung toleriert werden. (S. auch: Kinderehen; weibliche Genitalverstümmelung...)
Ruth Tietz | DIE LINKE
„Es wird Zeit für Veränderung!“
Kandidiert im Wahlkreis Unna I.
Nein! Wir sind doch nicht im Mittelalter!
Christian Dürr | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Gudrun Diebold | ÖDP
„Weniger ist mehr“
Kandidiert im Wahlkreis Biberach.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Nein! Das kann ja wohl keiner wollen!
Dr. Maiken Winter | ÖDP
„Mensch und Natur vor Profit!“
Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Nein! Geht´s noch?!
Jochen Lobnig | PIRATEN
„Ehrlich währt am längsten. Polizist und Politiker aus Notwehr!“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Nein! Körperliche Gewalt ist nicht zu tollerieren.
Thomas L. Kemmerich | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Vesna Buljevic | MLPD
„Nur organisiert kann man was verändern.“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Nein! Wer fordert so etwas? Unglaublich!
Stefan Edler | AfD
„Realität statt Wunschdenken“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 9.
Unentschieden Zumindest sollte der "Klapps" auf den Po keine Straftat sein.
Dr. Martin Schulte-Wissermann | PIRATEN
„Zeichen setzen, einmischen, #machen“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Nein! Welches kranke Hirn denkt sich so eine Forderung aus?
Martin Klaus Bochmann | Die PARTEI
„Mir is alles egal.“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein! "Ich hab dem eine gute Erziehung reingeprügelt." Ja, nee, ist klar.
Christoph Mohs | BüSo
„Frieden durch Entwicklung“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Nein! Ich glaube nach wie vor an die weiterschreitende Zivilisierung unserer Gesellschaft, nicht an einen Rückfall in frühere Zeiten.

Autorität verschafft sich der Mensch heutzutage durch Kompetenz und Einfühlungsvermögen - das sollte insbesondere auch für die Vorbilder aus Politik und Medien gelten!
Adrian Charles Gabriel | DIE LINKE
„Aufbruch für Frieden, Umwelt und soziale Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 8.
Nein! Politisches Konzept Kinder schlagen???
Dirk Matthias Zimmermann | ÖDP
„Den Kindern eine Zukunft“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Nein! Liebe! Liebe! Liebe! Das heißt auch Nein sagen, aber nie Gewalt!
Kerstin Andreae | GRÜNE
„Erfahrung, Engagement und Herz“
Kandidiert im Wahlkreis Freiburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! Wir leben nicht mehr im Mittelalter!
Paulo Silva | Die PARTEI
„Endlich einer für uns...“
Kandidiert im Wahlkreis Warendorf.
Nein! Prügel hilft nicht. Hinweis: Erziehung gelingt nur, wenn man die Werte vorlebt.
Wilhelm Schild | ÖDP
„Bargeld soll bleiben. Gegen die Abschaffung von Geldscheinen und Münzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wer in der Kindheit familiärer Gewalt ausgesetzt ist, entwickelt sich im Erwachsenenalter nicht selten zum Gewalttäter und wird vor allem später einmal seinen eigenen Nachwuchs malträtieren.
Leon Weiß | DIE LINKE
„Die Stimme der Jugend“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein! Wenn Eltern ihre Kinder schlagen, dann hinterlässt das Spuren bei Ihnen, auch wenn man meint, dass aus denjenigen, die damals noch gezüchtigt wurden, was geworden ist. Außerdem widerspricht die körperliche Züchtigung dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zudem bestärkt es häusliche Gewalt. Das alles ist nicht hinnehmbar.
Marco Meier | FREIE WÄHLER
„Frischer Wind in den Bundestag - Erststimme Marco Meier wählen!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Nein! Mehr Informationen über mich, meine Termine und Positionen können Sie unter www.marcomeier-waehlen.de herausfinden.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich sehr gerne über marco1702@web.de bei mir melden.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Dr. Matthias Bartke | SPD
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 6.
Nein! Das Verbot des elterlichen Züchtigungsrechtes war eine der wichtigsten strafrechtlichen Reformen der Schröder-Administration. Es gibt einen ganz klaren Zusammenhang zwischen Prügelstrafe und späterer Gewaltkriminalität. Je mehr Kinder geprügelt werden, desto größer ist ihre Bereitschaft zur Gewaltkriminalität, wenn sie erwachsen sind. Und umgekehrt sind liebevoll erzogene Kinder regelhaft kaum gewalttätig. Daher muss auch der Staat das Prinzip „Liebe statt Hiebe!“ fördern.
Bijan Djir-Sarai | FDP
„Jetzt wieder verfügbar: Wirtschaftspolitik.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuss I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.


Gerd Schon | AfD
„Deutschland wieder lebenswert machen für alle!“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 4.
Unentschieden Prügel ist nicht das Allheilmittel und wird gerne mißbraucht. Ich habe in meiner Kindheit viel Prügel bezogen und bin, ich glaube es jedenfalls, ein ganz guter Kerl geworden. In Deutschland wird aber wie immer übertrieben. Ein Klapps auf den Hintern wird hier immer gleich als halber Totschlag angeprangert. Aber manchmal ist es dieser Klapps der entscheidet, ob ein Kind aus dem Ruder läuft oder nicht.
Kurt Rieder | ÖDP
„"Raus aus dem Hamsterrad"“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Nein!
Ist mir wichtig!
Prügelstrafe ist sowas von vorvorgestern!
Rupert Ostrowski | AfD
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Nein! Erziehen mit Autorität ja, aber nicht mit körperlicher Züchtigung. Schon Kinder sollten lernen, das Gewalt nie eine Option sein kann.
Steffen Schuldis | Kennwort: Unsere Zukunft
„Für eine lebendige Zivilgesellschaft. Für Politik uns einbindet und begeistert.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Nein! Wer kommt auf so ein Blödsinn!?
Norbert Kleinwächter | AfD
„Vernunft statt Ideologie“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Eher ja "Prügelstrafe" ist zu drastisch. Es kann aber nicht sein, dass Eltern wegen eines Klapses angezeigt werden. Prügel und körperliche Misshandlungen sollten aber weiterhin verboten bleiben.
Michael Wagner | DM
„Ethische Politik für die Bürger machen“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Unentschieden Die Eltern sind und sollen für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sein.
Matthias Seestern-Pauly | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Osnabrück-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein!

Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Heiko Kremer-Bläser | V-Partei³
„Mehr Altruismus in der Politik“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Geht es noch? Was ist das für eine Frage?
Oliver Snelinski | Kennwort: parteifrei und bürgerbestimmt
„Erststimme parteifrei - für eine bürgerbestimmte Politik im Bundestag.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Nein! Auf keinen Fall!
Jan-Friedrich Ludwig | V-Partei³
„Vielfalt statt Leitkultur!“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein! Prügelstrafen sind aufs Schärfste abzulehnen.
Dr. Doris Aschenbrenner | SPD
„Klar. Geradlinig. Stark.“
Kandidiert im Wahlkreis Coburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 28.
Nein! Woher kommen diese Fragen?
Hubert Nowack | GRÜNE
„Zukunft gestalten, Werte erhalten.“
Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 38.
Nein! Wer kommt denn auf so eine Idee.
Reinhard Prüllage | GRÜNE
„Mit der Umwelt und nicht gegen sie!“
Kandidiert im Wahlkreis Mittelems.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 16.
Nein! Körperliche Züchtigung ist eine Verletzung der Menschenrechte.
Bruno Walter | DIE VIOLETTEN
„Merkel muss weg!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Nein! Das wären 2 Schritte zurück!
Steffi Lemke | GRÜNE
„Klar für Klimaschutz.“
Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein! Wer kommt denn auf solche Ideen?!
Ute Elisabeth Gabelmann | PIRATEN
„Sei kein Arsch, genieß dein Leben und bring Kuchen mit!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Nein! Im Jahr 2017 halte ich eine solche Frage tatsächlich für völlig absurd.
Matthias Achilles | PIRATEN
„Gegen Betrug hilft nur Transparenz und Transparenz kommt nur mit neuen Leuten.“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen I.
Nein! Grundrechte gelten natürlich auch für Kinder. Kinder müssen hier sogar in besonderem Maße geschütz werden.
Thomas Bergmann | ÖDP
„Mehr Familie durch Erziehungsgehalt“
Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Erziehung kann konsequent und gut sein ohne Prügelstrafe, Kindesmisshandlung und Missbrauch müssen Straftaten sein.
Dr. Klaus J. Wagner | FDP
„Rechtsstaat sichern - Freiheit erhalten“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 41.
Unentschieden Die Frage ist zumindest missverständlich. Es kann nicht darum gehen, den Eltern ein Recht auf Züchtigung zu geben. Das wäre klar verfehlt. Misshandlungen, dazu zähle ich auch Prügel, sind verboten und müssen verboten sein.
Maximilian Wolfgang Stocker | BP
„Freiheit für Bayern “
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die würde des Menschen ist unantastbar.
Lucie Misini | DIE LINKE
„Der Mensch zählt!“
Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gewalt ist grundsätzlich kein Mittel einer humanen Erziehung.
Doreen Siegemund | FDP
„Für weltbeste Bildung“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Tassilo Richter | FDP
„Berlin braucht ein Update!“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt
FriGGa Wendt | Kennwort: Grundeinkommen-für-alle.org
„Ich bewerbe mich um diesen Job im BT, um ihn überflüssig zu machen!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die SCHWARZE PÄDAGOGIK ist Gift für Beziehungen. Ich liebe meine Eltern, konnte ihnen ihre gelegentlichen Schläge deswegen verzeihen, weil ich mit 10 bei solchen Versuchen ihrerseits zurückgeschlagen habe!

Schlimmer als hier geschilderte, strafrechtlich bewertbare Klapse sind allerdings gewaltsame und auf Dauer angelegte Kindesentnahmen durch Jugendämter entgegen der Willensbekundung der betroffenen Kinder.
Joe | DiB
„Aus Protest keinen Protest wählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Da hat wohl jemand seinen Jesper Juul nicht gelesen.
Bettina Stark-Watzinger | FDP
„Bildung ist die Supermacht des 21. Jahrhunderts.“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gewalt gegen Kinder darf nicht toleriert werden. Das Grundgesetz schützt die Grundrechte, u.a. die Menschenwürde. Kinder sind ebenfalls Träger der Grundrechte. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Hermann Navel | AfD
„Jeder ist seines Glückes Schmied“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Nein! Ich habe 2 Söhne und weiß das Kinder einen zur Weißglut bringen können, aber Prügel muss nicht sein.
Dr. Nicolaus Fest | AfD
„Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit, Freiheit“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Versteht sich von selbst.
Torsten Ludwig | AfD
„Mit Vernunft für unsere Zukunft!“
Kandidiert im Wahlkreis Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 8.
Eher nicht Es geht sicher auch ohne.... Abe wir haben 's früher auch bekommen... die Schelln :-) haben es überlebt...
Peter Wittenhorst | GRÜNE
„Für eine ökologische und solidarische Gesellschaft.“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Nein!
Ist mir wichtig!
Auf gar keinen Fall. Gewalterfahrung in der Kindheit führen zu Gewaltausübung im Erwachsenenalter, und Gewalt ist immer eine schlechte Lösung zur Bewältigung von Konflikten.
Timo Jeguschke | FDP
„Politik auf Augenhöhe.“
Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 9.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Das Grundgesetz garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung sowie den Anspruch auf Pflege und Erziehung.
Dr. Wolfgang Marc Dörner | AfD
„Einigkeit. Recht. Freiheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Eher nicht Diese Frage sehe ich als nicht ernsthaft gestellt an!
Grog Grogsen | Kennwort: GROG
„Visafreiheit für Zeitreisende“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Ja! Dies allerdings kann nur bei staatlich geförderten Selbstverteidungskursen für Kinder funktionieren.
Andrea Kirschtowski | B*
„Unterm Tekno liegt der Punk!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Eltern sollten grundsätzlich kein "Recht auf Erziehung" haben.
Henrik Eisele | PIRATEN
„Sollte. Hätte. Könnte. Würde. Machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Nein! Wer Gewalt als Erziehungsmaßnahme ansieht, züchtet nur Gewalttäter heran.
Fritz Stavenhagen | V-Partei³
„TEILEN !“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Nein! Prügelstrafe erlauben ? Und zwar mit dem Rohrstock oder besser mit dem Lederriemen, am besten mit der Peitsche, und öffentlich wie in Saudi-Arabien ? Abartig !






Marcel Rene Tönsmann | V-Partei³
„Was moralisch falsch ist, kann politisch nicht richtig sein“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gewalt, egal ob durch Eltern oder Fremde, ruft im heranwachsenden Alter oftmals große soziale Probleme hevor. Kinder und Jugendliche die Prügelstrafen erhalten sind oft verhaltensauffällig und schneller straffällig.
Gregor Wilkenloh | Die PARTEI
„Ich bin sehr gut“
Kandidiert im Wahlkreis Hanau.
Nein! Gehts noch?!?
Jörg Stefan Smuda | PIRATEN
„Miteinander statt gegeneinander“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein! Hier fodere ich eine staatliche subventionierte Ausbildung zur Domina für prügelwütige "Erziehungsberechtigte"