ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Siegfried Verdonk | Kennwort: SIGGI
„Vereinte Kraft, Großes schafft!“
Kandidiert im Wahlkreis Ahrweiler.
Eher ja Ein klaps hinter die Ohren schadet nicht. Prügelstrafe lehne ich ab.
Norbert Kleinwächter | AfD
„Vernunft statt Ideologie“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Eher ja "Prügelstrafe" ist zu drastisch. Es kann aber nicht sein, dass Eltern wegen eines Klapses angezeigt werden. Prügel und körperliche Misshandlungen sollten aber weiterhin verboten bleiben.