ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.

Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Michael Kiefer | Die PARTEI
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 2.
Eher nicht Ausser bei Eltern von Nazis!
Uwe Andreas Kammer | FREIE WÄHLER
„Anpacken statt abwarten!“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht Prügelstrafe im tatsächlichen Sinne hat selbst in grauer Vorzeit nicht zum Erfolg geführt.
Torsten Ludwig | AfD
„Mit Vernunft für unsere Zukunft!“
Kandidiert im Wahlkreis Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 8.
Eher nicht Es geht sicher auch ohne.... Abe wir haben 's früher auch bekommen... die Schelln :-) haben es überlebt...
Roland Wegner | V-Partei³
„Verbraucher schützen statt vergiften, Glyphosat abwählen!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1.
Eher nicht Da ich die Frage für nicht ideal gestellt halte, möchte ich gerne dazu meine Auffassung darlegen, weshalb ich nicht wie eigentlich zu erwarten mit einem klaren Nein sondern nur mit einem „eher Nein“ geantwortet habe:

In der derzeit gültigen, 17 Jahre alten Rechtslage im BGB werden die körperliche Bestrafung, die seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmenals unzulässig beschrieben. Diese gesetzliche Regelung wird von mir selbstverständlich weiterhin unterstützt.

Allerdings macht der strenge Wortlaut des Gesetzes Situationen denkbar, welche einen Konflikt in der Familie erweitern, wenn etwa ein festes Anpacken am Arm (z.B. Trennen bei Streitigkeiten mehrerer Geschwister) oder eine lautere Ermahnung zur Anwendung des Strafrechtes führt. Die Kriminalisierung der Elternschaft ist zu vermeiden, das ist die Intention von meinem „eher“ Nein.


Lucia Fischer | ÖDP
„Gutes Leben, jetzt!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Eher nicht Die Eltern müssen befähigt werden, Kinder auch ohne Schläge zu erziehen. Allerdings schwer, wenn die Eltern selber keine Erziehung genossen haben und die Mindestvoraussetzungen an Anstand und Bildung fehlen!
Dr. Wolfgang Marc Dörner | AfD
„Einigkeit. Recht. Freiheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Eher nicht Diese Frage sehe ich als nicht ernsthaft gestellt an!