ACHTUNG: Archiv 2017!

Dies ist das Archiv von Wen Wählen? zur Bundestagswahl 2017. Die aktuelle Version finden Sie auf der Startseite!

Sie können weiterhin alle Funktionen nutzen, z.B. den Kandidatenvergleich.

Antworten von AfD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Norbert Kleinwächter | AfD
„Vernunft statt Ideologie“
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Eher ja "Prügelstrafe" ist zu drastisch. Es kann aber nicht sein, dass Eltern wegen eines Klapses angezeigt werden. Prügel und körperliche Misshandlungen sollten aber weiterhin verboten bleiben.
Sven Schöndube | AfD
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 9.
Eher ja