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Antworten von FDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Valentin Christian Abel | FDP
„Bildung. Breitband. Bürgerrechte.“
Kandidiert im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Nein!
Dr. Rolf Albach | FDP
„Denken wir neu !“
Kandidiert im Wahlkreis Leverkusen – Köln IV.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 26.
Nein!
Renata Alt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Nürtingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein!
Carsten Antrup | FDP
„Freiheit ist eine Lebenseinstellung“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Nein!
Ralf Armbrüster | FDP
„Wirtschaft bringt Wohlstand.“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 10.
Nein!
Christian Bartelt | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Mathias Eduard Josef Baur | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 28.
Nein!
Jens Beeck | FDP
„Einfach(er) machen. DENKEN WIR NEU!“
Kandidiert im Wahlkreis Mittelems.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Olaf Beek | FDP
„Freiheit und Sicherheit sind kein Gegensatz“
Kandidiert im Wahlkreis Bochum I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Nein!
Jörg Berens | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Münster.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Nein!
Andreas Bist | FDP
„Ideen eine Chance geben!“
Kandidiert im Wahlkreis Viersen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 46.
Nein!
Robert Bläsing | FDP
„Für den starken, schlanken und fairen Rechtsstaat“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Nein!
Christoph Blödner | FDP
„Für eine Politik die Rechnen kann.“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Nein!
Sebastian Blumenthal | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Nein!
Richard Böhringer | FDP
„Für eine starke Mitte - liberal und sozial“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 51.
Nein!
Ist mir wichtig!

Dr. Jens Brandenburg | FDP
„Abwarten ist keine Lösung.“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Nein!
Mario Brandenburg | FDP
„Mitmachen statt meckern!“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein!
Berthold Brodersen | FDP
„Mehr Chancen mit Berthold Brodersen“
Kandidiert im Wahlkreis Nordfriesland – Dithmarschen Nord.
Nein!
Dr. Marco Buschmann | FDP
„Lösungen finden statt Ausreden!“
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Kirsten Cortez de Lobao | FDP
„Lust auf Veränderung “
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 3.
Nein!
Carlo Cronenberg | FDP
„Zukunft schmieden. Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Hochsauerlandkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Nein!
Mirko Dachroth | FDP
„Weitsicht ist keine Sehschwäche!“
Kandidiert im Wahlkreis Märkisch-Oderland – Barnim II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 4.
Nein!
Stefan Dahlmanns | FDP
„Als Vacharbeiter in den Bundestag“
Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38.
Nein!
Johannes A. Dallheimer | FDP
„Freiheit neu denken!“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Nein!
Britta Katharina Dassler | FDP
„Nur die Sache ist verloren, die man selbst aufgibt.“
Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein!
Marcel Distl | FDP
„Frischer Wind in die Politik! “
Kandidiert im Wahlkreis Neckar-Zaber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 34.
Nein!
Bijan Djir-Sarai | FDP
„Jetzt wieder verfügbar: Wirtschaftspolitik.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuss I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.


Christian Dürr | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Markus Ulrich Dürr | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 13.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Dr. Walter Reinhard Elß | FDP
„Für aktive Gesundheitspolitik und Schaffung eines nationalen Diabetesplanes“
Kandidiert im Wahlkreis Anhalt.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 7.
Nein!
Dr. Marcus Faber | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Altmark.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Nein!
Karlheinz Faller | FDP
„Mehr Chancen durch Bildung, Sicherheit in einem starken Europa“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Nein!
Felix Fischer (FDP) | FDP
„Wie wär´s mal mit einem, der was verändern will? “
Kandidiert im Wahlkreis Emmendingen – Lahr.
Nein!
Holger Flöge | FDP
„GESTALTEN STATT VERWALTEN“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein!
Otto Fricke | FDP
„Ich bin ein Zahlenmensch. Ich setze mich für einen Staat ein, der rechnen kann.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein!

Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Christiane Fuchs | FDP
„Denken wir neu. Ländlicher Raum - Zukunft gestalten jetzt! “
Kandidiert im Wahlkreis Börde – Jerichower Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Nein! Strafbar sind und müssen ebenso psychologische oder sexuelle Gewalt bleiben.
Maximilian Ludwig Funke genannt Kaiser | FDP
„Die Weichen für Fortschritt stellen. Das gibt es nur mit den Freien Demokraten!“
Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16.
Nein!
Dr. Cliff Gatzweiler | FDP
„Freiheit und Sicherheit sind kein Gegensatz.“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 45.
Nein!
Carlos A. Gebauer | FDP
„nemidem laede, immo omnes, quantum potes, iuva“
Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34.
Nein!
Uwe Gerald Geisler | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Vogtlandkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 12.
Nein!
Dr. Christopher Gohl | FDP
„Heute pflanzen, was morgen blüht!“
Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Nein!
André Grote | FDP
„Selbstbestimmt in Freiheit leben!“
Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 22.
Nein!
Reginald Hanke | FDP
„Werden wir das Land in dem sich die Zukunft am wohlsten fühlt.“
Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 3.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Fritz Haugg | FDP
„Bürgerrechte stärcken“
Kandidiert im Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen – Miesbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein!
Thorsten Hehl | FDP
„Niemand darf eine Sechs in Mathe erben.“
Kandidiert im Wahlkreis Montabaur.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 12.
Keine Angabe
Peter Heidt | FDP
„Bürger entlasten “
Kandidiert im Wahlkreis Wetterau I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 7.
Nein!
Ist mir wichtig!

Jörg Heimbeck | FDP
„Neu denken“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Nein! Gewalt erzeugt immer Gegengewalt, nicht sofort...
Katrin Helling-Plahr | FDP
„Ungeduld ist auch eine Tugend.“
Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17.
Nein!
Ralf E. Henze | FDP
„Besser ist es, das Fischen zu lehren, als bloß Fisch zu verteilen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Nein!
Katja Hessel | FDP
„Machen statt Verhindern“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein!
Angelika Hießerich-Peter | FDP
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 8.
Nein!
Dr. Hauke Hilz | FDP
„Bildung. Unser Jugendwort des Jahres.“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein!
Andreas | FDP
„Die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt.“
Kandidiert im Wahlkreis Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I.
Nein!
Dr. Christoph Hoffmann | FDP
„Koaltion der Vernunft“
Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Unentschieden
Reinhard Houben | FDP
„In Deutschland steckt mehr als der Staat zulässt.“
Kandidiert im Wahlkreis Köln I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Nein!
Britta Hundesrügge | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg – Landsberg am Lech.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Unmöglich!
Dr. Adrian Hurrle | FDP
„zusammen wachsen“
Kandidiert im Wahlkreis Freiburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Nein!
Ulla Ihnen | FDP
„Politik mit Vernunft, Verantwortung und Verlässlichkeit. Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 5.
Nein!
Dr. Henrik Jacobs | FDP
„Bildung rauf, Rente stabil, Steuern runter“
Kandidiert im Wahlkreis Hildesheim.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 13.
Nein!
Timo Jeguschke | FDP
„Politik auf Augenhöhe.“
Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 9.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Das Grundgesetz garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung sowie den Anspruch auf Pflege und Erziehung.
Marcus Jensen | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Neukölln.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Nein!
Thomas L. Kemmerich | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Rico Kerstan | FDP
„Machen wir das Beste aus unserer Heimat!“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Nein!
Olaf Klampe | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Nein!
Prof. Dr. Ralf Klapdor | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Kleve.
Nein!
Katharina Kloke | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf!“
Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 20.
Nein!
Jörg Kloppenburg | FDP
„Denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Oberbergischer Kreis.
Nein! In welchem Jahrhundert leben wir. Ich halte dies für verfassungswidrig.
Harald Klotz | FDP
„Erst der Büger, dann der Staat!“
Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 27.
Nein!
Elias Johannes Knell | FDP
„Heimat wagen - mit Mut und Optimismus“
Kandidiert im Wahlkreis Schwalm-Eder.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 22.
Nein!
Wolfgang Knobel | FDP
„Deutschland braucht die Freien Demokraten“
Kandidiert im Wahlkreis Harburg.
Eher nicht
Denise Köcke | FDP
„Der Aufbruch beginnt jetzt.“
Kandidiert im Wahlkreis Harz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 6.
Nein!
Roland Helmut Horst König | FDP
„Verantwortung übernehmen. Freiheit, Bildung, Selbstentfaltung.“
Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 2.
Nein!
Kenneth Kooter | FDP
„Mit anderen Zusammenarbeiten, als nur Parteipolitik!“
Kandidiert im Wahlkreis Deggendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 44.
Nein!
Manfred Krönauer | FDP
„Leben und leben lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis München-Ost.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 23.
Nein!
Kristin Krumm | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Helmstedt – Wolfsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Nein!
Nils Hinrich Krummacker | FDP
„Jetzt neu denken und einfach machen!“
Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 15.
Nein!
Pierre Kurth | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Florian Kußmann | FDP
„DENKEN WIR NEU“
Kandidiert im Wahlkreis Mannheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Nein!
Silke Leber | FDP
„weniger Bürokratie, für unsere Mitte, aus dem Handwerk“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 27.
Nein!
Ulrich Lechte | FDP
„Freiheit und Bürgerrechte bewahren!“
Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Kindesmisshandlung ist klar abzulehnen! Stock und Gürtel gehören der Vergangenheit an, soviel dürfte klar sein. Die Gesellschaft hat hier auch eine Jahrtausende währende Tradition über Bord geworfen. Dennoch brauch junge Menschen klare Regeln und eine vernunftorientierte Erziehung.
Ursula Sabine Lex | FDP
„ Handwerk mit Zukunft“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 19.
Nein!
Michael Franz Linnerer | FDP
„Chancengleichheit braucht BESTE BILDUNG“
Kandidiert im Wahlkreis Rosenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Nein!
Ist mir wichtig!

Christian Rudolf Michael Lucks | FDP
„Stellen wir die Weichen auf Zukunft.“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein!
Oliver Luksic | FDP
Kandidiert im Wahlkreis St. Wendel.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein!
Tobias Mährlein | FDP
„Unbequem ist auch eine Tugend!“
Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 5.
Nein!
Christoph Meyer | FDP
„Für ein Berlin, das funktioniert.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Martin Mölders | FDP
„Weniger Staat - mehr Freiheit“
Kandidiert im Wahlkreis Gotha – Ilm-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 6.
Nein!
Karin Most | FDP
„Beste Bildung von Anfang an für Jeden unabhängig von Herkunft und Umfeld“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 44.
Nein! Wir lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Alexander Müller | FDP
„Jeder Mensch kann etwas; trauen wir ihm doch zu, sein Leben selbst zu gestalten “
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 6.
Nein!
Thomas Neudert | FDP
„Fange nie an aufzuhören und höre nie auf anzufangen (Cicero)“
Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 45.
Nein!
Prof. Dr. Martin Neumann | FDP
„Bildung Digitalisierung Sicherheit“
Kandidiert im Wahlkreis Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Nein!
Dennis Nusser | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf!“
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Nein! Ich lehne jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Florian Philipp Ott | FDP
„Die Zukunft ist besser als ihr Ruf. Blicken wir ihr optimistisch entgegen.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Dr. Anna-Tina Pannes | FDP
„Politik muss man lieben. Weniger? Muss nicht sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Nein!
Peter Pernsteiner | FDP
„Probleme endlich anpacken“
Kandidiert im Wahlkreis Erding – Ebersberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 38.
Nein!
Dr. Ralf-Rainer Piesold | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Hanau.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 21.
Nein!
Daniel Poznanski | FDP
„Carpe diem!“
Kandidiert im Wahlkreis Waldshut.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 16.
Nein!
Ist mir wichtig!

Alexander Reich | FDP
„Lösungen statt Ausreden.“
Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 30.
Nein! Gewalt gegen Kinder ist grundsätzlich abzulehnen!
Hagen Reinhold | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Nein!
Tassilo Richter | FDP
„Berlin braucht ein Update!“
Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 22.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt
Roman-Francesco Rogat | FDP
„Wählen Sie doch mal jemanden, der etwas verändern will!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein!
Jochen Rube | FDP
„Mit moderner Bildung fängt die Zukunft an.“
Kandidiert im Wahlkreis Waldeck.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 9.
Nein!
Dr. Stefan Ruppert | FDP
„Die Menschen können mehr, als der Staat Ihnen zutraut.“
Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Marco Rützel | FDP
„Weltbeste Bildung für Jeden!“
Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 24.
Nein!
Sebastian Schäfer | FDP
„Zu streben, zu suchen und niemals zu ruhen“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Sandra Scherf-Michel | FDP
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 9.
Nein! Gewalt kann und darf niemals legal werden.
Laura Schieritz | FDP
„Schauen wir nicht länger zu!“
Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Christine Schlagehan | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Görlitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein!
Carina Schmidt | FDP
„Wer sein Ziel kennt, findet den Weg. “
Kandidiert im Wahlkreis Odenwald – Tauber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 19.
Nein!
Ingo Schramm | FDP
„Endlich wieder verfügbar: Freiheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 21.
Nein!
Katharina Schreiner | FDP
„Digitalisierung als Chance nutzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 15.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.


Karl-Martin Schröter | FDP
„Werte sind die Pfeiler unserer Gesellschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Nein! Das geht gar nicht!!
Hermann Schulenburg | FDP
„Zeit, dass sich was bewegt!“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Nein! Absurde Idee - die Würde des Menschen gilt von Geburt an.
Michael Schulte | FDP
„Selbstbestimmt in allen Lebenslagen!“
Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 49.
Nein!
Anja Schulz | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Celle – Uelzen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Keine Angabe
Jimmy Schulz | FDP
„Bildung, Breitband, Bürgerrechte“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein!
Dr. Andres Schützendübel | FDP
„Denken wir unsere Region neu“
Kandidiert im Wahlkreis Recklinghausen II.
Nein!
Matthias Seestern-Pauly | FDP
„Denken wir neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Osnabrück-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein!

Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Hans-Peter Semmler | FDP
„Denken Wir Neu.“
Kandidiert im Wahlkreis Göppingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Nein!
Ist mir wichtig!

Karin Eva Sigrid Seyfert | FDP
„Freiheit bewußt leben“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 6.
Nein!
Doreen Siegemund | FDP
„Für weltbeste Bildung“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Frank Sitta | FDP
„Nichtstun ist kein Wirtschaftskonzept.“
Kandidiert im Wahlkreis Halle.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein!
Dr. Hermann Otto Solms | FDP
„Engagement ist keine Frage des Alters“
Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Bettina Stark-Watzinger | FDP
„Bildung ist die Supermacht des 21. Jahrhunderts.“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gewalt gegen Kinder darf nicht toleriert werden. Das Grundgesetz schützt die Grundrechte, u.a. die Menschenwürde. Kinder sind ebenfalls Träger der Grundrechte. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Christian Steffen-Stiehl | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab.

Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte.

Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte.

Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu.

Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung.

Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt.

Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Lencke Steiner | FDP
„Der Treibstoff der Zukunft ist Mut. “
Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Nein!
Benjamin Strasser | FDP
„Bereit für Oberschwaben.“
Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Nein!
Katja Suding | FDP
„Denken wir neu!“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Nein!
Andreas Sulzbacher | FDP
„Wir brauchen weniger falsche Dr. in der Politik, aber mehr Ärzte auf dem Land“
Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 36.
Unentschieden
Katja Tavernaro | FDP
„Denken wir neu!“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 8.
Nein!
Ines Tegtmeier | FDP
„Nach vorn schauen “
Kandidiert im Wahlkreis Schwandorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 50.
Nein!
Hendrik Theemann | FDP
„Mit Sachverstand Zukunft gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 25.
Nein!
Michael Theurer | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Dr. Thomas Thiele | FDP
„Freiheit in Verantwortung, denken wir neu“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Osnabrück.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Nein!
Nicolas Thoma | FDP
„Freiheit ist das Gegenteil von Angst“
Kandidiert im Wahlkreis Bad Kissingen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 34.
Nein!
Stephan Thomae | FDP
„Rechtsstaat sichern, Marktwirtschaft gestalten, Europa verbessern“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! Gibt es ernsthaft eine Partei, die so etwas fordert?!
Manfred Todtenhausen | FDP
„Nicht nur reden, sondern machen. “
Kandidiert im Wahlkreis Wuppertal I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein!
Dr. Florian Toncar | FDP
„Erfahren. Kompetent. Unabhängig. “
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein!
Mahmut Türker | FDP
„Priorität Bildung“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 29.
Nein!
Gerald Ullrich | FDP
„Wer sich in der Zukunft Wohlfühlen will muss die Gegenwart gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 2.
Nein!
Eric Vohn | FDP
Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Nein!
Dr. Klaus J. Wagner | FDP
„Rechtsstaat sichern - Freiheit erhalten“
Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 41.
Unentschieden Die Frage ist zumindest missverständlich. Es kann nicht darum gehen, den Eltern ein Recht auf Züchtigung zu geben. Das wäre klar verfehlt. Misshandlungen, dazu zähle ich auch Prügel, sind verboten und müssen verboten sein.
Christoph Werner Johannes Waitz | FDP
„Zupacken für Nordsachsen!“
Kandidiert im Wahlkreis Nordsachsen.
Nein!
Jürgen A. | FDP
„Wer nichts mehr dazulernen will, erklärt sich selber für tot.“
Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 48.
Nein!
Sandra Weeser | FDP
„Vorankommen durch eigene Leistung.“
Kandidiert im Wahlkreis Neuwied.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als

Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem

Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor

Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und

Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das

Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der

wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Volker Weil | FDP
„Mut zur Freiheit. Packen wir's an.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder

durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der

Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Prof. Dr. Christoph Zeitler | FDP
„Weniger Staat, mehr privat! Leben und leben lassen!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Nein! Wir Freie Demokraten lehnen jegliche Gewalt gegen Kinder konsequent ab. Das Grundgesetz als Verfassung unseres Landes garantiert die verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte der Kinder durch die Grundrechte. Kinder sind wie Erwachsene selbstverständlich Träger der Grundrechte. Dem Kind kommen sowohl eigene Menschenwürde als auch ein eigenes Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit zu. Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes garantiert den Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung. Anerkannt ist auch der wichtige Anspruch von Kindern auf Pflege und Erziehung, der aus Artikel 6 Abs. 2 GG folgt. Auf der Grundlage von Artikel 6 GG hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen ein differenziertes, wohl austariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt.
Dr. Katharina Ziolkowski | FDP
„Frau. Cyber. Chancen. Sicherheit.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein!