ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von BGE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Elterliche Prügelstrafe erlauben!«

»Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Elterliche Prügelstrafe erlauben! – Im Rahmen des Rechts auf Erziehung ihrer Kinder sollen Eltern wieder das Recht zur körperlichen Züchtigung ihrer Kinder bekommen. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Mark Adrian Appoh | BGE
„Grundeinkommen ist Freiheit.“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Nein!
Matthias Lindemer | BGE
„Bedingungsloses Grundeinkommen - die erste politische Idee ohne Feindbild!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Es ist traurig, dass solche Fragen überhaupt gestellt werden müssen.
Michael Nothdurft | BGE
„Einsatz für einen neuen Gesellschaftsvertrag. Bedingungsloses Grundeinkommen.“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein!
Sascha Schnelle | BGE
„Kinderarmut ist Dummheit, Altersarmut Undankbarkeit. “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Nein!
Ist mir wichtig!

Joachim Winters | BGE
„Grundeinkommen ist wählbar, es geht nur noch um den politischen Willen!“
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 5.
Nein!