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Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Begründungen der Kandidaten zum 17. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl 2009) bei der These:

Der Kündigungsschutz soll aufgehoben oder eingeschränkt werden.

Der Kündigungsschutz soll zugunsten garantierter Abfindungen eingeschränkt bzw. abgeschafft werden.

Es gibt auch die Darstellung der prozentualen Ja/Nein-Verteilung pro Partei

Pro
(Kandidaten haben geantwortet »Ja« oder »Eher ja«)
Kontra
(Kandidaten haben geantwortet »Nein« oder »Eher nein«)
  • Der derzeitige starre Kündigungsschutz verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

  • Der Kündigungsschutz ist gerade für kleinere Firmen ein großes Einstellungshindernis. Deshalb sollte er nicht für kleine Unternehmen bis zu 20 Mitarbeitern gelten.

  • Es muss die Möglichkeit geben auch individuelle Regelungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu treffen. Der jetzige Kündigungsschutz fördert Zeitarbeit und verhindert, dass Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt kommen.

  • Es geht nicht darum den Kündigungsschutz zu verändern, sondern lediglich die Anzahl der Betriebe, für die er gültig ist, zu verringern. Anstelle von derzeit 10 Mitarbeitern soll er erst gelten für Betriebe mit 20 Mitarbeitern. Dadurch erhalten wir bei diesen Kleinbetrieben sehr viel mehr Flexibilität und eine höhere Bereitschaft Mitarbeiter auch kurzfristig einzustellen.

  • Dafür ein effizienteres Netzwerk für Arbeitsvermittlung und Kontrolle gegen Missbrauch. Die Beschäftigungslage muss maßgebend sein.

  • Garantierte Abfindungen schaffen mehr Rechtssicherheit für beide Seiten.

  • Das gilt v.a. für kleine und mittelständische Firmen. Sie brauchen Luft zum Atmen, um weiter existieren zu können.

  • Der strenge Kündigungsschutz ist gerade im Mittelstand eine hohe Hürde für Neueinstellungen. Dabei bietet gerade der Mittelstand die weitaus meisten Arbeitsplätze an. So wird Kündigungsschutz zum Schutz von Arbeitschancen.

  • Der Kündigungsschutz ist gerade für kleine Unternehmen oft ein Hemmschuh bei der Einstellung neuer Mitarbeiter. Eine Lockerung würde hier viele neue Arbeitsplätze schaffen.

  • Angelegenheit der Tarifpartner, Kündigungsschutz nach Mitarbeiterzahl und Beschäftigungszeit regeln.
    Auch für öffentlich Bedienstete.


  • mit garantieren Abfindungen ein deutlich transparenteres Verfahren. Deutlich weniger Gerichtsverfahren. Weniger Mobbing.

  • Durch das bedingungslose Grundeinkommen braucht man das nicht mehr.
    Denn genauso schnell wie man seinen Arbeitsplatz »verlieren« kann so schnell »gewinnt« man einen Neuen.

  • Was soll der Quatsch? Die Menschen brauchen ihren Beruf und Beruf kommt von Berufung. Wenn ich meine Arbeit gerne mache, brauch mich auch keiner kuendigen.
    Und wenn keine Arbeit da ist, muss der Mitarbeiter auch entlassen werden koennen. Dann sucht er sich eben eine neue Arbeit.

  • Nur für neue Verträge, alte bleiben unberührt. Durch durch Auflöckerung des Kündigungsschutztes entstehen neue Arbeitsplätze, da der Unternehmer besser auf den Markt reagieren kann.

  • Ich bin mit meiner Zustimmung vorsichtig, da ich eine Einschränkung des Arbeitnehmerschutzes nur sehr sorgsam unterstützen möchte. Ich habe allerdings schon erlebt, dass Arbeitnehmer entlassen wurden, damit sie nicht unter den Kündigngsschutz gefallen sind.

  • Eine maßvolle Lockerung des Kündigungsschutzes kann zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen.

  • Die Realität vor deutschen Arbeits-
    gerichten nach eine Kündigung des
    AN sieht bereits so aus. Der AN
    verliert seinen Arbeitsplatz gegen
    Zahlung einer Abfindung. Dies sollte
    auch bei Beginn eines AV bereits
    vereinbart werden können.

  • Jeder Unternehmer sollte bestrebt sein, Arbeitnehmer zu beschäftigen, die in seinem Unternehmen gerne arbeiten und die Fähigkeiten dazu haben.
    Wenn der Unternehmer den Wert seines Mitabeiters schätzt, dann sollten beide langfristig miteinander planen können.

    Ein Kündigungsgrund wird sich dann nicht ergeben.



  • Wenn die Arbeitslosigkeit durch ein neues Arbeitszeitgesetz weitestgehend abgeschafft würde, währe ein Kündigungsschutz nicht mehr nötig. Solange das nicht der Fall ist ist Kündigungsschutz wichtig.

  • Das bestehende Gesetz ist kompliziert und benachteiligt kleine Betriebe.Wir sind dafür, dass es erst für Betriebe ab 20 Beschäftigten und nach 2 Jahren Beschäf-tigung greifen sollte. Für betriebsbedingte Kündigungen soll bei Vertragsabschluss eine Abfindung oder Weiterbildung vereinbart werden können.

  • ... wenn wir dafür ein sehr starkes System von Arbeitslosengeld einführen. Also: mindestens 3 Jahre 70% des Lohnes gekoppelt mit Weiterbildungsmaßnahmen, die sich der/die Arbeitlose selber aussuchen kann. So schaffen wir ein Flexicurity-System, welches den Arbeistmarkt flexibilisiert und zeitgleich den ArbeitnehmerInnen mehr Sicherheit bietet.

    Ansonsten: NEIN!

  • Der Kündigungsschutz behindert den Arbeitsmarkt.Er verhindert Neueinstellungen. Das Ausweichvehikel Leiharbeit ist nur deshalb entstanden und beutet die Arbeitssuchenden mit minderen Einkommen und minderen Rechten aus.

  • Flexibilität in unserer Wirtschaft ist heute sehr wichtig. Jedoch geht dies nur mit einem Ehrencodex bei den Firmen.
    Wir sind wieder beim stinkenden Fischkopf und es ist wie in der Familie, wenn alles gemeinsam besprochen und geregelt wird, gibt es keinen Krach!

  • Aufhebung des Kündigungsschutzes bei Betrieben unter 20 Mitarbeitern.

  • Die meisten Kündigungsprozesse münden nicht in einem Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern in einer Abfindung nach der sog. »Faustformel« 1/2 Monatsbruttolohn x Beschäftigungsjahre. Durch vorherige Vereinbarung könnten viele Prozesse vermieden werden.

  • Betriebsverenbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines Betriebes sollen v.a. in kleinen und mittleren Betrieben Vorrang haben. Dazu gehört auch die vertragliche Vereinbarung von Abfindungen im Falle einer betriebsbedingten Kündigung.

  • Eine Reform des Kündigungsschutzes, der unübersichtlich und mit verschiedenen Sozialauswahlkriterien auch ungerecht ist, ist notwendig. Wir wollen ein faires und für alle Seiten verständliches Kündigungsschutzrecht, keines, bei dem niemand das Ende voraussehen kann, weil es so unklar und kompliziert ist, dass entweder gütliche Einigungen ernötigt werden oder man regelmäßig case-law statt demokratischen und antizipierbaren Gesetzen erhält.

  • Mehr Flexibilisierung schafft auch mehr Wachstum – ganz wichtig, um schnell die Krise zu überwinden.

  • Der Kündigungsschutz muss flexibler werden. Wichtig ist aber, dass die ArbeitnehmerInnen schlechter gestellt werden.

  • Jeder Betrieb und deren Arbeiter und deren Verbände wissen doch am Besten was nötig ist und was weiterhilft und was nicht
    außerdem ist mit einem BGE der Trumpf eher bei den Arbeitnehmern und der Arbeitgeber muß sich mehr um seine Leute bemühen

  • Das bedingungslose Grundeinkommen stellt eine Absicherung dar, der Arbeitsmarkt ansich wird wesentlich durchlässiger zu Gunsten beider Parteien, den Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

  • Die FDP will eine Reform des Tarifvertragsrechts zur Sicherung betrieblicher Bündnisse für Arbeit sowie ein zeitgemäßes Kündigungsschutzrecht, das nicht nur dem Schutz der Beschäftigtendient, sondern auch Arbeitslosen die Chance auf einen Wiedereinstieg in Beschäftigung einräumt.

  • Flexiblere Arbeitszeiten, Aufhebung der Minijob-Regelungen, Lockerung des Kündigungsschutzes gegen eine anständige Abfindung, die nachgelagert besteuert wird, bzw. steuerfrei ist.

  • Der Kündigungsschutz sollte gelockert werden um Anreize zu schaffen Leute auch kurzfristig voll einzustellen.

  • muss man differenziert sehen. Kündigungsschutz ist Schutz aber gleichzeitig Hürder für Neueinstellung.
    Daher: erst nach einer gewissen Zeit und erst am 20 Mitarbeiter

  • Das Kündigungsschutzgesetz ist zu kompliziert. Es verhindert Beschäftigung anstatt Arbeitsplätze zu schaffen. Der Kündigungsschutz gegen willkürliche Kündigungen muss aber uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer bestehen bleiben.

  • Kündigungsschutz ist ein Einstellungshemmnis, das führt zu mehr Leiharbeit auch und damit zu weniger Sicherheit. Dies sollte frei vereinbart werden.

  • Das Kündigungsschutzgesetz muss den Realitäten angepasst werden. Derzeit verhindert(!) es die Einstellung von neuen Mitarbeitern.

  • Der besondere Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz ist in kleinen und mittleren Unternehmen ein Einstellungshemmnis und behindert die Menschen, die gern arbeiten wollen. Ich will, daß der besondere Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz erst ab 20 Mitarbeitern greift. Vor willkürlichen Kündigungen schützt dann weiterhin der allgemeine Kündigungsschutz nach dem BGB.

  • Der bestehende Kündigungsschutz ist in seiner heutigen Ausprägung ein Einstellungshindernis und führt nicht zum Beschäftigungsaufbau. In guten Zeiten werden statt dessen Überstunden gefahren.

  • Eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes würde zu mehr Arbeitsplätzen führen.

  • Eine Deregulierung des Kündigungsschutzes würde eine schnellere Einstellung von Mitarbeitern begünstigen.

  • Ich bin Gewerkschaftsekretär einer DGB Gewerkschaft. Mein Standpunkt: Kündigungsschutz muss bleiben.

  • Das vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutzgesetz muss beschäftigungsfreundlicher werden. Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Der Kündigungsschutz gegen willkürliche Kündigungen bleibt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer bestehen. Für den Fall der arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen die Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine Abfindung beziehungsweise den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zu finanzierende Weiterbildung vereinbaren können. Das generelle Vorbeschäftigungsverbot für sachgrundlos befristete Einstellungen muss abgeschafft werden. Ein Verbot wiederholter befristeter Beschäftigung vor Ablauf von drei Monaten ist ausreichend, um ungewollte Kettenarbeitsverträge zu vermeiden. Das schafft Flexibilität für den Mittelstand und führt zu mehr Arbeitsplätzen in Deutschland. Eine befristete Einstellung ist besser als arbeitslos zu sein.

  • Die Lockerung des Kündigungsschutz ist ein Akt der Solidarität mit Erwerbslosen,denn sie beseitigt Einstellungshemmisse bei den Arbeitgebern. Lockerung des Kündigungsschutz heißt jedoch nicht , dass willkürliche Entlassungen zugelassen werden.

  • Arbeitnehmer sollten im Arbeitsvertrag die Wahl haben dürfen.

  • Das schafft Arbeitsplätze !


  • Kündigungsschutz bedeutet nur:
    Ein Gekündigter hat das Recht, innerhalb 3 Wochen eine Kündigung vom Arbeitsgericht »überprüfen« zu lassen. Dieses Recht muss bleiben, sonst herrscht noch mehr Willkür!

  • Der Kündigungsschutz nach BGB ist ein guter Kompromiss zwischen flexiblem wirtschaftlichen Handelns des Unternehmens und Planungssicherheit für Angestellten. Für kleine Unternehmen existiert darüber hinaus die Kleinbetriebsklausel, die auch hier Flexibilität schafft.

  • Der Kündigungsschutz bleibt entgegen der Behauptungen der SPD in seiner jetzigen Form bestehen!

  • Beim Kündigungsschutz sind die derzeitigen Regelungen ausgewogen.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Die FDP ist für die Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Der vor allem für Kleinbetriebe komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Eine Abschaffung des Kündigungsschutzes können nur Menschen fordern, die nicht wissen, wie schwer es schon heute ist, halbwegs sicher seine Zukunft / Familie zu planen

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Be-triebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungs-maßnahmen vereinbart werden können.



  • Die geltenden Regelungen bieten Menschen Sicherheit, der gerade auch für ihr familiäres Umfeld wichtig ist. Und er schützt vor Willkür von Arbeitgebern.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht angetastet werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland verlangen nach Sicherheit. Dazu gehört, dass sie nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt werden dürfen.

  • Eine Lockerung wäre in der derzeitigen Wirtschaftslage der falsche Weg. Um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, war hingegen die beschlossene Verlängerung der Kurzarbeit die richtige Maßnahme.

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Ein Arbeitgeber und eine Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer haben einen Vertrag mit beidseitigen Pflichten und Rechten. Ein/e Arbeitnehmer/in muss auch für Famile und Lebensgestaltung Planungssicherheit haben.

  • Wer glaubt, dass durch Lockerungen des Kündigungsschutzes Arbeitsplätze geschaffen werden, glaubt wohl auch an den Klapperstorch. Arbeitsplätze schafft man, indem man die Kaufkraft stärkt, den Menschen Planungssicherheit gibt und mit Investitionsprogrammen qualitatives Wirtschaftswachstum anstösst.

  • der Kündigungsschutz ist schon massiv reduziert und müßte gestärkt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Erpressung der Beschäftigten. DIE LINKE will den
    Kündigungsschutz ausweiten.

  • Auf keinen Fall! Auch Menschen (und nicht nur Unternehmen) brauchen mehr Sicherheit und müssen längerfristig planen können. Sonst kann man sich gleich jegliche Familienpolitik schenken!

  • Wir brauchen einen zeitgemäßen und beschäftigungsfreundlichen Kündigungsschutz. Die FDP ist aber für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer.

  • Der Kündigungsschutz muss erhalten bleiben – es ist gerade in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation unverantwortlich, den ArbeitnehmerInnen ihre Rechte zu beschneiden und ihnen noch mehr Unsicherheiten am Arbeitsmarkt zuzumuten.

  • Der Arbeitnehmer sitzt ja schon am kürzern Hebel. Auch er erwartet eine gewisse Berechenbarkeit.

  • Die CDU sieht im Bereich des Kündigungsschutzes keinen Änderungsbedarf.

  • Wir dürfen das amerikanische Hire and Fire nicht zulassen. Die Menschen brauchen letztlich auch ein Mindestmaß an Sicherheit – nur dann sind sie wirklich frei. Außerdem ist der Kündigungsschutz heute ohnehin schon extrem flexibel.

  • Solange gilt, dass Existenz von erwerbstätiger Arbeit abhängt, darf der Kündigungsschutz nicht ausgehöhlt werden.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden!

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Entweder ein echtes Sozialsystem (Bedingungsloses Grundeinkommen) oder Arbeitnehmerschutz!

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Keine Abfindung kann einen Arbeitsplatz ersetzen

  • Arbeitsplätze werden nicht geschaffen, indem Mitarbeiter leichter uzu entlassen sind, sondern durch mehr Nachfrage. Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Unsicherheit für die Beschäftigten. Gerade in der Wirtschaftskrise brauchen sie mehr Sicherheit. Daher gilt: Kündigungsschutz ausbauen!

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Wir wollen verhindern, dass die Wirtschaftskrise auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Der Schutz vor Kündigung ist für mich ein unverzichtbares Recht der Beschäftigten. Wir wollen ihn in der jetzigen Form erhalten.

  • Am Kündigungsschutz wird nicht gerüttelt! Menschen brauchen Sicherheit und kein hire und fire nach Willkür.

  • Der Kündigungsschutz sichert ein Stück weit die Existenz der abhängig Beschäftigten. Bei den Unternehmen spielt der Kündigungsschutz bei der Schaffung von Arbeitsplätzen kaum eine Rolle. Daher macht es überhaupt keinen Sinn ihn einzuschränken. Fehlende Arbeitsplätze sind vielmehr auf das seit 1960 lediglich um 2,7% gestiegene Arbeitsvolumen bei zugleich 69% mehr Potenzial an Erwerbspersonen zurückzuführen (www.memo.uni-bremen.de/docs/memo09-kurz.pdf, S.18).

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Der deutsche Arbeitsmarkt ist schon sehr flexibel. Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden. Wir brauchen im Gegenteil mehr Sicherheit und bessere Bedingungen vor allem bei Leiharbeit, befristeter Beschäftigung und für die vielen neuen Solo-Selbstständigen.



  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Eine mögliche Abfindung wird sofort von dem Arbeitsamt angerechnet. Es wären unmögliche Verhältnisse morgends nicht zu wissen, ob man abends noch einen Arbeitsplatz hat.

  • Fortlaufendes Gehalt bringt eine höhere Sicherheit als eine einmalige Abfindung. Dieser Tausch erscheint mir daher als nicht sinnvoll.

  • Nehmt den Menschen doch nicht das wichtigste Stück Sicherheit weg!

  • Der Abbau von Arbeitnehmerrechten wurde als Jobbmotor gepriesen, das Gegenteil ist der Fall: in Krisenzeiten sind es gerade die leih- und Zeitarbeiter, die als erste auf die Straße gesetzt werden. Der Kündigungsschutz muss vollumfänglich erhalten werden. Die Förderung der prekären Beschäftigung hat lediglich dazu geführt, dass reguläre Arbeitsplätze vernichtet wurden. Im Saldo wurden damit keine neuen Arbeitsplätze geschaffen.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Die Arbeitsmarktpolitik der unionsgeführten Bundesregierung ist erfolgreich. Bis zu Beginn der Krise der internationalen Finanzmärkte und der Weltwirtschaft wurde mit über 41 Millionen Erwerbstätigen ein historischer Höchststand erreicht, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist auf über 28 Millionen angestiegen. Die Zahl der Arbeitslosen ist von über 5 Millionen auf unter 3 Millionen gesunken. In unseren Anstrengungen, die richtigen Rahmenbedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen, werden wir nicht nachlassen. Auf dem Arbeitsmarkt – so auch beim Kündigungsschutz – geht es um einen fairen Ausgleich zwischen den legitimen Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer, den Beschäftigungschancen der Arbeitslosen und den Interessen der Unternehmen. Es muss gelten: Vorfahrt für Arbeit. In diesem Sinne muss die Aufgabe des fairen Interessenausgleichs gemeinsam mit den Tarifvertragsparteien angenommen werden.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Regelabfindung ist nach der Praxis der meisten Arbeitsgerichte 1/2 Monatsgehalt x Jahre Betriebszugehörigkeit. Wer kann davon leben bzw. Arbeitslosigkeit überbrücken?

  • Mein Ziel ist es, den Kündigungsschutz – und die Arbeitnehmerrechte insgesamt – zu erhalten. Dafür steht meine Partei seit jeher.

  • Auf keinen Fall! Wir brauchen einen starken Arbeitnehmerschutz!

  • Der Kündigungsschutz zählt zu den elementaren Arbeitnehmerrechten. Daran darf nicht gerüttelt werden. Gerade in Krisenzeiten müssen wir dafür sorgen, dass die Mitbestimmungsrechte erhalten bleiben, die Tarifautonomie nicht abgeschafft und der Kündigungsschutz nicht angegriffen wird.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • »Hire and fire« kostet nicht nur Sicherheit für Unternehmen, sondern untergräbt auch Qualifikation und Berfusbildung. Zudem sind die sozialen Auswirkungen immens. Ich habe selbst in den USA gelebt und dort gesehen, wie man es nicht machen darf!

  • Das derzeitige System mag verbesserungswürdig sein, ist aber nach wie vor das sozial verträglichste.

  • Eine Abfindung ersetzt keinen Arbeitsplatz.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Weniger Kündigungsschutz führt nicht zu mehr Beschäftigung. Auch wenn dies immer behauptet wird, gibt es hierfür keinerlei Belege. Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Unsicherheit für die Beschäftigten.Der Kündigungsschutz ist zu stärken, indem er auf alle Betriebe unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl ausgeweitet wird. Dann würden alle abhängig Beschäftigten unter diesen Schutz fallen. Außerdem sollte der Kündigungsschutz nicht erst gelten, wenn man sechs Monate im Betrieb ist, sondern bereits nach drei Monaten Anwendung finden.

  • Der Neoliberale Unsinn will unsere ganzen Lebensbedingungen prekarisieren.
    Ein bißchen Planungssicherheit braucht jedes Unternehmen... und jede/r Angestellte auch!

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Das bringt nichts

  • Der Kündigungsschutz muss mindestens in seiner bestehenden Form erhalten bleiben.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Wir wollen den Kündigungsschutz nicht abschaffen.

  • DIE LINKE will den Kündigungsschutz ausweiten.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Auf gar keinen Fall

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Wer dies verlangt, der ist an einer Abschaffung von Arbeitnehmerrechten interessiert – zum alleinigen Vorteil einiger weniger.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • ArbeitnehmrInnenrechte werden wir nicht einschränken

  • Wie die Vergangenheit gezeigt hat und auch aktuelle Beispiele in anderen Ländern zeigen, hat eine Aufweichung des Kündigungsschutzes nie dauerhaft zu mehr Arbeitsplätzen geführt. Vielmehr gilt es sichere Arbeitnehmerrechte – wie den Kündigungsschutz – zu gewährleisten.

  • Gerade in Krisenzeiten wirkt eine Verschlechterung des gesetzlichen Kündigungsschutzes destabilisierend. Der Kündigungsschutz ist für uns daher ein unverzichtbares Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Die Behauptung, die Einschränkung des Kündigungsschutzes sei erforderlich, um flexibel auf Nachfrageschwankungen einzugehen, ist falsch. Eine gute Personalpolitik kann auch ohne eine solche Aufweichung auf derartige Schwankungen reagieren.
    Entscheidend ist, dass die Menschen nicht ständig Angst um den Job haben dürfen.

  • Eine weitere Aushölung ist nicht nötig.

  • Die Menschen brauchen als Schutz noch einen viel besseren Kündigungsschutz.

  • Der Kündigungsschutz gehört ausgeweitet, erst dadurch sind z.B. auch Abfindungen garantierter.

  • Beim Kündigungsschutz sind die derzeitigen Regelungen ausgewogen.

  • Auf keinen Fall. Arbeitnehmerrechte sind schon genug beschnitten worden.
    In der Wirtschaft geht es zuerst um den Menschen.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Heuern und feuern ist kein tragbares Wirtschaftsmodell. Im Moment ist der Gedanke etwas aus der Mode gekommen, dass qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiter/innen auch für einen Betrieb die wichtigste Ressource sind. Auch dass ein Betrieb nachhaltig wirtschaften sollte, scheint unmodern.

  • Der Kündigungsschutz sollte nicht ausgehöhlt werden.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Be-triebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungs-maßnahmen vereinbart werden können.



  • Dies würde zu einem noch größeren Niedriglohnsektor führen, d.h. Arbeit von der man nicht leben kann.

  • Der deutsche Kündigungsschutz ist in Ordnung. Wenn die Rechtssprechung sich neutral verhält. Ich bin angestellter Betriebsleiter.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Die Durchsetzung der Rechte von Beschäftigten die Einhaltung von Tarifverträgen, die Einhaltung der Gesetze über Arbeitszeit usw. basiert auf einem Kündigungsschutz, der diese Bezeichnung tatsächlich verdient. Ohne diesen wären und sind Beschäftigte erpressbar.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Die SPD steht wie keine andere deutsche Partei für die sozialen Errungenschaften in unserem Land. Der Kündigungsschutz, für den die Arbeiter aus gutem Grund lange gekämpft haben, gehört hier unbedingt dazu. Einmal eingeschränkt oder aufgeben, gebe es meines Erachtens kein Zurück dieses wichtigen Rechts. Wir sehen es allenthalben, wie sich die Arbeitswelt verändert, z. B. durch immer mehr kleine Selbständige. Darauf muss die Politik reagieren. Aber Bewährtes einzuschränken, wäre Politk, von gestern und nicht den neuen Herausforderungen angemessen.

  • Die Lockerung des Kündigungsschutzes hat noch nie etwas für die Beschäftigten gebracht. Das gegenteil ist der Fall, das ist ein Einfallstor für Hungerlöhne und Erpressung der Belegschaften in den Betrieben. Eher umgekehrt muss es sein zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen klare gesetzliche Regeln und wirksame Sanktionen wieder eingeführt werden.

  • Damit würde der Grundsatz Arbeit vor Arbeitslosigkeit gelten. Dies ist Menschenunwürdig.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Menschen, besonders Familien, brauchen Planungssicherheit durch regelmäßiges Einkommen.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Be-triebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden – Arbeitsplätze werden durch eine Lockerung nicht geschafft.

  • Beim Kündigungsschutz sind die derzeitigen Regelungen ausgewogen.

  • Wir brauchen mehr Flexibilität und nicht mehr Regulierung, damit Arbeitsplätze ge-schaffen und erhalten werden können. Deshalb fordern wir ein zeitgemäßes Kündigungsschutzrecht, das nicht nur dem Schutz der Beschäftigten dient, sondern auch Arbeitslosen die Chance auf einen Wiedereinstieg in Beschäftigung einräumt.Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland arbeiten ohne Kündigungsschutz, weil sie in kleinen Betrieben beschäftigt sind. Denn seit dem Jahr 2004 greift das Kündigungsschutzgesetz erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten – vorher lag die Grenze bei fünf Beschäftigten. Auch für Menschen mit befristeten Arbeitsverträgen ist der Kündigungsschutz ausgehebelt. Wenn ihr Vertrag ausläuft, müssen sie um ihren Arbeitsplatz bangen.

    Im Kündigungsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen eine Kündigung zulässig ist. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Unter welchen Bedingungen das der Fall ist, legt dieses Gesetz fest. Zweifelt der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit der Kündigung an, kann er vor Gericht klagen.

    Dem Kündigungsschutz kommt unter den Schutzrechten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine besondere Bedeutung zu. Ein wirksamer Kündigungsschutz verringert die Erpressbarkeit der Beschäftigten im Betrieb. Denn sie können bessere Arbeitsbedingungen und geltende Rechte nur durchsetzen, wenn sie Schutz vor willkürlichen Entlassungen genießen. Dies betrifft zum Beispiel Urlaubsansprüche und die Begrenzung der Arbeitszeit. Der Kündigungsschutz kann aber auch die Motivation und Kreativität der Beschäftigten fördern, da sie nicht permanent den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten müssen.

    Daher fordert die Fraktion DIE LINKE eine Ausweitung des Kündigungsschutzes. Bestrebungen, den Kündigungsschutz weiter aufzuweichen, wie CDU und FDP regelmäßig fordern, erteilen wir eine Absage. Weniger Kündigungsschutz führt nicht zu mehr Beschäftigung. Auch wenn dies immer behauptet wird, gibt es hierfür keinerlei Belege. Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Unsicherheit für die Beschäftigten. Aber gerade in Anbetracht der Wirtschaftskrise brauchen sie mehr Sicherheit, weswegen der Kündigungsschutz ausgebaut werden muss.

    Der Kündigungsschutz ist zu stärken, indem er auf alle Betriebe unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl ausgeweitet wird. Dann würden alle abhängig Beschäftigten unter diesen Schutz fallen. Außerdem sollte der Kündigungsschutz nicht erst gelten, wenn man sechs Monate im Betrieb ist, sondern bereits nach drei Monaten Anwendung finden. Des Weiteren fordern wir eine Mindestabfindung von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Auch muss die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund abgeschafft werden, da hierdurch der Kündigungsschutz umgangen wird. Nicht zuletzt müssen in profitablen Unternehmen Kündigungen verboten werden, da sie nur der weiteren Steigerung der Gewinne dienen.

  • Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Erpressung der Beschäftigten. DIE LINKE will den Kündigungsschutz ausweiten.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Ich bin gegen die Lockerung des Kündigungsschutzes aber durchaus für flexible Arbeitszeitmodelle wie Lebensarbeitszeitkonten. Denn die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf muss gestärkt werden und sich Berufstätige für die Organisation der familiären Pflege zeitlich begrenzt frei nehmen können.

    Die Grünen wollen mit einem Verbandsklagerecht für Gewerkschaften die ArbeitnehmerInnen in prekären Arbeitsverhältnissen stärken. So erhalten sie ein Instrument die gleiche Bezahlung für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit oder einen gesetzlichen Mindestlohn durchzusetzen.


  • Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; er sollte nicht gelockert werden. Veränderungen sind nur dann überhaupt eingeschränkt zulässig, wenn die Ziele Schutz der Beschäftigten und Schaffung neuer Beschäftigung erreicht werden und die Tarifpartner zugestimmt haben.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Beim Kündigungsschutz sind die derzeitigen Regelungen ausgewogen.

  • Beim Kündigungsschutz sind die derzeitigen Regelungen ausgewogen.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf auf keinen Fall ausgehöhlt werden!

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden


  • Der Kuendigungsschutz wie er momentan besteht ist meiner Meinung nach sinnvoll und sollte nicht unnoetig gelockert werden.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Menschen brauchen ein Mindestmaß an Planungssicherheit.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden!

  • Beim Kündigungsschutz sind die derzeitigen Regelungen ausgewogen.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • CDU und CSU sehen im Bereich des Kündigungsschutzes keinen Änderungsbedarf.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Gerade jetzt in der Krise brauchen viele ArbeitnehmerInnen einen kalkulierbare Sicherheit. Sie wären die Leidtragenden.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden.

  • Der Kündigungsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte BEibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Das vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutzgesetz muss beschäftigungsfreundlicher gestaltet werden. Der Kündigungsschutz sollte erst für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Der Kündigungsschutz gegen willkürliche Kündigungen bleibt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer bestehen. Für den Fall der arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen die Arbeitnehmer bereits bei Vertragsschluss statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine Ab-findung beziehungsweise den Anspruch auf eine vom Arbeitgeber zu finanzierende Weiterbildung vereinbaren können.

  • Wir wollen den Kündigungsschutz in der bestehenden Form erhalten.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können.

  • Bestrebungen, den Kündigungsschutz weiter aufzuweichen, wie CDU und FDP regelmäßig fordern, erteilen wir eine Absage. Weniger Kündigungsschutz führt nicht zu mehr Beschäftigung. Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Unsicherheit für die Beschäftigten. Aber gerade in Anbetracht der Wirtschaftskrise brauchen sie mehr Sicherheit, weswegen der Kündigungsschutz ausgebaut werden muss.

  • Der Kündigungsschutz muss so beibehalten werden, solange sinnvolle Modelle wie das Bedingungslose Grundeinkommen noch nicht etabliert sind, welche zu einem neuen Verständnis von Arbeit und/oder Erwerbsarbeit (hier sind alle möglichen Verquickungen möglich) führen.

  • Der Kündigungsschutz muss bestehen bleiben, solange wir ein Einkommen aus Beschäftigung benötigen, um unsere Existenz zu sichern. Die garantierte Abfindung müsste gewährleisten, dass man mit ihr ausreichend Mittel hat, bis eine neue Anstellung gefunden ist.
    Ich gehe davon aus, dass der Kündigungsschutz mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens überflüssig werden könnte.

  • Menschen brauchen Sicherheit, wenn Sie in einem Betrieb arbeiten.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Be-triebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungs-maßnahmen vereinbart werden können.

  • Die FDP ist für die uneingeschränkte Beibehaltung des Kündigungsschutzes gegen willkürliche Kündigungen für alle Arbeitnehmer. Nur der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz soll erst für Be-triebe mit mehr als 20 Mitarbeitern und nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren gelten. Wir wollen die Position der Arbeitnehmer verbessern. Für den Fall einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung sollen bei Vertragsabschluss Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungs-maßnahmen vereinbart werden können.

  • CDU/CSU sehen im Bereich des Kündigungsschutzes keinen Änderungsbedarf.

  • Auf gar keinen Fall! Im Gegenteil: Die Erpressung der Beschäftigten muss beendet und der Kündigungsschutz ausgeweitet werden, wenn wir Arbeit menschlich und familienfreundlich
    gestalten wollen. Dazu gehört, die Rechte von abhängig Beschäftigten mit Kindern besonders zu stärken, z.B. mit besserem Kündigungsschutz, kürzeren Arbeitszeiten und weniger Überstunden. DIE LINKE und ich selbst streiten dafür, dass die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte deutlich verkürzt wird.

  • Der Kündigungsschutz ist ein zentrales Arbeitnehmerrecht und muss unangetastet bleiben.

  • Ich bin eigentlich gegen die Lockerung oder Aufhebung des Kündigungsschutzes, da es sich hier um ein den Schutz des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer dreht.

  • Abfindungen statt Kündigungsschutz würden erst recht dazu führen, dass Personalverantwortliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur für kurze Zeiten beschäftigen und evtl. nach einer gewissen »Karenz« wieder einstellen. Eine solche Regelunge würde keinen einzigen Arbeitsplatz mehr schaffen, aber dafür viele weiter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unsicherheit stürzen.

  • Historisch erkämpfte Rechte der ArbeitnehmerInnen durch die Gewerkschaften dürfen gar nie beschnitten werden. Planungssicherheit, Lebensqualität können nur durch gesichert werden durch Arbeitssicherheit, denn die Ware Arbeitskraft ist oft das einzige, was der Mensch verkaufen kann.

  • Das bestehende Kündigungsschutzrecht schützt zwar bereits beschäftigte Arbeitnehmer, erschwert aber Arbeitsuchenden den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Der Kündigungsschutz gegen willkürliche Kündigungen bleibt daher uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer bestehen. Der vor allem für den Mittelstand komplizierte Kündigungsschutz muss beschäftigungsfreundlicher werden.

    Die FDP will daher mit einem Vertragsoptionsmodell die Freiräume der Arbeitsvertragsparteien erweitern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen bereits bei Vertragsabschluss vereinbaren können, welche Form des Kündigungsschutzes sie im Falle einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung wollen. Statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes müssen Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden können. Das Kündigungsschutzgesetz soll erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern und erst nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit gelten.

  • Der Kündigungsschutz muss bestehen bleiben, solange wir ein Einkommen aus Beschäftigung benötigen, um unsere Existenz zu sichern. Die garantierte Abfindung müsste gewährleisten, dass man mit ihr ausreichend Mittel hat, bis eine neue Anstellung gefunden ist.
    Ich gehe davon aus, dass der Kündigungsschutz mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens überflüssig werden könnte.

  • Arbeitnehmer/innen sind kein Freiwild.
    Heuern und feuern destabilisiert unser Gesellschaft jetzt schon erheblich.

  • Hohe Schutzgüter wie der Kündigungsschutz sind eine Errungenschaft. Die Aufhebung schafft keine Arbeitsplätze. Das ist erwiesen. Es wird mal zeit, dass unter diese unselige Debatte ein Punkt kommt.

  • Nur ein sicherer Arbeitsplatz mit einem vernünftigen Einkommen ermöglicht eine normale Lebensplanung. Wenn leichter gekündigt werden kann, werden sich internationale Konzerne immer das Land aussuchen, wo der Kündigungsschutz am schwächsten ist. Dort werden sie dann die Massenentlassungen durchführen. Mit einer Lockerung des Kündigunsschutzes erreicht man also genau das Gegenteil

  • Die Lockerung des Kündigungsschutzes würde zu einer weiteren Prekarisierung der Arbeit- und Lebensverhältnisse führen. Die mit der Forderung nach einem gelockerten Kündigungsschutz verbundene Hire-and-Fire-Mentalität ist zutiefst unsozial. Wer arbeitet, hat ein Recht auf Verlässlichkeit.

  • Es gibt keine schlüssigen Belege dafür, dass eine Aufweichung des Kündigungsschutzes zu mehr Beschäftigung führt. Die Zahlung von Abfindungen verzögert oft nur den Gang zu den Jobcentern und den Antrag auf Hartz IV.

  • Kündigungsschutz ausweiten

  • Hire and fire, wie in den USA üblich hat die Volkswirtschaften nicht vor der Krise geschützt, im Gegenteil. Kündigungsschutz muss sein.

  • 80-85% der Betriebe und rd. 70% unterliegen schon heute nicht mehr dem Kündigungsschutz. Was soll das?

  • Der Kündigungsschutz muss ausgebaut werden. Angst vor Jobverlust dient der Lohndrückerei.

  • Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Erpressung der Beschäftigten. DIE LINKE will den
    Kündigungsschutz ausweiten.


  • Der Kündigungsschutz ist die Voraussetzung für eine längerfristige Lebensplanung der Beschäftigten. Je geringer der Kündigungsschutz, je schlechter die soziale Absicherung, desto leichter können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter Druck gesetzt werden.

  • Auf gar keinen Fall!! Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Erpressung der Beschäftigten. DIE LINKE will den Kündigungsschutz ausweiten.

  • Natürlich nicht. Mit einem bedingungslosen grundeinkommen im Hintergrund müssten allerdings die Bürgherihnnen und Bürger keine so große Angst vor einem Arbeitsplatzverlust haben.

  • Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Erpressung der Beschäftigten. DIE LINKE will den Kündigungsschutz ausweiten.

  • Was gilt schon eine solche Garantie? Und wo liegen die Vorteile einer »hire-and-fire«-Gesellschaft?

  • Jedoch nicht für Manager und Aufsichtsräte bei drohenden Insolvenzen
    und Arbeitsplatzvernichtung, sowie
    Verkauf an Hedge-Fonds.

  • Alle Debatten über Kündigungsschutz, Steuern rauf oder runter, lenken von dem Hauptproblem ab: Das gegenwärtige Weltfinanzsystem ist hoffnungslos bankrott! Nur die sofortige Reorganisation, so wie von mir und der BüSo vertreten, kann uns vor dem totalen Kollaps bewahren.

  • Der Kündigungsschutz gehört zu den zentralen Arbeitnehmerrechten und muss erhalten bleiben.

  • Der Kündigungsschutz in größeren Unternehmen ist eine soziale Komponente, die sich in Deutschland bewehrt hat. Abfindungen können individuell ausgehandelt werden.

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind kein Freiwild!

  • In Abstimmung durch Volksentscheide
    und dem Bundestag sollte darüber
    entschieden werden.

  • Weniger Kündigungsschutz bedeutet mehr Erpressung der Beschäftigten. DIE LINKE will den Kündigungsschutz ausweiten.

  • Wo kommen wir denn da hin, da wird der Arbeiter noch mehr ausgenutzt. Sobald er mal krank wird, fliegt er.

  • Der Kündigungsschutz ist wichtig und wird schon genug ausgehöhlt durch befristete Arbeitsverträge und Leiharbeit, was entschieden eingeschränkt werden muss. Viele Menschen in unserem Land haben Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes. Das macht auf Dauer krank. Sie brauchen die Sicherheit, nicht einfach rausgeschmissen werden zu können.

  • Die bisherigen Arbeitsmarktreformen und Lockerungen des Kündigungsschutzes von SPD, Grünen und CDU haben keine Arbeitsplätze geschaffen – sie haben im Gegenteil zur Ausweitung von Elendsjobs geführt, von denen Menschen nicht leben können. Weitere Lockerungen in diesem Bereich würden diese Tendenz nur noch verschärfen. Abfindungen sind keine Alternative zu Arbeitsverhältnissen, von denen man leben kann.

  • Die Krise muß gelöst und nicht auf die Rücken der Arbeitnehmer verlagert werden.

  • Ein wirksamer Kündigungsschutzv erringert die Erpressbarkeit der Beschäftigten im Betrieb. Denn sie können bessere Arbeitsbedingungen und geltende Rechte nur durchsetzen, wenn sie Schutz vor willkürlichen Entlassungen genießen. Dies betrifft zum Beispiel Urlaubsansprüche und die Begrenzung der Arbeitszeit. Der Kündigungsschutz kann aber auch die Motivation und Kreativität der Beschäftigten fördern, da sie nicht permanent den Verlust ihres Arbeitsplatzes befürchten müssen.

  • Der Kündigungsschutz, schützt den Arbeiternehmer vor Erpressbarkeit und versetzt ihn in die Lage für seine Rechte zu kämpfen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Lockerung zu mehr Beschäftigung führt. Vielmehr muss er ausgeweitet werden, damit alle abhängig Beschäftigten darunter fallen.

  • Der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern sollte durch die Beibehaltung des
    aktuellen Kündigungsschutzes nachträglich Ausdruck verliehen werden.


  • Erststimme: David Perteck!
    Zweitstimme: ödp Hamburg!

  • Der Kündigungsschutz muss in seiner bestehenden Form erhalten bleiben.

  • Wenn wir den Kündigungsschutz noch weiter abbauen, dann ahben wir bald eine »Hire and Fire«-Gesellschaft, wie in den USA. Der Kündigungsschutz muss wieder ausgebaut werden, denn derzeit bevorzugt er überwiegend die Arbeitgeber, nicht die Arbeitnehmer.

  • Der Kündigungsschutz in der Probezeit beträgt oft nur zwei Wochen, nach langjähriger Mitarbeit ist die Kündigung schon schwerer. Damit wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die nötige Sicherheit gegeben, gute Arbeit leisten zu können ohne permanente Angst. Kurzfristig kann durch Leiharbeit auf neue und unerwartete Aufträge reagiert werden.

  • Ein gelockerter Kündigungsschutz schafft keinen einzigen Arbeitsplatz, sondern verstärkt nur die Ängste der Arbeitnehmer und die Arbeitgeberwillkühr.

  • Der Abbau von sozialen Sicherungsmaßnahmen ist ein sehr hoher Preis für die (keineswegs garantierte) Schaffung neuer Arbeitsplätze. Solange die vorhandenen Instrumente nicht ausgeschöpft sind, würde ich auf diese Maßnahme gerne so lange wie möglich verzichten.

  • Der Kündigungsschutz ist die Basis für den allgemeinen Arbeiter, sich halbwegs sicher zu fühlen. Die Freie Marktwirtschaft ist bankrott. Folgen wir ihr also nicht in den ideologischen Untergang als Gesellschaft.

  • Arbeitnehmer sitzen in Krisenzeiten am kürzeren Hebel. Deswegen wurde zu Recht der Kündigungsschutz gesetzlich festgelegt. Der Staat darf nicht die Raffgier von »Heuschrecken« honorieren. Die Einschränkungen der Freiheit durch den Kündigungsschutz treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.

  • Kurz und bündig: Mit der SPD nicht machbar.

  • Eine Lockerung des Kündigungsschutzes bringt nachweislich keinerlei positive Effekte am Arbeitsmarkt. Die Rechte der Arbeitnehmer dürfen keinesfalls noch weiter beschnitten werden. Man muss die im Gegenteil ausbauen!

  • Warum sollte man das tun?

  • Die OECD hat nachgewiesen, es gibt keinen Zusammenhang zwischen lockerem Kündigungsschutz und Beschäftigung. Gerade Dänemark ist ein schlechtes Beispiel, den dort gibt es großzügigere Sozialleistungen und eine aktivere Wirtschaftspolitik.

  • Ein uraltes Märchen aus der Mottenkiste des Neoliberalismus: Wenn der Kündigungsschutz aufgehoben wäre, dann würden sich alle Mittelständler – völlig unabhängig davon, wie die Nachfrage nach ihren Produkten/Dienstleistungen ist – mindestens 2-3 zusätzliche Beschäftigte auf Vorrat halten. So ein Schwachsinn!

  • Der Kündigungsschutz muss ausgeweitet werden!

  • Niemand will den Kündigungsschutz aufheben. Aber es macht Sinn, die Mindewstanzahl Beschäftigter im Gesetz auf 20 zu erhöhen, um den Mittelstand von Bürokratie zu entlasten und Neueinstellungen zu erleichtern.

  • Mir scheint Kündigungsschutz ein geeignetes Mittel um eine gewisse Einkommenssicherheit herzustellen. Eine freiwillige Aufkündigung eines Arbeitsvertrags gegen Zahlung einer Abfindung bleibt ja unbenommen.

  • Arbeitnehmerrechte dürfen wir keinesfalls
    einschränken!

  • Kündigungsschutz ist Menschenschutz und lässt eine Gesellschaft erst gerecht gestalten.

  • Deutsche Arbeitgeber sind (z.B. im Gegensatz zu solchen in USA) stets sehr zögerlich mit Einstellungen, was mitnichten am Kündigungsschutz liegt. Die Folge wäre, die Arbeitnehmer weitgehend rechtlos zu stellen und ihnen jede wirtschaftliche Sicherheit zu nehmen, ohne nennenswerte positive Effekte.

  • Kündigungsschutz ist für Arbeitnehmer ein hohes Gut und ist schwer erkämpft worden.

  • !!!

  • Seit Existieren des Kündigungsschutzes arbeiten konservative Kräfte an dessen Einschränkung oder Abschaffung. Die Frage ist, wessen Rechte im Mittelpunkt stehen sollen: Die der einzelnen Unternehmen oder die der ArbeitnehmerInnen?

  • Soziale Sicherheit ist eine der wichtigen Errungenschaften einer modernen Gesellschaft – wir sind auf dem Weg, diese Erreungenschaft aufzugeben. Ich kämpfe dafür, den Kündigungsschutz auszubauen!

  • Das Schleifen des Kündigungsschutzes soll den Neoliberalen zufolge für mehr Arbeitsplätze sorgen. Das halte ich für ein Märchen. Das Schleifen des Kündigungsschutzes bringt in Wirklichkeit nicht anderes mit sich, als noch mehr Unsicherheit und Entrechtung bei den Beschäftigten.

  • Wir wollen den Kündigungsschutz auf alle Beschäftigungsverhältnisse ausweiten.

  • Eine Aufhebung des Kündigungsschutzes in Zeiten eines Wirtschaftskollapses würde diesen Kollaps nur noch weiter verstärken.

  • Das erhöht den Druck auf die ArbeitnehmerInnen und verstärkt das Lohndumping. Ich kann nicht erkennen, wie durch eine Schwächung der ArbeitnehmerInnenrechte neue Arbeitsplätze entstehen sollen.

  • Was ist nach Schröder denn überhaupt noch vom Kündigungsschutz übrig? Nicht viel.

  • Arbeit muss sicher und gerecht verteilt sein. Eine zuverlässige Lebensplanung muss möglich sein – auch und gerade mit Blick auf Familiengründung, Vorsorge für
    Unvorhergesehenes und das Alter.

  • Dies haben die die Gewerkschaften gemeinsam mit der SPD erkämpft. Davon will ich nicht abweichen.

  • Nur wer einen sicheren Arbeitsplatz hat, plant eine Familie, baut ein Haus, kauft ein Auto. Damit würden wir die Grundfesten unseres Sozialstaates zerstören.

  • Da ich Ostdeutscher bin und also die Entlassungs-Orgien ohne jeden Kündigungsschutz nach der Vereinigung miterlebt habe und zudem in einer Gegend wohne, in der es offenbar gar keinen solchen Kündigungsschutz gibt, sage ich Nein. – Aber ebenso gilt auch, daß Betriebe kündigen können müssen, wenn sie ihre Produkte nicht mehr (ausreichen) verkaufen können.

  • Was versteht Ihr unter »garantierte Abfindungen«? Bei entsprechende Höhe kann natürlich darüber nachgedacht werden...

  • Die Arbeitnehmerrechte dürfen nicht weiter abgebaut werden. Hierzu gehört insbesondere der Kündigungsschutz. Es ist ein Märchen der Arbeitgeber und der FDP, dass durch die Lockerung des Kündigungsschutzes Arbeitsplätze geschaffen werden.