Archiv 2009!
Sie sehen das Archiv von Wen Wählen? für die Bundestagswahl 2009!

>>> Hier geht es zum aktuellen WEN WÄHLEN?

>>> Aktuelle Kandidaten vergleichen!
>>> Meinungen 2017 vergleichen!

Die aktuelle Version mitsamt Kandidatenvergleich usw. finden Sie auf der Startseite. Dort finden Sie auch aktuelle Angaben zu den Kandidaten und mehr.
Folgen Sie uns doch auch auf: Twitter oder Facebook, dort finden Sie auch immer wieder Neuigkeiten!

Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Begründungen der Kandidaten zum 17. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl 2009) bei der These:

Firmen, die ihre Mitarbeiter ausspitzeln, sollen härter bestraft werden.

Firmen, die gegen den Datenschutz verstoßen und zum Beispiel ihre Mitarbeiter ausspähen, sollen härter bestraft werden.

Es gibt auch die Darstellung der prozentualen Ja/Nein-Verteilung pro Partei

Pro
(Kandidaten haben geantwortet »Ja« oder »Eher ja«)
Kontra
(Kandidaten haben geantwortet »Nein« oder »Eher nein«)
  • Die Skandale der letzten Monate haben in aller Klarheit deutlich gemacht: Beim Thema Datenschutz hinkt die Politik derzeit schwer hinter den technischen Möglichkeiten und der kriminellen Energie vieler Unternehmen her. Viele Konzerne streben offensichtlich nach einer gläsernen Arbeitnehmerschaft: Krankheitsakten werden angelegt, Kontodaten abgeglichen und die Solvenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert. Gesetze scheinen dabei mittlerweile als wenig hinderlich und bei rechtswidrigen Methoden ertappt, fehlt zahlreichen Unternehmen offensichtlich auch jedes Unrechtsbewusstsein. Wir brauchen eine Politik, die diesen Wahnsinn endlich beendet, die auf individuelle Freiheit und informationelle Selbstbestimmung statt auf Vorverurteilung und ständige Überwachung setzt, die klipp und klar vorgibt, dass Daten entweder gar nicht erst gesammelt oder zumindest in bestimmten Abständen gelöscht werden müssen, und Bürgerinnen und Bürgern umfassende Auskunftsrechte über die von ihnen gespeicherten Daten ermöglicht.

    Datenschutz und das Recht auf die Integrität informationstechnischer Systeme ist ein Grundrecht, das in der Informationsgesellschaft inzwischen eine so erhebliche Bedeutung gewonnen hat, dass es auch explizit ins Grundgesetz gehört. Für eine solche Politik will ich kämpfen!

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Die geheime Überwachung von Arbeitnehmern, die gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, ist ein inakzeptabler Eingriff in die Freiheitsrechte der Mitarbeiter.
    Der Arbeitnehmerdatenschutz wurde infolge der Datenschutznovelle durch eine neue Grundsatzregelung in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen. Dadurch wird künftig geregelt, inwiefern Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Arbeitsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen. Diese vorhandenen rechtlichen Regelungen müssen konsequent angewandt werden, um eine Ausspähung der Mitarbeiter zu ahnden. Darüber hinaus sind weitere rechtliche Schritte zu prüfen.


  • Das ist kein Kavaliersdelikt!
    Wobei so manches das derzeit von den Medien gepuscht wird nicht wirklich kriminell ist. Aufzeichnungen zu Krankheitstagen von Mitarbeitern sind letztlich nichts anderes als Aufzeichnungen zu Maschinenstillstandszeiten einer Maschine, nämlich Dokumentationen zur Verfügbarkeit der vorhandenen Kapazität. Auch um etwaige Überlastungen einzelner Mitarbeiter erkennen zu können muss ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht Aufzeichnungen führen. Letzlich entscheidend ist, was man aus den Daten macht.

  • Als ehemaligem DDR-Bürger sind mir alle Formen von Stasi-Methoden zutiefst zuwider! Das Bespitzeln von Mitarbeitern gehört definitiv dazu.

  • Der Schutz der Privatsphäre gilt auch für Arbeitgeber. Das Privatleben der Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber tabu.

  • Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte ist kein Kavaliersdelikt.

  • Sie sollten viel härter bestraft werden. Die verantwortlichen Manager wie z.B. der ehemalige Bahnchef Mehdorn sollten möglicherweise für zehn Jahre keinerlei Führungsposition in der Wirtschaft mehr übernehmen können.

  • Datenschutz kann die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Firma zum Wohle des Unternehmens und damit zum gemeinsamen Vorteil von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht ersetzen. Die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes ist aber ein Mindesterfordernis zu Ermöglichung der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

  • Ideal wäre die individuelle Entschädigung aller Betroffenen von Datenmissbrauch, weil es sich häufig um einen tiefen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte handelt. Die finanziellen Auswirkungen würden zumindest den kommerziellen Datenhandel eindämmen.

  • In dem Zusammenhang habe ich noch nicht viel von Strafen gehört.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht. Auch sollen Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt werden, wenn sie auf Missstände hinweisen.


  • Mitarbeiterkontrolle darf niemals dahin pervertieren, dass es am Arbeitsplatz keine Privatsphäre mehr gibt und jeder Mitarbeiter unter Generalverdacht gestellt wird.

  • Die CDU wird in der neuen Legislaturperiode die Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes und aller damit zusammenhängenden Fragen in Angriff nehmen

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Ich setze mich seit Jahren für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ein. Datenschutz gilt auch für abhängig Beschäftigte; zu viele Unternehmen haben dies offenkundig noch nicht verstanden.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.



  • Die Datenschutzbestimmungen sind schon sehr strikt und müssen auch in der Praxis strikt angewendet und durchgesetzt werden.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu er-gänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinweisen.


  • ... Vor allem sollten solche Firmen auch deutlich vom Kunden geächtet werden. Wer seine Mitarbeiter bespitzelt, beweist damit nur, dass seine Arbeitsbedingungen unrecht sind. Wo Menschen gerne arbeiten und gewertschätz werden, muss nicht überwacht werden.

  • Mitarbeiter sollten viel mehr als Kollegen begriffen werden.

  • Das Ausspionieren ist bereits heute illegal. Insgesamt möchte ich den Datenschutz aber besser im Grundgesetz verankert haben.

  • Datenschutz geht alle an. Firmen, Staat und Bankensystem gehören in ihrem Datenspeicher- und Kontrollwahn ausgebremst.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Grundgesetz)

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Es ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Der Schutz jeden Einzelnen muss oberste Priorität haben.

  • Der Datenschutz endet nicht am Werkstor. Eine langen Reihe von Datenschutzskandalen, von Lidl bis Telekom, von Meldedatenverkauf bis gefälschte Internetgeschäfte zeigt, dass Datenschutz eine enorme gesellschaftspolitische Aufgabe ist und das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ unverzichtbares Grundrecht darstellt.

  • Einhaltung der BürgerInnenrechte ist überfällig

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Es ist wichtig, dass die Verantwortlichen solcher Aktion strafrechtlich verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden. Bespitzelung von MitarbeiterInnen ist kein Kavaliersdelikt sondern eine massive Verletzung der Privatsphäre!

  • Wir brauchen ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das bei Verstößen auch entsprechende Strafen ermöglicht.

  • Ohne Wenn und Aber: Ja! Fälle wie bei der Bahn, der Telekom, Lidl, usw. sind für einen freiheitlichen Rechtsstaat nicht hinnehmbar.

  • Datenschutz und Wahrung der persönlichen rechte sind Voraussetzung für eine Demokratie

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzge-setz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vor-haben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu er-gänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinwei-sen.


  • Wir wollen ein umfassendes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und die betrieblichen Datenschutzbeauftragten besser ausstatten. Schnüffeln darf sich nicht lohnen!

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinweisen.


  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Ob Strafe das beste Mittel ist, muss diskutiert werden. Allerdings wären saftige Bußgeldzahlungen schon angebracht.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinweisen.


  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Zahlreiche Übergriffe haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Wir wollen auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Sanktionen geschützt sind, wenn sie im Unternehmen auf Missstände hinweisen.

  • Unbedingt!
    Außerdem will ich einen Informatenschutz. Dafür habe ich schon in dieser Legislaturperiode gekämpft. Die CDU/CSU hat diesen mit Vehemenz abgelehnt.

  • Selbstverständlich wir sind ja hier nicht bei der Stasie.

  • Verstöße gegen das vom Bundesverfassungsgericht anerkannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind kein Kavaliersdelikt. Daher ist eine angemessene Bestrafung bzw. deren Androhung per Gesetz erforderlich. Ebenso ist die strikte Strafverfolgung durch die Behörden sicherzustellen.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinweisen.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Die nicht abreißende Liste von Datenschutz-Skandalen in Unternehmen von Lidl bis Bahn AG hätte schon lange Konsequenzen haben müssen. Das von uns Grünen vorgelegte Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz wurde aber von Union und SPD abgelehnt.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Mitarbeiterbespitzelung ein _kein_ Kavaliersdelikt!

  • Härtere Strafen allein sind auch keine Lösung.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinweisen.


  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Wir brauchen endlich eintaugliches Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vor-haben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu er-gänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinwei-sen.


  • Zunächst einmal müsste hier der Staat mit gutem Beispiel voran gehen. Momentan geschieht das Gegenteil.

  • Der Datenschutz in Unternehmen hat offensichtlich große Lücken – Abschreckung könnte – neben öffentlicher Aufmerksamkeit – in diesem Fall einmal helfen.

  • Nach den Datenschutz-Skandalen der letzten Jahre muss klargestellt werden, dass Datenschutz-Verstöße keine Kavaliersdelikte sind.

  • Meine Daten gehören mir und nicht meinem Chef! Ebenso wenig wie dem Schäuble!

  • Die CDU wird in der neuen Legislaturperiode die Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes und aller damit zusammenhängenden Fragen in Angriff nehmen.

  • Hier müssen härte Geldstrafen angewandt werden.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Die CDU wird in der neuen Legislaturperiode die Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes und aller damit zusammenhängenden Fragen in Angriff nehmen.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • DIE LINKE fordert eine deutliche Verschärfung des Arbeitnehmerdatenschutzes.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • hierzu gehörtr auch eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte

  • Die Einschüchterung und Gängelung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unakzeptabel. Generell ist Datenschutz ein zu hohes Gut, um sorglos damit umzugehen. Das gilt nicht nur für den Staat sondern auch und insbesondere für die Wirtschaft.

  • Leider hat die CDU unseren Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz blockiert. Wir hätten ihn noch vor der Wahl verabschieden können!

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht. Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinweisen.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Unternehmen haben in der Vergangenheit die Rechte ihrer Arbeitnehmer im Bereich Datenschutz oft verletzt dem muss mit aller Deutlichkeit entgegengewirkt werden.

  • datenschutz betrifft die privatsphäre und damit die körperliche und geistige unversehrtheit

  • Weil die Würde des Menschen unantastbar ist.


  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Unerklärlich für mich, dass Unternehmen kein Vertrauen in ihre Mitarbeiter mehr haben. Menschlich abartig.

  • Schnüffelei ist nicht akuzeptabel – egal, ob der Staat oder die Firma bespitzelt. Beschäftigungsverhältnisse sind Vertrauensverhältnisse.

  • Mit einem bedingungslosem Grundeinkommen, braucht kein Arbeitnehmer sich solche Methoden gefallen lassen.
    Da seine Grundbedürfnisse gedeckt sind und er somit keine Angst vor einem Jobverlust haben muss, um seine familie »zu ernähren«

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn
    AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet
    werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo
    kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Die Fälle, die bekannt geworden sind (Lidl, DB,...), sind wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. Nur durch härtere Strafen können die Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besser geschützt werden.

  • Ich bin gegen gerenerell Datenschnüffelei und Bespitzelung – auch am Arbeitsplatz!

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinweisen.

  • Datenschutz ist ein Grundrecht.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat hierfür einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir in der kommenden Legislaturperiode umsetzen wollen.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn
    AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet
    werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo
    kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Die Firmen nicht, die Drahtzieher solcher Bespitzelungen gehören in den Knast. Die Firmen sind nur die Ausführenden, sie befriedigen lediglich den Bedarf. Die Drahtzieher sind andere.
    Siehe Vorratsdatenspeicherung.
    Ihr werdet alle bespitzelt, ratet mal von wem? Es sind die Leute, die am meisten Angst vor euch haben.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Datenschutz gilt auch für Unternehmer, aber auch für den Staat.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vorhaben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu ergänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinwei-sen.


  • Das momentane Datenschutzrecht wie auch der Vollzug reichen nicht aus, wie immer wieder neue Missbrauchsfälle drastisch offenbaren.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn
    AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet
    werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo
    kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Das Strafgesetz bietet genügend Angriffspunkte um das zu verhindern. Weitere Gesetze sind nicht notwendig. Es könnte jedoch über einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Eingriffs in die Privatsphäre nachgedacht werden. Hier sollten hohe Schadensersatzansprüche der Mitarbeiter gesetzlich verankert werden.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Jeder Mensch hat ein Recht auf Datenschutz. Das gilt genauso für Arbeitnehmer. Die Strafe muss so hoch sein, dass sie Firmen abschreckt. Selbstversätndlich muss auch die Kontrolle umfassend sein, denn wenn eine Firma nicht fürchten muss, dass ihr Tun entdeckt wird, schreckt sie auch die Höhe einer Strafe nicht.

  • Es gilt das geltende Datenschutzrecht durchzusetzen und Verstöße zu ahnden und ggf. auch durch härtere Strafen.

  • ohne Kommentar

  • Bürger- und Freiheitsrechte müssen auch am Arbeitsplatz gelten

  • Es wird sich zurecht darüber, dass die Stasi die Bevölkerung ausspioniert hat. Die aktuellen Tendenzen, dass sowohl Privatunternehmen als auch staatliche Behörden immer weiter in diese Richtung schreiten halte ich für sehr bedenklich und sollte unbedingt umgekehrt werden!

  • Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen geschützt werden. Die zahlreichen Übergriffe der Vergangenheit haben verdeutlicht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz brauchen.

  • Hier werden teilweise Bürgerrechte »mit Füßen getreten«, nicht relevante Daten über Mitarbeiter zu sammeln und auszuwerten.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Es ist einfach menschenunwürdig, wie manche Firmen mit ihren Mitarbeitern umgehen.

  • Datenschutz geht alle an. Verfehlungen in diesem Bereich müssen auch entsprechend geahndet werden.

  • Wie in allen anderen Bereichen auch, muss Gesetzesbruch geahndet werden. Soch auch das verbotene Schnüffeln bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen. Nötig ist dafür vor allem auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Der Arbeitnehmerdaterschutz muss verschärft werden. Dies wurde in der Vergangeheit leider nicht verwirklicht.

  • Datenschutz darf nicht am Werktor enden

  • Verstöße gegen den Datenschutz, besonders in so eklatanter Weise wie sie in den letzten Monaten durch die Medien geisterten, müssen zumindest so hart geahndet werden, daß die betroffenen Unternehmen die Strafen nicht mehr aus der Portokasse bezahlen können.

  • Es kann doch nicht sein, dass Firmen machen können was sie wollen, um ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen noch mehr unter Druck zu setzen.


  • Es ist vollkommen unakzeptabel das
    Firmen über ihre Beschäftigten per-
    sönliche und sensible Daten sammeln.
    Verstösse gegen den Datenschutz
    dürfen nicht als Kavaliersdelikte
    behandelt werden. Betriebsräte
    müssen bessere Handlungsmöglich-
    keiten bekommen.

  • Denn dies hat mit einer demokratischen Vorgehensweise nichts zu tun und stellt eine verbrecherische Willkür gegen die Beschäftigten dar.

  • Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht.

  • Solche Delikte sollten so hart bestraft werden, dass Firmen zweimal darüber nachdenken, ob sie sich das antun wollen.

  • Die CDU wird in der neuen Legislaturperiode die Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes und aller damit zusammenhängenden Fragen in Angriff nehmen.

  • Der Schutz der Persönlichkeitsrechte hat ein hohes Gewicht. Es wäre wünschenswert, wenn zumindest schon jetzt zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausgeschöpft würden

  • Datenschutzgesetze im Arbeitnehmerbereich sind definitiv noch ein Punkt, bei dem die Regierung sehr stark nachbessern muss. Egal welche Skandale bisher aufgedeckt wurden, ernsthafte Konsequenzen musste keine Firma fürchten. Dies darf so nicht bleiben.

  • Ich dachte nämlich auch, daß die StaSi mit der DDR unterging. Wir brauchen nicht schon wieder eine solche Angstkultur. Das ist unverantwortlich.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Mit Ausspitzelung wird der Druck auf die arbeitenden Menschen unerträglich verschärft. Es darf nicht sein, dass zum Beispiel bei Krankheit ein/e Mitarbeiter/in ausgespäht wird.
    Das Arbeitsklima wird durch Bespitzelung unerträglich belastet und macht die Menschen krank.
    Während Arbeitnehmer immer misstraurischer beäugt werden, gehen Misswirtschaft, Korruption und Steuerbetrug in den Chefetagen viel zu oft straffrei aus.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Alle vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten müssen ausgenutzt und ggf. erweiter werden.

  • Natürlich gilt der Datenschutz auch am Arbeitsplatz.

  • Es ist eine absolute Unart und typisches Symptom der Globalisierung, daß Mitarbeiter unter ständiger Kündigungsangst leiden müssen. Die Ausspitzelung ist ein Teil davon. Das muß aufhören, denn die Menschen sollen an ihrem Arbeitsplatz das Gefühl haben, am Aufbau und Wohlstand der Gesellschaft teil zu haben.

  • Das Grundgesetz soll die Persönlichkeitsrechte eines jeden schützen. Wir fordern daher die Einhaltung.

  • Das geht nicht, egal ob Krankendaten oder Überwachung als Kontrolle, beides gehört sich nicht. Hier werden Bürgerrechte verletzt.

  • Späht lieber mich aus! Ich habe nichts zu verbergen.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Arbeitnehmer müssen endlich vor der Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Wir brauchen ein entsprechendes Gesetz, in dem sowohl hohe Ordnungsstrafen als auch strafrechtliche Sanktionen angedroht werden. Betriebliche Datenschutzbeauftragte müssen entsprechende Kontrollrechte erhalten.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern und die vorhandenen Gesetze anzuwenden.

  • SPD-Minister Olaf Scholz hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die SPD setzt sich dafür ein, dass dieser Gesetzentwurf in der kommenden Wahlperiode beschlossen wird.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Ich kann mir keinen Grund erklären, wo ein solches Verhalten gerechtfertigt wäre.

  • DIE LINKE fordert ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.

  • Stasimethoden haben auch in Unternehmen nichts verloren!

  • Datenschutzverstöße müssen ganz klar härter bestraft werden. Bisher fehlte bei den Verantwortlichen in den Unternehmen jedes Unrechtsbewußtsein. Diese Haltung ist auch deshalb möglich, weil das geltende Datenschutzgesetz Beschäftigte in der Privatwirtschaft nur ungenügend schützt. Um klare Rechtsvorschriften zu schaffen fordern wir daher schon seit langem ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Persönliche Daten sind Bestandteil der Privatheit und damit der persönlichen Freiheit, sie müssen besser geschütz werden um Mißbrauch zu verhindern.
    Verstöße gegen den Datenschutz müssen daher härter geahndet werden.

  • Das resultiert daraus, dass der Staat die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung vor den Schutz der Bügerrechte stellt, ihm die Grund- und Bürgerrechte weniger Wert sind. Das nutzen die Firmen ungeniert für ihre eigene Überwachung der beschäftigten und Kunden.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis!

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Bürgerrechte bestehen nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch zwischen Einzelpersonen.

  • Es muss dringend ein wirksames
    Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geschaffen werden. Dazu gehören auch härtere Strafen für spitzelnde Firmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der informierten Bürgerinnen und Bürger – und dazu gehören die Beschäftigten – verteidigen wir LINKEN. Wir fordern: dieVorratsdatenspeicherung beenden; auf Online-Durchsuchungen verzichten,
    und verdeckte Ermittlungsmethoden wie Video-, Späh- und Lauschangriffe und
    Rasterfahndung abbauen.
    Datenschutz und Datenschutzrecht müssen modernisiert werden: Großprojekte, von Gesundheitskarte über biometrische Ausweise bis
    zu elektronischen Identitätskarten und einheitlicher Steuernummer, überprüfen und nach strengen datenschutzrechtlichen Kriterien korrigieren.

  • Die CDU wird in der neuen Legislaturperiode die Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes und aller damit zusammenhängenden Fragen in Angriff nehmen

  • Genauso wichtig ist es aber auch, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Datenschutz muß im gerade im täglichen leben Vorrang haben

  • Härtere Strafen sind das eine. Zum anderen müssen aber auch die Regeln des Datenschutzes verschärft werden. DIE LINKE will gleiche Regelungen zum Schutz der Daten von Beschäftigten
    in öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, Nutzung der Daten nur zur Erfüllung des Zwecks des Arbeitsverhältnisses, Verbot des Handels mit Arbeitnehmerdaten, Datenschutzbeauftragte für alle Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten, personelle und materielle Stärkung der Datenschutzbeauftragten.

  • Ganz klar Ja!

  • Datenschutzgesetze wie wir sie heute kennen stammen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Sie werden der rasanten technischen Entwicklung im Bereich der Kommunikationsmedien, der Datenerfassung- und Datenverarbeitung in allen gesellschaftlichen Bereichen inzwischen nicht mehr gerecht. Über Aufgaben und Ziele des Datenschutzes wird heftig gestritten. Datenschutz sei „Täterschutz“ hieß es lange im Bereich der Polizei- und Sicherheitspolitik. Bürokratisch, teuer und überflüssig wurde im privaten Bereich gesagt.

    Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes zählt das „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983. Darin wurde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung definiert: „Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu unterscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine dies ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß…“

    Bürgerinnen und Bürger müssen wissen (können), wer Daten von ihnen hat, was damit gemacht wird und welchen Zwecken sie dienen. Nur dann können sie selbstbestimmt handeln – das wiederum ist Grundvoraussetzung einer demokratischen Gesellschaft.

    Heute, nach einer langen Reihe von Datenschutzskandalen – von Lidl bis Telekom, von Meldedatenverkauf bis gefälschte Internetgeschäfte – wird deutlich, dass Datenschutz eine enorme gesellschaftspolitische Aufgabe ist und das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ unverzichtbares Grundrecht darstellt. Technische und gesellschaftliche Entwicklungen haben dazu geführt, dass Datenschutzgesetze und die Datenschützer im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich ihre Aufgaben nicht mehr optimal erfüllen können. Sie hinken den Entwicklungen ständig hinterher. Umfassende, präventive Datenerfassung und Datenverarbeitung sind im polizeilichen Bereich so selbstverständlich Alltagsarbeit wie im nicht-öffentlichen. Kaum noch jemand kann tatsächlich „wissen (…), wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß“.

    Die Fraktion DIE LINKE will das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen verwirklichen, auch für Arbeitnehmer und für SozialleistungsbezieherInnen (z.B. ALGII/HartzIV). Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht kommerziellen und wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Interessen unterworfen werden. Internetgeschäfte funktionieren auch, wenn Verbraucherdaten geschützt werden, Sicherheit wird hergestellt, wenn Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt handeln können. Bisherige Großprojekte wie Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und eMail-Verkehr oder elektronische Gesundheitskarte, biometrische Ausweise und Gendatenprojekte müssen „auf Eis“ gelegt werden, bis datenschutzrechtliche Probleme optimal gelöst sind. „Modernisierung des Datenschutzes“ heißt für die Fraktion DIE LINKE vor allem Datensparsamkeit und Verwendung von Daten nur zu dem Zweck, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt gemacht wurde, dem sie zustimmen, den sie aber auch ohne Sanktionen ablehnen konnten. Zur Voraussetzung eines wirksamen Datenschutzes zählt die personelle, finanzielle und rechtliche Stärkung unabhängiger Datenschutzeinrichtungen.

  • Bespitzelung ist ein absolut untolerierbares Verhalten. Was nicht einmal Personen im Bekanntenkreis etwas angeht, geht die Firmen erst recht nichts an. Durch empfindliche Strafen muss der Anreiz zur Bespitzelung unterbunden werden.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Strafen alleine reicht aber nicht.

  • Datenschutz ist ein Bürgerrecht genauso wie der Schutz der
    Persönlichkeit oder das Post- und Fernmeldegeheimnis. Deshalb
    gehört der Datenschutz ins Grundgesetz, um ihn sichtbar
    und verbindlich für jede und jeden zu machen. Denn Die
    lange Liste der Datenschutzskandale in letzter Zeit offenbart
    gewaltige Lücken beim Schutz vor Missbrauch unserer persönlichen
    Daten. Daten sind auch zu einem wertvollen Wirtschaftsgut
    geworden. Sie werden nicht nur legal, sondern in
    einem riesigen Ausmaß illegal erhoben und gehandelt. Von
    fast allen Bürgerinnen und Bürgern sind inzwischen persönliche
    Daten bis hin zu Kontonummern und Konsumgewohnheiten
    im Umlauf und auf einem blühenden Schwarzmarkt
    erhältlich. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht über
    unsere Daten ist zu einer Farce und der illegale Datenhandel
    zu einer neuen Form der Wirtschaftskriminalität geworden.
    Scoring-Agenturen dürfen nicht von geo- oder demografischen
    Indizien auf die Kreditwürdigkeit eines Menschen
    schließen. Neben einem deutlichen Ausbau der personellen
    Kapazitäten der Datenschutzbeauftragten, einer stärkeren
    Beschränkung des Datenhandels, aber auch mehr Kontrollen
    ist eine umfassende Reform des Datenschutzrechts mehr als
    überfällig. Die Spitzelaffären bei Telekom oder Bahn-AG, die
    Videoüberwachungen von Lidl bis in die intimsten Bereiche
    der Beschäftigten zeigen den dringenden Bedarf nach einem
    umfassenden Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und der Stärkung
    der betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Statt immer
    mehr Überwachung wollen wir die Informationsfreiheit
    stärken.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Datenschnüffelei darf auch am Arbeitsplatz nicht toleriert werden.

  • Die CDU wird in der neuen Legislaturperiode die Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes und aller damit zusammenhängenden Fragen in Angriff nehmen

  • Die CDU wird in der neuen Legislaturperiode die Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes und aller damit zusammenhängenden Fragen in Angriff nehmen.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.


  • Das unbegruendete Bespitzeln von Mitarbeitern ist ein Eingriff in die Privatsphaere der Mitarbeiter. Sollte ein konkreter Verdacht bestehen wie Firmenspionage oder aehnliches muessen die Behoerden eingeschalten werden.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch in den Betrieben.

  • Die CDU wird in der neuen Legislaturperiode die Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes und aller damit zusammenhängenden Fragen in Angriff nehmen

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Die Verfechtung des Datenschutzes es ist eine st eine Daueraufgabe der Liberalen. Wir wenden uns entschieden gegen den gläsernen Bürger, den gläsernen Patienten, den gläser-nen Bankkunden und den gläsernen Mitarbeiter.

  • Alles was über Zufallskontrollen am Ausgang hinausgeht ist abzulehnen.

  • Unbedingt!

  • Verbotenes Schnüffeln darf sich nicht lohnen. Was bei LIDL, der Bahn AG und anderen Firmen passiert ist, muss empfindlich geahndet werden. Nötig ist aber auch mehr Aufsicht durch die Behörden. Wo kein Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

  • Zahlreiche Übergriffe der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass wir ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzge-setz benötigen, das die Rechte der Beschäftigten sichert. Ein solches Vor-haben dient dazu, bislang verstreute Vorschriften zu bündeln und da zu er-gänzen, wo durch neue Technologien Bedarf besteht.
    Wir wollen auch, dass Arbeitnehmer vor Sanktionen des Arbeitgebers geschützt sind, wenn sie auf Missstände hinwei-sen.


  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • In gewissen Bereichen der Geschäftswelt ist eine Überwachung notwendig. Keinesfalls dürfen über arbeiterlevante Dinge hinausgehende Daten erhoben oder gesammelt werden.

  • Die Privatsphäre der Menschen ist auch dann zu wahren, wenn es sich um Mitarbeiter handelt.
    Solange die Firmenleitung nicht damit rechnen muss, erwischt zu werden, ist dies natürlich nutzlos, daher müssen Mitarbeiter den Verdacht, überwacht zu werden (auch anonym) anzeigen können.

  • Durch die Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft lassen sich Probleme der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sozial gerechter lösen. Und mit einer wirklichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer ließen sich zugleich Überwachungsaktionen von Konzernspitzen verhindern. DIE LINKE fordert klare Rechtsvorschriften für den Schutz der Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dazu zählt unter anderem, dass Datenschutzverstöße empfindliche Strafen nach sich ziehen.

  • Datenschutz ist sehr wichtig – nicht nur bei Firmen, vor allem auch beim Staat!!!

    Eine »Strafe« (monetär oder wie auch immer) wird von gut aufgestellten Firmen leicht verkraftet. Größtmögliche Transparenz bei der Aufklärung und Veröffentlichung von »Spitzel-Fällen« hingegen ermöglicht dem Kunden, sein Kaufverhalten zu überdenken.

  • Überwachung und Spionage sind weder durch den Staat noch durch Firmen zu dulden.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Genauso wichtig ist es, Verstöße bereits im Vorfeld zu verhindern.

  • Das verstößt gegen das Grundgesetz.
    Doch auch die Mitarbeiter müssen sich zu ihren Unternehmen klar bekennen.

  • Informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre sind Grundrechte, die auch im privatrechtlichen Verhältnis gelten und denen der Gesetzgeber daher ausreichend Beachtung schenken muss!

  • Hier müssen die Arbeitnehmerrechte dringend ausgebaut werden. Es braucht auch eine Beschwerdestelle, die Verdachtsfällen unabhängig nachgeht und damit hilft, die Beweislast umzukehren.

  • Wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ausforscht, dann stellt er seine Fürsorgepflicht auf den Kopf. Wer so misstrauisch gegenüber seinen Mitarbeitern ist, ist offensichtlich ungeeignet, Angestellte zu führen und sollte sein Geschäft aufgeben.

  • Für viele Firmen ist Mitarbeiterbespitzelung ein Kavaliersdelikt. Die Skandale nehmen hier eher zu als ab. Hier muss der Staat entsprechend eingreifen.

    Diese Aussage ist aus den Kernaussagen der PIRATEN abgeleitet (wiki.piratenpartei.de

  • Die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung sind grundlegende Rechte die auch am Arbeitsplatz gelten.

    Das Ausspähen von Mitarbeitern über Kameras, das Loggen von privaten E-Mails etc. schränken diese Rechte ein.

    Deshalb müssen Firmen die Ihre Mitarbeiter OHNE deren Wissen ausspionieren, härter bestraft werden als bisher.

  • »Meine Daten gehören mir« – dieser Satz gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vorgesetzte geht es nichts an, welche Krankheiten und privaten Sorgen ihre Mitarbeiter haben. Korruption und Misswirtschaft gehören auf den oberen Unternehmensebenen bekämpft und nicht durch eine »Rasterfahndung« der einfachen Arbeiter und Angestellten.

  • Ein Unternehmen – egal ob in privater oder öffentlicher Hand – hat kein Recht, die Privat- oder Intimsphäre seiner Angestellten zu verletzen. Solche Verstöße gegen persönliche Freiheit sind zu bestrafen.

  • Hier ist der Tatbestand der Vorsätzlichkeit des Verstosses gegen das Grundgesetz gegeben und muss entsprechend geahndet werden wie jeder andere Fall von Kriminalität.

  • Überwachung und Spionage sind weder durch den Staat noch durch Firmen zu dulden.

  • Grundrechte und Arbeitnehmerschutz zu unterlaufen sind kein Kavaliersdelikt.

  • Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenwürde und die Privatsphäre. Es zerstört das Vertrauen.
    Es erinnert mich an die Stasi-Methoden.

  • Strafe hat noch nie viel geändert, ist aber kurzfristig als Sanktion notwendig.
    Wichtiger: starke Belegschaften, die rechtzeitig von Missbrauch erfahren und sich dagegen wehren.

  • Datenschutz und Demokratie dürfen nicht vor dem Werkstor aufhören

  • Aber wie lautet der Bespitzelungsparagraf im BGB?

  • Datenschutz ist Menschenschutz. Verstoß gegen die Richtlinien des Datenschutzes ist daher kein lässlicher Fehler.

  • Das ist ein Vertrauensbruch den MitarbeiterInnen gegenüber, der nicht als Bagatelle behandelt werden sollte.

  • Datenschutz ist ein Bürgerrecht.

  • Härtere Strafen sind das eine. Zum anderen müssen aber auch die Regeln des Datenschutzes
    verschärft werden. DIE LINKE will gleiche Regelungen zum Schutz der Daten von Beschäftigten
    in öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, Nutzung der Daten nur zur Erfüllung des Zwecks
    des Arbeitsverhältnisses, Verbot des Handels mit Arbeitnehmerdaten, Datenschutzbeauftragte
    für alle Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten, personelle und materielle Stärkung der
    Datenschutzbeauftragten.

  • Firmen stehen nicht ünber dem Gesetz und haben demzufolge die Privatsphäre ihrer Mitarbeit entsprechend zu respektieren.

  • Gilt für illegales heimliches Ausspähen – nicht für Schutz vor kriminellen / geschäftsschädigenden Machenschaften der Mitarbeiter (Abstimmung mit Personalrat und ggf. Polizei)

  • Das Recht auf Privatsphäre ist auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten!

  • Datenschutz gilt überall, auch am Arbeitsplatz!

  • der ArbeitnehmerInnenschutz muss ausgebuat werden.

  • Härtere Strafen sind das eine. Zum anderen müssen aber auch die Regeln des Datenschutzes
    verschärft werden. DIE LINKE will gleiche Regelungen zum Schutz der Daten von Beschäftigten
    in öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, Nutzung der Daten nur zur Erfüllung des Zwecks
    des Arbeitsverhältnisses, Verbot des Handels mit Arbeitnehmerdaten, Datenschutzbeauftragte
    für alle Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten, personelle und materielle Stärkung der Datenschutzbeauftragten.

  • Aber auch die Regeln des Datenschutzes sollten verschärft werden. Daten dürfen nur Erhoben werden, wenn sie zur Erfüllung des Arbeitsverhältnisses dienen. Firmen ab 5 Beschäftigten sollten einen eigenen Datenschutzbeauftragten haben.

  • Das Gleiche gilt auch für den Staat.
    Wer nichts zu befürchten hat, hat auch ein Anrecht darauf, nicht bespitzelt zu werden.

  • Eigendlich sind die Gesetze dazu eindeutig.

  • Entscheidend ist aber, dass der Datenschutz selbst rechtlich schärfer gefasst wird. Forderungen der LINKEN: Gleiche Regelungen zum Schutz der Daten von Beschäftigten
    in öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, Nutzung der Daten nur zur Erfüllung des Zwecks
    des Arbeitsverhältnisses, Verbot des Handels mit Arbeitnehmerdaten, Datenschutzbeauftragte
    für alle Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten, personelle und materielle Stärkung der
    Datenschutzbeauftragten.

  • na wo sind wir denn?Ich wäre dafür, dass Mittarfbeiter die Führungsetagen ausspitzeln dürfen, ja dazu sogar ermuntert werden dürfen. Man nennt das mit einem anderen Wort: Transparenz.


  • Wer gegen das Gesetz verstößt und Grundrechte missachtet, muss hart bestraft werden.

  • Das Bürgerrecht auf Informationellen Selbstbestimmung ist ein Grundrecht und muss mit konsequent geschützt werden.

  • Hierzu hat Bundesarbeitsminister Scholz vor wenigen Tagen einen gesetzesentwurf vorgelegt.

  • Wir brauchen ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz, in dem geregelt wird, was Arbeitgeber dürfen. Verstöße müssen mit empfindlichen Sanktionen verbunden werden.

  • Die Privatspähre unschuldiger Bürger muss gewahrt werden. Verstöße müssen konsequent geahndet werden!

  • Wieso glauben Vorstände eigentlich, über dem Gesetz zu stehen?

  • Beim Thema Datenschutz darf es keinerlei
    Kompromisse geben. Solange keine Straftat vorliegt verstoßen die Unternehmen bzw. die Subunternehmer gegen Artikel 1GG! In Abstimmung durch Volksentscheide und dem Bundestag sollte darüber entschieden werden.

  • Härtere Strafen sind das eine. Zum anderen müssen aber auch die Regeln des Datenschutzes verschärft werden. Die LINKE will gleiche Regelungen zum Schutz der Daten von Beschäftigten in öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft, Nutzung der Daten nur zur Erfüllung des Zwecks des Arbeitsverhältnisses,Verbot des Handels mit Arbeitnehmerdaten, Datenschutzbeauftragte für alle Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten, personelle und materielle Stärkung der Datenschutzbeauftragten.

  • Der Schutz der Privatsphäre hat absoluten Vorrang vor eventuellen Unternehmensinteressen. Daher passt Bespitzelung von Mitarbeitern nicht in eine freie Gesellschaft.

  • Einen Arbeitsplatz anzunehmen heißt nicht sich zu entrechten, man bleibt immer noch zuerst Mensch und dann Erfüllungsgehilfe, Arbeiter, Angestellter, Verkäufer, Hilfsarbeiter, Manger, Vertriebler etc.

  • Der Schutz der Privatsspäre ist eines der höchsten Güter. Bürgerrechte müssen in Deutschland wieder mehr respektiert werden.

  • Vorrangig ist für mich, dass die private und staatliche Datensammelwut zurückgedrängt wird. Dies beinhaltet auch die Erarbeitung und Durchsetzung eines Arbeitnehmer-Datenschutzgesetzes. Darüber hinaus muss die unabhängige Arbeit der Datenschützer im Bund und in den Ländern, in den Betrieben und Konzernen personell, finanziell und materiell so gestützt werden, dass endlich wirksam gegen Verstöße gegen den Datenschutz vorgegangen werden kann.

  • Dazu braucht es keine Begründung!

  • Direkt vom Markt. ldil macht ja auch noch anderes Ungeheures.

  • Erststimme: David Perteck!
    Zweitstimme: ödp Hamburg!

  • Arbeitnehmer Datenschutz muss in der nächsten Legistaturperiode gesetzlich geregelt werden.

  • Man hat bei uns leider immer öfter das Gefühl » Die Großen läßt man laufen, und die Kleinen hängt man auf«.
    Urteile dürfen nicht von der Gehaltsklasse des Rechtsanwaltes abhängen.

  • Bisher gehen die Verantwortlichen zu häufig straflos aus.

  • Bei dieser Frage sind mir zwei Dinge wichtig:
    1. Nicht die Firma, sondern die verantwortlichen Personen müssen bestraft werden. Sonst werden die ausgespähten Mitarbeiter auch noch zusätzlich bestraft.
    2. Es muss sich um relevante Datenschutzverstöße handeln. Aufgrund der bei uns sehr hohen Datenschutzstandards kann es leicht zu Bagatellverstößen kommen, die nicht überbewertet werden sollten. Die prominenten Vorkommnisse der letzten Zeit waren aber keine Bagatellen, diese gehören konsequent verfolgt.


  • es gibt ein Recht auf Privatspähre

  • Angestellte sind Angestellte und nicht das Eigentum des Unternehmens. Es gilt Artikel 1 unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

  • Die Datenschutzskandale der letzten Monate verlangen auch Antworten. Um dem Stellenwert des Datenschutzes angemessen Rechnung zu tragen, strebt die FDP dessen ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz an. Die Liberalen treten darüber hinaus für eine deutliche Verbesserung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich und eine gesetzliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ein. Wir setzen auf die Förderung datenschutzfreundlicher Technik und wollen endlich die rechtliche Voraussetzung für die Verwendung von Gütesiegeln – sog. Audit – schaffen, um den Verbrauchern die Orientierung zu erleichtern. Diesem Ziel dient auch die von der FDP-Bundestagsfraktion geforderte Errichtung einer unabhängigen Stiftung Datenschutz. Zur Erleichterung des Selbstdatenschutzes ist die Weitergabe personenbezogener Daten grundsätzlich vom Einverständnis der Betroffenen abhängig zu machen. Zudem soll die Wirtschaft verpflichtet werden, sog. Marker zu setzen, um den Datenfluss für den Verbraucher nachvollziehbar zu machen.

  • Datenschutz hat überall höchste Priorität.

  • Als Bildungssekretär in einer Gewerkschaft weiß ich, was sich da in manchen Betrieben abspielt. Das ist jenseits der Menschenwürde.

  • Was Bahn, Lidl und Co machen ist nicht tragbar! Es darf keine Bespitzelung von Mitarbeitern geben, wir brauchen mehr Datenschutz für Arbeitnehmer!

  • Wer als Arbeitgeber gegen den Datschutz verstößt macht sich strafbar. Es muss hier deutliche Grenzen geben.

  • Die Datensammelwut von Privatfirmen, sowohl bei Kunden als auch bei Mitarbeitern, hat längst beängstigende Ausmaße angenommen. Sie muss deutlich eingegrenzt werden. Und die kriminellen Praktiken bei der Mitarbeiterkontrolle sollten durchaus dazu führen können, dass die verantwortlichen Personalchefs zukünftig keine Personalverantwortung mehr tragen dürfen.

  • Nur durch empfindliche Strafen sind große Firmen überhaupt zu irgendetwas zu bewegen. Bespitzelung von Mitarbeitern darf einfach nicht Wirtschaftlich sein, dann hört es auch auf.

  • Klar, Bespitzelung der Mitarbeiter ist nicht angebracht, das tut man nicht!

  • Ist doch selbstverständlich. Dasselbe gilt auch für den Staat. Was man der Stasi zu Recht vorwirft, kann man doch nicht heute wieder einführen.

  • Datenschutz und auch Datenschutz im Betrieb sind sehr wichtig – dieser ist weiter auszubauen und bei Fehlverhalten zu sanktionieren.

  • Das Datenschutzrecht leidet unter einem Vollzugsdefizit.

  • Es handelt sich um eine eklatante Verletzung der (informationellen) Selbstbestimmungsrechte in der heutigen Zeit, in der Profilieren von Personen so erschreckend einfach geworden ist.

  • Wir benötigen in Deutschland eine gesetzliche Regelung, die Mitarbeiter/-innen besser vor Bespitzelung schützt.

  • Die Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten. Die Bürger sind stärker vor staatlichen Bespitzelungen zu schützen

  • Wer bewußt und heimlich die Privatsphäre seiner Mitarbeiter verletzt sollte empfindlich bestraft werden.

  • So lange derartige Vorfälle keine wirklich schmerzhaften folgen nach sich ziehen, wird die Kosten-/ Nutzenanalyse immer zugunsten des Rechtsbruchs ausgehen und sich derartige Vorfälle wiederholen.

  • Das geht gar nicht!!

  • Der Datenschutz muss gestärkt werden. Der Gängelung von MitarbeiterInnen muss entschieden begegnet werden.

  • Dazu gehört zuerst, dass wir überhaupt eine Strafbarkeit von Firmen einführen. Das erscheint insgesamt eine sinnvoll Änderung der Strafgesetze.

  • Freiheit und Demokratie darf nicht am Werkstor oder dem Personaleingang enden.

  • Nach den zahlreichen Daten-Skandalen der letzten Jahre bei Telekom, Deutscher Bahn, Siemens, Aldi, Lidl und so weiter ist ein anständiges Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz längst überfällig.

  • Datenschutz ist vor allem heute im digitalen Zeitalter besonders wichtig!
    Die privaten Tätigkeiten der Arbeitnehmer, sofern sie nicht das betriebliche Klima erheblich stören, bleiben Privatsache! Mit harten Strafen muss vor Missetaten im Datenschutzbereich abgeschreckt werden.

  • Hier sind schärfere Strafvorschriften erforderlich, der momentan diskutierte Schadenersatz greift bei unserem Rechtssystem nicht (wie soll der denn konkret in Euro dargestellt werden). Zudem ist die Beweislast bei einem begründeten Anfangsverdacht umzukehren damit die Firmen ihre Sammlungen darlegen und begründen müssen.

  • Bahn, Lidl und Co. zeigen: Wir brauchen einen besseren Arbeitnehmerdatenschutz.

  • Das SPD-geführte Ministerium Arbeit und Soziales hat jetzt hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir von der SPD wollen, dass er in der nächsten Wahlperiode beschlossen wird.

  • Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre

  • Artikel 1 Grundgesetz. Die Würde des Menschen ist...

  • Menschen geben ihre Bürgerrechte nicht am Werkstor oder Ladeneingang ab. Natürlich müssen auch innerhalb von Firmen und Organisationen Bürgerrechte und Datenschutz ihre volle Geltung haben. Ich wende mich auch strikt gegen gläserne Mitgliedschaften in Parteien und großen Vereinigungen, wo in zentralen Datenbanken im Interesse einer Organisationsvereinfachung und besseren Erfassung eine wilde Datensammelwut betrieben wird.

  • Ich bin für Freiheits- und Bürgerrechte. Eine Firma, die ihren Mitarbeitern nicht vertraut, verliert das Vertrauen der Mitarbeiter.

  • Es ist bis jetzt nur die Spitze des Eisberges in Sichtweite gekommen.

  • Der Verstoß gegen Datenschutz ist ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Bürger.

  • Die FDP setzt grundsätzlich auf stärkeren Datenschutz. Der Datenschutz gehört ins Grundgesetz!

  • Große Betriebe und Konzerne sind oft demokratiefreie Zonen. Hier sind Veränderungen hilfreich: Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten sind einzurichten.

  • Aber Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz als Freizeitgelände betrachten auch!

  • Das geht ja wohl garnicht !

  • Selbstverständlich gilt der Datenschutz. Härtere Strafen kann ich mir für ihn aber durchaus vorstellen.

  • Auch Mitarbeiter haben eine Privatsphäre und das Recht auf Datenschutz. Wir leben schließlich nicht in einem Überwachungsstaat.

  • Nicht nur der Staat, auch Private können die Grundrechte bedrohen und die Bürger einschüchtern. Ausspähung auf Vorrat oder zum Nachteil für den Arbeitnehmer haben in einem offenen Rechtsstaat nichts zu suchen. Wichtiger als Strafen ist ein entsprechendes öffentliches Bewußtsein.


  • Unsere Gesetz gehören angewendet und nicht wie oftmals verwässert oder mißachtet, bevor Diskussionen über Verschärfungen gestartet werden. »Meine Daten gehören mir« gilt auch heute schon. Es wird die Arbeitskraft, nicht die Privatsphäre, über die Entlohung abgekauft.

  • Der Datenschutz hat durchsaus einen hohen Stellenwert in unserer Gesetzgebung. Es mangelt eher am Vollzug und der schon jetzt möglichen strafrechtlichen Sanktionen.

  • Grundsätzlich ist es erforderlich,Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen zu ermöglichen, nicht nur gegen einzelne handelnde Personen. Dies damit die Handelnden auch eine konkrete Verantwortung tragen, für das gesamte Unternehmen nach innen. Damit bekommen Warnungung und auch die Distanzierung von Handlungen eine andere unternehmensrelevante Qualität.

  • Die bisherigen Regelungen reichen aus

  • Wir haben ausreichende Strafen, sie müssen nur angewendet werden.

  • Die Gesetze sind ausreichend.

  • Das jetzige Gesetz ist genug.

  • Positiv ist erstmal: die Vorfälle kommen früher oder später ans Tageslicht. Jetzt geht es darum, den bestehenden Rechtsrahmen zu Anwendung zu bringen. Klar ist: das Ausspitzeln von Mitarbeitern darf nicht sein, der Datenschutz muß gewahrt sein.

  • Härter als wer? Sie sollen genauso hart betsraft werden, wie das vorgesehen ist. Erst das geltende Recht anwenden, bevor eine Neuregelung gefordert wird.

  • Die vorhandenen Strafen reichen aus.