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Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Begründungen der Kandidaten zum 17. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl 2009) bei der These:

Die Bundeswehr soll auch im Inland eingesetzt werden können.

Soll die Bundeswehr für bestimmte Aufgaben wie beispielsweise Objektschutz oder Terrorabwehr auch im Inland eingesetzt werden?

Es gibt auch die Darstellung der prozentualen Ja/Nein-Verteilung pro Partei

Pro
(Kandidaten haben geantwortet »Ja« oder »Eher ja«)
Kontra
(Kandidaten haben geantwortet »Nein« oder »Eher nein«)
  • Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger wirksam zu schützen. Wenn im Einzelfall polizeiliche Mittel zur Terrorbekämpfung im Inneren nicht ausreichen, sollte die Möglichkeit bestehen, unter engen Voraussetzungen auf militärische Mittel zurückzugreifen. Die strikte Trennung zwischen Polizei und Militär muss in jedem Falle gewahrt bleiben.

  • In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zur Länder und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Wo nur die Bundeswehr im Inland schützen kann, muss sie dies auch dürfen.

  • Wir haben gut ausgebildete Truppen, die auch in unserem Vaterland eine gewisse Pflicht erfüllen können, wie dies z.B. bereits bei der Jahrhundertflut oder bei der Schneekathastrophe bewiesen wurde. Dabei muss aber genau beachtet werden, wer welche Befugnisse hat.

  • Wenn nur die Bundeswehr die Menschen in Deutschland vor Gefahren schützen kann, muss sie auch zum Einsatz kommen können. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.

  • In besonderen Gefährdungslagen halte ich den Einsatz der Bundeswehr für denkbar. Etwa beim Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zur Länder und Bundespolizei, aber im Rahmen festgelegter Grenzen.

  • Nur in speziell definierten Härtefällen muss die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt werden dürfen. Das muss die Ausnahme bleiben.

  • Wir brauchen ein Heimatschutzbatallion der Bundeswehr, welches diese Aufgabe übernimmt. Dies würde mehr Wehrgerechtigkeit schaffen und gut ausgebaute Bundeswehrstandorte vor der Schließung bewahren.

  • In besonderen Gefährdungslagen sollte ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zu Länder- und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein.

  • In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zur Länder und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Wo nur die Bundeswehr im Inland schützen kann, muss sie dies auch dürfen.

  • Wenn nur die Bundeswehr die Menschen in Deutschland vor Gefahren schützen kann, muss sie auch zum Einsatz kommen können. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.

  • In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zur Länder- und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Wo nur die Bundeswehr im Inland schützen kann, muss sie dies auch dürfen.

  • Sollte es Aufgabebb geben, die die Bundeswehr besser als andere Behörden erfüllen kann, dann sollte es die Möglichkeit dazu geben.

  • Diese Frage habe ich schon mit der Berufsarmee beantwortet. Vor Terror muß nur der Angst haben, der sich einmischt und selbst Terror macht.
    Viele haben Angst, dass sich diese Inlandeinsätze gegen das eigene Volk richten.
    www.youtube.com
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  • Wenn Probleme auftreten, welche die Polizei nicht lösen kann, weil z.B. die technischen Möglichkeiten fehlen, sollte die Bundeswehr eingesetzt werden können. Woher kommt diese Angst eigentlich? Misstraut man der Bundeswehr?

  • Allerdings mit ganz streng begrenzten Einsatzmöglichkeiten, damit die Gefahr eines Bürgerkrieges möglichst gering ist.

  • Im Extremfall, wie beispielsweise bei der Terrorabwehr oder bei Naturkatastrophen kann der Einsatz der Bundeswehr im Inland sinnvoll sein.

  • Wenn nur die Bundeswehr die Menschen in Deutschland vor Gefahren schützen kann, muss sie auch zum Einsatz kommen können. Die strikte Trennung zwischen Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.

  • Wen es z.B. terroristische Angriffe aus der Luft oder vom Wasser aus geben sollte, ist allein die Bundeswehr ausgerüstet, dem zu begegnen.

  • Wenn nur die Bundeswehr die Menschen in Deutschland vor Gefahren schützen kann, muss sie auch zum Einsatz kommen können. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.

  • Ich traue unseren Soldaten. viele Aufgaben gerade der Terrorabwehr können die viel besser wahrnehmen, als die Polizei. Chemiespürpanzer und Jagdflugzeuge oder Flugabwehr sind bei der Armee und nur dort gut aufgehoben. Die können wir aber in manchem Fall von Terror bitter brauchen.

  • Wenn andere Sicherheitsdienste wie die Polizei in ihren Möglickeiten begrenzt sind, dann sollte die Bundeswehr rechtlich klar definiert und eingeschränkt unterstützen können. Allerdings muss dieses die Ausnahme in besonderen Lagen des Bevölkerungsschutzes sein. Eine Änderung des GG ist dabei kritisch zu prüfen!

  • Wenn nur die Bundeswehr die Menschen in Deutschland vor Gefahren schützen kann, muss sie auch zum Einsatz kommen können. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.

  • Wenn nur die Bundeswehr die Menschen in Deutschland vor Gefahren schützen kann, muss sie auch zum Einsatz kommen können. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.

  • Wenn nur die Bundeswehr die Menschen in Deutschland vor Gefahren schützen kann, muss sie auch zum Einsatz kommen können. Die strikte Trennung von Polizei und Militär muss dabei gewahrt bleiben.

  • In besonderen Situationen sollte ein Einsatz der Bundeswehr im Inland mit ihren Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zur Polizei im Rahmen ganz klar festgelegter Grenzen möglich sein.

  • In Ausnahmefällen nach klaren/strengen Kriterien.

  • Begrenzt auf Terrorabwehr, Katastrophenschutz.

  • Nach Grundgesetzänderung sollte die Bundeswehr dort eingesetzt werden, wo Polizei zur Gefahrenabwehr nicht ausreicht (See, Luft).

  • Bei Aufgaben, die die Polizei nicht leisten kann, sollte die Bundeswehr helfen dürfen.

  • In Abstimmung durch Volksentscheide
    und dem Bundestag sollte darüber
    entschieden werden.

  • in gewissen Maßen, nicht für polizeiliche Aufgaben

  • In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zur Länder und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Wo nur die Bundeswehr im Inland schützen kann, muss sie dies auch dürfen.


  • Wir hatten im Nazionalsozialismus eine Willkürherrschaft, u.a. dadurch, dass die Gewalten und Zuständigkeiten des Staates nicht getrennt und überprüfbar, sondern willkürlich und oft geheim (Gestapo) waren. Die Bundeswehr darf keine Polizeitruppe des Innenministers werden. Wenn die Polizei ihre Aufgaben nicht lösen kann, soll man sie dazu in die Lage versetzen. Die berühmte Terrorabwehr ist ein Trojanisches Pferd und eine ewig mißbrauchte Keule zur Ausweitung der Macht des Innenministers.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Nein, die Trennung von Polizei und Armee ist sinnvoll und korrekt – und steht im Grundgesetz. Die Erfahrungen des dritten Reiches sollten die Gefahren klar machen. Wer das ändern möchte, möchte einen totalitären Staat.

  • Die Bundeswehr darf auf gar keinen Fall für Sicherheitszwecke im Inland eingesetzt werden. Das ist eine wichtige Lehre aus der deutschen Geschichte. Noch nie wurde eine Armee für demokratische Zwecke im Inneren eines Landes eingesetzt.

  • Innere Sicherheit ist Sache der Polizei, nicht des Militärs. Die Polizei hat sich in Deutschland auch im Anti-Terror-Kampf bewährt. Eine Vermischung der Kompetenzen birgt Gefahren. Durch die Trennung wird außerdem Machtmissbrauch durch Missbrauch der Bundeswehr vorgebeugt.

  • Die Bundeswehr ist eine Verteidugungsarmee gegen Angriffe von Außen. Terrorismusbekämpfung gehört zu den Aufgaben der Polizeibehörden. Im Grundgesetz ist diese Trennung ganz bewusst verankert. Wird diese Trennung aufgeweicht, ist mit einer massiven Einschränkung der Bürgerrechte zu rechnen.

  • Dafür ist aus aus guten Gründen die Polizei da. Verfassungswidrig wird die Bundeswehr übrigens zum Schutz der Münchner Sicherheitskonferenz eingesetzt. Wo bleibt der Protest von SPD und Grünen?

  • Grundsätzlich ist die Verteidigung der Freiheit und Sicherheit im Inland Aufgabe der Polizei und gegenüber dem Ausland Aufgabe der Bundeswehr. Eine Aufhebung dieser Gewaltenteilung, aber auch die Beauftragung von Privat-Polizisten und Privat-Armeen, gefährden potentiell die freiheitliche Ordnung.

  • Nicht über humanitär Einsätze hinaus.

  • Die Aufgabentrennung von Geheimdienst, Polizei und Militär ist eine direkte Lehre aus den Verbrechen des zweiten Weltkriegs. Diese Lehre müssen wir anerkennen. Es gibt keinen Grund für militärische Einsätze im Innern.

  • Ich sehe nicht, warum die Polizei das nicht können soll. Ist diese Zweckentfremdung der Bundeswehr eine verkappte Sparmassnahme?

  • Die Innere Sicherheit ist Aufgabe der Polizeien der Länder und des Bundes.

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Bedrohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehne ich ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Für die innere Sicherheit ist die Polizei zuständig.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen. Die polizewiliche Ausbildung ist völlig anders als die militärische ausbildung. Wir haben eine Bundespolizei, die ihren Aufgaben gewachsen ist.

  • Wir haben im Grundgesetz eine klare Aufgabenteilung zwischen Polizei und Bundeswehr. Und das ist auch gut so.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspoli-zei machen.

  • Dafür haben wir die Polizei, evt. BGS, die anders kontrolliert und geführt sind als die undeswehr.

  • Für die Sicherheit im Inland ist die Polizei zuständig.

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundes-republik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Be-drohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Wehret den Anfängen !!! Nur der Einsatz bei Umweltkatastrophen oder der Einsatz der Gulaschkanone sei erlaubt!

  • Auf garkeinen Fall! Diese Pläne sind für ganz andere Scenarien gedacht. In den vergangenen Jahrzehnten wurden 10% der Bevölkerung immer reicher, während 90% der Bevölkerung immer ärmer wurden. Anstatt an dem Kern der Entwicklung zu rütteln, weil man damit die Großspender verärgern würde plant man nun in ganz Europa die 10% vor der Wut der 90% der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, wenn man ihnen nach der Wahl weitere Lasten auferlegt. Es geht hier schon lange nicht mehr darum ob sondern wann die Menschen sich diese Fetternwirtschaft nicht mehr gefallen lassen.

  • Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehne ich ab. Dafür ist die entsprechend ausgebildete Polizei zuständing. Ich möchte nicht, dass die Grenzen zwischen Friedensrecht und Kriegsrecht verschwimmen!

  • Das ist der größte Schwachsinn einiger weniger Paranoiker. Bundeswehr im Inneren will man gerne haben, daß man nach der Bundestagswahl, wenn denn alles zusammenbricht, die Banken nicht mehr öffnen werden, Opelwerke flöten gehen und passiert was passieren muß mit diesem Weltgeldbetrugssystem, daß es nämlich in Luft aufgeht. Stellen Sie sich die Wut der Bürger dann mal vor.

    Alles klar jetzt warum man unbedingt Bundeswehr im Inneren einsetzen will?
    Wenn nicht, besuchen Sie mich auf meiner Seite im Internet.

    www.dieechtenvolksvertreter.de

  • Bundeswehr im Inneren ist Verfassungswidrig. Allerdings stellte man in letzter Zeit fest, dass allen voran der CDU unser Grundgesetz nicht viel wert ist, siehe Heiligendamm.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr
    im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei
    machen. Im Übrigen werden Bundeswehrsoldaten für diesen Zweck gar nicht ausgebildet, die Bundesrepublik hat aus guten Gründung die Trennung zwischen den verschiedenen Institutionen beibehalten.

  • Gewalt erzeugt Gegengewalt. Wir brauchen weltweite Gerechtigkeit und Solidarität. Nur dies schafft Frieden.

  • Dafür ist die Bundeswehr nicht ausgebildet, sondern der Polizeiapparat.

  • Der Faschismuss hat gezeigt wie sich ein Einsatz der Arme im Innereren auswirkt.

  • Polizeiliche Aufgaben dürfen nicht vom Militär übernommen werden. Bei einer Naturkatastrophe oder einem schweren Unglücksfall kann die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe eingesetzt werden.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Im Grundgesetz gibt es klare Regeln. Demnach darf die Bundeswehr im Inneren bei
    Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen Amtshilfe leisten. Ansonsten gilt das Trennungsgebot. Es ist historisch und sachlich geboten. Eine Aufweichung bedeutet den fundamentalen Abbau der demokratischen Grund- und Freiheitsrechte und einen Verstoß gegen die
    Verfassung.

  • Es gibt hier die klare Zuständigkeit der Polizei im Inneren. Über die Amtshilfe der Bundeswehr in speziellen Fällen hinaus, wird es keinen Einsatz im Innland geben.

  • Die Bundeswehr soll weiterhin nur im rahmen der Amtshilfe im Inland eingesetzt werden.

  • Dafür haben wir die Polizei. War selbst während der Bader-Meinhof Zeit in
    einem Großstadtrevier tätig. Es wird
    bis heute viel verschleiert, das Volk (wir) bekamen nicht die Wahrheit gesagt!


  • Die Bundeswehr ist nicht für Einsätze im Inland gedacht. Wir sollten die Grundmauern unserer Verfassung aus gutem Grund nicht antasten.

  • Um Gottes Willen, nein! Soll die etwa »Jung« befehligen? Und gegen wen wohl?

  • Wir haben im Grundgesetz eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Bundeswehr und den Polizeien, die sich bewährt hat.

  • Die strikte Trennung zwischen Armee und Polizei ist für mich eine der wesentlichen Vorschriften im Grundgesetz. Ich sehe nicht den geringsten Grund, daran etwas zu ändern. Im Katastrophenfall kann die Bundeswehr längst zur Unterstützung (z. B. beim Hochwasser) eingesetzt werden.

  • Diese Themen dienen zur Ablenkung von anderen Problemen.

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundes-republik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Be-drohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Schützenpanzer auf den Straßen, wie
    beim G8-Gipfel in Heiligendamm, und Tornados im Tiefflug
    über Demonstrantinnen und Demonstranten, das darf sich
    nie wiederholen.

  • Allein unsere Geschichte zeigt uns die Sinnhaftigkeit einer strengen Trennung zwischen Bundeswehr und Polizei! Außerdem ist es jetzt schon möglich in Ausnahmefällen die Bundeswehr zur Unterstützung auch im Inland einzusetzen – in einem Rahmen, der die Bundeswehr aber nicht zur Hilfspolizei macht, denn dafür sind Soldaten nicht ausgebildet.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache

  • Für was gibts denn die Polizei? Ich trete für eine Aufstockung der Polizeipräsenz ein.

    Vermischung von Polizei und Militäraufgaben sind, wie aus der Geschichte bereits hinlänglich bekannt Instrumente von Diktaturen.

    Die Anti- Terror Datei ist leider schon ein erster Schritt in diese Richtung.

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundes-republik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Bedrohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Innen Polizei, außen Bundeswehr – und so sind sie auch ausgebildet.

  • Die Bundeswehr im Inland einzusetzen ist unnötig und verfassungsrechtlich bedenklich. Zur Terrorabwehr leisten BND, BKA und unsere Polizei gute Arbeit.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee und muss auch in jedem Fall eine solche bleiben. Inlandseinsätze, womöglich noch gegen die Bevölkerung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Bedrohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Die Bundeswehr hat im Inland nichts zu suchen. Die Erfahrungen 2007 beim G8-Gipfel in Hieligendamm, wo die Bundeswehr mit Tornado-Flugzeugen, Spähpanzern und Feldjägern gegen DemonstrantInnen eingesetzt wurde, dürfen sich keinesfalls wiederholen. Der Einsatz in Heiligendamm war ein Verstoß gegen die Verfassung!

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Gefahrenabwehr lehne ich ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur dann Amtshilfe leisten, wenn diese nicht die Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie dafür auszurüsten. Wir setzen auf die klare Trennung von Polizei und Geheimdiensten.

  • Ich stehe für eine Trennung von Polizei und Bundeswehr.

  • bloß nicht

  • Die deutsche Geschichte lehrt, dass der Einsatz der Bundeswehr im Inneren strikt abzulehnen ist. Terrorismus, organisierte Kriminalität und Gewaltverbrechen sind ernste Bedrohungen des friedlichen Zusammenlebens. Polizei und Justiz müssen daher gut ausgebildet und modern ausgerüstet sein.

  • »Einsatz der Bundeswehr nur in äußersten Notfällen«

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Bedrohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Ausnahmen nur bei Naturkatastrophen.

  • Die innere Sicherheit ist Aufgabe der Polizei. Sie ist dafür – im Gegensatz zur Bundeswehr – auch ausgebildet. Selbst der Bundeswehrverband lehnt einen Einsatz im Inneren ab.



  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspoli-zei machen.

  • Die Trennung von Polizei und Militär wurde bewusst auf Grund der historischen Erfahrungen im Grundgesetz niedergeschrieben. Das Militär ist weder dazu gedacht noch dazu ausgebildete, gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen. Militär im Inneren führt nur zu Unterdrückung und Unfreiheit.

    Diese Aussage ist aus den Kernthemen der Piratenpartei abgeleitet (wiki.piratenpartei.de

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Bedrohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Dafür ist die Polizei da!

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundes-republik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Be-drohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Die Bundeswehr ist nur für die äußere Sicherheit verantwortlich, und so soll es auch bleiben.

  • Für die Innere Sicherheit haben wir Landes- und Bundespolizei. Die Bundeswehr ist für Polizeiaufgaben weder ausgebildet noch ausgerüstet.

  • DIe Budneswehr hat im Inneren nichts verloren. Man kann nicht erst die Polizei kaputtsparen und dann nach der Bundeswehr rufen. Stattdessen sollte lieber mehr Geld in die Polizei fließen, denn nur die Polizei ist für den Schutz im Inland zuständig. Dafür muss sie sowohl personell als auch materiell entsprechend ausgestattet werden.

  • Das ist Unsinn und verfassungsfeindlich. Wir dürfen die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr nicht vermischen.

  • Die Väter des Grundgesetztes haben sich hier eindeutig und mit taufrischer Erfahrung dagegen ausgesprochen.
    Nicht militärischer Einsatz !!ohne Waffen!! wie etwa im Katastrophenfall/-schutz unter Leitung des THW ist ok. Dies den Soldaten die Möglichkeit die erlernten Fähigkeiten sinnvoll anzuwenden.

  • Die Bundeswehr hat im inneren nicht zu suchen. Mögliche Ausnahme nur bei großen Naturkatastrophen denkbar.

  • Dies ist die neueste Wahnvorstellung unseres Überwachungsstaates, bei der ich nur den Kopf schütteln kann.

    Objektschutz ist Sache der Polizei und von privaten Sicherheitsdiensten. Und mit allem weiteren sind Polizei und Geheimdienst ebenfalls zurecht gekommen.

    Speziell zur Terrorabwehr: Die RAF gibt es nicht mehr und seit den Anschlägen durch die RAF gab es keine Terror-Anschläge mehr in Deutschland!

  • Aber es könnten Situationen beschrieben werden, die einen Ensatz nach ausdrücklicher Entscheidung des Bundestages rechtfertigen

  • Nur wie bisher im Katastrophenfall.

  • Die Trennung von innerer und äußerer Sicherheit hat sich in Deutschland bewährt. Bundeswehr-Einsätze im Inland sollten nur in zwei eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig sein: Zur Abwehr von drohenden Gefahren aus der Luft oder von See.

  • Missbrauch wäre Tür und Tor geöffnet.

  • Die hat im Ausland schon genug zu tun.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Das Horror-Szenario, dass der Staat seine Armee gegen die eigenen Bürger einsetzt, muss unter allen Umständen verhindert und das Grundgesetz dahingehend bewahrt werden!

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Nein – es ist Kennzeichen jeder Diktatur, dass sich der Bürger einem unentwirrbaren Konglomerat von Geheimdienst, Polizei und Armee gegenüber sieht.

  • Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Auf keinen Fall! Wir brauchen die Trennung zwischen Polizei und Armee.

  • Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehne ich ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten. Sicherheit und Bürgerrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Dafür ist die Polizei zuständig.

  • Ich habe keinen Einwand, die Polizeikräfte aufzustocken.

  • Der Einsatz der Bundeswehr als „Hilfspolizei“ im Inneren lehne ich ab.

  • Ausnahme: Nur im Katastrophenfall !
    z.B. Überchwemmungen, Oderbruch.

  • (ausnahmen sind zu sehen bei katastrophen wie z.B. überschwemmungen)

  • Weil es gegen unser Grundgesetz verstößt.


  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.


  • Die Polizei ist für den Schutz des Bürgers zuständig und hat durch die Gewaltenteilung einen klaren Auftrag. Dies darf nicht durch die Bundeswehr im Inneren untergraben werden. Bei Katastrophen, z.B. Hochwasser, darf die Bundeswehr natürlich helfen.

  • Für das Inland ist die Polizei zuständig – NIEMALS das Militär! Der Einsatz des Militärs im Inneren ist das Kennzeichen eines totalitären Regimes.

  • Die Bundeswehr ist ausschliesslich für die Landesverteidigung zuständig. Für die innere Sicherheit haben wir die Polizei.

  • Bei Hochwasser oder sonstigen Umweltkatastrophen gerne, jedoch ist und bleibt mit mir die Exikutive bei der Polizei.

  • Ich lehne Kriegseinsätze gegen andere Völker ab, Objektschutz ist Privat- oder Polizeiangelegenheit.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu
    schützen. Das ist Polizeisache.

  • Aus der Geschichte Deutschlands wissen wir, dass es gute und vernünftige Gründe dafür gibt, die Armee nicht im Inland einzusetzen. Die Aufgabenteilung von Polizei und Armee muss erhalten bleiben.

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Bedrohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.


  • Völlige Ablehnung, im Inland haben wir die Polizei und den Katstrophenschutz. die Bundeswehr hat völlig andere Aufgaben.

  • Eine Armee ist eine Armee und hat in den Entscheidungsprozessen und Auseinandersetzungen einer Zivilgesellschaft nichts verloren. Zu Friedenszeiten wird die öffentliche Ordnung von Polizeikräften durchgesetzt.

  • Die historische Erfahrung in Deutschland aber auch die aktuellen Bilder aus vielen nicht-demokratsichen Ländern zeigen, dass Armeen gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden. Eine Armee sollte immer eine Ausnahme sein und langfristig überflüssig werden.

  • Bürgerrechte schützen! Nie wieder soll den Bürgern die eigene Armee gegenüber stehen!Im Namen von innerer Sicherheit auf Verfassungsgrundsätze und Bürgerrechte pfeifen, hat nichts mit echter Demokratie zu tun! Wir brauchen keinen Überwachungsstaat! einen gerechten Staat brauchen wir!

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehne ich grundsätzlich ab.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu
    schützen. Das ist Polizeisache.

  • Die Bundeswehr ist keine Hilfspolizei.
    Bei Katastropheneinsätze soll die Bundeswehr hinzugezogen werden.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Bedrohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Dafür ist die Polizei da! Und sie ist dafür ausgerüstet und ausgebildet...was auch noch verbessert werden kann.


  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu
    schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Einsatz der Bundeswehr als „Hilfspolizei“ im Inneren verbieten;

  • Wenn die Polizei nicht mehr ausreicht um die Sicherheit zu garantieren, hat der Staat versagt.

  • Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist überflüssig und aus gutem Grund in unserer Verfassung nicht vorgesehen.
    Eine gut ausgestattete Polizei ist die angemessene Wahl für unseren Rechtsstaat.


  • Niemals! Wenn es nötig wird Panzer, Kampfflugzeuge und Kanonen im Innland einzusetzen, hat die Regierung etwas falsch gemacht.

  • Wir haben eine klare Trennung
    zwischen Polizeiaufgaben und
    Aufgaben der Bundeswehr, die
    wir beibehalten sollen.

  • auf keinen Fall

  • Das Militär im Inneren einzusetzen ist für mich ein klassisches Symptom von totalitären Staaten. Die Gefahr, unbequeme Bürger, die gegen die Verhältnisse im Land aufbegehren, damit in Schach zu halten, ist zu groß.

  • Den militärischen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehne ich ab. Diese Linie bekräftigt auch unser Regierungsprogramm, indem es heißt: „Klare Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Wir bleiben bei der klaren Trennung von Polizei und Geheimdiensten im Sinne des Trennungsgebotes.“

  • Dies ist auch und nicht nur aus historischen Gründen abzulehnen. Es gibt eine strikte Trennung zwischen Polizei und Armee.

    (Wobei die BW in bestimmten Situationen bereits heute eingesetzt werden kann, man erinnert sich an die »Oderflut«.)

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee sollte nicht für polizeiliche Aufgaben herangezogen werden.
    Einzige Ausnahme ist der Katastrophenschutz.

  • Was kann die Bundeswehr, was die Polizei nicht kann? Terroranschläge vereiteln sicher nicht.

  • Dafür Sache der Polizei. Sie unterliegt der Kontrolle der Gerichte und der Regierung und muss alles offenlegen, was sie tut, wenn sie in Rechte der Bürger eingreift. Das ist gut so!
    Sie ist dafür besser ausgebildet und ist klar an die Polizeigesetze gebunden.
    Unsere Armee hat im Inland nichts verloren, es sei denn, es gut um Katastrophenschutz.

  • Dafür gibt es die Polizei. Hinter dieser Forderung steckt eher die Angst vor unkontrollierbaren Massendemonstrationen aufgrund der sozialen Ungerechtigkeiten.

  • Die innere Sicherheit ist Aufgabe der Polizei. Innere und äußere Sicherheit zu verschmelzen widerspricht diametral dem Grundgesetz und unseren Lehren aus der Geschichte. Die Bundeswehr für den Einsatz im Innern der Bundesrepublik auch gar nicht ausgebildet. Auch der Bundeswehrverband lehnt dies ab.

  • Ein ganz klares nein. Wir haben zur inneren Sicherheit die Polizei, die für diese Aufgaben mehr als ausreichend ausgebildet und aufgestellt ist.

  • Das ist Aufgabe der Polizei. Die Armee dient der Verteidigung gegen externe Bedrohungen, nicht zur Kontrolle der Bevölkerung.

  • Unsere Gesetze und die Einsatzmöglichkeiten der Polizei sind völlig ausreichend. Wenn wir eine solidarische Gesellschaft haben, alle Menschen an der Gesellschaft teilhaben können, geht die Kriminalität sowieso zurück.

  • Wie vorhin schon erwähnt, bin ich strikt dagegen. Eine Armee hat in Angelegenheiten des Inneren nichts zu suchen.

  • Nur als Helfer des THW oder ähnlichem, und immer unbewaffnet.

  • Die Bundeswehr hat keine polizeiliche Ausbildung. Außer in Fällen der waffenlosen Hilfe beim Katastrophenschutz darf die Bundeswehr nach meiner Ansicht nicht im Inland tätig werden.

  • Im Inland ist die Polizei für Sicherheit zuständig.

  • Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee. Mir wäre nicht bekannt, dass man sich in Deutschland gegen das eigene Volk verteidigen müsste. Die Väter des Grundgesetzes hatten sich schon was dabei gedacht, als sie das so beschlossen haben.

  • Die Bundeswehr darf keinesfalls polizeiliche Aufgaben übernehmen. Die Trennung von Militär, Polizei und Geheimdiensten wurde bereits zu stark aufgeweicht.

  • Ein Einsatz wie beim Elbehochwasser 2002 ist sehr sinnvoll. Aber was soll »Terrorabwehr« in einer Welt bedeuten, die von George W. Bushs und Dick Cheneys Rhetorik in der Folge des 11. September 2001 geprägt wurde? Die sprachen von vielleicht »hundert Jahren Krieg gegen den Terrorismus«.
    Ich trete für den Dialog zwischen Völkern und Kulturen ein.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • In einem demokratischen Land ist die Armee kein Mittel der Politik.
    Wer Freiheit gegen Sicherheit eintauscht, verliert beides.
    Die Sicherheit ist durch Polizei und Justiz zu gewährleisten.
    Dass die Armee z.B. gegen streikende Arbeiter eingesetzt wird, ist kein Kennzeichen einer Demokratie.

  • Klassisches Wahlkampfthema der Konservativen, aber trifft den Punkt überhaupt nicht.

    Wir sagen:
    Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Dazu gibt das Grundgesetz eindeutige Vorgaben. Die dürfen nicht geändert werden!

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspoli-zei machen.

  • Da Bundeswehreinsätze vom Bundestag genehmigt werden müssen, was Zeit kostet, wäre der nächste Schritt ein Ermächtigungsgesetz – das hatten wir schon.

  • Sämtliche Einsätze der Bundeswehr im Inneren, wie z.B. in Heiligendamm oder bei der sog. NATO-Sicherheitskonferenz in München. Diese Einsätze sind rechtswidrig und gehören verurteilt.

  • Keine der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien will die Bundeswehr mit Aufgaben der Gefahrenabwehr im Innern betrauen – mit Ausnahme der Union. Die Begründung für diesen Vorstoß ist dürftig. Der Bundesinnenminister weist bei jeder Gelegenheit darauf hin, dass die Gefährdung durch den international organisierten Terrorismus eine neue Lage geschaffen hat, da die Bedrohung vor nationalen Grenzen nicht halt macht. Das ist richtig. Seine Folgerung daraus ist jedoch falsch.
    Die grundgesetzlich festgelegte Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit, zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben, würde durch die aktuelle Bedrohungslage nur dann infrage gestellt, wenn die bewährte Aufgabentrennung der neuen Bedrohung nicht gerecht würde. Das ist nicht der Fall. Unsere Polizei ist international vernetzt, sie wird unterstützt durch Europol und Europäische Staatsanwaltschaft, sie ist in keiner Weise durch nationale Grenzen behindert.
    Die SPD-geführte Bundesregierung hat zudem das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum initiiert, welches im Dezember 2004 die Arbeit aufnahm. Dieses Zentrum ermöglicht einen Wissens- und Erkenntnisaustausch zwischen Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Zollkriminalamt, Militärischem Abschirmdienst, Bundespolizei, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den Landeskriminalämtern.
    Der grenzüberschreitenden Bedrohung entspricht somit eine grenzüberschreitend organisierte Gefahrenabwehr. Es besteht kein Anlass, eine für militärische Kampfhandlungen ausgestattete und ausgebildete Bundeswehr über die Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes hinaus mit Aufgaben innerer Sicherheit zu betrauen. Überhaupt nichts zu suchen hatten und haben Soldaten beim G-8 Gipfel in Heiligendamm im vergangenen Jahr oder bei der Münchner Sicherheitskonferenz. Zu solchen Anlässen sollen gut ausgebildete und gut ausgerüstete Polizisten geschickt werden.
    Wir wollen eine effektive Gefahrenabwehr und keinen „Krieg gegen den Terror“.


  • Nein, denn hierfür gibt es andere Organe. Bei einer Katastrophe wie der Oder- und der Elbeflut muss man pro Fall entscheiden, denn es kann keine vorher zu treffende Regelung geben, die für alle Eventualitäten paßt.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache und unter historischen Gesichtspunkten auch gut so.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen. Die Bundeswehr darf auch im Bevölkerungsschutz(u.a.Brandbekämpfung / Rettungswesen) keine zusätzlichen Aufgaben erhalten.

  • Die Bundeswehr ist keine »Hilfspolizei«. Sie hat weder die Ausbildung noch die Ausrüstung für eine solche Tätigkeit. Es ist zudem grundgesetzwidrig, sie im Innern einzusetzen.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Für die Gefahrenabwehr im Inland ist die Polizei zuständig.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Es muss bei der bewährten Trennung von Polizei- und Bundeswehraufgaben bleiben. Mit der SPD wird es nur im Bereich der See- & Luftsicherheit eine Grundgesetzanpassung geben, um hier den Streitkräften mit ihren speziellen Fähigkeiten, über die die Polizei nicht verfügt, den Einsatz zu ermöglichen.
    mehr unter www.ulrikemerten.de (Archiv ab 2005)

  • Die Geschichte sollte uns lehren, dass es keinen Staat im Staate braucht. Die bereits bestehenden Vorschriften, Regelungen und Gesetze sind bei einer konsequenten Umsetzung wirksam genug.

  • Die Trennung der Zuständigkeiten von Militär und Polizei gehört zu den wichtigsten Lehren aus der deutschen Geschichte. Militär im Innern trägt nicht zur Sicherheit bei, sondern erzeugt Angst.

  • Dazu haben und brauchen wir die Polizei. Ein Staat, der die Armee gegen Bürger einsetzt entfernt sich von der Gewaltentrennung und unserem Rechtsstaat.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Das Grundgesetz hat klare Regelungen getroffen, es gibt keinen Grund daran etwas zu ändern.

  • Außerdem fordere ich, dass alle militärischen Stützpunkte ausländischer Armeen in Deutschland geschlossen und alle Atomwaffen vernichtet werden.
    Wie schon geschrieben ist die Verquickung von Militär, Polizei und Geheimdienst nicht mit den Grundregeln eines demokratischen Staatsaufbaus vereinbar, das hat die deutsche Vergangenheit bewiesen.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Innere Sicherheit ist Sache der Polizei, die genau dazu ausgebildet ist.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspoli-zei machen.

  • Die im Grundgesetz verankerte strikte Trennung von Polizei und Militär muss aufrechterhalten werden.
    Bisherige Bedrohungslagen im Inland haben überdies gezeigt, dass die Polizei sehr wohl ausreichend schützen kann.

  • Dies sind Polizeiaufgaben.

  • Der Auftrag der Bundeswehr ist im Grundgesetz verankert und es gibt keinen Grund, den zu verändern.

  • Ich bin dafür, den Einsatz der Bundeswehr als „Hilfspolizei“
    im Inneren zu verbieten. Warum?
    Die Trennung von Militär und Polizei, von
    geheimdienstlicher und polizeilicher
    Tätigkeit ist für uns LINKE unaufgebbare
    Grundregel eines demokratischen
    Staatsaufbaus. Diese Trennung ist ebenso eine Lehre aus unserer Geschichte wie die Ablehnung einer zentralisierten Sicherheitsbehörde und des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren für polizeiliche Aufgaben.

  • Die Bundeswehr darf laut Grundgesetz nicht im Inland eingesetzt werden, und das ist auch gut so. Um unsere innere Sicherheit kümmern sich Polizei und Bundespolizei.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP grundsätzlich den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Dadurch wird die Trennung der Aufgaben von Armee und Polizei immer weiter ausgehölt. Obwohl diese Trennung eine wichtige Lehre aus den Erfahrung des Dritten Reiches war.

  • Es ist historisch und sachlich geboten, die Aufgaben der Bundeswehr klar von den Aufgaben der Polizei zu trennen. Eine Aufweichung dieser Trennung bedeutet den fundamentalen Abbau der demokratischen Grund- und Freiheitsrechte und verstößt gegen die Verfassung. Nach dem Grundgesetz darf die Bundeswehr im Inneren nämlich nur bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen Amtshilfe leisten.

  • Die Bundeswehr wurde als Verteidigungsarmee gegründet. Doch obwohl die Bundesrepublik nie angegriffen wurde, ist ihre Armee inzwischen im Kriegseinsatz, darunter mit etwa 7.000 deutschen Soldatinnen und Soldaten vom Balkan bis Zentralasien. Die deutschen Streitkräfte werden zu schnellen und weltweit offensiv einsetzbaren Kampftruppen umgebaut. Die Bundeswehr ist damit zu einem Instrument deutscher Außenpolitik geworden. Auch im Inneren kommt die Bundeswehr immer häufiger zum Einsatz, nicht nur als Nothelfer. So zählt der Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel in Heiligendamm zu einem der größten Inlandseinsätze der letzten Jahre. Im Juni 2007 waren an der deutschen Ostseeküste über 2.400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt. Die Bundesregierung will für Fälle wie diese die grundgesetzlichen Voraussetzungen schaffen.

    Die Bundeswehr hat eine Verteidigungsarmee zu bleiben. Das war und ist die richtige und notwendige Konsequenz aus den beiden Weltkriegen, die im vergangenen Jahrhundert von deutschem Boden ausgingen. Deutsche Außenpolitik darf nie wieder mit eigener militärischer Stärke „argumentieren“.

    Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb,
    • die Auslandseinsätze der Bundeswehr zu beenden.
    • den Verteidigungsetat zu verkleinern und den zivilen Friedensdienst ausbauen;
    • radikal abzurüsten: die Wehrpflicht abzuschaffen; die Bundeswehr zu einer Verteidigungsarmee umgestalten und deutlich verkleinern; mit einem Konversionsprogramm des Bundes die Aufgabe von Militärstandorten und die zivile Nutzung aufgegebener militärischer Liegenschaften unterstützen; Jugendoffiziere in Schulen, Universitäten und Arbeitsagenturen nur mit Vertreterinnen und Vertretern gegenteiliger Auffassung auftreten lassen;
    • den Einsatz der Bundeswehr als „Hilfspolizei“ im Inneren zu verbieten;
    • eine ausnahmslose Umsetzung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, um sich frühzeitig mit der möglichen Entsendung von Streitkräften zu befassen. Die Kontrollfunktion des Bundestages über Bundeswehreinsätze muss wieder hergestellt und weiterentwickelt werden.


  • Für Oderflut und Co. gibt es bessere Lösungen!

  • Dafür gibt es extra ausgebildete Einheiten der Polizei. Das Grundgesetz sieht einen Einsatz im Inneren aus gutem Grund nicht vor.

  • Schon gar nicht, wenn wir eine Berufsarmee haben werden!

  • Absolut ausgeschlossen und gefährlich! Inneres ist Polizeisache!

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Die Bundeswehr darf auch heute schon im
    Inneren eingesetzt werden. Die Ausnahmen wurden in den 1960er Jahren sehr klug und sorgfältig definiert und haben deshalb in den letzten 40 Jahren immer ausgereicht. Eine Notwendigkeit dies zu erweitern, insbesondere auf klassische Polizeiaufgaben, sehe ich nicht.

    Die strikte Trennung zwischen Polizei und Militär wurde nach dem Krieg wohlweislich eingeführt und sollte deshalb bestehen bleiben.

  • Im Rahmen des zivilen Katastrophenschutzes wie während der Oder-Flut im Jahr 2005 schon. Im Rahmen militärischer Bundeswehreinsätzen
    im Innern einklares NEIN. Auch nicht zur Unterstützung polizeilicher Aufgaben, wie im Rahmen des G8-Gipfels 2006 in Heiligendamm.

  • Für die Innere Sicherheit ist die Polizei zuständig.
    Aufgrund der katastropalen Erfahrungen aus der Deutschen Geschichte wurden der Schutz der Inneren und Äußeren Sicherheit klar getrennt.
    Die Forderung die Bundeswehr im Inneren einzusetzen ist ein Anschlag auf die Verfassung.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Es gab gute Gründe für die strikte Aufgabentrennung zwischen Polizei und Armee. Die sind wichtiger denn je.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Dafür haben wir eine Polizei!

  • Nein, die innere Sicherheit ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Polizei. Die Bundeswehr für den Einsatz im Innern der Bundesrepublik gar nicht ausgebildet. Auch der Bundeswehrverband lehnt einen solchen Einsatz ab.


  • Die steigende Terrorangst ist in erster Linie ein Vorwand welcher vorrangetrieben wird um Ueberwachungsstrukturen vorranzutreiben und diese unter eben diesem Vorwand zu begruenden und der Einsatz der Bundeswehr im inneren wuerde doch stark an eine Diktatur erinnern wie sie in einigen Laendern bekannt ist.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Gerade 60 Jahre alt geworden, steht unsere Verfassung unter schwerem Beschuss. Vor allem PolitikerInnen aus CDU, CSU und SPD nutzen die in Folge des 11. September 2001 gestiegene Angst der Menschen vor terroristischen Gefahren, um Freiheiten zu beschneiden und Grundrechte abzubauen. Sicherheit und Freiheit sind aber keine Gegensätze, bei denen sich die eine nur auf Kosten der anderen behaupten kann. Vielmehr zerstört man das eine, wenn man das andere relativiert. Der geplante Einsatz der Bundeswehr im Innern ist Beleg dieser Politik der Großen Koalition und bohrt den Kern unserer Verfassung auf. Dem müssen wir uns entgegenstellen!


  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Das machen – falls erforderlich – gut ausgebildete Polizeikräfte besser. Unsere freiheitliche Verfassung darf nicht eingeschränkt werden!

  • Soldaten sind nicht dafür ausgebildet, die innere Sicherheit zu schützen. Das ist Polizeisache.

  • Die FDP legt großen Wert auf die Beibehaltung der Gewaltenteilung zwischen Armee und Polizei und lehnt daher den Einsatz der Bundeswehr im Innern über bestehende Aufgaben hinaus strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Die Sicherheitsarchitektur der Bundes-republik Deutschland hat sich auch angesichts grenzüberschreitender Be-drohungen bewährt. Einen Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnen wir ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Zumindest nicht über die seit Jahrzehnten üblichen Hilfen bei Katastrophen.

  • Die Soldaten der Bundeswehr sind nicht ausgebildet, Polizeiaufgaben zu übernehmen. Für Kriegsführung innerhalb Deutschlands gibt es keine Veranlassung. Die Trennung von Polizei und Bundeswehr ist richtig und gewollt, das muss bleiben.

  • Auch im Inneren kommt die Bundeswehr immer häufiger zum Einsatz, nicht nur als Nothelfer. So zählt der Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel in Heiligendamm zu einem der größten Inlandseinsätze der letzten Jahre. Ich fordere jedoch eine strikte Trennung von Polizei und Bundeswehr.

  • Die Bundeswehr ist eine Armee, die lediglich zum Schutze der Bundesrepublik von außen bestimmt ist. Die Bekämpfung von Terrorismus ist Aufgabe der Polizeibehörden. Die Verfasser des Grundgesetzes nahmen diese Trennung bewusst mit in den Gesetzestext auf. Ein Aufweichen dieses Grundsatzes ist mit einer erhöhten Terrorgefahr nicht zu begründen. Deshalb wird ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren von mir abgelehnt.

  • Für derartige Aufgaben gibt es die Polizei.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei machen.

  • Über die bestehenden Aufgaben hinaus lehnt die FDP den Einsatz der Bundeswehr im Innern strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspoli-zei machen.

  • dafür ist sie nicht geeignet

  • Wer dies vorhat will nur den absoluten Überwachungsstaat und hat Angst vor inneren Unruhen.
    Wir bekommen keinen Terror von außen, wenn wir keinen Terror nach außen machen.
    Unsere 15 Mill. Ausländer müssen wir nach 60 Jahren endlich integrieren und die 4 Mill. Analphabeten müssen wir schulen; auch die Arbeitslosen müssen wir in Arbeit bringen, dann ist sozial auch alles in Ordnung.

  • Dafür haben wir die Polizei. Manche Länder würden aber gerne bei der Landespolizei sparen, indem sie auf die Bundeswehr zurückgreifen wollen. Der Vorschlag von CDU/CSU hat insofern etwas mit erhofften Streichungen und Einsparungen in den Ländern auf Kosten der Polizeibeamten zu tun.

  • Aus gutem Grund regelt die Verfassung das Einsatzgebiet der Bundeswehr. Sie ist eine Kriegsarmee und absolut untauglich im innerstaatlichen Einsatz gegen etwaige Terrorangriffe. Hier vertraue ich auf die Sachkompetenz der vorhandenen Sicherheitsorgane.

  • Dafür ist klar Polizei und Bundesgrenzschutz zuständig. Die Bundeswehr hat im Inneren aus guten praktischen, historischen und verfassungsrechtlichen Gründen nichts zu suchen. Jeder Aufweichungsversuch dieser Regel muss sich fragen lassen, was er damit bezwecken will.

  • Die Trennung von Polizei und Militär wurde bewusst auf Grund der historischen Erfahrungen im Grundgesetz niedergeschrieben. Das Militär ist weder dazu gedacht noch dazu ausgebildete, gegen die eigene Bevölkerung vorzugehen. Militär im Inneren führt nur zu Unterdrückung und Unfreiheit.

    Diese Aussage ist aus den Kernthemen der Piratenpartei abgeleitet (wiki.piratenpartei.de

  • Einen Einsatz der Bundeswehr im Inland halte ich für eher bedenklich, da dies zumindest bei mir das Gefühl eines wachsenden Polizeistaates aufkommen lässt.

    In Sonderfällen kann man sicherlich darüber nachdenken, die Bundeswehr auch im Inland einzusetzen.
    Es sollte dann allerdings auch bei Sonderfällen bleiben, und nicht generell möglich sein die Bundeswehr im Inland einzusetzen.

  • Dafür haben wir eine Polizei.

  • Eine Armee darf zu keinem Zeitpunkt ein verlängerter Arm der Polizei werden.

  • Hierfür sind die Sicherheitsbehörden zuständig.

  • Die FDP will eine klare Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit beibehalten. Die Bundeswehr dient in erster Linie der Landesverteidigung. Natürlich hat die FDP nichts dagegen, wenn Soldaten in Katastrophenfällen zur Unterstützung der zuständigen Stellen auch innerhalb Deutschlands eingesetzt werden, um beispielsweise bei Überflutungen den Menschen zu helfen. Die Bundeswehr aber gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, wäre ein klarer Verfassungsbruch.

  • Für derartige Aufgaben gibt es die Polizei.

  • Dies wäre eine weitere Aushöhlung des Grundgesetzes und eine Verschiebung im Rahmen der Gewaltenteilung. Eien gut ausgebildete und ausgerüstet Polizei kann unsere innere Sicherheit ohne Weiteres gewährleisten.

  • Für das Inland haben wir die Polizei, die entsprechen ausgebildet ist. Wir können doch für uns nicht in Anspruch nehmen, was wir anderen Ländern vorhalten. Die bezeichnen wir oft als Militaristisch.

  • Die Erfahrungen im dritten Reich sollten Mahnung genug sein, nie wieder das Militär in Deutschland für polizeiliche Aufgabe einzusetzen.

  • Es ist nicht akzeptabel. Soldaten sollen gehorchen und Befehle ausführen, nicht die Arbeit von Polizei machen. Zumal das auch wieder einer der Bereiche ist an denen man den Anfängen wehren sollte: Es gibt keine festgelegte Definition von Terrorist. Der Terrorist des einen ist der Freiheitskämpfer des anderen. Daher hindert nichts die Politiker später daran diverses ungewolltes Verhalten (Demonstrationen und andere Protestveranstaltungen z.B.) als Terrorismus umzubenennen.

  • Es gibt eine klare, vom Grundgesetz abgesicherte Grenze zwischen dem, was die Bundeswehr zu tun hat, und was die Polizei an Aufgaben zu erfüllen hat. Dabei soll es bleiben.

  • Keinesfalls.
    Maximal in Katastrophensituationen, wie Überschwemmungen etc. sollte ein Einsatz der Bundswehr möglich sein ( wie bisher auch!).

  • Die Bundeswehr sichert die territoriale Integrität unseres Staates nach außen. Innere Sicherheit ist Sache der Poizei. Hilfe bei übergesetzlichem Notstand (z.B. Naturkatastrophen) ist natürlich jederzeit möglich.

  • Die Aufgabentrennung von Polizei und Bundeswehr hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

  • Keine Militarisierung im Innern.
    Die Demonstrationsfreiheit wird schon jetzt mit Füßen getreten.

    Wider den totalitären tendenzen der CDU!

  • Im Grundgesetz gibt es klare Regeln. Demnach darf die Bundeswehr im Inneren bei
    Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen Amtshilfe leisten. Ansonsten gilt das
    Trennungsgebot. Es ist historisch und sachlich geboten. Eine Aufweichung bedeutet den
    fundamentalen Abbau der demokratischen Grund- und Freiheitsrechte und einen Verstoß gegen die Verfassung!

  • Die Erfinder unseres Grundgesetzes wussten genau, warum sie den Einsatz der Bundeswehr im Innern grundsätzlich untersagt haben. Bei Naturkatastrophen oder schweren Unfällen darf sie ja Amtshilfe leisten.

  • Für den Schutz im Lande haben wir eine Polizei.

  • Für die Sicherheit im Innern ist die Polizei zuständig, reichen ihre personellen wie auch materiellen Mittel nicht aus, kann sie bereits heute Kräfte der Bundeswehr an-
    fordern.

  • Die richten doch schon im Ausland genug Unsinn an.

  • Auf keinen Fall! Im Grundgesetz gibt es klare Regeln. Demnach darf die Bundeswehr im Inneren bei
    Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen Amtshilfe leisten. Ansonsten gilt das Trennungsgebot. Es ist historisch und sachlich geboten. Eine Aufweichung bedeutet den fundamentalen Abbau der demokratischen Grund- und Freiheitsrechte und einen Verstoß gegen die Verfassung. DenSchäubles das politische Handwerk legen!

  • DAs sind Aufgaben anderer staatlicher Organisationen

  • Im Grundgesetz gibt es klare Regeln. Demnach darf die Bundeswehr im Inneren bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen Amtshilfe leisten. Ansonsten gilt das Trennungsgebot. Es ist historisch und sachlich geboten. Eine Aufweichung bedeutet den fundamentalen Abbau der demokratischen Grund- und Freiheitsrechte und einen Verstoß gegen die Verfassung

  • Siehe Verfassung!

  • Wofür ???? hat die Bundeswehr Langeweile ???

  • Polizei und Militär gehören getrennt. Für die Terrorismusbekämpfung im Landesinnern sollte weiterhin die Antiterrorismuseinheit der Bundespolizei, GSG 9, zuständig sein. Dafür ist die Einheit finanziell, materiell und personell ausreichend auszustatten.

  • Unsere Geschichte ist der beste Grund auf strikter Trennung von Polizei und Bundeswehr zu bestehen.

  • Entsprechende Ansinnen von Wolfgang Schäuble haben wir mehrfach erfolgreich verhindert.

  • Für den Schutz im Inland ist und bleibt die Polizei verantwortlich.
    Einzige Ausnahme ist der zivile Einsatz im Katastrophenfall, wie beim Oderhochwasser.

  • Die Prinzipien der Verfassung wahren – und stattdessen die Polizei besser ausstatten!

  • Die prinzipielle Trennung von äußerer und innerer Sicherheit hat sich bewährt!

  • Das wäre das letzte, wenn sie mit Waffen auf uns losgehen müßten.

  • Das ist verfassungswidrig und muss es auch bleiben.

  • Wir haben eine gut ausgebildete Polizei, die die Aufgaben im Inland erfüllen kann. Die Bundeswehr hingegen ist für Aufgaben im Ausland zuständig.

    Die Trennung von Polizei und Bundeswehr ist wichtig.

  • Mit dem Panzer ein Haus durchsuchen und dem U-Boot ermitteln? Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern.

  • Auf gar keinen Fall. Ich will nicht, dass die Söhne auf Ihre Eltern schießen müssen.
    Mit dieser Maßnahme will man nur mehr Machtbefugnisse für sich anbahnende soziale Unruhen erhalten.Das darf es nicht geben!

  • Innere Sicherheit ist Sache der Polizei. Nur im Notfall kann diese einzelne Fachkräfte der Bundeswehr unter dem Komando der Polizei um Hilfe bitten (z.B. Scharfschützen bei Geiselnahmen, Sanitätspersonal). Das muss aber die absolute Ausnahme bleiben.

  • Im Grundgesetz gibt es klare Regeln. Demnach darf die Bundeswehr im Inneren bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen Amtshilfe leisten. Ansonsten gilt das Trennungsgebot. Es ist historisch und sachlich geboten. Eine Aufweichung bedeutet den fundamentalen Abbau der demokratischen Grund- und Freiheitsrechte und einen Verstoß gegen die Verfassung.

  • Die Polizei ist ein ausreichender Apparat, der aber leider unterbesetzt ist. Die Bundeswehr kann aber in Ausbildung und Ausleihung von Material dienlich sein. Ansonsten hat das Militär nicht im Staat zu suchen.

  • Polizeiaufgaben und Einsätze der Bundeswehr sollten klar voneinander getrennt werden.

  • Der Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung darf niemals legitim werden!

  • Für die Innere Sicherheit haben wir die Polizei. Die Bundeswehr hat mit der Aufgabe der Landesverteidigung allein für die äußere Sicherheit zu sorgen.

  • Das ist für jede Zivilisation der Anfang vom Ende. Das letzte Mal, dass es bei uns zu Ende ging hat es 60 Millionen Menschen das Leben gekostet und Deutschland in Schutt und Asche gelegt.

  • Ein Soldat ist ein Soldat und kein Polizist!

  • Polizeiaufgaben müssen bei der Polizei verbleiben.
    Einzige Ausnahme: ziviler Einsatz in Unterstützung des Katastrohpenschutzes,
    wie beim Oderhochwasser.

  • Das ist Aufgabe der Polizei.

  • Ganz sicher nicht! Objektschutz und Terrorismusbekämpfung im Inland ist Aufgabe der Polizei. Eine notwendige Grungesetz-Änderung für Einsätze der Bundeswehr im Inneren lehne ich daher entschieden ab, da sie auch Einsätzen gegen das eigene Volk eine Tür öffnet.

  • Dazu ist die Bundeswehr nicht ausgebildet, ausgestattet und gemäß Grundgesetz auch nicht befugt. Zur
    Terrorismusbekämpfung benötigt man Spezialkräfte und nicht Wehrpflichtige, die damit überfordert sind.


  • Dafür haben wir die Polizei. Die Aufgabenteilung zwischen Polizei und Armee hat gute Gründe.

  • Bei der Terrorabwehr könnte ich mir einen Einsatz der Bundeswehr im Inland unter bestimmten, gesetzlich genau definierten, Bedingungen vorstellen.

  • Erststimme: David Perteck!
    Zweitstimme: ödp Hamburg!

  • Die Bundeswehr kann und wird bereits im Inland eingesetzt, die Rechtsgrundlagen dazu im Grundgesetz sind ausreichend.

  • Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehne ich ab. Auch bei der See- und Luftsicherheit soll sie der Polizei nur Amtshilfe leisten, wenn die Polizei nicht die erforderlichen Mittel hat und es keinen Sinn macht, sie für Einzelfälle damit auszurüsten.

  • Nur totalitäre Staaten lassen die Armee auf das eigene Volk los.

  • Das wäre grundgesetzwidrig.

  • Die Trennung von polizeilichen und militärischen Aufgaben ist eine Grundsäule des Grundgesetzes und hat sich bewährt

  • Die Bundeswehr ist zur Landesverteidigung geschaffen. Für die innere Sicherheit sind die Polizeien zuständig. Diese müssen personell und sachlich so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen können.

  • Die Geschichte zeigt uns, dass Streitkräfte im Inland zu häufig missbraucht werden. Zudem ist die Ausbildung von Polizei und Bundeswehr eine völlig unterschiedliche.

  • Der Einsatz der Bundeswehr im Inland soll nicht über den bisherigen Umfang im Rahmen von Katastrophenschutz oder unvermeidbarer Amtshilfe für die Polizei hinausgehen.

  • Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee. Wenn sich der Staat im Inneren nicht mehr zu helfen weiß, dann muss er eben dazulernen. So eine Aussage ist ein Armutszeugnis für die Politiker, die so etwas fordern. Ausnahme: Katastrophenhilfe.

  • Das ist Aufgabe des Innenministeriums und der nachgeordneten Dienststellen.

  • Für die innere Sicherheit ist die Polizei zuständig. Aus wichtigem Grund trennt das Grundgesetz die Aufgaben von Militär und Polizei.

  • Wenn wir der Gefahr des Terrorismus ins Auge blicken wollen, müssen wir die Drahtzieher kalt stellen. Es handelt sich dabei nicht um »Schurkenstaaten« wie Afghanistan, sondern um private Finanzinteressen, die in der Tradition des Britischen Empire geopolitische Konflikte erzeugen, die nur scheinbar von Einzeltätern oder kleinen radikalen Gruppen herrühren.

  • Die Bundeswehr kann im Rahmen der Amtshilfe z.B. bei Naturkatastrophen schon lange im Inland eingesetzt werden. Sie kann aber keinesfalls die Aufgaben der Polizei wahrnehmen. Hierzu ist sie weder befugt noch ausgebildet. Mit der SPD wird ein wie von Minister Schäuble (CDU) seit langem geforderter Einsatz im Inneren nicht zu machen sein.

  • Die Bundeswehr hat im Inneren nichts zu suchen!

  • Die Bundeswehr darf nicht zur militärischen Hilfspolizei degradiert werden. Deutschland verfügt über eine klare Sicherheitsstruktur, die sich bewährt hat. Bei schweren Unglücken und Katastrophen kann die Bundeswehr schon jetzt Amtshilfe leisten und dabei soll es bleiben.

  • Wir brauchen eine Stärkung von Polizei und Sicherheitsbehörden.

  • Die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr sind klar zu trennen.

  • Die Trennung von Polizei und Militär ist sachgerecht.

  • Wehret den Anfängen! Wir haben da sehr schlechte historische Erfahrungen gemacht.

  • Aus guten Gründen hat die Bundeswehr nichts im Inland zu suchen, von Katastropheneinsätzen abgesehen.

  • Soldaten sind dafür nicht ausgebildet.

  • »Das eigene Volk ist ja im Zweifelsfall das einzige, das sich nicht gegen die eigene Armee verteidigen kann«, sagte einst der Kabarettist Werner Schneyder, und er hat Recht. Für die genannten Aufgaben ist die Polizei da, und das muss auch so bleiben. Jede Abkehr von dem Prinzip, dass die Bundeswehr nicht im Innern eingesetzt werden darf, wäre ein Sündenfall sondergleichen. Soldaten dürfen niemals in die Situation gebracht werden, möglicherweise auf ihre eigenen Mütter, Väter, Geschwister, Kinder oder Freunde schießen zu müssen. Davon hatten wir weiß Gott mehr als genug.

  • Polizeiliche Aufgaben können nicht von wehrpflichtigen mit einfacher Ausbildung geleistet werden.

  • Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee und soll das auch bleiben.

  • Dies ist die Aufgabe der Polizei, die extra hierfür ausgebildet ist. Die Bundeswehr hat andere Aufgaben.

  • Für Einsätze im Inland ist die Polizei zuständig. Diese ist für den Umgang mit Zivilisten besser geschult und eher geneigt kritischen Situationen angemessen zu begegnen. Panzer gegen Demonstranten braucht Deutschland wirklich nicht.

  • Wir haben die Polizei!

  • Wessen Interessen sollen damit eigentlich geschützt werde? Die der Besitzenden gegen Aufruhr der Massen? Terror und Kriminalität begegnet man mit sozialgerechter Politik und manchmal auch mit Polizei.

  • Das ist Aufgabe der Polizei

  • Dass eine Armee auch im Inneren eingesetzt wird, hatten wir in der deutschen Geschichte schon.

  • Auf keine Fall. Ausnahme Naturkatastrophen.

  • Die Bundeswehr ist eine Armee und für Inlandseinsätze nicht ausgerüstet und ausgebildet. Im Katastrophenfall gibt es bereits die Möglichkeit, per Amtshilfe helfen zu können. Es ist besser, die Polizei besser personell und technisch auszurüsten.

  • Das ist vollkommen unannehmbar: aus gutem Grund haben die Väter unseres Grundgesetzes das verboten; die Bundeswehr ist weder ausgebildet noch ausgerüstet, solche Aufgaben auf Bürgerrechtskonforme Weise zu übernehmen (anders als die Polizei).

  • Die Trennung von Militär und Polizei ist ein Verfassungsgebot, das es auch aufgrund der Erfahrungen aus der deutschen Geschichte unbedingt zu schützen gilt!

  • Dafür haben wir die Polizei.

  • Die Gesetze zur Nothilfe auch im Inland sind ausreichend. Eine Änderung des Grundgesetzes darüber hinaus erachte ich als nicht notwendig.

  • Wir haben eine gute Polizei, die eine entsprechende Ausbildung vozuweisen hat. Diese muss mit ausreichend Personal und Technik ausgestattet werden.

  • Die deutsche Geschichte zeigt, wohin das führen kann.

  • In bestimmten Grenzen ist dieses heute schon möglich. Diese Möglichkeiten sind ausreichend.

  • Unsere Verfassung verbietet aus gutem Grund, die Armee zu einem Machtinstrument im Inneren zu machen. Wer die Polizei für zu schlecht ausgestattet hält, um Terrorgefahren zu begegnen, der muß sie eben besser ausrüsten.

  • Die innere Sicherheit ist Polizeiaufgabe, für welche die Polizei auch ausgebildet ist, die Bundeswehr hingegen nicht.
    Die CDU sollte endlich aufhören, ständig dieselbe unsinnige Leier auf den Tisch des Hauses zu legen.

  • Nur für Hilfseinsaätze aber nicht als »Ersatzpolizei«.

  • Durch die zunehmende Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) auch im Inland werden die Grenzen zwischen zivilen und militärischen Aufgaben zunehmend verwischt.

  • Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen einem Verteidgungsauftrag und polizeilichen Maßnahmen. diese Unterschiede dürfen nciht verwischt werden.

  • Die Bundeswehr ist laut GG eine Verteidigungsarmee. Das soll sie auch wieder werden. Für andere (innere) Aufgaben haben wir schon ein übermäßiges Überwachungs- und Einsatzpotenzial. Polizei, Grenzschutz, Verfassungsschutz, Geheimdienste usw.

  • Die Bundeswehr schützt uns nach außen, die Polizei nach innen. Wer diese Trennung aufweichen will, legt die Hand an das Grundgesetz und öffnet die Tür hin zu einer weiteren Militarisierung der Gesellschaft. Nicht mit mir.

  • Für spezielle Einsätze müsste man die Polizei lediglich besser ausrüsten. Die Bundeswehr hat im Innern, außer bei humanitären Einsätzen, nicht einzugreifen.

  • An dem Tag an dem die Bundeswehr auch im Inlad operrieren darf, verliert die Bundesregierung und die Bevölkerung ihre Freiheit! Die Regierung fürchtet sich vor Unruhen innerhalb der Bundesrepublik und versucht diese vorhaltig mit bewaffneten Truppen zum Schweigen zu bringen. Doch statt diesen Weg zu wählen, sollte sich die Regierung vielleicht die Frage stellen, weshalb eine Gefahr für das Inland ausgeht und diese Probleme dann auch anzupacken!

  • Das ist polizeiliche Aufgabe.

  • Die Trennung von Polizei und Bundeswehr war eine wichtige und richtige Entscheidung der Väter des Grundgesetzes, daran rütteln heisst für mich auch die Gefahren die hiervon ausgehen bewusst in Kaufzu nehmen.

  • Nur im Katastrophenfall.

  • Ich lehne es ab, die Bundeswehr mit der Gefahrenabwehr zu betrauen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Unterstützung der Polizei denkbar.

  • Die Polizeikräfte des Bundes und der Länder sind dafür vorgesehen und sollten personell wie materiell entsprechend gerüstet sein. Der Einsatz der Bundeswehr im Inland ist verfassungswidrig.

  • Um Gottes willen, nein. Dann traut sich bald niemand mehr auf friedliche Demonstrationen, die ein verbrieftes Recht der Bürger sind. Und Bürgerkriege könnte man so auch viel zu leicht führen.

  • Die FDP lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Innern über bestehende Aufgaben
    hinaus strikt ab. Wir wollen aus unseren Soldatinnen und Soldaten keine Hilfspolizei
    machen.


  • Die Bundeswehr kann schon jetzt im Krisenfall zur Unterstützung der zivilen Organe (z.B. im Katastrophenschutz) eingesetzt werden – aber stets unter dem Kommando und der Aufsicht der zivilen Stellen. Mehr brauchen wir nicht.

  • Ich bin dagegen, daß die Bundeswehr im Inland eingesetzt wird.

  • Die Bundeswehr kann und darf nicht den Einsatz im Innern leisten. Ich sehe auch keine Veranlassung dazu.

  • siehe Grundgesetz!

  • das verbietet das Grundgesetz,

  • Dies ist durch unser Grundgesetz ausgeschlossen. Und für die Sicherheitsaufgaben im Inland ist die Polizei der Länder und des Bundes zuständig.
    Ausnahme hier: Katastrophen wie zum Beispiel das Jahrhunderthochwasser 2002.

  • Unsere Grundgesetzväter waren sehr kluge Menschen.- Aus gutem Grund wurde der Einsatz im inneren verboten (siehe 1933)
    Welcher Terror? Schäuble?

  • Die Trennung von innere und äußere Sicherheit ist ein Fundament des liberalen Rechtstaats. Die Hilfe bei Naturkatastrophen ist über Art 35 GG bereits jetzt schon erlaubt.

  • Das Grundgesetz ist kein Steinbruch, in dem Herr Schäuble nach Lust und Laune herumklopfen darf.

  • Im Inneren brauchen wir zivile Hilfskräfte, die personell und technisch bestens ausgestattet sind. Es gilt: Kriminalität hat soziale Ursachen.
    Soldaten gegen Bürgerproteste – das erinnert mich an Bürgerkrieg.
    (2400 Soldaten und Soldatinnen in Heiligendamm)

  • Das ist Aufgabe der Polizeibehörden.

  • Kein Bundeswehreinsatz im Inneren!

  • Es sei denn, der anstehende Bürgerkrieg eskaliert zu sehr.

  • Überhaupt keine Frage. NEIN! Die jetzigen Regeln reichen vollkommen aus.

  • Diese Frage ist die Mutter aller 68er. Wir brauchen eine ganz klare Struktur und müssen jedem Ansatz einer Vermischung zwischen Armee und Polizei entgegentreten.

  • Die klare Trennung von Polizei, Bundeswehr und Geheimdiensten muss erhalten bleiben. Kapazität und Ausstattung der Polizei für die Terrorbekämpfung muss gewährleistet sein.

  • Hatten wir schon in früheren Zeiten mit furchtbaren Ergebnissen. Wer die Bundeswehr im Inneren einsetzen will, sollte sich offen zu seinem autoritären Staatsverständnis bekennen (jawohl, Herr Schäuble!).

  • Es sei denn, irgendwer marschiert hier ein...