Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Mehr Videoüberwachung!«

»Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Mehr Videoüberwachung! – Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Jürgen Lennartz | Team Todenhöfer

„Nur der Mutige bewirkt Veränderung“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Ja! Genau an diesem Punkt sehe ich die Frage von Persönlichkeits- und Datenschutz als nachrangig an. Die zeitliche Dauer der Datenspeicherung kann recht kurz gewählt werden, wenn für bestimmte Orte und Zeiträume keine kriminellen Geschehnisse bekannt geworden sind. Z.B. eine Woche.

Dr. Christoph Heinritz-Bechtel | dieBasis

„Coronawahnsinn sofort stoppen!“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Unentschieden Die Menschen in unserem Land sollen ein freies, selbstbestimmtes Leben führen können. Staatliche Eingriffe in die Privatsphäre und in das öffentliche Leben sollen sich auf das geringstmögliche Maß beschränken. Wir befürworten dezentrale Verwaltungsstrukturen, die menschennahe Politik ermöglichen.

Bela Lange | GRÜNE

„Soziale und ökologische Fragen müssen zusammen beantwortet werden!“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 29.
Eher nicht Videoüberwachung per se verhindert keine Straftaten, sondern kann höchstens bei der Überführung von Täter*innen helfen. Bestenfalls an Gefahrenschwerpunkten (besonders gefährliche oder sensible Gebiete) kann die Überwachung sinnvoll sein.

Gesichtserkennung macht alle, die die Kamera passieren, zu gläsernen Bürger*innen; jegliche Anonymität geht verloren. Das ist völlig unverhältnismäßig.

Thomas Löb | ÖDP

„Es gibt immer eine Wahl!“

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Diese vermeintliche "Sicherheit" ist trügerisch, denn wer im öffentlichen Raum ein Verbrechen begehen will, wird sich vorher kaum darum kümmern, ob er mit Videos beobachtet wird. Gesichterkennung widerspricht der DGSVO und es hat sich immer wieder gezeigt dass herhobene Bilder widerrechtlich anderweitig genutzt wurden.

Kordula Anna Paula Schulz-Asche | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Maximilian Zänker | Volt

„Für eine Gesellschaft, die gemeinsam Chancen schafft. Europaweit. “

Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gesichtserkennung ist fehlerhaft und schränkt massiv unsere Privatsphäre ein.

Wolfgang Schaible | DiB

„GEMEINSAM eine Welt FÜR ALLE gestalten! “

Kandidiert im Wahlkreis Neckar-Zaber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Eher nicht Die Auswertung von Gesichtserkennung sollte nur im konkreten Fall eines Vergehens undn auf richterlichen Beschluss Anwendung finden. Die Daten sollen nach einer angemessenen Frist automatisch gelöscht werden. Das Beispiel in China zeigt, was mit einer solchen Technik in Autokratien und Diktaturen geschehen kann. Deswegen bin ich hier eher vorsichtig,

Jamila Anna Schäfer | GRÜNE

„Für saubere Umwelt und ehrliche Politik“

Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! Videokameras können keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Peter Salewsky | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für Säkularisierung“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher nicht Ein tatsächlicher Nutzen von Videoüberwachung konnte bisher noch nicht zufriedenstellend belegt werden, somit überwiegen die Nachteile.

Dr. Anne Monika Spallek | GRÜNE

„Zukunft machen - mit Vernunft und Leidenschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Coesfeld – Steinfurt II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Unentschieden es kommt darauf an wo

Mare Bandt | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für Mecklenburg-Vorpommern!“

Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Nein! Eine Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Menschen.

Uwe Kekeritz | GRÜNE

„Gemeinsam Zukunft gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Dr. Ulrich Karl Kissel | FREIE WÄHLER

„Kreativität braucht weniger Regeln, Regeln dann aber durchsetzen“

Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Nein! Für mich wäre das der Überwachungsstaat. So weit können wir in Freiheit nicht gehen.

Regine Deutsch | DiB

„Ohne Klimagerechtigkeit ist alles nichts! global solidarisch u. wissenschaftlich fundiert.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung an Gefahrenpunkten ist sinnvoll. Allerdings sollte diese keine generelle Gesichterkennung umfassen. Die Möglichkeit eine solche zu machen, wenn auf einer Überwachung tatsächlich eine Straftat zu sehen ist kann richterlich angeordnet werden.

Friedhelm Hartmut Michnia | PIRATEN

„Teilhabe, Würde, Freiheit“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Dies hilft möglicherweise bei der Aufklärung aber nicht das keine Straftaten begangen werden. Eher müssten mehr Polizisten:Innen eingestellt werden.

Nina Stahr | GRÜNE

„Kinder und Familien brauchen endlich eine stärkere Stimme in der Politik. “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Jens Herzog | FREIE WÄHLER

„Starke Region - starkes Deutschland!“

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Eher ja Solange diese Daten nur in begründeten Einzelfällen erhoben werden schon.

Ralf Nobel | ÖDP

„Frische Brise statt Krise“

Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 13.
Eher ja An wichtigen Brennpunkten und vor allem mit begrenzten Zugriffsmöglichkeiten versehen, halte ich das für richtig.

Behzad Borhani | GRÜNE

„Für sozial-gerechten Klimaschutz“

Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 12.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Jörg Esser | FREIE WÄHLER

„Für die Bürger, statt gegen Sie!“

Kandidiert im Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.
Eher nicht Eine Videoüberwachung hilft Straftaten im Nachhineien zu verfolgen.

Einen Schutz vor Straftaten hat noch kein Land mit höherer Videoüberwachung erreicht.

Ulrich Friedrich Becker | dieBasis

„Niemand vertritt Dich besser als Du selbst!“

Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein!
Ist mir wichtig!
Volksentscheid. Gefahr des Machtmissbrauchs.

Alexander King | DIE LINKE

„Unbestechlich. Gemeinwohl statt Lobbyismus“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Eher nicht Videoüberwachung trägt nicht notwendigerweise zur Verbrechensminimierung bei, schränkt aber die Persönlichkeitsrechte unverhältnismäßig ein. Besser wäre es, mehr Polizisten (Streifen) einzusetzen.

Uwe Kopec | PIRATEN

„Die Menschenrechte sind unteilbar! “

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein!
Ist mir wichtig!
Videoüberwachungssystheme schaffen Freiheit ab und sind der Einstieg zu Massenüberwachung.



Echte Sicherheit bedarf das Wirken unterschiedlichster Präventivmaßnahmen.

Annik Bernhardt | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für Innovation“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Nein! Nein, die systematische Erfassung biometrischer Daten greift zu stark in die Privatsphäre ein.

Frank Herrmann | PIRATEN

„Freiheit und Sicherheit ohne Überwachung und mehr Privatheit im digitalen Leben!“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Nein! Blödsinn!

Dr. Tobias Kretschmer | ÖDP

„Es braucht dringend frischen Parteienwind und mehr Vielfalt im Bundestag“

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Nein! Mehr Überwachung ist nicht die Lösung und ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Die Behörden müssen besser (zusammen-)arbeiten und Daten, die bereits gesammelt werden, besser aufarbeiten um Straftaten aufzuklären und zu verhindern.

Clemens Ruhl | ÖDP

„Schöpfung bewahren für die Nächsten“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Eher ja Ich halte die Video Überwachung öffentlicher Plätze für angemessen. allerdings muss gewährleistet sein, dass die Bänder zeitnah vernichtet werden, wenn nichts vorgefallen ist

Reinhard Seiler | Bündnis C

„Christliche Werte tragen den Staat! Christliche Ethik muss wieder das Handeln bestimmen!“

Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Unentschieden Videoüberwachung wäre hilfreich, wenn Missbrauch auch seitens staatlicher Stellen 100%ig ausgeschlossen wäre.

Saskia Graupe | dieBasis

„Faktenbasiert statt lobbykontrolliert!“

Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Eher nicht Videoüberwachung verbessert maximal im Nachgang die Aufklärung, hilft aber nicht eine Gesellschaft so zu gestalten, dass der Drang, Gewalt und Straftaten auszuüben sinkt.

Peter Heidt | FDP

„Es gibt viel zu tun“

Kandidiert im Wahlkreis Wetterau I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 7.
Nein! Als Freie Demokraten fordern wir neben dem Recht auf Anonymität im digitalen Raum auch ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum. Videoüberwachung kann die Arbeit der Polizei nicht ersetzen und sollte dementsprechend nicht als Allheilmittel gegen Straftaten verstanden werden.




Thomas Reinert | GRÜNE

„Politik ist die Aufgabe, auf Veränderungen einzugehen oder darauf hin zu wirken.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 64.
Nein!
Ist mir wichtig!
Ich möchte in einem Land leben, in dem ich mit dem Zug von A nach B reisen kann, OHNE dass ich dabei von Dutzenden von Kameras beobachtet werde. Ich möchte aber auch in einem Land leben, in dem es bei Kriminalitätsschwerpunkten ANGEMESSENE Methoden der Bekämpfung gibt. Punktuell und ggf. Anlass bezogen kann es ein verstärktes Bedürfnis der Polizei geben, mehr Bewegungsdaten zu bekommen, aber das sollte nicht anlasslos, pauschal und flächendeckend sein. Ansonsten wäre die Büchse der Pandora (Siehe NSA) zu schnell geöffnet.

Claudia Müller | GRÜNE

„Kompetenz aus MV“

Kandidiert im Wahlkreis Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

John Martin Finder | Volt

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 11.
Unentschieden Videobeweise an öffentlichen Plätzen kann durchaus sinnvoll sein. Allerdings darf dabei keine echtzeit Gesichtserkennung stattfinden und das Material nur bei einer Straftat ausgewertet werden.

Benjamin Zander | GRÜNE

„Ein gute Zukunft für alle Menschen“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 74.
Eher nicht Eine Gesichtserkennen öffentlicher Plätze wird derzeit unreguliert zu einem Wildwuchs staatlicher Überwachung aller führen.

Marius Brehm | EB: Brehm

„Mit Euch die Zukunft gestalten!“

Kandidiert im Wahlkreis Warendorf.
Nein! Eine Videokamera wird keinen Taschendieb auf frischer Tat festnehmen. Dies tun Polizeibeamte, in dessen Personalstärke und Ausrüstung mögliche Gelder wesentlich sinnvoller investiert wären als in Kameras. Die meisten öffentlichen Plätze sind ohnehin videoüberwacht.

Karola Köpferl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Jan-Peter Rühmann | PIRATEN

„Das Leben ist nur ein schlechter Scherz.“

Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Kostet viel Geld und verringert die Sicherheit der Bürger (Augenwischerei).

Flora Gessner | PIRATEN

„Queer, progressiv, unbequem“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Siehe vorherige Frage zu Überwachung

Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Omid Nouripour | GRÜNE

„Für Frieden und Eintracht weltweit!“

Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Wiebke Richter | GRÜNE

„Unsere Vielfalt macht uns stark.“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 23.
Eher nicht
Ist mir wichtig!
Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Timmy Schwarz | ÖDP

„Wirklich nachhaltige Wirtschaft funktioniert nur ohne das Prinzip des ewigen Wachstums!“

Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 3.
Eher nicht Mehr Sicherheit durch mehr Überwachung führt in eine Orwell'sche Dystopie, die keine freie Gesellschaft ernsthaft anstreben kann!

Axel Scherka | LKR

„Zuhören, Lösung finden, Ausführen!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Ja! Kriminalität wirksam bekämpfen!

Parsa Marvi | SPD

„Zukunft von hier.“

Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Unentschieden Hohe rechtliche Hürden müssen erfüllt sein. Wenn dann nur datenschutzkonform mit moderner Technologie (verpixelt).

Katharina Eva Elisabeth Voller | GRÜNE

„Für eine offene, gleichberechtigte Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Nein! Videoüberwachung kann Kriminalität nicht verhindern, sondern allenfalls bei der Aufklärung helfen. Sie ist an Gefahrenschwerpunkten - wie zB Bahnhöfen etc - sinnvoll, ihr Einsatz muss aber im Verhältnis zu persönlichen Freiheiten gesetzt werden. Eine Gesichtserkennung und ähnliche Verfahren im öffentlichen Raum lehnen wir ab.

Alice Elisabeth Weidel | AfD

„Für die Wiederherstellung unserer Freiheitsrechte“

Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Eher ja Videoüberwachung im öffentlichen Raum kann die Fahndungsmöglichkeiten an kriminalitätsbelasteten Plätzen und Gebäuden verbessern.

Laura Manuela Kraft | GRÜNE

„Mit ganzer Kraft für eine grüne Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 23.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Reinhold Ritter | dieBasis

„Beenden aller Coronamaßnehmen, Rechtsstaat wieder herstellen“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Nein!
Ist mir wichtig!
je mehr überwchung und sicherheit desto mehr Freiheit geht verloren

Edmund Ernst Müller | EB: Müller

„Ihre parteilose Direktstimme im Bundestag für Mitbestimmung“

Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Keine Angabe Ich verfolge keine Agenda, nicht einmal meine persönliche Meinung. Ich sehe es als meine Aufgabe an, den Willen der Mehrheit der interessierten Mehrheit der Wahlberechtigten meines Wahlkreises zu jeder Abstimmung im Bundestag herauszufinden und schlicht umzusetzen. Insofern machen die üblichen Fragen, wie sie auch diese Plattform stellt, "wofür stehen Sie" keinen Sinn. Ich stehe für den Willen der Mehrheit und den kenne ich erst bei der entsprechenden Abstimmung.

Thomas Rödiger | UNABHÄNGIGE

„Regiere mit! Volksentscheid /nach Wahlen Aktiv an Politischer Meinungsbildung teilnehmen “

Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Zum Schutz vor Straftaten gehört mehr Polizei und Sicherheitskräfte auf die öffentlichen Verkehrsflächen. Die können gleich einschreiten und Straftaten verhindern oder mildern(z.B. kein Mord oder keine Vergewaltigung sondern "nur Körperverletzung")

Claudia Tamm | GRÜNE

„Applaus alleine reicht nicht - mehr von uns ist gut für alle“

Kandidiert im Wahlkreis Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I.
Nein! Alle Bürger werden damit unter Generalverdacht gestellt und Videoüberwachung hat noch keine Straftat verhindert. Die Polizei muss personell besser ausgestattet werden, um den Bürgern ein höheres Sicherheitsgefühl zu vermitteln

Leon Eckert | GRÜNE

„Zukunft geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Gabriele Hanne Dorothea Ermen | UNABHÄNGIGE

Kandidiert im Wahlkreis Bergstraße.
Nein! Nicht noch mehr Überwachung unbescholtener Bürger!

Stefan Keuter | AfD

„Deutschland- aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Eher nicht Die Ausweitung von Videoüberwachung sollte an ausgewählten Plätze und Verkehrsmitteln ausgeweitet werden. Die Gesichtserkennung lehne ich ab.

Die Wege der normalen Bürger sollten für den Staat nicht nachvollziehbar sein.


Ina Heift | ÖDP

„Ökologisch in die Zukunft! “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Eher nicht Das kann ich mir nur für Orte vorstellen, die außergewöhnlich oft Schauplatz von Verbrechen werden.

Thomas Ernst Erich Emil Ganskow | PIRATEN

„Transparente und ehrliche Politik“

Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Nein!
Ist mir wichtig!
Keine Kamera steigt von ihrer Halterung und hilft. Kameras dienen bestenfalls der Verfolgung von Straftaten. Ziel muss aber deren Verhinderung sein. Dass Kameras dieses Ziel nicht erreichen, zeigen die Straftaten, die trotz deren Vorhandensein noch immer passieren. Daran wird auch eine Weiterentwicklung von Kameras nichts ändern.

Oliver Martin | FDP

„Ich will eine Brücke von den Menschen im Wahlkreis in den Bundestag schlagen.“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Nein! Nicht mehr Videoüberwachung sondern mehr Polizei-Präsenz vor Ort macht die Städte sicherer.

Imke Pirch | DIE LINKE

„Miteinander. Besser. Für alle.“

Kandidiert im Wahlkreis Emmendingen – Lahr.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Nein! Das ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und zudem wirkungslos, da sich die Kriminalität nur örtlich verlagert.

Krimhilde Marianne Dornach | ÖDP

„Engagiert. Kompetent. Unbestechlich.“

Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Eher nicht Nur in absolut gefährlichen Brennpunkten.

Amelie Christina Pfeiffer | GRÜNE

„Klimaschutz JETZT!!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 36.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Christoph Ulrich Mayer | dieBasis

„Werte als Basis von Handeln und Politik“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Kein Generalverdacht und keine Missbrauchsmöglichkeiten schaffen.

Dr. Hubertus von Roenne | Volt

„Ein starkes Europa als Garant für Frieden und Freiheit“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Unentschieden Videoüberwachung ja, Automatische Gesichtserkennung nein

Dr. Matthias Bartke | SPD

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Eher ja Wo Videotechnik hilft, Gefahren vorzubeugen und Beweise zu sichern, soll sie eingesetzt werden.

Automatische Gesichtserkennung lehne ich ab. Die Technik ist noch unausgereift und überaus fehlerbehaftet.


Sophie Griesbacher | Volt

„Wir machen Politik über Grenzen hinweg.“

Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1.
Nein! Volt möchte Videoüberwachung grundsätzlich vermeiden und alternative, weniger eingreifende Maßnahmen empfehlen. Videoüberwachung in Kombination mit biometrischen Erkennungssystemen lehnt Volt strikt ab, da diese einen massiven Eingriff in Persönlichkeitsrechte darstellen. Technisch bedingt müsste zunächst einmal jede*r Bürger*in erfasst und algorithmisch abgeglichen werden – dies ist unverhältnismäßig, da ein Sicherheitszugewinn hierdurch bislang nicht nachgewiesen wurde.

Elke Weihusen | Tierschutzpartei

„Wähle Mitgefühl für alle Lebewesen am 26. September 2021! 💚“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Pankow.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Unentschieden Unter der Bedingung, dass der Datenschutz gewahrt ist, kann dies zu einer besseren, schnelleren Aufklärung von Straftaten führen.

Hannah Heller | GRÜNE

„Wirtschaften für morgen. Demokratisch. Regional. Gerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 7.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Jürgen Sampel | PIRATEN

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 12.
Nein!
Ist mir wichtig!
Eine Totalüberwachung der Bevölkerung ist nicht angebracht. Eine personelle Aufstockung der Sicherheitsbehörden wäre hierfür besser.

Bernard Keber | AfD

„Laßt uns Werte für unser Land und für unsere nachfolgenden Generationen schaffen!“

Kandidiert im Wahlkreis Recklinghausen II.
Nein! Ich möchte kein China 2.0 aus unserem Land machen lassen

Martina Broschei | PIRATEN

„Aufgeben ist keine Option“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Kameras verhindern eher nicht allzuviel. Lieber deutlich mehr gut ausgebildete Polizeikräfte auf die Strassen.

Andreas Mrosek | AfD

„Für Familie und Heimat!“

Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Ja!
Ist mir wichtig!
Um Drogenkriminalität zu bekämpfen!

Clara Anne Bünger | DIE LINKE

„Klare Haltung für ein gerechtes Land!“

Kandidiert im Wahlkreis Erzgebirgskreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein! Videoüberwachung im öffentlichen Raum muss beendet werden. Automa-tisierte Gesichtserkennung wollen wir verbieten. Wir brauchen stattdessen mehr Personal im öffentlichen Raum und auf Bahnhöfen, das Unterstützung, Auskunft und Hilfe bieten kann. Eine Kamera verhin-dert keine Gewalt und leistet keine Hilfe.

Wir lehnen die anlasslose Vorhaltung und zentrale Speicherung von biometrischen Daten wie Fotos von Gesichtern und Finger-abdrücken ab. Entsprechende Speicherun-gen in Registern und in Ausweisdokumenten wollen wir rückgängig machen.

Eric Tiggemann | PIRATEN

„Freiheit Würde Teilhabe“

Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein!
Ist mir wichtig!
Mehr Videoüberwachung schützt nicht vor Straftaten. Selbst bei der Aufklärung von Straftaten ist der Kameraeinsatz oft zweifelhaft.

Dafür ermöglicht ausgeweitete Videoüberwachung die Erstellung von Bewegungsprofilen. Wohin ständige Videoüberwachung führt, lässt sich in China beobachten.

Evelyne Görlinger | Die PARTEI

„FEMINISMUS, BIER UND MÄNNERHASS“

Kandidiert im Wahlkreis Homburg.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 5.
Ja! Videoaufnahmen dürfen nur mit dem Hundefilter von Snapchat angefertigt werden.

Dorothea Hafner | GRÜNE

„Für einen lebenswerten ländlichen Eifelraum zwischen Vulkanen, Mosel und Eifelwäldern!“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Jürgen Bader | MLPD

„1000 Krisen eine Lösung: Sozialismus “

Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Stopp der Faschisierung des Staatsapparats!

Sebastian Sklubal | Volt

Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Eher nicht Videoüberwachung schützt nicht vor Straftaten. Im besten Fall hilft sie bei der Aufklärung von Straftaten.

Margit Theresia Stumpp | GRÜNE

„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt.“

Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die „intelligente Videoüberwachung“ und biometrische Gesichtserkennung erhöhen die öffentliche Sicherheit nicht, gefährden aber Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung massiv.

Wir wollen die Freiheit der Innenstädte als Räume der Demokratie und der Grundrechtsausübung erhalten.

Deshalb wollen wir den Einsatz dieser unausgereiften Technik im öffentlichen Raum gesetzlich ausschließen.

Michael Thienel | Tierschutzpartei

„Weil ich Mensch bin, für Tier und Umwelt“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wer nichts zu verbergen hat, stört sich auch nicht an Videos.

Andreas Stephan Johannes Staufenbiel | FREIE WÄHLER

„Ein Deutschland für ALLE!“

Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! Kein Überwachungsstaat!

Judith Sandra Skudelny | FDP

„Aus Liebe zur Freiheit!“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Eher nicht Wir Freie Demokraten fordern ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum und lehnen den Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung ab. Videoüberwachung ist kein Ersatz für Beamtinnen und Beamte und kein Allheilmittel. Durch den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum droht eine Totalüberwachung. Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnen wir daher ab und sehen auch die Ausweitung privater Videoüberwachung, die dann für staatliche Zwecken nutzbar gemacht wird, kritisch.



Eine intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten kann aber eine sinnvolle Ergänzung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sein, wenn sie verantwortungsvoll und nicht als Ersatz für Polizeipräsenz eingesetzt wird.

Andreas Wolter | EB: Wolter

„DEMOKRATIE FAIR UND DIREKT “

Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Nein! Keine generelle Gesichtserkennung.

Ausnahmen können gesetzlich festgelegt werden, sofern eine definierte Gefährundgssituation nachweislich ist.

Rüdiger König | FDP

„Freiheit und Energie für den Aufbruch“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 56.
Unentschieden Punktuell ja aber nciht generell und nur mit Auflagen

Nils-Hermann Saul | Die PARTEI

„Dinge anders machen.“

Kandidiert im Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 18.
Nein! Verschiebt Tatorte nur.

Luca Köpping | GRÜNE

„Ökologisch, sozialliberal, progressiv.“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 20.
Nein! Videoüberwachung führt nicht zu einer verringerten Kriminalität im öffentlichen Raum. In spezifischen Situationen kann die Überwachung mit Videokameras, aber auch mit Attrappen sinnvoll sein. Wenn irgendwo eine Videokamera neu hinzukommen soll, sollte woanders allerdings eine weggenommen werden können. Die Verknüpfung mit Gesichtserkennung lehne ich ab.

Volker Weidmann | PIRATEN

„Sozial. Ehrlich. Unbestechlich.“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 9.
Nein! Videoüberwachung schützt nicht vor Straftaten.

Mehr Personal - es müsste noch nicht mal Polizei sein - würde helfen...

Andreas Wolfschlag | dieBasis

„Wähle dieBasis und behalte deine Stimme.“

Kandidiert im Wahlkreis Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis.
Nein! Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen ist aus meiner Sicht ein Eingriff in die Privatsphäre aller Menschen und durch nichts zu rechtfertigen. Reine Videoaufzeichnung kann eingeschränkt sinnvoll sein.

Dr.-Inch André Jordan | Die PARTEI

„Nieder mit der Diktatur der Mehrheit!“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher nicht Die Treffen mit Lobbyisten finden in der Regel nicht auf öffentlichen Plätzen oder im ÖPNV statt.

Die Videoüberwachung sollte statt dessen im Parlament ausgeweitet und öffentlich als Live-Stream übertragen werden.

Katrin Werner | DIE LINKE

„Solidarisch. Gemeinsam. Zusammen!“

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Videoüberwachung greift in die Persönlichkeitsrechte ein. Wir kritisieren vielmehr, dass die Polizei immer wieder trotz anderslautender Rechtslage auf Demonstrationen anlasslos filmt.

Stephan Erdmann | PIRATEN

„Handle stets so, dass Du auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen kannst“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Nein! Haben Sie schonmal eine Kamera gesehen die eingeschritten hätte?



Kameras verhindern keine Straftaten, sie vermitteln lediglich dieses falsche, gefährliche Gefühl.

Eine Verlegung der Tat um wenige Meter reicht bereits um sie zu umgehen.



Von dieser nicht vorhanden, teuren "Lösung" abgesehen stellen sie eine erhebliche Bedrohung für unsere Gesellschaft dar.



Das Gefühl überwacht zu werden, dass hier vermittelt wird erzwingt konformes, angemessenes Verhalten und schränktdamit Freiheitsrechte ein.

Die Option der Gesichtserkennung verlangt riesige Datenbanken zur Identifizierung von Personen. Das Mißbrauchspotential solcher Datenbanken ist unfassbar.

Olaf Engel | PIRATEN

„Meine Schwäche ist meine Stärke“

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 10.
Unentschieden Ich bin da eher unentschieden, weil ein besserer Schutz ist es nicht. Die Kamera selber schützt nicht, sie hilft vielleicht bei der Aufklärung oder vielleicht gar nicht, weil falsche Sicherheit suggeriert wurde. Eine bessere Aufklärung wäre aber wünschenswert.

Klemens Kowalski | DIE LINKE

„Endlich wieder leben können.“

Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Nein!
Ist mir wichtig!
Videokameras können im Notfall nicht helfen.

Gregor Voht | FREIE WÄHLER

„Die Kraft der Mitte stärken!“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht Wir FREIE WÄHLER setzen uns für den bedarfsgerechten Einsatz von Videoüberwachung an Brennpunkten ein, damit Straftaten effektiver aufgeklärt und Kriminalitätsschwerpunkte entschärft werden können. Videoüberwachung bedeutet immer auch einen Eingriff in die Grundrechte, weshalb die regionalen Konzepte regelmäßig unter Einbindung der örtlichen Polizeiinspektionen, Datenschutzbeauftragten und Verwaltung evaluiert sowie auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden müssen.

Thomas Lothar Zawalski | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Offenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Michael Knödler | PIRATEN

„Wir brauchen endlich einen Politikwandel bei Klima, Bildung, Pflege und Digitalisierung!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Es gibt bisher in öffentlichen Verkehrsmittel, Stationen und vielen Plätzen Überwachungskameras.

Diese können bei einer Straftat ausgewertet werden.



Wir PIRATEN sprechen uns gegen die sogenannte intelligente Videoüberwachung aus, bei der mittels neuronalen Netzen live eine Gesichtserkennung durchgeführt wird.

Dadurch kann ein komplettes Bewegungsprofil erstellt werden.

Dies halten wir für einen nicht gerechtfertigten Eingriff in unsere Freiheitsrechte.

Heiner Löhmann | AfD

„Es ist Zeit an das Volk zu denken!“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Ja!
Ist mir wichtig!
Klarheit reduziert Streit und Ansprüche.

Christian Kühn | GRÜNE

„Bereit, weil ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Uwe Tanneberger | FREIE WÄHLER

„Von hier - für uns - vor Ort !“

Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 5.
Nein! Noch mehr öffentliche Überwachung und Kontrolle ist abzulehnen !

Markus Paulus Raschke | ÖDP

„Mensch und Umwelt vor Profit!“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Die Aufklärungsrate ist so hoch wie nie, die Kriminalität so gering wie nie - warum sollte es weitere Massenüberwachung geben?

Marcel Emmerich | GRÜNE

„Klima schützen - Demokratie stärken“

Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Peter (Pit) Helmer | UNABHÄNGIGE

„Deutschland effektiv und bürgernah durch Direktwahlen und Volksentscheiden gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Ja!
Ist mir wichtig!
Sicherheit geht vor!

Christian Burkhard Beßler | AfD

„Treue zur Heimat“

Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Eher ja An Brennpunkten, die bekannt sind, auf alle Fälle, aber nicht dort, wo Menschen friedlich mit anderen ein Bier zu sich nehmen.

Bodo Noeske | PIRATEN

„Nicht weil es schwer ist,wagen wir es nicht,sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer“

Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Nein! Videoüberwachung schützt nicht vor Kriminalität, sondern bringt nur gefühlte Sicherheit. Insbesondere die biometrische Überwachung kann zu repressiven Unterdrückungsstrukturen führen.

Klaus Heger | AfD

„Keine ideologiegetriebenen Einschränkungen unserer Freiheit, wirtschaftliche Vernunft “

Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I.
Ja! Angesichts der Entwicklung von schweren Straftaten in unserem Land haben wir leider keine andere Wahl.

Bruno Hönel | GRÜNE

„Mut zum Wandel mit der Befähigung zum Kompromiss“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Mathias Stein | SPD

„Weil es für Dich um Kiel geht.“

Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7.
Unentschieden An Kriminalitätsschwerpunkten kann der Einsatz von geeigneter Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten beitragen. Es muss jedoch technisch und rechtlich genau geprüft werden, ob ein Sicherheitsgewinn vorliegt und wie dies mit Datenschutz und Persönlichkeitsrechten vereinbar ist.

Dr. Christian Toloczyki | dieBasis

„Für unsere Grundrechte, Meinungsfreiheit und Erneuerung der Politik“

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 13.
Nein! Die Gefahr, dass dies über kurz oder lang nur zur Überwachung jedes Einzelnen missbraucht wird, ist zu groß. Der Nutzen bei Straftaten ist zu gering. Straftaten sind häufig den gesellschaftlichen Umständen geschuldet. In der Prävention muss der Hebel angesetzt werden.

Marcus Schmitt | GRÜNE

„Ganz Klar Gegen Nazis“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 24.
Nein!
Ist mir wichtig!
Zur Kriminalitätsbekämpfung sollten wir nicht die Maßnahmen erweitern, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen, sondern mehr auf Prävention setzen.

Felicitas Klings | Die Humanisten

„Demokratie braucht Fakten“

Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein! Freiheit ist ein hohes Gut. Alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen und permanent zu überwachen, ist weder angemessen noch zielführend, wie Studien belegen.

Ricarda Lang | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Rainer Pal | ÖDP

„Weniger ist mehr. Neue Wege gehen. Ergebnisse mit Mehrwert erzielen. “

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Keine Angabe Kommt darauf an. Überwachung vs. Persönlichkeitsrechte.

Dr. Uta Brehm | GRÜNE

„Klimaschutz braucht jede Stimme“

Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Stephan "Martin" | PIRATEN

„Korruption aufdeckeck - Protest machen! “

Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 6.
Nein! Videoüberwachung verhinfert keine Straftaten. Mehr Geld für besser geschultes Personal!

Dr. Alexander Lerchl | Die PARTEI

„Lobbyisten RAUS, Expertise REIN in den Bundestag“

Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Nein! Zu teuer, Kameras besser einsetzen für Umweltsünder.

Stefan Holzmann | AfD

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Eher nicht Der Missbrauch durch den Staat ist sehr groß.

Christoph Lutz | dieBasis

„Genug ist genug! - Gesund, glücklich, frei.“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Nein!
Ist mir wichtig!
Nein zu Big Brother.

Freiheitsrechte sind auch hier wichtiger.

Außerdem schadet es der Lebensqualität und der Psyche, ständig beobachtet zu werden.

Rainer Rößler | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für rationale Politk“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein! Die Privatsphäre ist ein von der Verfassung garantiertes hohes Gut.

Dr. Brit Reimann-Bernhardt | FREIE WÄHLER

„Beteiligung ist machbar, Herr und Frau Nachbar!“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Unentschieden Wenn es gesicherte Erkenntnisse gibt, dass diese Maßnahme zu weniger Kriminalität führt (z.B. an Hotspots) und zwar nachhaltig, kann ich mir vorstellen, unter strengen Richtlinien das zu genehmigen - aber einzeln, nicht flächendeckend.

Dr. Inés Brock | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Halle.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Samuel Jörg Schmid | PIRATEN

„Digitale Kompetenz ins Parlament!“

Kandidiert im Wahlkreis Biberach.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Nein!
Ist mir wichtig!
Videoüberwachung ist teuer und bietet keinen Schutz vor Straftaten. Sie stellt aber einen enormen Eingriff in die Freiheit der Bürger dar.

Sebastian Flack | Team Todenhöfer

„Behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden willst. “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Unentschieden Kommt drauf an. Es gibt Plätze, wo das Sinn machen kann.

Martin Georg Kesztyüs | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Hamm – Unna II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab. 

Sonja Marschke | Die Humanisten

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Nein! Videoüberwachung greift in Grundrechte ein und muss daher mit Bedacht eingesetzt werden.

Sibylle Schmidt | AfD

„Die Bevölkerung muss vor der herrschenden Politik regelgerecht geschützt werden.“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Ja!
Ist mir wichtig!
Sicher.

Andreas Rothgaenger | FREIE WÄHLER

„Miteinander. nah. klar. | Stark vor Ort und Experten für das Wohl in Stadt und Land.“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Videoeinsatz kann uns allen einen Mehrnutzen bringen. Allerdings darf sie nicht zu einer umfassenden Überwachung genutzt werden. Die Nutzen für unsere Gesellschaft sollten unabhängig herausgearbeitet werden und dort wo der Nutzen den Risiken überwiegt, kann Videoeinsatz eine sinnvolle Ergänzung sein.

Ulrich Klieboldt | dieBasis

„Es gibt nichts, was nicht verbessert werden könnte & Transparenz statt Lobbyismus!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Unentschieden Videoaufzeichnung ja, z.B. bei Unfällen an Kreuzungen kann besser rekonstruiert werden, Stoßen von Fahrgästen auf Gleise nicht verhindert, aber besser verfolgt werden.

Gesichtserkennung: Nein! 1. Funktioniert nicht zuverlässig. 2. Wozu? Nach einem Vorkommnis kann die Gesichtserkennung doch hinterher erfolgen...

Michael Krüger | ÖDP

„Mensch vor Profit !“

Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Eher nicht Auch hier sollte der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte beachtet werden.

Sebastian Freimund Bach | DIE LINKE

„Frieden, Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit, jetzt!“

Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 9.
Nein!
unwichtig
Flächendeckende Videoüberwachung mit Gesichtserkennung wie das aktuell gegen die Uiguren eingesetzt wird? Nein Danke! Zudem können Videokameras nicht ins Geschehen eingreifen und akut Hilfe leisten. Mehr Polizeistreifen wären an den entsprechenden Plätzen die bessere Option.

Julia Schmidt | GRÜNE

„Aufbruch statt Weiter so“

Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 9.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Bettina Anna Christine Wolff | Volt

„Für nachhaltige Politik und ein solidarisches Europa!“

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17.
Nein! Wir wollen den staatlichen und privaten Einsatz von Gesichtserkennungssoftware

und vergleichbaren Technologien zur automatisierten Echtzeit-Identifikation von Menschen im öffentlichen Raum verbieten. Hierfür wird sich Volt auch auf europäischer Ebene einsetzen. Die Möglichkeit, Menschen im öffentlichen Raum automatisiert identifizieren zu können, erachten wir als eine unverhältnismäßige Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Lilith | du.

„Check Deine Privilegien!“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Nein! Algorythmen zur Auswertung von Gesichterkennung verfügen über viel zu wenig Daten und zudem verstärkt auch nur von weißen männlichen Menschen - hier wird es somit niemals zu einer gerechten Beurteilung kommen können.

Nathalie Nikola | dieBasis

„Liebe überwindet das Ego und trifft die besten Entscheidungen!“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 17.
Eher nicht > Meine persönliche Meinung zu dieser These wird in der Partei dieBasis nicht mehr gewichtet als die konsensierte Entscheidung aller Mitglieder. Ich vertrete grundsätzlich den Willen von dieBasis, welcher durch gemeinsame Konsensierung beschlossen wird. So verhält es sich bei allen Thesen, die ich hier beantworte. Bitte auch nachfolgende Inhalte von dieBasis Baden-Württemberg beachten: https://diebasis-bw.de/bundestagswahl/selbstverpflichtung-ziele/

Ekin Deligöz | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab

Michael Labetzke | GRÜNE

„Zeit für Veränderung“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Eher ja Vorsicht bei dieser Frage. Die präventive Wirkung ist noch nicht umfassend erforscht. Bei der Strafverfolgung hingegen ist Video im öffentlichen Raum (Bahnhof & Züge) ein sehr wertvolles Beweismittel.

Katharina Dröge | GRÜNE

„Für eine Wirtschaft, die allen dient“

Kandidiert im Wahlkreis Köln III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Alexandra Schoo | GRÜNE

„Politik ist das, was Du daraus machst!“

Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 37.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Andrea Wittmann | FREIE WÄHLER

„Worte brauchen Taten! Taten brauchen Stimmen! “

Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 42.
Eher nicht Bürgerentscheid :

Das sollen die Bürger vor Ort entscheiden

Dr. Martin Schmidt | Die PARTEI

„Wählt Die PARTEI! Für Deutschland reicht's. “

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Unentschieden
unwichtig
Natürlich haben wir in der Partei Die PARTEI auch eine Meinung zu den meisten Thesen – die Formulierung ist jeweils aus redaktionellen und wissenschaftlichen Gründen in der jeweiligen Form, nicht weil wir diese unterstützen.

Generell ist festzuhalten, dass wir uns zu vielen Themen innerparteilich in einer konstruktiven Findungsphase befinden.


Roland Müller | ÖDP

„Wir haben die Erde von unseren Kindern geborgt, und nicht von unseren Eltern geerbt.“

Kandidiert im Wahlkreis Hof.
Ja! der Zugriff auf die Daten darf aber nur nach richterlicher Genehmigung erfolgen.

Jörg Alfred Rupp | DIE LINKE

„sozial, ökologisch, gerecht“

Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Nein! Nein - und das Bundesverfassungsgericht hat dazu auch schon mehrfach eindeutig Stellung genommen

Dr. Tobias Lindner | GRÜNE

„Verändern mit Verstand“

Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Theresia Knopp | du.

„Jeder Mensch kann die Welt verändern.“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Nein! Es gibt Statistiken, dass Videoüberwachung die Häufigkeit der Straftaten nicht beeinflusst. Man kann durch Videoüberwachung im Nachhinein Vergehen im Rahmen der Straßenkriminalität teilweise aufklären. Schwerwiegendere Straftaten sind davon selten betroffen. Man sollte aus meiner Sicht anders investieren.

Florian Jäger | AfD

„Deutschland zurück in die Freiheit wählen!“

Kandidiert im Wahlkreis Fürstenfeldbruck.
Nein! Es gibt keine Gewähr, dass eine derartige Überwachung nicht von staatlichen Stellen missbraucht wird. Deshalb ein klares Nein!

Hannes Stockert | MLPD

„Arbeitsplätze UND Umweltschutz - Konsequent!“

Kandidiert im Wahlkreis Mülheim – Essen I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Nein! Beim Ausbau staatlicher Überwachungsmaßnahmen wird die "Sicherheit" der Bevölkerung nur vorgeschoben.

Auch die bisherige Videoüberwachung hat keine faschistischen Anschläge verhindert!

Sie richtet sich vor allem gegen Demokraten, fortschrittliche Kräfte, Antifaschisten und Marxisten-Leninisten.

Michael Richard Berger | dieBasis

„Mensch erkenne Dich selbst und diene dem Leben“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 14.
Nein!
Ist mir wichtig!
Der Kriminalität in der Bevölkerung begegnet man am besten damit, indem man die wirklichen Kriminellen, Großkonzerne, Finanzkonglomerate, Regierungen, verbrecherische Stiftungen und natürlich auch "superreiche" Einzelpersonen konsequent einbuchtet und deren Vermögen an die bedürftigen Menschen verteilt. 99,9 % der Menschen auf unserem Planeten sind gut. Es gilt dieses Gute zu fördern und zu belohnen. Videoüberwachung dient ja schlußendlich nur den genannten Schwerkriminellen.

Christian Wesemann | AfD

„Bildung statt Ideologie“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 10.
Keine Angabe Die Totalüberwachung schreitet leider voran. Straftaten werden häufig nur als Vorwand genommen. Wenn die Daten entsprechend korrekt ausgewertet werden und vor allem nicht gespeichert werden, ist dieser Vorschlag sogar jedoch sinnvoll anzusehen. Da unser Verfassungsschutz jedoch ein Regierungsschutz geworden ist, habe ich jedoch große Bedenken.

Dietmar Löder | Team Todenhöfer

„Für Gerechtigkeit und Humanismus“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein! Mit der Angst in der Bevölkerung darf der Staat nicht übermächtig werden. Der Bürger ist frei und kann sich frei bewegen. Das ist sein Recht und keine erbrachte Höflichkeit.

Thomas Lamowski | Bündnis C

„Einigkeit uns Recht und Freiheit“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Unentschieden wo es Sinn macht

Ralph Lenkert | DIE LINKE

„praktisch, sozial, klimagerecht“

Kandidiert im Wahlkreis Jena – Sömmerda – Weimarer Land I.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 2.
Nein! Kriminelle weichen aus, aber unsere Freiheit geht verloren.

"Wer die Freiheit für die Sicherheit opfert, verliert Beides"

Keno Schulte | Die PARTEI

„Aus Gründen! “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Nein! Gruselig.

Dr. Konstantin Notz | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Oliver Burkardsmaier | PIRATEN

„Demokratie kommt vom mitmachen“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Videoüberwachung löst keine Probleme, stellt aber alle Menschen unter Generalverdacht. Wenn an einzelnen Orten mehr gegen die - allgemein rückläufige - Kriminalität gemacht werden muss, dann sollen dort mehr Polizisten patrouillieren. Wenn gleichzeitig die Cannabisprohibition beendet wird, hat die Polizei auch genügend Zeit und Personal dafür.

Roland Helmer | UNABHÄNGIGE

„Für Schwerbehinderte und Ausgegrenzte kämpfen.“

Kandidiert im Wahlkreis Duisburg II.
Ja!
Ist mir wichtig!
Sicherheit geht vor!

Bärbel Kersken | MLPD

„Mach mit, damit sich wirklich etwas ändert!“

Kandidiert im Wahlkreis Bottrop – Recklinghausen III.
Nein! Gegen den totalen Überwachungsstaat

Dominik Schumann | Volt

„Klimagerechtigkeit neu gedacht.“

Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Nein! Viele Studien zeigen, dass solche Maßnahmen nicht wirksam sind und evtl. die Bürger*innen besser fühlen lässt.

Dr. André Mondry | ÖDP

„Leben und Umwelt bewahren!“

Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Eher ja Mit Augenmaß dort, wo es sinnvoll und angemessen ist.

Stefan Heinke | dieBasis

„Sei Du selbst. Die Veränderung!“

Kandidiert im Wahlkreis Görlitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Unentschieden Wenn mit Gesichtserkennung gearbeitet wird dann nicht über private Unternehmen, die dies im Staatsdienst übernehmen. Datenschutz ist extrem wichtig, sind finden wir uns bald in George Orwells 1984 wieder.

Merlin Wehde | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für eine evidenzbasierte Politik!“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Gegen Videoüberwachung, im gesundem Ausmaß, auf öffentlichen Plätzen oder im ÖPNV ist nichts einzuwenden.

Erweiterte Überwachungsmaßnahmen die der uneingeschränkten Identifizierung dienen, wie z.B. Gesichtserkennung oder Gangerkennung, sind strikt abzulehnen.

Zum einen widerspricht es unserer humanistischen Auffassung von Freiheit und Privatsphäre, zum anderen sind solche Systeme, mit sensiblen Daten, sehr gefährlich durch Datenmissbrauch oder Cyberangriffe.

Daniela Blankenburg | ÖDP

„Mensch vor Profit“

Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Unentschieden Big Brother is watching you! Eine gräßliche Vorstellung. Wir sollten als solidarische Gemeinschaft wieder mehr Mut und Zivilcourage haben, dann wäre das nicht nötig. Leider ist derzeit die totale Egomanie das Credo vieler Bürger

Julia Aylar Jalali Motlagh | Die PARTEI

„Mein Name verwirrt Menschen und ich lieb's.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Unentschieden An ausgewählten Plätzen ja, überall nein.

Stefan Schmidt | GRÜNE

„Volle Kraft für Mensch und Klima“

Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Andreas Tesche | GRÜNE

„Für eine nachhaltige Entwicklung-sozial und ökologisch zur Sicherung des Wohlstands“

Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Sebastian Stölting | GRÜNE

„Grüne Wirtschaft für die Jobs von morgen.“

Kandidiert im Wahlkreis Gütersloh I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Guido Körber | PIRATEN

„Ich mache Politik aus Notwehr“

Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 7.
Nein!
Ist mir wichtig!
Keine Kamera klettert vom Mast um jemandem zu helfen. Weltweite Erfahrungen zeigen, dass durch Kameraüberwachung entweder eine Verdrängung der Straftaten ausserhalb des überwachten Bereich statt findet, oder sogar bewusst die "Bühne" gesucht wird.

Mehr Polizei an gefährdeten Orten ist viel sinnvoller und schafft echte Sicherheit.

Michael Stefan Tropp | EB: Tropp

„Wir! Gemeinsam stark“

Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Eher nicht Totalstaat? Nein...

Carolin Schmidt | ÖDP

„Politik mit Herz und Verstand.“

Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Eher nicht Straftaten müssen besser vorgebeugt und überwacht werden. Aber nicht durch Kameras, sondern eine gute Arbeit der Polizei. Außerdem ist es gewinnbringend für alle, wenn wir respektvoll miteinander umgehen und von klein auf lernen und immer wieder erfahren, dass uns wertschätzender Umgang und Hilfsbereitschaft weiterbringt, als egozentrisches Sich-Durchsetzen in der Ellenbogengesellschaft.

Dr. Richard Ralfs | GRÜNE

„Gemeinsam mehr Zukunft wagen“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 36.
Nein! 1001 Mal bewiesen: Anlasslose Überwachung erhöht nur die Größe des Heuhaufens, in dem die Nadel versteckt ist und verschwendet dabei enorm Geld und Manpower, was dann für klassische Ermittlungsarbeit fehlt. Zudem ist Gefahr des Missbrauchs der Personendaten/Videobilder und der Fehler in der Erkennung groß.

Matthias Moosdorf | AfD

„Für eine Politik der Neubesinnung! Deutschland - aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Eher nicht Zum Schutz vor Straftaten soll vor allem die derzeitige Migrationspolitik einer genauen Revision unterzogen werden. Die Gewalttaten im Kontext der Entscheidungen von 2015 sind überproportional gestiegen. Diesen Problemen mit Videoüberwachung zu begegnen, ist eine Zumutung.

Tarik Sealiti | Team Todenhöfer

„Es gibt nichts gutes außer man tut es !“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 18.
Unentschieden Gerne aber ohne Gesichtserkennung!

Dietmar Gerhard Buttler | DIE LINKE

„Sozial denken - vor Ort handeln!“

Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II.
Nein! Videoüberwachung wirkt erwiesenermaßen nicht zur Prävention von Straftaten - allerdings zu Entrechtung und Einschüchterung der Bürger/Innen.

Dr. Birke Bull-Bischoff | DIE LINKE

„Neue Schule braucht das Land“

Kandidiert im Wahlkreis Burgenland – Saalekreis.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Automatisierte Gesichtserkennung wollen wir verbieten. Wir brauchen stattdessen mehr Personal im öffentlichen Raum und auf Bahnhöfen, das Unterstützung, Auskunft und Hilfe bieten kann. Eine Kamera verhindert keine Gewalt und leistet keine Hilfe.

Lukas Küffner | PIRATEN

„Politik mit Gewissen“

Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Nein! Eine Kamera kann bei Straftaten nicht eingreifen. Sie zeichnet nur auf. Es führt zwar zu einer gefühlten Sicherheit, faktisch ist man dadurch aber nicht sicherer. Ebenso werden dadurch die Freiheitsrechte aller eingeschränkt. Die Option der Gesichtserkennung verlangt riesige Datenbanken zur Identifizierung von Personen. Das Missbrauchspotential solcher Datenbanken ist unfassbar.

Martin Pfaff | FREIE WÄHLER

„Gesunder Menschenverstand für den Bundestag - FREIE WÄHLER - die Kraft der Mitte!“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Eher ja Ein offen erkennbarer, transparenter und bedarfsgerechten Einsatz von Videoüberwachung an Brennpunkten ist sinnvoll. Videoüberwachung bedeutet aber immer einen Eingriff in die Grundrechte, weshalb die Konzepte regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden müssen.

Maximilian Knut Kiesel | GRÜNE

„Klimaschutz mit Dir“

Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 22.
Nein! Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab. 

Sophia Jäger | Team Todenhöfer

„Die Diversität in der Gesellschaft Deutschlands muss sich im Bundestag abzeichnen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht An Orten wie Bahnhöfe, wo häufiger Straftaten begangen werden, macht es sicherlich Sinn Videoüberwachung vorzunehmen. Diese aber auf weite Teile der öffentlichen Plätze auszuweiten, finde ich beunruhigend.

Dorothee Martin | SPD

„Kompetenz für Hamburg.“

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Nein! Ich bin gegen eine Totalüberwachung des öffentlichen Raumes. An einzelnen, ausgewählten Standorten kann ein Einsatz von Videoüberwachung sinnvoll sein. Flächendeckende Gesichtserkennung lehne ich ab.

Ina Gießwein | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 33.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Martin Josef Hartmann | dieBasis

„Nicht meckern, machen!“

Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Eher ja Das wäre eine Entscheidung, die die Menschen selbst treffen sollten.

Natürlich kann Videoüberwachung helfen und auch etwas subjektive Sicherheit schaffen. Doch mit moderner Gesichtserkennungs-Software ist auch hier Missbrauch ein Problem.

Grundlegend wäre ich dafür, aber nur unter ganz restriktiven auflagen. Und wo genau wäre am besten per Bürgerentscheid zu entscheiden.

Dominik Markus Apel | CDU

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Ja! Videoüberwachung bestimmter Plätze (natürlich nicht flächendeckend) hilft nicht nur bei der Verhinderung, sondern auch bei der Aufklärung von Straftaten. Sie muss aber eingebettet sein, in ein Konzept, wie wir es vor Ort verhindern, Angsträume (z.B. in dunklen Unterführungen) zu schaffen.

Dr. Hans-Günter Brünker | Volt

„Neue Politik. Neues Europa.“

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Nein! Wir sind gegen die Anwendung von Gesichtserkennungssoftware.

Sebastian Hansen | GRÜNE

„Zeit für eine neue Politik! “

Kandidiert im Wahlkreis Würzburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Nein!
Ist mir wichtig!
Videokameras können keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Isabell Charlotte Steidel | GRÜNE

„Mutig für echte Erneuerung!“

Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Bendrick Arnold | MLPD

„Konsequent, unbestechlich! Nur wer kämpft, kann gewinnen!“

Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Nein! Das dient nur der weiteren Bespitzelung und der Unterdrückung von Protestbewegungen!

Rhavin Grobert | Die PARTEI

„Ich brauche keine teuren Berater, um festzustellen, wie es nicht geht.“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 27.
Nein! Auch diese Maßnahme setzt falsch an.

Prof. Dr. Armin Jürgen Grau | GRÜNE

„Ausgleich mit der Natur und Ausgleich in der Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Nein!
Ist mir wichtig!
Generell mehr Videoüberwachung bedeutet eine Einschränkung unserer Freiheitsrechte

Anne Schumacher | GRÜNE

„Ein WIR mit Zukunft“

Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 7.
Nein! Sicherheitsgesetze müssen auf den Prüfstand, zukünftig auf valider Empirie beruhen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit regelmäßig unabhängig evaluiert werden. Wir stellen dazu eine Überwachungsgesamtrechnung auf, die laufend fortgeführt wird. Den Einsatz bio

metrischer Identifizierung im öffentlichen Raum, wie beispielsweise Gesichtserkennung, lehnen wir ebenso wie die undifferenzierte Ausweitung der Videoüberwachung, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen oder das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung

bzw. Quellen-TKÜ) ab.

Martin Wilhelm | Die Humanisten

„Ideologiefreie Politik für alle Menschen!“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein! Der zu erwartende zusätzliche Schutz steht in keinem Verhältnis zu der Grundrechtseinschränkung.

Harald Ebner | GRÜNE

„Klima und Vielfalt retten“

Kandidiert im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Lisa Hildegard Badum | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Julian Joswig | GRÜNE

„Mit Mut und Verantwortung in die Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Stefan Ackermann | Team Todenhöfer

„Haltung zeigen, Rassismus bekämpfen, Spaltung verhindern.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Unentschieden Videoüberwachung ja. Gesichtserkennung und dauerhafte Überwachung nein.

Lydia Riesterer | PIRATEN

„Möglichst viel Freiheit für möglichst viele“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 15.
Nein! Keine Videokamara kann in eine Straftat eingreifen, und es ist leicht eine Maske zu tragen.

Samuel Knewitz | Die PARTEI

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 21.
Nein! Bei uns zu Hause bewacht Oma vom Fenster aus, ihre Gesichtserkennung ist ausbaufähig, aber ist schon okay so.

Andere Omas können das bestimmt auch, hier ist kein Handlungsbedarf.

Peter Pokrzywnicki | ÖDP

„Volksentscheide und strikt keine Firmenspenden - gemeinsam die Welt verbessern“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Eher nicht nur in Ausnahmefällen

Mitja Stachowiak | EB: Stachowiak

„Eine realisierbare Energiewende umsetzen!“

Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Eher nicht Es zeigt sich, dass mehr Überwachung nicht oder kaum zur Verbesserung der Sicherheit beiträgt. Wir brauchen stattdessen bessere Arbeitsbedingungen für die Polizei, statt diese mit sinnlosen Einsätzen zur Räumung von Waldbesetzungen zu belasten.

Philip Alexander Hiersemenzel | GRÜNE

„Klimaneutrales Leben für ALLE - für eine dezentrale Energiewende - von, für und mit allen!“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 12.
Eher nicht Es gibt eigentlich mehr als genug Überwachung. Wenn es irgendwo nachweislich eine Mehrwert bringt: Vor mir aus. Aber: Das problem ist eher, dass die Daten, die ohnehin gesammelt werden schon nicht vernünftig ausgewertet werden.

Jürgen Kretz | GRÜNE

„Für klimagerechten Wohlstand!“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 19.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Dieter Gerald Janecek | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Dr. Jens Brandenburg | FDP

„Aufstieg durch Bildung“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Nein! Videoüberwachung ist kein Ersatz

für Beamtinnen und Beamte und kein Allheilmittel.

Sonja Lattwesen | GRÜNE

„Deiche hoch, Mieten runter!“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 11.
Nein! Videoüberwachung verhütet keine einzige Straftat, sondern hilft höchstens bei der Aufklärung.

Heike Engelhardt | SPD

„Mit ehrlicher Politik in den Bundestag “

Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Nein! Gewältprävention durch aufsuchende Sozialarbeit statt Überwachung

Norman Saidi | Team Todenhöfer

„Niemanden eitkettieren, sondern immer das Potenzial erkennen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Eher ja Wenn eine unabhängige Behörde potenziellen Missbrauch verfolgt.

Dr. Michael Hans Mayer | AfD

„Grundrechte sind unantastbar! Wir sind freie Bürger, keine Untertanen.“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Eher ja jedoch nicht allgemein, sondern an kriminalitätsanfälligen Plätzen. Dies funktioniert jedoch nur in Verbindung mit einer besseren personellen und materiellen Ausstattung der Polizei.

Tabea Rößner | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Gemeinsam für ein besseres Klima.“

Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Michael Ceglar | PIRATEN

„Mehr Demokratie wagen“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 13.
Nein!
Ist mir wichtig!
Es ist erwiesen, dass die Videoüberwachung die Sicherheit nicht erhöht.

Und es ist ein Eingriff in die Privatsphäre und verstößt gegen den Datenschutz,

Barbara Maria Schwarz | Tierschutzpartei

„100 % gegen staatlich tolerierte Tierquälerei!“

Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung ja - Gesichtserkennung nach chinesischem Vorbild NEIN!

Felix Möller | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für Innovationen“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Eher ja An bestimmten Punkten kann dies die Sicherheit erhöhen. Der abschreckende Effekt sollte jedoch nicht überschätzt werden. Daher müsste dies ergänzt werden durch mehr Polizeipräsenz in Problemgebieten und Ausweitung von Waffenkontrollen, insbesondere zur Bekämpfung der meist tödlichen Messergewalt.

Kastriot Krasniqi | SPD

„Mutig in die Zukunft. Sozial. Echt. Klimagerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 45.
Eher nicht Videoüberwachung sollte nur an Orten eingesetzt werden, an denen es vermehrt zu Straftaten kommt. Der Einsatz von Gesichtserkennung könnte dazu führen, dass auch Daten von Unschuldigen zum Abgleich gespeichert werden müssten. Das sehe ich kritisch.

Andreas Benjamin Steinau | Die Humanisten

Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Grob vereinfacht zeigen Studien, dass Videoüberwachung Straftaten kaum verhindert, wohl aber dabei hilft, sie vermehrt aufklären zu können. Ich persönlich sehe die enormen Eingriffe von großflächiger Videoüberwachung in die Privatsphäre dadurch nicht gerechtfertigt. Wird diese auch noch mit automatisierter Gesichtserkennung kombiniert, dann wird damit die Infrastruktur einer totalen Überwachung aller Bürger geschaffen. Das Beispiel China zeigt uns, wie so Dystopien wie 1984 schon längst Realität geworden sind. Dagegen, dass so eine Situation auch in Deutschland entstehen kann, wehre ich mich. Selbst mit einem weniger pessimistischen Blick in die Zukunft führt automatische Gesichtserkennung zu zahlreichen falsch-positiven Ergebnissen, mit schweren Folgen für die fälschlich verdächtigten. Zur Prävention von Straftaten stehen bessere Ansätze zur Verfügung (ein starker Sozialstaat, bessere Bildung).

Dr. Kirsten Kappert-Gonther | GRÜNE

„Miteinander reden hilft“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Stefan Michael Kanitzky | Volt

„Neue Ideen für neue Politik“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein! Videoüberwachung löst nicht die Ursache, sondern lediglich die Symptome.

Simon Klages | PIRATEN

„Der Sinn des Lebens ist es, dem Leben einen Sinn zu geben.“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 8.
Nein! Videokameras schützen nicht vor Straftaten.

Urs Liebau | GRÜNE

„Wirtschaft mit Zukunft - Ökologie, Soziales und Ökonomie zusammenbringen“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Nicolas Künzel | Volt

„Die Herausforderungen unserer Zeit, wie die Klimakrise, machen nicht an Grenzen halt.“

Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein! Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut! Videoüberwachung in der Öffentlichkeit, vor allem in Kombination mit Gesichtserkennung stellt eine massive Einschränkung der Privatsphäre dar. Dies kann schnell dazu führen, dass staatliche Stellen diese Möglichkeiten missbrauchen.

Theo Taubmann | AfD

„Soviel Regeln wie nötig und soviel Freiheit wie möglich“

Kandidiert im Wahlkreis Kulmbach.
Nein! Ich lehne chinesische Verhältnisse und einen entsprechenden Überwachungsstaat ab. Wer die Freiheit zu Gunsten der Sicherheit aufgibt, wird am Ende beides verlieren.

Jan Andreas Hinderks | FDP

„Zukunft gestalten muss man auch wollen.“

Kandidiert im Wahlkreis Diepholz – Nienburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 26.
Nein! Es schützt nur bedingt vor Straftaten. Es hilft bei der Aufklärung.

Kolja Johannes Knodel | Volt

„Für ein Vereintes Europa, das Vielfalt schätzt!“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir möchten den staatlichen und privaten Einsatz von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum verbieten. Es ist eine unkalkulierbare Gefahr für unsere Gesellschaft. Überwachungsmaßnahmen schützen erwiesenermaßen nicht vor Straftaten. Andere Maßnahmen sind beispielsweise eine bessere nächtliche Beleuchtung und eine Stadtplanung die nächtliche "No-Go"-Zonen verhindert.

Marcus Manfred Eschborn | ÖDP

„Mehr Gemeinsinn tut allen gut.“

Kandidiert im Wahlkreis Worms.
Nein! Wir brauchen mehr Streifenpolizisten, die ihren Stadtteil und seine Probleme kennen. Gesichtserkennung lehne ich komplett ab. Bei neuen Kriminalitätsschwerpunkten kann man sicherlich prüfen, ob eine Videoüberwachung sinnvoll wäre.

Kai Dorra | DiB

„Politik für Bürger*innen - Politik ohne Preisschild!“

Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Nein! Der gläserne Bürger ist keine Option in der freiheitlichen Demokratie.

Jörg Weidemann | EB: Weidemann

„Gib Antikommunismus keine Chance“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Nein! Wird nur zur Bespitzelung verwendet und verhindert Straftaten nicht

Elisabeth Victoria Sophie Löwenbourg-Brzezinski | GRÜNE

„In unsere Zukunft investieren.“

Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Axel Maria Magar | AfD

„Aus Liebe zu Deutschland! Wohlstand, Freiheit, Sicherheit für das deutsche Volk.“

Kandidiert im Wahlkreis St. Wendel.
Eher nicht Hier ist Vorsicht geboten.


Kai Gehring | GRÜNE

„Beste Bildung und Chancengleichheit für jedes Kind!“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Volker Heinecke | FREIE WÄHLER

„Machen wir Deutschland fit für die kommenden Generationen.“

Kandidiert im Wahlkreis Lüchow-Dannenberg – Lüneburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 16.
Eher nicht Videoüberwachung des öffentlichen Raumes sehe ich kritisch, da mir die technischen Möglichkeiten geläufig sind. Ein deutsches Startup bietet die Anonymisierung solcher Daten in Echtzeit - das könnte ein Weg sein, mit welchem ich leben könnte.

Tobias Raffelt | ÖDP

„Für die Menschheitsfamilie!“

Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein! Ich bezweifel die präventive Wirkung von Videoüberwachung und Gesichtserkennung. Bei der Aufklärung von Straftaten mag dies zwar helfen. Jedoch sehe ich insbesondere bei Gesichtserkennung ein hohes Missbrauchspotential und lehne diese Forderung mit Verweis auf die Freiheitsrechte ab.

Bettina Franke | Die PARTEI

Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Ausnahme: Hinterzimmer der CDUFDP.

Alexandra Pichl | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Bereit, weil Ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Britta Maria Haßelmann | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären.

Jürgen Trittin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten

eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also

wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete

geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern

nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es

grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen

sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an

jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der

Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im

öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung

auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie

z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Peter Schäfer-von Reetnitz | Bündnis C

„Lass einen jeden sein, was er ist, so bleibst auch du wohl, wer du bist.“

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Auch das wäre wieder ein tiefer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger.

Tino Josef Ritter | FDP

„Ich wähle Ritter!“

Kandidiert im Wahlkreis Emmendingen – Lahr.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Eher nicht Grundsätzlich sehe ich hier die Gefahr des gläsernen Bürgers.

Dennoch gibt es Einsatzberechtigungen, wie z.B. öffentliche Gebäude, um einem Vandalismus vorzubeugen.

Manuel Ferdinand Theodor Sarrazin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Georg Boroviczény | PIRATEN

„Klare, ehrliche Politik in und für Berlin “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Nein!
Ist mir wichtig!
Hilft nicht, stellt nur unter Generalverdacht

Henrik Dahlmann | FREIE WÄHLER

„Ein Deutschland für Alle!“

Kandidiert im Wahlkreis Wuppertal I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Ja! Selbstverständlich nicht flächendeckend, sondern an Kriminalitätsschwerpunkten und mit regelmäßigen Kontrollen der Verhältnismäßigkeit.

Sören Alexander Horn | Volt

„Politiker*Innen sollten jeden Atemzug dafür nutzen eine bessere Zukunft zu schaffen.“

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Nein! Die Möglichkeit, Menschen im öffentlichen Raum automatisiert identifizieren zu können, erachte ich als eine unverhältnismäßige Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Martin Rübner | Bündnis C

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Hier sehe ich zu großes Missbrauchspotential.

Wir sind aktuell nicht in der Lage, diese Daten sicher vor Krimminellen oder auslänischen Geheimdiensten zu schützen.

Luisa Graviat | Die PARTEI

„Alte weiße heterosexuelle Cis-Männer raus aus dem Bundestag!“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Nein! Jeder Abgeordnete bekommt einen 24/7-Livestream, zumindest im Büro und auf Lobbyveranstaltungen verpflichtend.

Jens Herrndorff | GRÜNE

„Von hier. Für euch: Ökologisch, sozial, gerecht. “

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 10.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Mike Moncsek | AfD

„Sei schlau, wähl Blau!“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 14.
Eher ja Eine wirksame Abschreckung und Sicherung vor sogenannten Gefährdern kann so evtl. erleichtert werden. Aber das muss man sich genau anschauen.

Hubert Weber | dieBasis

„Corona-Einschränkungen der Grundrechte sofort beenden und Basisdemokratie einführen.“

Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Nein!
Ist mir wichtig!
Freiheit vor. Keine Diktatur. Keine Verhältnisse wie in China

Marc Gutknecht | dieBasis

„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ “

Kandidiert im Wahlkreis Mettmann I.
Eher nicht Nur mit richterlicher Genehmigung

Annalena Charlotte Alma Baerbock | GRÜNE

„Klimaschutz: Keine halben Sachen mehr.“

Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Lisa Hanna Gerlach | Volt

„Das hier wird ein Marathon, kein Sprint!“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gegen den Überwachungsstaat!

Wolfgang Wetzel | GRÜNE

„Zuversicht wagen. Für ein weltoffenes und tolerantes Deutschland.“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Julia Glagau | FREIE WÄHLER

„Wer Dinge ändern will, muss den Mut haben Lösungen zu suchen.“

Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher ja Nur im Zusammenhang mit einer fortlaufenden Kontrolle der Verhältnismäßigkeit

Michael Kellner | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Annette Reif | GRÜNE

„DIE ZEIT IST REIF!“

Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 34.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Kristian Katzmarek | PIRATEN

„Für eine stabile Zukunft - Wohlstand, Sicherheit und Perspektiven für alle Bürger:innen“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Erft-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein! Kameras verhindern nachweislich keine Straftaten - sie haben wenn überhaupt eine abschreckende Wirkung.



Wir brauchen aber Sicherheit und Prävention und müssen verhindern, dass Straftaten überhaupt geschehen können.



Wir müssen verhindern und nicht erst aufklären, wenn es zu spät ist.

Stefan Westerschulze | FDP

„Nie gab es mehr zu tun!“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Erft-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 30.
Nein! Videobeobachtung kann Straftaten aufklären, verhindert sie so gut wie nie.

Flächendeckende oder vereinzelte Gesichtserkennung lehne ich entschieden ab.

Andreas Berno Wörner | AfD

„Freiheit leben“

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Ja! Dadurch ist die Beweislage bei Straftaten vereinfacht. Die Überwachung soll durch einen Richter angeordnet werden und zeitlich befristet sein.

Ralf Markus Berlingen | FDP

„Der mit dem Europablick - Nie gab es mehr zu tun“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Eher nicht Das verstößt m.E. gegen das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit. Wo es Überwachung gibt, sollte darauf hingewiesen werden.

Bei Kriminalitätsschwerpunkten mag es im Einzelfall Ausnahmen geben.

Videos müssen ausgewertet werden, im zweifel sollte man in den Verkehrsmittel und im öffentlichen Raum mehr Polizei oder Security einsetzen.

Gregory Engels | PIRATEN

„Visionär, Digital, Pragmatisch“

Kandidiert im Wahlkreis Offenbach.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Videoüberwachung verhindert keine Verbrechen.

Emilia "Milla" Fester | GRÜNE

„jung. grün. feministisch. klimagerecht.“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab. 

Thomas Ney | PIRATEN

„Gesunder Menschenverstand und ein unvoreingenommener Blick“

Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Nein! Was wir brauchen, sind mehr Polizisten, nicht mehr Kameras.

Marcus Nehring | LKR

„Für eine ehrliche Politik, frei von Ideologie und Lobbyismus“

Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Nein! Statt mehr Videoüberwachung bräuchten wir qualitativ ausreichende Videoüberwachung. Was nutzen uns tausende Videokameras, wenn man auf deren Bildern so gut wie nichts erkennen kann? Lieber deutlich weniger Kameras und die dafür in der erforderlichen Qualität, davon hätten wir wesentlich mehr

Thomas Lörinczy | V-Partei³

„Gut Leben ohne Ausbeutung!“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Nein!
Ist mir wichtig!
Videoüberwachung kann in begründeten Fällen bei öffentlichen Plätzen sinnvoll sein. Zum Schutz der persönlichen Daten ist jedoch keine anlasslose Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen gerechtfertigt. Das Missbrauchsrisiko bei derart umfangreichen Datensammlungen ist zu hoch.

Jörg Anton Baumann | AfD

„Eine vernüftige Politik für ein normales Deutschland“

Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Eher ja Dies konnte helfen Straftaten zu verhindern,

oder Straftaten schnell aufzuklären.

Dr. Irene Mihalic | GRÜNE

„Aufbruch statt weiter so“

Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Eher nicht Die Videoüberwachung von bestimmten Bereichen, wie Bahnhöfen, U-Bahnen oder anderen sensiblen Bereichen, kann eine sinnvolle Maßnahme sein. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur bei der Aufklärung solcher helfen. Einen flächendeckenden Einsatz von Videokameras oder z.B. den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware lehnen wir hingegen ab. In einer Demokratie muss es grundsätzlich möglich sein, dass sich Menschen anonym im öffentlichen Raum bewegen.

Mario Falcke | dieBasis

„Fakten statt Propaganda!“

Kandidiert im Wahlkreis Vogtlandkreis.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 10.
Nein! Strikte Einhaltungen der Grundrechte der Bürger. Sicherheit darf kein Vorwand der Einschränkung von Bürgerrechten sein.

Stephan Poss | EB: Poss

„Protest mit Köpfchen“

Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Nein! Deutschland braucht chinesischen Verhältnisse.

Werner Zuse | BüSo

„Statt Globaler Nato und Green Deal Globaler Aufbau mit der Neuen Seidenstraße“

Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Eher ja Auch hier heißt es wieder, übt der Staat dies im sinne des Gemeinwohls aus oder nicht.

Ulrich Bossler | FREIE WÄHLER

„Politik mit gesundem Menschenverstand!“

Kandidiert im Wahlkreis Biberach.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher ja Auswertungen nur zur Beweissicherung.

Christian Suhr | DIE LINKE

„Behandle andere so, wie Du selbst behandelt werden willst!“

Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wollen wir gläserne Bürger*innen, Social Score wie in China?!



Es hilft nicht, wenn niemand rechtzeitig eingreift. KI führt zu Racial Profiling usw.



vorstellbar ist es höchstens in teilöffentlichen Bereichen wie Bus und Bahn oder Parkhäuser.

Frederik F. Hartmann | GRÜNE

„Klimaschutz gerecht gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 70.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Alexander Mai | ÖDP

„Klimagerechtigkeit statt Klimaschutz! – Profitlobbyismus zerschlagen, Gemeinwohl fördern.“

Kandidiert im Wahlkreis Augsburg-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 32.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die schlimmsten Verbrechen finden an privaten Orten statt, gegen die öffentliche Videoüberwachung nicht hilft. Die hat dagegen das Potenzial, wichtige Elemente der Demokratie, wie Demonstrationen, zu erschweren -- Überwachungsinfrastruktur kann von zukünftigen Regierungen leicht missbraucht werden.

Lars Ebert | dieBasis

„Grundrechte und Dialog statt Angstmache und Spaltung“

Kandidiert im Wahlkreis Mannheim.
Nein! Weitere Überwachung: Nein.

Dass damit Straftaten verhindert werden ist m.W. nur eine Behauptung.

Alexander Dorner | FDP

„Aus Liebe zur Freiheit!“

Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Nein! Videoüberwachung schafft keine Sicherheit, da sich Straftäter von Kameras nicht aufhalten lassen und Hacker diese Kameras missbrauchen können. Wenn man diese Punkte zusammen mit den Möglichkeiten des staatlichen Missbrauchs betrachtet ist mehr Videoüberwachung insbesondere mit Gesichtserkennung strikt abzulehnen.

Kristof Heitmann | AfD

Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Unentschieden Bei konkreten Hotspots

Claudia Theis | FREIE WÄHLER

„Stark für Sie!“

Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Eher ja Wir sprechen uns für eine bedarfsgerechte Videoüberwachung aus, die auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss.

Josefine Ruth Naton | Volt

„Für transparente und glaubwürdige Politik“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Nein! Das Recht auf Privatsphäre hat hier deutlich Vorrang!

Canan Bayram | GRÜNE

„Mieter*innenrechte stärken, Wohnraumspekulation stoppen. “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Manfred Johannes Setter | MLPD

Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 11.
Nein! Hier für mehr Freiheiten, es gibt heute andere Methoden Starftaten zu verhindern

Werner Fischer | UNABHÄNGIGE

„Mitbestimmung einfordern - für UNABHÄNGIGE kandidieren!“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 1.
Eher ja Im angemessenen Rahmen ist das zumindest einen Versuch wert.

Prof. Dr. Anja Margit Reinalter | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Biberach.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Eher nicht Die UN soll refomiert werden, weil die Struktur nicht mehr den Kräfteverhältnissen der Weltpolitik entspricht. Die EU sollte einen ständigen Sitz anstreben. Vetorecht sollte abgeschafft werden.

Schahina Gambir | GRÜNE

„Für Demokratie - ohne Alternative“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Frank Werner Lerche | PIRATEN

„Freiheit. Würde. Teilhabe.“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 10.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wenn ich davon höre dass sich eine Videokamera zwischen Täter und Opfer wirft überdenke ich meine Ansicht.

Man gibt da Freiheit für scheinbare Sicherheit auf.

Dietmar Ferger | dieBasis

„Für eine Wirtschaft, die den Menschen dient.“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher nicht Dies darf nur an besonders sensiblen Orten und mit entsprechender Kennzeichnung stattfinden, beispielsweise in Banken etc.

Es muss immer einen "Umweg" geben der nicht überwacht wird.

Dr. Rainer Rothfuß | AfD

„Impf-Apartheid droht - unsere Gesellschaft darf sich nicht spalten lassen!“

Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 13.
Eher nicht Erst durch unkontrollierte Gefährder-Zuwanderung die Gefahrenlage unverantwortlich verschlimmern und dann ALLE Bürger überwachen?

Dr. Harald Bechberger | AfD

„Wir halten zusammen!“

Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Eher nicht An besonders gefährdeten Orten aber kann das angemessen sein.

Jens Golland | PIRATEN

„Ein guter Cocktail macht das Leben lebenswert, darum mixe ich mit an der bunten Republik D“

Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 9.
Nein!
Ist mir wichtig!
Kameras machen Bilder. Aber nehmen niemand die Scheu eine Straftat zu begehen. Wieder mehr Polizei auf die Strasse, die können jemanden Festhalten....

Arnold Schiller | PIRATEN

„homo politicus nerdii - artist, philosopher and more born 318ppm CO2“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Anis Amri wurde auf vielen Videokameras festgehalten. Videokameras verhindern keine Straftaten.

Volker Behrendt | ÖDP

„Fair geht vor!“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher nicht Nur an Gefahrenschwerpunkten, ohne automatisch mitlaufende Gesichtserkennungssoftware.

Dr. Jördis Hollnagel | Volt

„Politik über Grenzen hinweg - transparent und für alle.“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Unentschieden Als Frau freue ich mich über Überwachungskameras in Parkhäusern und ggf. auch zu Nachtzeiten in Tunneln u.ä. Sollte verhältnismäßig sein, Gesichtserkennung finde ich unnötig und unangemessen.

Rainer Urban | LKR

„Gesunder Menschenverstand muß politisches Handeln bestimmen“

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Da fühl ich mich total überwacht.

Das möchte ich auf keinen Fall.

Claas Fiete Goldenstein | GRÜNE

„Deine Stimme für die letzte Bundesregierung, die an der Klimakrise etwas tun kann!“

Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 22.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Corinna Martina Rüffer | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Katja Keul | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, wenn es also nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Georg Pazderski | AfD

„Erfahren. Gradlinig. Pflichtbewußt.“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Ja!
Ist mir wichtig!
Viele Menschen - vornehmlich ältere Menschen und Frauen - fühlen sich im öffentlichen Raum und in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere U- und S-Bahnen nicht mehr sicher. Gezielte Videoüberwachung trüge zu mehr objektiver, aber auch gefühlter Sicherheit bei.

Jens Palandt | GRÜNE

„Notwendige Veränderungen schaffen wir nur gemeinsam. Gräben schließen - Brücken bauen.“

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 24.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Klaus Joachim Arndt | ÖDP

Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Nein! Wobei es vieleicht Ausnahmen geben könnte.

Andreea Gheorghe | Volt

„Wir machen Politik über Grenzen hinweg.“

Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 2.
Eher ja Videoüberwachung ja, aber ohne Gesichtserkennung.

Merle Spellerberg | GRÜNE

„Klima. Gerecht. Für unsere Zukunft.“

Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Marcus Lotzin | AfD

„Ohne Fleiß kein Preis“

Kandidiert im Wahlkreis Calw.
Unentschieden Natürlich ist es richtig, die Bürger vor Gewalt zu schützen und Verbrechen aufzuklären. Mehr Videoüberwachung führt aber auch zum "gläsernen Bürger". Wir sollten einmal darüber nachdenken, warum unser Land in solch ein Fahrwasser geraten ist.


Alice | Volt

„Moderne Politik braucht digitale Kompetenz. “

Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Mein Standpunkt dazu habe ich bereits ausführlich erklärt.

Erhard Grundl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Henrik Werner | GRÜNE

„Wirtschaft und Umwelt zusammendenken“

Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Katja Schäfer | dieBasis

„Jeder sollte Verantwortung übernehmen, für sich, seine Familie für die Gemeinschaft.“

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Keine Angabe Diese Aussage ist zu allgemein. Alles sollte hinterfragt und im Einzelfall geprüft werden.

Werner Heinz Hürttlen | dieBasis

„Aufstehen für unsere Kinder !“

Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wir sind kein Überwachungsstaat.

Ulrika Schöllner | dieBasis

„Parteifrei in die Zukunft“

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein! definitiv Nein

Konsequente Strafverfolgung wäre angesagt.