Antworten von Bündnis C-Kandidaten auf die Forderung/These

»Mehr Videoüberwachung!«

»Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Mehr Videoüberwachung! – Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Dietrich Janzen | Bündnis C

„"Unser Glaube ist der Sieg" 1 Joh. 5, 4“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Eher nicht

Thomas Lamowski | Bündnis C

„Einigkeit uns Recht und Freiheit“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Unentschieden wo es Sinn macht

Martin Rübner | Bündnis C

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Hier sehe ich zu großes Missbrauchspotential.

Wir sind aktuell nicht in der Lage, diese Daten sicher vor Krimminellen oder auslänischen Geheimdiensten zu schützen.

Peter Schäfer-von Reetnitz | Bündnis C

„Lass einen jeden sein, was er ist, so bleibst auch du wohl, wer du bist.“

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Auch das wäre wieder ein tiefer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger.

Reinhard Seiler | Bündnis C

„Christliche Werte tragen den Staat! Christliche Ethik muss wieder das Handeln bestimmen!“

Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Unentschieden Videoüberwachung wäre hilfreich, wenn Missbrauch auch seitens staatlicher Stellen 100%ig ausgeschlossen wäre.