Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Mehr Videoüberwachung!«

»Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Mehr Videoüberwachung! – Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Dr. Uta Brehm | GRÜNE

„Klimaschutz braucht jede Stimme“

Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Manuel Ferdinand Theodor Sarrazin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Hannah Heller | GRÜNE

„Wirtschaften für morgen. Demokratisch. Regional. Gerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 7.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Andrea Wittmann | FREIE WÄHLER

„Worte brauchen Taten! Taten brauchen Stimmen! “

Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 42.
Eher nicht Bürgerentscheid :

Das sollen die Bürger vor Ort entscheiden

Thomas Löb | ÖDP

„Es gibt immer eine Wahl!“

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Diese vermeintliche "Sicherheit" ist trügerisch, denn wer im öffentlichen Raum ein Verbrechen begehen will, wird sich vorher kaum darum kümmern, ob er mit Videos beobachtet wird. Gesichterkennung widerspricht der DGSVO und es hat sich immer wieder gezeigt dass herhobene Bilder widerrechtlich anderweitig genutzt wurden.

Michael Stefan Tropp | EB: Tropp

„Wir! Gemeinsam stark“

Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Eher nicht Totalstaat? Nein...

Dr. Tobias Lindner | GRÜNE

„Verändern mit Verstand“

Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Frederik F. Hartmann | GRÜNE

„Klimaschutz gerecht gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 70.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Ricarda Lang | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Sophia Jäger | Team Todenhöfer

„Die Diversität in der Gesellschaft Deutschlands muss sich im Bundestag abzeichnen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht An Orten wie Bahnhöfe, wo häufiger Straftaten begangen werden, macht es sicherlich Sinn Videoüberwachung vorzunehmen. Diese aber auf weite Teile der öffentlichen Plätze auszuweiten, finde ich beunruhigend.

Dr. Konstantin Notz | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Schahina Gambir | GRÜNE

„Für Demokratie - ohne Alternative“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Alexandra Pichl | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Bereit, weil Ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Annalena Charlotte Alma Baerbock | GRÜNE

„Klimaschutz: Keine halben Sachen mehr.“

Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Tabea Rößner | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Gemeinsam für ein besseres Klima.“

Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Urs Liebau | GRÜNE

„Wirtschaft mit Zukunft - Ökologie, Soziales und Ökonomie zusammenbringen“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Prof. Dr. Anja Margit Reinalter | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Biberach.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Eher nicht Die UN soll refomiert werden, weil die Struktur nicht mehr den Kräfteverhältnissen der Weltpolitik entspricht. Die EU sollte einen ständigen Sitz anstreben. Vetorecht sollte abgeschafft werden.

Philip Alexander Hiersemenzel | GRÜNE

„Klimaneutrales Leben für ALLE - für eine dezentrale Energiewende - von, für und mit allen!“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 12.
Eher nicht Es gibt eigentlich mehr als genug Überwachung. Wenn es irgendwo nachweislich eine Mehrwert bringt: Vor mir aus. Aber: Das problem ist eher, dass die Daten, die ohnehin gesammelt werden schon nicht vernünftig ausgewertet werden.

Ina Heift | ÖDP

„Ökologisch in die Zukunft! “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Eher nicht Das kann ich mir nur für Orte vorstellen, die außergewöhnlich oft Schauplatz von Verbrechen werden.

Ekin Deligöz | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab

Dietmar Ferger | dieBasis

„Für eine Wirtschaft, die den Menschen dient.“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher nicht Dies darf nur an besonders sensiblen Orten und mit entsprechender Kennzeichnung stattfinden, beispielsweise in Banken etc.

Es muss immer einen "Umweg" geben der nicht überwacht wird.

Ralf Markus Berlingen | FDP

„Der mit dem Europablick - Nie gab es mehr zu tun“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Eher nicht Das verstößt m.E. gegen das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit. Wo es Überwachung gibt, sollte darauf hingewiesen werden.

Bei Kriminalitätsschwerpunkten mag es im Einzelfall Ausnahmen geben.

Videos müssen ausgewertet werden, im zweifel sollte man in den Verkehrsmittel und im öffentlichen Raum mehr Polizei oder Security einsetzen.

Bela Lange | GRÜNE

„Soziale und ökologische Fragen müssen zusammen beantwortet werden!“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 29.
Eher nicht Videoüberwachung per se verhindert keine Straftaten, sondern kann höchstens bei der Überführung von Täter*innen helfen. Bestenfalls an Gefahrenschwerpunkten (besonders gefährliche oder sensible Gebiete) kann die Überwachung sinnvoll sein.

Gesichtserkennung macht alle, die die Kamera passieren, zu gläsernen Bürger*innen; jegliche Anonymität geht verloren. Das ist völlig unverhältnismäßig.

Britta Maria Haßelmann | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären.

Dr.-Inch André Jordan | Die PARTEI

„Nieder mit der Diktatur der Mehrheit!“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher nicht Die Treffen mit Lobbyisten finden in der Regel nicht auf öffentlichen Plätzen oder im ÖPNV statt.

Die Videoüberwachung sollte statt dessen im Parlament ausgeweitet und öffentlich als Live-Stream übertragen werden.

Dr. Inés Brock | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Halle.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Saskia Graupe | dieBasis

„Faktenbasiert statt lobbykontrolliert!“

Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Eher nicht Videoüberwachung verbessert maximal im Nachgang die Aufklärung, hilft aber nicht eine Gesellschaft so zu gestalten, dass der Drang, Gewalt und Straftaten auszuüben sinkt.

Martin Georg Kesztyüs | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Hamm – Unna II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab. 

Alexandra Schoo | GRÜNE

„Politik ist das, was Du daraus machst!“

Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 37.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Dorothea Hafner | GRÜNE

„Für einen lebenswerten ländlichen Eifelraum zwischen Vulkanen, Mosel und Eifelwäldern!“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Bettina Franke | Die PARTEI

Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Ausnahme: Hinterzimmer der CDUFDP.

Jens Palandt | GRÜNE

„Notwendige Veränderungen schaffen wir nur gemeinsam. Gräben schließen - Brücken bauen.“

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 24.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Stefan Holzmann | AfD

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Eher nicht Der Missbrauch durch den Staat ist sehr groß.

Kastriot Krasniqi | SPD

„Mutig in die Zukunft. Sozial. Echt. Klimagerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 45.
Eher nicht Videoüberwachung sollte nur an Orten eingesetzt werden, an denen es vermehrt zu Straftaten kommt. Der Einsatz von Gesichtserkennung könnte dazu führen, dass auch Daten von Unschuldigen zum Abgleich gespeichert werden müssten. Das sehe ich kritisch.

Claudia Müller | GRÜNE

„Kompetenz aus MV“

Kandidiert im Wahlkreis Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Nathalie Nikola | dieBasis

„Liebe überwindet das Ego und trifft die besten Entscheidungen!“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 17.
Eher nicht > Meine persönliche Meinung zu dieser These wird in der Partei dieBasis nicht mehr gewichtet als die konsensierte Entscheidung aller Mitglieder. Ich vertrete grundsätzlich den Willen von dieBasis, welcher durch gemeinsame Konsensierung beschlossen wird. So verhält es sich bei allen Thesen, die ich hier beantworte. Bitte auch nachfolgende Inhalte von dieBasis Baden-Württemberg beachten: https://diebasis-bw.de/bundestagswahl/selbstverpflichtung-ziele/

Gregor Voht | FREIE WÄHLER

„Die Kraft der Mitte stärken!“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht Wir FREIE WÄHLER setzen uns für den bedarfsgerechten Einsatz von Videoüberwachung an Brennpunkten ein, damit Straftaten effektiver aufgeklärt und Kriminalitätsschwerpunkte entschärft werden können. Videoüberwachung bedeutet immer auch einen Eingriff in die Grundrechte, weshalb die regionalen Konzepte regelmäßig unter Einbindung der örtlichen Polizeiinspektionen, Datenschutzbeauftragten und Verwaltung evaluiert sowie auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden müssen.

Leon Eckert | GRÜNE

„Zukunft geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Barbara Maria Schwarz | Tierschutzpartei

„100 % gegen staatlich tolerierte Tierquälerei!“

Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung ja - Gesichtserkennung nach chinesischem Vorbild NEIN!

Julian Joswig | GRÜNE

„Mit Mut und Verantwortung in die Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Lisa Hildegard Badum | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Katharina Dröge | GRÜNE

„Für eine Wirtschaft, die allen dient“

Kandidiert im Wahlkreis Köln III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Wiebke Richter | GRÜNE

„Unsere Vielfalt macht uns stark.“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 23.
Eher nicht
Ist mir wichtig!
Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Dieter Gerald Janecek | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Dr. Harald Bechberger | AfD

„Wir halten zusammen!“

Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Eher nicht An besonders gefährdeten Orten aber kann das angemessen sein.

Jürgen Kretz | GRÜNE

„Für klimagerechten Wohlstand!“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 19.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Isabell Charlotte Steidel | GRÜNE

„Mutig für echte Erneuerung!“

Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Jörg Esser | FREIE WÄHLER

„Für die Bürger, statt gegen Sie!“

Kandidiert im Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.
Eher nicht Eine Videoüberwachung hilft Straftaten im Nachhineien zu verfolgen.

Einen Schutz vor Straftaten hat noch kein Land mit höherer Videoüberwachung erreicht.

Peter Pokrzywnicki | ÖDP

„Volksentscheide und strikt keine Firmenspenden - gemeinsam die Welt verbessern“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Eher nicht nur in Ausnahmefällen

Jens Herrndorff | GRÜNE

„Von hier. Für euch: Ökologisch, sozial, gerecht. “

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 10.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Uwe Kekeritz | GRÜNE

„Gemeinsam Zukunft gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Harald Ebner | GRÜNE

„Klima und Vielfalt retten“

Kandidiert im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Stefan Keuter | AfD

„Deutschland- aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Eher nicht Die Ausweitung von Videoüberwachung sollte an ausgewählten Plätze und Verkehrsmitteln ausgeweitet werden. Die Gesichtserkennung lehne ich ab.

Die Wege der normalen Bürger sollten für den Staat nicht nachvollziehbar sein.


Tino Josef Ritter | FDP

„Ich wähle Ritter!“

Kandidiert im Wahlkreis Emmendingen – Lahr.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Eher nicht Grundsätzlich sehe ich hier die Gefahr des gläsernen Bürgers.

Dennoch gibt es Einsatzberechtigungen, wie z.B. öffentliche Gebäude, um einem Vandalismus vorzubeugen.

Merle Spellerberg | GRÜNE

„Klima. Gerecht. Für unsere Zukunft.“

Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Emilia "Milla" Fester | GRÜNE

„jung. grün. feministisch. klimagerecht.“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab. 

Alexander King | DIE LINKE

„Unbestechlich. Gemeinwohl statt Lobbyismus“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Eher nicht Videoüberwachung trägt nicht notwendigerweise zur Verbrechensminimierung bei, schränkt aber die Persönlichkeitsrechte unverhältnismäßig ein. Besser wäre es, mehr Polizisten (Streifen) einzusetzen.

Dr. Rainer Rothfuß | AfD

„Impf-Apartheid droht - unsere Gesellschaft darf sich nicht spalten lassen!“

Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 13.
Eher nicht Erst durch unkontrollierte Gefährder-Zuwanderung die Gefahrenlage unverantwortlich verschlimmern und dann ALLE Bürger überwachen?

Judith Sandra Skudelny | FDP

„Aus Liebe zur Freiheit!“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Eher nicht Wir Freie Demokraten fordern ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum und lehnen den Einsatz der automatisierten Gesichtserkennung ab. Videoüberwachung ist kein Ersatz für Beamtinnen und Beamte und kein Allheilmittel. Durch den Einsatz von Software zur automatisierten und massenhaften Gesichtserkennung im öffentlichen Raum droht eine Totalüberwachung. Eine flächendeckende Videoüberwachung lehnen wir daher ab und sehen auch die Ausweitung privater Videoüberwachung, die dann für staatliche Zwecken nutzbar gemacht wird, kritisch.



Eine intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten kann aber eine sinnvolle Ergänzung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sein, wenn sie verantwortungsvoll und nicht als Ersatz für Polizeipräsenz eingesetzt wird.

Volker Behrendt | ÖDP

„Fair geht vor!“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher nicht Nur an Gefahrenschwerpunkten, ohne automatisch mitlaufende Gesichtserkennungssoftware.

Sebastian Sklubal | Volt

Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Eher nicht Videoüberwachung schützt nicht vor Straftaten. Im besten Fall hilft sie bei der Aufklärung von Straftaten.

Sebastian Stölting | GRÜNE

„Grüne Wirtschaft für die Jobs von morgen.“

Kandidiert im Wahlkreis Gütersloh I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Katja Keul | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, wenn es also nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Bruno Hönel | GRÜNE

„Mut zum Wandel mit der Befähigung zum Kompromiss“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Erhard Grundl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Karola Köpferl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Annette Reif | GRÜNE

„DIE ZEIT IST REIF!“

Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 34.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Andreas Tesche | GRÜNE

„Für eine nachhaltige Entwicklung-sozial und ökologisch zur Sicherung des Wohlstands“

Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Ina Gießwein | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 33.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Michael Krüger | ÖDP

„Mensch vor Profit !“

Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Eher nicht Auch hier sollte der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte beachtet werden.

Julia Schmidt | GRÜNE

„Aufbruch statt Weiter so“

Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 9.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Regine Deutsch | DiB

„Ohne Klimagerechtigkeit ist alles nichts! global solidarisch u. wissenschaftlich fundiert.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung an Gefahrenpunkten ist sinnvoll. Allerdings sollte diese keine generelle Gesichterkennung umfassen. Die Möglichkeit eine solche zu machen, wenn auf einer Überwachung tatsächlich eine Straftat zu sehen ist kann richterlich angeordnet werden.

Christian Kühn | GRÜNE

„Bereit, weil ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Michael Kellner | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Henrik Werner | GRÜNE

„Wirtschaft und Umwelt zusammendenken“

Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Krimhilde Marianne Dornach | ÖDP

„Engagiert. Kompetent. Unbestechlich.“

Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Eher nicht Nur in absolut gefährlichen Brennpunkten.

Axel Maria Magar | AfD

„Aus Liebe zu Deutschland! Wohlstand, Freiheit, Sicherheit für das deutsche Volk.“

Kandidiert im Wahlkreis St. Wendel.
Eher nicht Hier ist Vorsicht geboten.


Wolfgang Wetzel | GRÜNE

„Zuversicht wagen. Für ein weltoffenes und tolerantes Deutschland.“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Kordula Anna Paula Schulz-Asche | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Corinna Martina Rüffer | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Marcel Emmerich | GRÜNE

„Klima schützen - Demokratie stärken“

Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Volker Heinecke | FREIE WÄHLER

„Machen wir Deutschland fit für die kommenden Generationen.“

Kandidiert im Wahlkreis Lüchow-Dannenberg – Lüneburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 16.
Eher nicht Videoüberwachung des öffentlichen Raumes sehe ich kritisch, da mir die technischen Möglichkeiten geläufig sind. Ein deutsches Startup bietet die Anonymisierung solcher Daten in Echtzeit - das könnte ein Weg sein, mit welchem ich leben könnte.

Timmy Schwarz | ÖDP

„Wirklich nachhaltige Wirtschaft funktioniert nur ohne das Prinzip des ewigen Wachstums!“

Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 3.
Eher nicht Mehr Sicherheit durch mehr Überwachung führt in eine Orwell'sche Dystopie, die keine freie Gesellschaft ernsthaft anstreben kann!

Peter Salewsky | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für Säkularisierung“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Eher nicht Ein tatsächlicher Nutzen von Videoüberwachung konnte bisher noch nicht zufriedenstellend belegt werden, somit überwiegen die Nachteile.

Omid Nouripour | GRÜNE

„Für Frieden und Eintracht weltweit!“

Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Elisabeth Victoria Sophie Löwenbourg-Brzezinski | GRÜNE

„In unsere Zukunft investieren.“

Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Claas Fiete Goldenstein | GRÜNE

„Deine Stimme für die letzte Bundesregierung, die an der Klimakrise etwas tun kann!“

Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 22.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Wolfgang Schaible | DiB

„GEMEINSAM eine Welt FÜR ALLE gestalten! “

Kandidiert im Wahlkreis Neckar-Zaber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Eher nicht Die Auswertung von Gesichtserkennung sollte nur im konkreten Fall eines Vergehens undn auf richterlichen Beschluss Anwendung finden. Die Daten sollen nach einer angemessenen Frist automatisch gelöscht werden. Das Beispiel in China zeigt, was mit einer solchen Technik in Autokratien und Diktaturen geschehen kann. Deswegen bin ich hier eher vorsichtig,

Jürgen Trittin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten

eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also

wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete

geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern

nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es

grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen

sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an

jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der

Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im

öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung

auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie

z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Stefan Schmidt | GRÜNE

„Volle Kraft für Mensch und Klima“

Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Behzad Borhani | GRÜNE

„Für sozial-gerechten Klimaschutz“

Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 12.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Kai Gehring | GRÜNE

„Beste Bildung und Chancengleichheit für jedes Kind!“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Matthias Moosdorf | AfD

„Für eine Politik der Neubesinnung! Deutschland - aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Eher nicht Zum Schutz vor Straftaten soll vor allem die derzeitige Migrationspolitik einer genauen Revision unterzogen werden. Die Gewalttaten im Kontext der Entscheidungen von 2015 sind überproportional gestiegen. Diesen Problemen mit Videoüberwachung zu begegnen, ist eine Zumutung.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther | GRÜNE

„Miteinander reden hilft“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Mitja Stachowiak | EB: Stachowiak

„Eine realisierbare Energiewende umsetzen!“

Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Eher nicht Es zeigt sich, dass mehr Überwachung nicht oder kaum zur Verbesserung der Sicherheit beiträgt. Wir brauchen stattdessen bessere Arbeitsbedingungen für die Polizei, statt diese mit sinnlosen Einsätzen zur Räumung von Waldbesetzungen zu belasten.

Marc Gutknecht | dieBasis

„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“ “

Kandidiert im Wahlkreis Mettmann I.
Eher nicht Nur mit richterlicher Genehmigung

Dr. Irene Mihalic | GRÜNE

„Aufbruch statt weiter so“

Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Eher nicht Die Videoüberwachung von bestimmten Bereichen, wie Bahnhöfen, U-Bahnen oder anderen sensiblen Bereichen, kann eine sinnvolle Maßnahme sein. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur bei der Aufklärung solcher helfen. Einen flächendeckenden Einsatz von Videokameras oder z.B. den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware lehnen wir hingegen ab. In einer Demokratie muss es grundsätzlich möglich sein, dass sich Menschen anonym im öffentlichen Raum bewegen.

Carolin Schmidt | ÖDP

„Politik mit Herz und Verstand.“

Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Eher nicht Straftaten müssen besser vorgebeugt und überwacht werden. Aber nicht durch Kameras, sondern eine gute Arbeit der Polizei. Außerdem ist es gewinnbringend für alle, wenn wir respektvoll miteinander umgehen und von klein auf lernen und immer wieder erfahren, dass uns wertschätzender Umgang und Hilfsbereitschaft weiterbringt, als egozentrisches Sich-Durchsetzen in der Ellenbogengesellschaft.

Thomas Lothar Zawalski | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Offenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Laura Manuela Kraft | GRÜNE

„Mit ganzer Kraft für eine grüne Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 23.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.

Benjamin Zander | GRÜNE

„Ein gute Zukunft für alle Menschen“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 74.
Eher nicht Eine Gesichtserkennen öffentlicher Plätze wird derzeit unreguliert zu einem Wildwuchs staatlicher Überwachung aller führen.

Amelie Christina Pfeiffer | GRÜNE

„Klimaschutz JETZT!!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 36.
Eher nicht Videoüberwachung kann an Gefahrenschwerpunkten eine sinnvolle Maßnahme sein, in U-Bahnen und Bahnhöfen etwa, also wenn es nachweislich um besonders gefährliche oder sensible Gebiete geht. Videokameras können aber keine Straftaten verhindern, sondern nur helfen, sie aufzuklären. Demokratien leben zudem davon, dass es grundsätzlich auch unüberwachte öffentliche Räume gibt, in denen sich Menschen frei bewegen und äußern können. Mit Videokameras an jeder Ecke und automatisierter Gesichtserkennung drohen Formen der Massenüberwachung und die Aufhebung der relativen Anonymität im öffentlichen Raum. Auch den Einsatz biometrischer Identifizierung auf Grundlage algorithmischer Verfahren im öffentlichen Raum, wie z.B. Gesichtserkennung, lehnen wir ab.