Antworten von DiB-Kandidaten auf die Forderung/These

»Mehr Videoüberwachung!«

»Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Mehr Videoüberwachung! – Zum Schutz vor Straftaten soll die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Verkehrsmittel ausgeweitet werden und z.B. mit Gesichtserkennung ausgestattet werden. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Regine Deutsch | DiB

„Ohne Klimagerechtigkeit ist alles nichts! global solidarisch u. wissenschaftlich fundiert.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Eher nicht Videoüberwachung an Gefahrenpunkten ist sinnvoll. Allerdings sollte diese keine generelle Gesichterkennung umfassen. Die Möglichkeit eine solche zu machen, wenn auf einer Überwachung tatsächlich eine Straftat zu sehen ist kann richterlich angeordnet werden.

Guido Drehsen | DiB

„Soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz anstatt Lobbyismus“

Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Eher nicht

Mariana Font | DiB

„BGE damit sich jeder Klimaschutz leisten kann.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Eher nicht

Sabine Onayli | DiB

„Politikwechsel! Jetzt! Kein "Weiter so"! Politik.Anders. Machen. “

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Eher nicht

Wolfgang Schaible | DiB

„GEMEINSAM eine Welt FÜR ALLE gestalten! “

Kandidiert im Wahlkreis Neckar-Zaber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Eher nicht Die Auswertung von Gesichtserkennung sollte nur im konkreten Fall eines Vergehens undn auf richterlichen Beschluss Anwendung finden. Die Daten sollen nach einer angemessenen Frist automatisch gelöscht werden. Das Beispiel in China zeigt, was mit einer solchen Technik in Autokratien und Diktaturen geschehen kann. Deswegen bin ich hier eher vorsichtig,