Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Kurt Rieder | ÖDP

„Klima- und Energiewende bedarf sozialer Ausgewogenheit“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Eher nicht Höchstens im dokumentierten Einzelfall.

Forderungen nach vollem Wahlrecht für 14- oder 16-jährige beißen sich mit denen der Forderung nach Verständnis für kriminelle Heranwachsende.

Norman Saidi | Team Todenhöfer

„Niemanden eitkettieren, sondern immer das Potenzial erkennen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Unentschieden Alter ist kein Zeichen von Reife oder Erfahrung. Im Strafrecht ist der subjektive Tatbestand maßgeblich und deswegen sollte dort keine Verschärfung vorgenommen werden. Hier ist und bleibt die Einzelfallabwägung maßgeblich.



Hier müssen alle Bürger deutlich über die Rechtstaatlichkeit aufgeklärt werden, damit das Vertrauen sich nicht weiter auflöst.

Henrik Werner | GRÜNE

„Wirtschaft und Umwelt zusammendenken“

Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Julia Schmidt | GRÜNE

„Aufbruch statt Weiter so“

Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 9.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Nathalie Nikola | dieBasis

„Liebe überwindet das Ego und trifft die besten Entscheidungen!“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 17.
Eher nicht > Meine persönliche Meinung zu dieser These wird in der Partei dieBasis nicht mehr gewichtet als die konsensierte Entscheidung aller Mitglieder. Ich vertrete grundsätzlich den Willen von dieBasis, welcher durch gemeinsame Konsensierung beschlossen wird. So verhält es sich bei allen Thesen, die ich hier beantworte. Bitte auch nachfolgende Inhalte von dieBasis Baden-Württemberg beachten: https://diebasis-bw.de/bundestagswahl/selbstverpflichtung-ziele/

Felix Möller | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für Innovationen“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Eher nicht Ich finde eine differenzierte Herangehensweise richtig. Auch kann ein Mensch bei einer Verfehlung im Jugendalter manchmal trotzdem noch auf den rechten Weg geführt werden. Das nützt der Gesellschaft unter Umständen und im Einzelfall mehr als eine harte Strafe.

Die pauschale Abschaffung der Möglichkeit des Jugendstrafrechts würde dieses Mittel dem Gericht entziehen.

Tabea Rößner | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Gemeinsam für ein besseres Klima.“

Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Ekin Deligöz | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Karola Köpferl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Nein! NEIN

EHER NICHT

UNENTSCHIEDEN

EHER JA

JA Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.


Michael Stefan Tropp | EB: Tropp

„Wir! Gemeinsam stark“

Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Ja! Wer wählen kann und voll geschäftsfähig ist, ist auch voll verantwortlich.

Werner Knigge | Volt

„Vorausschauend Integrativ Transparent “

Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Unentschieden Die Reife individuell prüfen

Michael Georg Aggelidis | dieBasis

„Niemals aufgeben!“

Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10.
Nein! Die bisherigen Regeln sind ok.

Luisa Graviat | Die PARTEI

„Alte weiße heterosexuelle Cis-Männer raus aus dem Bundestag!“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Nein! Die meisten Männer sind geistig auf dem Niveau kleiner Kinder und müssen immer nach Jugendstrafrecht bestraft werden.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther | GRÜNE

„Miteinander reden hilft“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Florian Jäger | AfD

„Deutschland zurück in die Freiheit wählen!“

Kandidiert im Wahlkreis Fürstenfeldbruck.
Ja! Wenn auf der einen Seite ein Wahlrecht ab 16 gefordert wird, weil die Jugendlichen ja immer früher die Kompetenz dazu hätten ergibt es keinen Sinn, ihnen gleichzeitig die Reife abzusprechen, Einsicht in Recht und Unrecht zu haben.

Dr. Christian Toloczyki | dieBasis

„Für unsere Grundrechte, Meinungsfreiheit und Erneuerung der Politik“

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 13.
Eher nicht Resozialisierung ist in diesem Alter von noch größerer Bedeutung als bei älteren Straftätern.

Wiebke Richter | GRÜNE

„Unsere Vielfalt macht uns stark.“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 23.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jörg Esser | FREIE WÄHLER

„Für die Bürger, statt gegen Sie!“

Kandidiert im Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.
Unentschieden Die Gerichte müssen dies entscheiden.

Hier sollte eher danach geschaut werden, ob der Straftäter bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist.

Dann sollte generell dasa Erwachsenenstrafrecht gelten.

Thomas Löb | ÖDP

„Es gibt immer eine Wahl!“

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Ja! Mittlerweile kann jeder - gerade durch die Informationsquelle Internet - den Grad seines Fehltrittes überschauen, abschätzen, mit welch Konsequenzen zu leben wohl ist. Werden heute die Möglichkeiten des gesenkten Wahlalters, des Führens eines eigenen Autos und anderer Altersprivilegien gern in Anspruch genommen, dann ist das gerechtfertigt. Gerade wenn es zu Jugendbandendelikten und anderer roher Gewalt oder schwerstem Mobbing im Cyberspace kommt. Wirklich psychisch Kranke sind ohnehin immer im Einzefall zu betrachten.

Robert Fischer | ÖDP

„Mensch (und Natur) vor Profit!“

Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Nein! Ich denke die Strafmaße im Gesetz reichen meistens aus. Da sie meistens nicht ausgeschöpft werden, gibt es noch genug Spielraum für härtere Bestrafungen, wenn man denn meint, das sei nötig.

Jörg Weidemann | EB: Weidemann

„Gib Antikommunismus keine Chance“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Nein! Eine individuelle Bewertung ist in jedem Fall geboten

Axel Maria Magar | AfD

„Aus Liebe zu Deutschland! Wohlstand, Freiheit, Sicherheit für das deutsche Volk.“

Kandidiert im Wahlkreis St. Wendel.
Ja!
Ist mir wichtig!
Diese Lücke ist zu schließen.

Dietmar Ferger | dieBasis

„Für eine Wirtschaft, die den Menschen dient.“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Grundsätzklich sollten Bestrafungen mehr auf den Täter-Opfer-Ausgleich zielen und gerade bei jugendlichen Tätern schnell und "pädagogisch" verhängt werden.

Klaus Wirthwein | FREIE WÄHLER

„Mit gesundem Menschenverstand nach Berlin!“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wer Rechte hat muss auch Pflichten haben. Wahlrecht ab 16, Strafrecht ab 16.

Julia Aylar Jalali Motlagh | Die PARTEI

„Mein Name verwirrt Menschen und ich lieb's.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Unentschieden Schwieriges Thema, pauschal weiß ich da keine Antwort.

Cengiz Altay | Team Todenhöfer

„Stillstand ist Rückschritt“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Eher nicht Die Prüfung der geistigen Reife muss jedoch entsprechend aussagekräftig und vor allem objektiv sein.

Alice Elisabeth Weidel | AfD

„Für die Wiederherstellung unserer Freiheitsrechte“

Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Ja! Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in Ballungsgebieten dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein geradezu zahnloses Recht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte erreichen.

Philip Alexander Hiersemenzel | GRÜNE

„Klimaneutrales Leben für ALLE - für eine dezentrale Energiewende - von, für und mit allen!“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 12.
Nein! Nein. Die bisherige Regelung ist gut.

Peter (Pit) Helmer | UNABHÄNGIGE

„Deutschland effektiv und bürgernah durch Direktwahlen und Volksentscheiden gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Ja! Wählen dürfen, aber keine Verantwortung für Straftaten tragen.

Britta Maria Haßelmann | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Reinhold Ritter | dieBasis

„Beenden aller Coronamaßnehmen, Rechtsstaat wieder herstellen“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Ja!
Ist mir wichtig!
sie dürfen wählen aber nicht als Erwachsene bestraft werden, lächerlich

Marcus Nehring | LKR

„Für eine ehrliche Politik, frei von Ideologie und Lobbyismus“

Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Ja! Man darf mit 18 Jahren Auto fahren (teilweise sogar schon früher), Wählen, völlig eigenständig Leben und alle Rechtsgeschäfte tätigen. Warum sollte man dann für eine Straftat nicht auch entsprechend wie ein Erwachsener behandelt werden? Ausnahmen darf es nur für Menschen geben, bei welchen eine "Entwicklungsstörung" schon vor der Tat bekannt war.

Martin Georg Kesztyüs | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Hamm – Unna II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dietmar Löder | Team Todenhöfer

„Für Gerechtigkeit und Humanismus“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein! Viele junge erwachsene brauchen den Schutz vom Jugendstrafrecht.

Canan Bayram | GRÜNE

„Mieter*innenrechte stärken, Wohnraumspekulation stoppen. “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Prof. Dr. Armin Jürgen Grau | GRÜNE

„Ausgleich mit der Natur und Ausgleich in der Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Nein! 18- bis 21-Jährige müssen wie bisher im Einzelfall betrachtet werden.

Elisabeth Victoria Sophie Löwenbourg-Brzezinski | GRÜNE

„In unsere Zukunft investieren.“

Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sonja Marschke | Die Humanisten

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Auch wenn Heranwachsende die Schwelle der Volljährigkeit überschritten haben, besteht kein Grund, pauschal Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Das derzeitige Modell hat sich bewährt und bedarf insofern keiner Änderung

Dr. Sigrid Elisabeth Meierhofer | SPD

„Es gibt nichts Gutes außer man tut es!“

Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 38.
Nein! Es braucht eher mehr Sozialarbeit und Ganztagsbetreuung an Schulen

Maximilian Knut Kiesel | GRÜNE

„Klimaschutz mit Dir“

Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 22.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Wolfgang Wetzel | GRÜNE

„Zuversicht wagen. Für ein weltoffenes und tolerantes Deutschland.“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Uwe Kopec | PIRATEN

„Die Menschenrechte sind unteilbar! “

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die bisherige Verfahrensweise ist angemessen, sollte im Bedarfsfall zeitgemäß optimiert werden.

Peter Aumer | CSU

„Hört zu, packt an!“

Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Unentschieden Es muss bei einer Einzelfallentscheidung bleiben, die Straftäter, Opfer und Tat berücksichtigt.

Peter Schäfer-von Reetnitz | Bündnis C

„Lass einen jeden sein, was er ist, so bleibst auch du wohl, wer du bist.“

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Ja! Wer für voll geschäftsfähig angesehen werden will, muss auch voll rechtsfähig und straffähig sein.

Benjamin Zander | GRÜNE

„Ein gute Zukunft für alle Menschen“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 74.
Nein! Ich trauen unseren Gerichten so viel Sachverstand und Augenmaß zu, dass sie mit ggf. Sachverständigen die derzeit geltenden Einzelfallbewertung gut anwenden können.

Oliver Burkardsmaier | PIRATEN

„Demokratie kommt vom mitmachen“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Eher nicht Das menschliche Gehirn entwickelt sich bis ca. zum 25. Lebensjahr. Das muss beim Finden eines Strafmaßes berücksichtigt werden.

Omid Nouripour | GRÜNE

„Für Frieden und Eintracht weltweit!“

Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Keine Angabe Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Matthias Gottfried | Tierschutzpartei

„Für eine Politik im Sinne von Mensch, Tier und Umwelt“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Nein! Dies sollen auch weiterhin die Gerichte im Einzelfall entscheiden.

Mark Schneider | dieBasis

„Freiheit wird aus Mut gemacht“

Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Unentschieden Nicht mein Fachgebiet und ein Thema in dem man individuelle Entscheidungen oder Empfehlungen eines Richters annehmen sollte. Zur Sicherung der Entscheidung, sollten sachverständige Mediziner hinzugerufen werden.

Franziska Ella Marianne Gminder | AfD

„Fürchte Gott, tue Recht und scheue niemand!“

Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Ja!
Ist mir wichtig!
Höchste Zeit!

Diese Atersgruppe hat Wahlrecht!

Und vollverantwortlich!

Dietmar Gerhard Buttler | DIE LINKE

„Sozial denken - vor Ort handeln!“

Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II.
Nein! Die Forderung nach immer stärkerer Strafverfolgung ist der falsche Weg. Unsere Alternative: Resozialisierung und präventive Jugendarbeit.

Wilfried Emil Link | DKP

„Arbeit statt Armut - weg mit Hartz IV!“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein!
Ist mir wichtig!
Jugendliche dürfen nicht dem Einfluß erwachsener Gewohnheitsverbrecher ausgesetzt werden.

Dr. Martin Schmidt | Die PARTEI

„Wählt Die PARTEI! Für Deutschland reicht's. “

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Ja!
Ist mir wichtig!
Natürlich haben wir in der Partei Die PARTEI auch eine Meinung zu den meisten Thesen – die Formulierung ist jeweils aus redaktionellen und wissenschaftlichen Gründen in der jeweiligen Form, nicht weil wir diese unterstützen.

Generell ist festzuhalten, dass wir uns zu vielen Themen innerparteilich in einer konstruktiven Findungsphase befinden.


Isabell Charlotte Steidel | GRÜNE

„Mutig für echte Erneuerung!“

Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Behzad Borhani | GRÜNE

„Für sozial-gerechten Klimaschutz“

Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 12.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jonas Richard Schwemmer | PIRATEN

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Nein! Jeder Mensch entwickelt sich unterschiedlich schnell und das Gehirn ist erst mit etwa 25 Jahren ausgewachsen.



Hinzu kommt, dass Strafen auch immer das Ziel der Rehabilitation haben sollten.

Kilian Welser | ÖDP

„Weniger ist mehr!“

Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Nein! Die aktuellen Regelungen sind gut.

Harald Ebner | GRÜNE

„Klima und Vielfalt retten“

Kandidiert im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Flora Gessner | PIRATEN

„Queer, progressiv, unbequem“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 5.
Nein! Das Jugendstrafrecht existiert aus gutem Grund. Unser Strafsystem soll nicht bestrafen sondern rehabilitieren, und da reichen bei jugendlichen schwächere Strafen erwiesenermaßen einfach.

Helge Schmidt | Volt

„Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind zwei Seiten der gleichen Medaille.“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Derartige ideologische Forderungen halten wissenschaftlichen Fakten nicht stand und sind daher nicht hilfreich.

Ralf Nobel | ÖDP

„Frische Brise statt Krise“

Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 13.
Unentschieden Je nach Straftat halte ich das für richtig oder falsch. Bei "schweren" Vergehen stimme ich dem eher zu.

Volker Eberhard Beil | dieBasis

„Für ein Leben in Freiheit, ohne Angst und Zwang“

Kandidiert im Wahlkreis Zollernalb – Sigmaringen.
Ja! Kriminalität und Gewalt muss bestraft werden, da spielt das Alter eine untergeordnete Rolle

Hannah Heller | GRÜNE

„Wirtschaften für morgen. Demokratisch. Regional. Gerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben

Leon Eckert | GRÜNE

„Zukunft geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Konstantin Notz | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jens Palandt | GRÜNE

„Notwendige Veränderungen schaffen wir nur gemeinsam. Gräben schließen - Brücken bauen.“

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 24.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Roland Helmer | UNABHÄNGIGE

„Für Schwerbehinderte und Ausgegrenzte kämpfen.“

Kandidiert im Wahlkreis Duisburg II.
Ja! Wählen dürfen, aber keine Verantwortung für Straftaten tragen.

Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Alexander Lerchl | Die PARTEI

„Lobbyisten RAUS, Expertise REIN in den Bundestag“

Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Unentschieden Kommt drauf an. Ich kenne 16-jährige mit ellenlangen Vorstrafen...

Laura Manuela Kraft | GRÜNE

„Mit ganzer Kraft für eine grüne Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 23.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Christian Albert Weber | Die PARTEI

„Ich habe keine Lösung , aber Ich bewundere das Problem .“

Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 6.
Keine Angabe Mach mal Jugendwahlrecht klar .

Uwe Kekeritz | GRÜNE

„Gemeinsam Zukunft gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sibylle Schmidt | AfD

„Die Bevölkerung muss vor der herrschenden Politik regelgerecht geschützt werden.“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Eher nicht Auch über Mitläufer, Rädelsführer, Einmaltäter, schnelle und überlegte Entschlüsse. Wichtig ist eine sofortige und angemessene Bestrafung. Keine Einstellung von zehn Verfahren und dann sechs Monate Haft. Keine Sozialstunden in Jugendeinrichtungen (schlechte Vorbilder) sondern Rasen mähen am Altenheim. Das hilft weiter.

Tino Josef Ritter | FDP

„Ich wähle Ritter!“

Kandidiert im Wahlkreis Emmendingen – Lahr.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Unentschieden Das mögen im Einzelfall unsere Richter, Psychologen und Pädagogen im Team entscheiden.

Edmund Ernst Müller | EB: Müller

„Ihre parteilose Direktstimme im Bundestag für Mitbestimmung“

Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Keine Angabe Ich verfolge keine Agenda, nicht einmal meine persönliche Meinung. Ich sehe es als meine Aufgabe an, den Willen der Mehrheit der interessierten Mehrheit der Wahlberechtigten meines Wahlkreises zu jeder Abstimmung im Bundestag herauszufinden und schlicht umzusetzen. Insofern machen die üblichen Fragen, wie sie auch diese Plattform stellt, "wofür stehen Sie" keinen Sinn. Ich stehe für den Willen der Mehrheit und den kenne ich erst bei der entsprechenden Abstimmung.

Nina Stahr | GRÜNE

„Kinder und Familien brauchen endlich eine stärkere Stimme in der Politik. “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Manuel Ferdinand Theodor Sarrazin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Florian Markus Mayr | dieBasis

„Politik von Mensch zu Mensch“

Kandidiert im Wahlkreis Ostallgäu.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Unentschieden Einzelfall

Ulrika Schöllner | dieBasis

„Parteifrei in die Zukunft“

Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Eher ja Egal wie, gleiche Betrachtung für jedes Gebiet. Entweder volle Verantwortung mit 16, oder eben erst mit 18 oder 21. Bei Wahlrecht 16, aber Verantwortung fürs Handeln erst 21 - das geht nicht!

Kai Dorra | DiB

„Politik für Bürger*innen - Politik ohne Preisschild!“

Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Nein! Weiterhin ist es wichtig, den Einzelfall zu betrachten. Gerade bei Heranwachsenden ist sonst die Gefahr groß, in die Kriminalität abzurutschen.

Christian Sontag | Volt

„Für eine Gesellschaft die gemeinsam Chancen schafft.“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 14.
Eher nicht Im Alter von 18-21 Jahren probieren sich viele Menschen aus, wie weit sie gehen können.

Hier ist das Setzen von Grenzen ein wichtiges Instrument.

Annette Reif | GRÜNE

„DIE ZEIT IST REIF!“

Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 34.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dorothea Hafner | GRÜNE

„Für einen lebenswerten ländlichen Eifelraum zwischen Vulkanen, Mosel und Eifelwäldern!“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Elke Weihusen | Tierschutzpartei

„Wähle Mitgefühl für alle Lebewesen am 26. September 2021! 💚“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Pankow.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Die geistige Reife kann nicht anhand einer Zahl festgemacht werden. Es soll weiterhin das Gericht (bzw. ein Psychologe) prüfen, ob ein:e Heranwachsende:r nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht behandelt wird.

Kilian Leon Moser | EB: Moser

„Parteifrei, unabhängig und transparent. Für eine direktere Demokratie ohne Fraktionszwang“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Neukölln.
Eher ja Ich denke wenn wir Jugendlichen und Heranwachsenden das uneingeschränkte Wahlrecht geben, sollten sie auch bei Straftaten als Reif genug gelten.

Evelyne Görlinger | Die PARTEI

„FEMINISMUS, BIER UND MÄNNERHASS“

Kandidiert im Wahlkreis Homburg.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 5.
Nein! Die bisherige Regelung hat sich bewährt und sieht zweite Chancen für Menschen vor, die einen Fehler gemacht haben. Pauschalisierungen sollte es nur bei Urlaubsreisen geben

Martin Wilhelm | Die Humanisten

„Ideologiefreie Politik für alle Menschen!“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein!
unwichtig
Ich sehe hier derzeit keinen Handlungsbedarf.

Sophia Jäger | Team Todenhöfer

„Die Diversität in der Gesellschaft Deutschlands muss sich im Bundestag abzeichnen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht Hier sollte weiterhin eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden. Manche 18-Jährige besitzen keine erwachsene Reife, dies sollte im Strafmaß berücksichtigt werden. Mit der Hilfe von Sozialpädagogen sollte eher versucht werden den Straftäter in die Gesellschaft und in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zu integrieren.

Margit Theresia Stumpp | GRÜNE

„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt.“

Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Ja! Da sich Heranwachsende sehr unterschiedlich entwickeln und dies stark von deren Umfeld abhängt, ist es sinnvoll, dass Gerichte dies berücksichtigen und individuell entscheiden, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.

Katja Keul | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Thomas Ernst Erich Emil Ganskow | PIRATEN

„Transparente und ehrliche Politik“

Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Nein! Jegliche Form von Altersgrenzen bedenken nicht die individuelle geistige Reife. Dass dies beachtet wird, ist wissenschaftlich fundiert.

Otto Ersching | DIE LINKE

„Für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz.“

Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I.
Eher nicht Mit 18 Jahren ist man lt. Gesetz volljährig. Ob aber tatsächlich die persönliche Reife soweit fortgeschritten ist, kann nicht immer belegt werden.

Michael Knödler | PIRATEN

„Wir brauchen endlich einen Politikwandel bei Klima, Bildung, Pflege und Digitalisierung!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Nein, denn dann besteht keine Chance auf psoitive Erziehungsmaßnahmen.

Gabriele Hanne Dorothea Ermen | UNABHÄNGIGE

Kandidiert im Wahlkreis Bergstraße.
Unentschieden Da mag ich mir keine Gedanken zu machen, weil ich unser Gefängnissystem für wenig zielführend halte.

Gefängnisse sind schon lange keine "Besserungsanstalten" mehr. Die jungen Leute kommen in Kontakt mit Schwerverbrechern und lernen die falschen Dinge. Wer einmal im Gefängnis war, läuft Gefahr, immer wieder auf die "schiefe Bahn" zu geraten.

Thomas Lamowski | Bündnis C

„Einigkeit uns Recht und Freiheit“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Eher ja Kommt auch auf die Straftaten an. Werden doch für Ehrenmorde und andere kriminelle Sachen speziell Jugendliche genommen.

Rainer Rößler | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für rationale Politk“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein! Die geistige Reife der beschuldigten ist unbedingt zu berücksichtigen! Grundsätzlich gilt resozialisieren über bestrafen.

Kastriot Krasniqi | SPD

„Mutig in die Zukunft. Sozial. Echt. Klimagerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 45.
Nein! Das sollen Gerichte auch weiterhin im Einzelfall betrachten. Das Alter entscheidet nicht immer über die Reife.

Annette Ute Martina Schrader-Schoutz | FREIE WÄHLER

Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Eher nicht
Ist mir wichtig!
Jugendliche Intensivtäter sollen keine Sonderrechte haben, hier müssen allerdings die Jugendämter wesentlich früher eingreifen.

Clemens Ruhl | ÖDP

„Schöpfung bewahren für die Nächsten“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Eher nicht Die aktuelle Regelung halte ich für angemessen, und das ist gerade nicht unsere Baustelle

Dr. Inés Brock | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Halle.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jürgen Lennartz | Team Todenhöfer

„Nur der Mutige bewirkt Veränderung“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Als Rechtsanwalt kann ich der Forderung nicht zustimmen. Schuld und Schuldfähigkeit sind immer individuell. Die obige These taucht immer wieder auf im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen, wo dann der "Volkszorn" den Blick dafür verstellt, welche Möglichkeiten zur Impulskontrolle o.ä. dem heranwachsenden Täter überhaupt zugänglich waren. Hier ist nach wie vor zu differenzieren.

Eva-Maria Schmidt | FDP

„Miteinander: Strukturen verändern, Gestaltungsspielraum schaffen, Potentiale nutzen. “

Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 24.
Eher ja Das hat für mich etwas mit Gleichberechtigung zu tun. Wobei ich die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen wichtig finde.

Kai Gehring | GRÜNE

„Beste Bildung und Chancengleichheit für jedes Kind!“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Oswin Ansgar Haßel | Volt

„Europäisch denken, lokal handeln!“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 6.
Nein! Ich halte es für wichtig hier von Fall zu Fall zu unterscheiden.

Jan Andreas Hinderks | FDP

„Zukunft gestalten muss man auch wollen.“

Kandidiert im Wahlkreis Diepholz – Nienburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 26.
Nein! Man muss immer den Einzelfall berücksichtigen.

Felix Engelke | dieBasis

„Freiheit bedeutet selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen“

Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Eher nicht Die geistige Entwicklung des Straftäters sollte meines Erachtens individuell beurteilt werden und damit auch die Entscheidung über die Verwendung des Jugendstrafrechts.

Marcel Emmerich | GRÜNE

„Klima schützen - Demokratie stärken“

Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Georg Pazderski | AfD

„Erfahren. Gradlinig. Pflichtbewußt.“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wer mit 18 Jahren wählen oder z.B. den Führerschein erwerben darf ist erwachsen. er sollte deshalb auch für seine Handlungen uneingeschränkt verantwortlich gemacht werden können und dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen.

Dominik Markus Apel | CDU

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Nein! Dem Jugendstrafrecht liegt eine völlig andere Konzeption zugrunde als dem Erwachsenenstrafrecht. Wir alle kennen 18-jährige, die schon einen "erwachsenen" Verstand haben, genauso wie 20-jährige, die geistig noch in der Pubertät verhaftet sind. Es ist gut, dass die Justiz hier nach dem Einzelfall entscheidet und nicht pauschal eine Regel anwenden muss, die im Zweifel vielleicht nicht passt.

Bruno Hönel | GRÜNE

„Mut zum Wandel mit der Befähigung zum Kompromiss“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Daniela Blankenburg | ÖDP

„Mensch vor Profit“

Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Unentschieden Sollte diese Regelung beibehalten werden, sollte geprüft werden, ob überhaupt eine "Blanko" Mündigkeit mit dem 18 Geburtstag ausgegeben werden sollte. Eventuell wäre eine kleine Prüfung hier denkbar. Damit könnte sich zum Beispiel auch Wahlrecht deutlich vor dem 18. Lebensjahr begründen, wenn die entsprechende Reife unter Beweis gestellt würde.

Oliver Martin | FDP

„Ich will eine Brücke von den Menschen im Wahlkreis in den Bundestag schlagen.“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Nein! Die Gerichte müssen den Handlungsspielraum behalten. - Er hat sich bewährt.

Henrik Dahlmann | FREIE WÄHLER

„Ein Deutschland für Alle!“

Kandidiert im Wahlkreis Wuppertal I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Eher ja An sich ist die Beurteilung der geistigen Reife eine sinnvolle Angelegenheit. Allerdings wird davon inflationär Gebrauch gemacht.

Resozialisierung sollte auch weiterhin das Ziel sein, aber nicht das einzige.

Ebenso muss ein Straftäter für seine Taten bestraft werden und je nach Straftat die Gesellschaft vor diesen Personen geschützt werden.

Frederik F. Hartmann | GRÜNE

„Klimaschutz gerecht gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 70.
Nein!
unwichtig
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Stephan Poss | EB: Poss

„Protest mit Köpfchen“

Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Eher ja Es muss geprüft werden, inwiefern in dieser Sache neben der emotionalen und geistigen Reife der Täter auch die Straftat sowie das Schicksal des Opfers deutlicher einbezogen kann.

Christian Burkhard Beßler | AfD

„Treue zur Heimat“

Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Es können heute bereits Straftäter, die in diesem Alter sind, nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt werden. Deswegen benötigen wir hier keine Änderung.

Monique Woiton | FDP

„Für ein liebens- und lebenswertes Deutschland!“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 14.
Unentschieden Für uns Freie Demokraten bleibt der Schwerpunkt des Jugendstrafrechts der Erziehungsgedanke. Eine generelle Behandlung von Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht lehnen wir ab. Hier soll es weiterhin individuelle Prüfungen geben.

Theo Taubmann | AfD

„Soviel Regeln wie nötig und soviel Freiheit wie möglich“

Kandidiert im Wahlkreis Kulmbach.
Nein! Bei Wiederholung sollte hier die Verantwortung für entsprechende Taten eingefordert werden. Sonst wird der Rechtsstaat nicht ernstgenommen.

Ina Gießwein | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 33.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Corinna Martina Rüffer | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Rhavin Grobert | Die PARTEI

„Ich brauche keine teuren Berater, um festzustellen, wie es nicht geht.“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 27.
Nein! Was für ein Blödsinn, nicht jeder ist mit 18 auf einmal zurechnungsfähig. Einige Verkehrsminister sind es immer noch nicht!

Dr. Harald Bechberger | AfD

„Wir halten zusammen!“

Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Unentschieden Das würde ich nach Deliktbereichen differenzieren wollen

Keno Schulte | Die PARTEI

„Aus Gründen! “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Nein! Ich lese die BILD nicht.

Dr. Michael Hans Mayer | AfD

„Grundrechte sind unantastbar! Wir sind freie Bürger, keine Untertanen.“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Ja! Angesichts der Kriminalitätsentwicklung sollte auch die Strafmündigkeit auf 12 Jahre abgesenkt werden.

Andreas Rothgaenger | FREIE WÄHLER

„Miteinander. nah. klar. | Stark vor Ort und Experten für das Wohl in Stadt und Land.“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Das Jugendstrafrecht ist eine gute, und wichtige Lösung.

Heike Engelhardt | SPD

„Mit ehrlicher Politik in den Bundestag “

Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Nein!
Ist mir wichtig!
Resozialisierung und Nachreifen vor Erwachsenenstrafe

Dr. Uta Brehm | GRÜNE

„Klimaschutz braucht jede Stimme“

Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Volker Weidmann | PIRATEN

„Sozial. Ehrlich. Unbestechlich.“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 9.
Nein! Nicht jeder 21-jährige ist geistig reif genug um seine Taten richtig zu beurteilen.

PS. so mancher über 21-jährige aber auch...

Michael Krüger | ÖDP

„Mensch vor Profit !“

Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Eher nicht Ich halte die bisherige Regelung für ausreichend.

Manfred Johannes Setter | MLPD

Kandidiert im Wahlkreis Schweinfurt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 11.
Eher nicht Ist Abhängig vom Entwicklungsstand und Umfeld

Gerold Joachim Otten | AfD

„Je weniger wir Trugbilder bewundern, desto mehr vermögen wir die Wahrheit aufzunehmen.“

Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Ja! Auch hier möchte ich politiktheoretisch beginnen: Wir billigen 18jährigen das volle aktive und passive Wahlrecht zu, geben ihnen als Soldaten oder Polizisten Waffen zur Verteidigung unserer Sicherheit in die Hände, behandeln sie dann aber vor Gericht wie Minderjährige. Das ist nicht plausibel. Generell sollten Volljährige nach Erwachsenenstrafrecht angesehen werden. Davon unbenommen ist die Einzelfallentscheidung im Falle von Unreife. Beides schließt sich nicht aus, sondern es ergänzt sich.

Michael Andreas Hug | AfD

„Deutschland! Aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wer für sich das Wahlrecht und den Führerschein in Anspruch nimmt und somit für voll genommen werden möchte, sollte sich auch über die Konsequenzen seines eigenen Handelns im Klaren sein und dafür die volle Verantwortung übernehmen.

Bettina Gerteis | V-Partei³

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher nicht Besonders bei Heranwachsenden gibt es zum Teil erhebliche körperliche und geistige Entwicklungsunterschiede.

Rüdiger König | FDP

„Freiheit und Energie für den Aufbruch“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 56.
Unentschieden Im Zusammenhang mit ggf. Herabsetzung des Wahlalters notwendig aber Details der Ausgestaltung sind wichtig

Saskia Graupe | dieBasis

„Faktenbasiert statt lobbykontrolliert!“

Kandidiert im Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis.
Eher ja Irgendwann muss ein Übergang ins Erwachsenenleben erfolgt sein. Die individuelle Schuldfähigkeit kann deswegen ja trotzdem bewertet werden. Es darf aber nicht sein, dass sich einzelne auf ihrer Unreife ausruhen.

Amelie Christina Pfeiffer | GRÜNE

„Klimaschutz JETZT!!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 36.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Andreas Berno Wörner | AfD

„Freiheit leben“

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Nein! Menschen haben verschiedene Entwicklungsstufen. Dem trägt das Gesetz Rechnung.

Marcus Dirk Otto | DIE LINKE

„Die Natur verhandelt nicht!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Unentschieden Ich halte die Entscheidung nach dem Reifegrad derzeit für gegeben.

Marcus Manfred Eschborn | ÖDP

„Mehr Gemeinsinn tut allen gut.“

Kandidiert im Wahlkreis Worms.
Nein! Die jetzige Rechtslage ist sehr gut und sollte beibehalten werden.

Verena Bäuerle | AfD

„Steh zu dem, woran du glaubst -auch, wenn du ganz alleine da stehst. Mut zur Wahrheit“

Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Eher ja Wer offenischtlich reif genug ist, um zu heiraten , Kinder zu zeugen, zu wählen etc, ist es auch im Blick auf Strafen. 18-Jährige wollen doch sonst auch als Erwachsene gesehen werden. Also: wer straffällig wird, wird wunschgemnäß auch so behandelt: als Erwachsener , mit allen Konsequenzen.

Günter Arlt | FREIE WÄHLER

„Neue Kräfte braucht das Land!“

Kandidiert im Wahlkreis Paderborn.
Ja! Wer erwachsen genug ist und wählen darf - oder sich sogar wählen lassen kann, sollte im Strafrecht genau so behandelt werden wie im Deutschen Wahlrecht.

Andreas Wolter | EB: Wolter

„DEMOKRATIE FAIR UND DIREKT “

Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Keine Angabe Dieses Thema gehört nicht zum Wahlprogramm, da es im Rahmen der derzeitigen Rechtslage als ausreichend erscheint.

Jürgen Kretz | GRÜNE

„Für klimagerechten Wohlstand!“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 19.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Erhard Grundl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Wieland Wilkniß | PIRATEN

„Sailing throu political hell.“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Nein! Auf junge, und damit weniger erfahrene Menschen ist eher gleitend und den Umständen entsprechend ein milderes Strafrecht anzuwenden.

Wolfgang Schaible | DiB

„GEMEINSAM eine Welt FÜR ALLE gestalten! “

Kandidiert im Wahlkreis Neckar-Zaber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Eher nicht Höhere Strafen bewirken in der Regel nicht mehr Einsicht bei den Straftäterinnen. Dies ist durch verschiedenste Studien belegt. Auch wenn dadurch mein ganz persönliches Rechtsempfinden sicher immer wieder beeinträchtig wird, sind mir die Chancen auf die mögliche Resozialisierung von jungen Straftäterinnen wichtiger.

Alexander Dorner | FDP

„Aus Liebe zur Freiheit!“

Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Unentschieden Ich halte die aktuelle Regelung für sinnvoll, wäre aber auch offen für eine Veränderung der Regel sofern die Argumente für diese Anpassung überzeugend genug sind.

Jörg Alfred Rupp | DIE LINKE

„sozial, ökologisch, gerecht“

Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Eher nicht Individuell zu entscheiden - wie bisher auch

Bela Lange | GRÜNE

„Soziale und ökologische Fragen müssen zusammen beantwortet werden!“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 29.
Nein! Menschen entwicklen sich sehr unterschiedlich. Manche jungen Erwachsenen haben noch nicht die geistige Reife, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu überblicken. Daher entscheiden die dazu berufenen Gerichte, ob das Jugendstrafrecht angewendet wird oder nicht. Und so sollte es auch bleiben!

Martin Pfaff | FREIE WÄHLER

„Gesunder Menschenverstand für den Bundestag - FREIE WÄHLER - die Kraft der Mitte!“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Ja! Wer 18 Jahre alt ist, ist volljährig, darf Wählen und ist sein eigener Herr. Warum sollte er dann nach Jugendstrafrecht behandelt werden?

Carlo Gottschalk | FREIE WÄHLER

„Mir ist die Zukunft der Region nicht egal!“

Kandidiert im Wahlkreis Harz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Unentschieden Nach Reifegrad.

Alexandra Schoo | GRÜNE

„Politik ist das, was Du daraus machst!“

Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 37.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Meysam Ehtemai | AfD

„Von der Idee bis zur Vollendung!“

Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 10.
Eher ja Solange es keine Prüfung der geistigen Reife von 18 jährige beim Führerscheinerwerb, oder Wahlrecht gibt, besteht auch kein Grund diese Prüfung beim Strafrecht durchzuführen.

Henrik Jan Statz | FDP

„Werden wir das Land, das in uns steckt“

Kandidiert im Wahlkreis Hanau.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 15.
Eher nicht Die aktuele Regelung ist richtig.

Michael Ceglar | PIRATEN

„Mehr Demokratie wagen“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 13.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Forderung widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die Fähigkeit, die Folgen der eigenen Handlungen einzuschätzen, entwickelt sich erst gegen Ende der Pubertät.

Der Richter soll den Grad der Reife eines 18- bis 21-Jährigen anhand der Erkenntnisse in dem Fall herausfinden. Der Staat kann das nicht sinnvoll per Gesetz festlegen.

Klaus Heger | AfD

„Keine ideologiegetriebenen Einschränkungen unserer Freiheit, wirtschaftliche Vernunft “

Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I.
Ja! Strafrecht soll Prävention zur Bekämpfung von Straftaten leisten, dabei aber auch die Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft nicht aus den Augen verlieren. Nach meiner (unserer) Beobachtung ist die Abschreckung gerade im Bereich der Straftäter im Alter zwischen 18 und 21 bei Anwendung von Jugendstrafrecht schon lange nicht mehr ausreichend gewährleistet. Der Schutz von (möglichen) Opfern muss im Zweifel Vorrang haben.

Sven-Christian Kindler | GRÜNE

„Klima. Gerecht. Wirtschaften.“

Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Tarik Sealiti | Team Todenhöfer

„Es gibt nichts gutes außer man tut es !“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 18.
Nein! Das aktuelle System empfinde ich grundsätzlich als Gerecht. Unsere Gerichte gehen mit dieser Verantwortung grösstenteils sehr gut um.

Julian Joswig | GRÜNE

„Mit Mut und Verantwortung in die Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Matthias Vogler | AfD

„Nah am Menschen.“

Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Eher nicht Die Reife in vielen Fällen ist gegeben. So auch das Autofahren oder das Wählen. Die Entwicklung ist weit vorangeschritten, daher ist die Bewertung heute eine andere als vor 50 Jahren noch.

Ahsan Kurt Bashir | Team Todenhöfer

„Ehrlichkeit währt am längsten “

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Sexualdelikte müssen härter geahndet werden. Es kann nicht sein das man wegen Steuerhinterziehung härter bestraft wird. Wir leben in einer hoch entwickelten modernen Gesellschaft. Deshalb sollte man bei Jugendlichen bis 21 Jahren kein Erwachsenenstrafrecht anwenden. Das wäre der Gesellschaft gegenüber kontraproduktiv.

Christian Wesemann | AfD

„Bildung statt Ideologie“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 10.
Eher ja Allgemein muss das Mindestalter im Strafrecht abgesenkt werden.

Katrin Werner | DIE LINKE

„Solidarisch. Gemeinsam. Zusammen!“

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Härtere Strafen bringen wenig zur Prävention. Stattdessen muss der Einzelfall geprüft und eine Resozialisierung angestrebt werden.

Stefan Heinke | dieBasis

„Sei Du selbst. Die Veränderung!“

Kandidiert im Wahlkreis Görlitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Eher nicht Es ist gut so wie es ist.

Dieter Gerald Janecek | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Gregor Voht | FREIE WÄHLER

„Die Kraft der Mitte stärken!“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Es besteht keine Notwendigkeit zur Veränderung.


Matthias Moosdorf | AfD

„Für eine Politik der Neubesinnung! Deutschland - aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Ja! Mit 18 Jahren sind Jugendliche oft noch unreif. Die Regelung zur Strafe in diesem Alter ist alt und erprobt. Die Notwendigkeit zu ihrer Änderung besteht m.E. nicht.

Lorenz Gösta Beutin | DIE LINKE

„Wählen für Klima und soziale Gerechtigkeit! “

Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher ja Therapie, Resozialisierung.

Josefine Ruth Naton | Volt

„Für transparente und glaubwürdige Politik“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Nein! Viel wichtiger und effizienter ist es bessere Unterstützung oder präventive Programme zu entwickeln und die Finanzen in diesem Bereich deutlich auszubauen.

Timmy Schwarz | ÖDP

„Wirklich nachhaltige Wirtschaft funktioniert nur ohne das Prinzip des ewigen Wachstums!“

Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 3.
Unentschieden Das Strafmaß für Heranwachsende nach Jugendstrafrecht muss ja nicht untragbar niedrig und der jeweiligen Tat gegenüber völlig unangemessen sein. Es sollte aber möglich bleiben, die geistige Reife des Beschuldigten auch über rein formale Grenzen wie das Alter angemessen zu berücksichtigen und geeignete Resozialisierungsmaßnahmen zu ergreifen.

Heiner Löhmann | AfD

„Es ist Zeit an das Volk zu denken!“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Jugendstrafrecht ist genau so wichtig wie die Psychische Einschätzung. Sie ist aber nicht am Alter, sondern an der Reife festzustellen.

Insbesondere sollten diese Feststellungen bei Asylanträgern und Geduldeten Anwendung finden.

Michael Kellner | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Ina Heift | ÖDP

„Ökologisch in die Zukunft! “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Eher nicht Eine Einzelfallentscheidung ist sinnvoll.

Markus Paulus Raschke | ÖDP

„Mensch und Umwelt vor Profit!“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Heranwachsende müssen mit anderen Strafmitteln behandelt werden, als Erwachsene. Dies ist bewährt und ermöglicht Gerichten mehr Spielraum. Das muss beibehalten werden. Eine Abwägung zu geistiger Reife findet vor Gericht bereits statt.

Ricarda Lang | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Tobias Lindner | GRÜNE

„Verändern mit Verstand“

Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Annalena Charlotte Alma Baerbock | GRÜNE

„Klimaschutz: Keine halben Sachen mehr.“

Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Alexandra Pichl | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Bereit, weil Ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Mathias Stein | SPD

„Weil es für Dich um Kiel geht.“

Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 7.
Eher nicht Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen. Wir werden daher Strafrecht und Prävention besser verbinden, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen. Wir brauchen Schutzkonzepte unter anderem mit Kinderschutzbeauftragten für Kitas, Schulen, Jugendhilfe-Einrichtungen und Vereine und werden das durch vom Bund geförderte Pilotprojekte unterstützen.

Werner Heinz Hürttlen | dieBasis

„Aufstehen für unsere Kinder !“

Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 25.
Unentschieden Unabhängige Justiz, das sit nicht Aufgabe der Politik.

Martina Broschei | PIRATEN

„Aufgeben ist keine Option“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Eher ja Mit 18 Jahren sind die Menschen in Deutschland volljährig. Alle Rechte heisst auch alle Pflichten. Präventionsangebote in den Schulen können deutlich ausgebaut werden und dann tatsächlich das eine oder andere früh genug verhindern.

Karsten Heiko Wappler | dieBasis

„Nur in Freiheit kann die Freiheit Freiheit sein“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Nein! Die Reife der Menschen in jungen Jahren ist unterschiedlich und muss auch im Einzelfall berücksichtigt werden.

Es handelt sich um meine persönliche Meinung. Diese kann von den basisdemokratisch ermittelten Meinungen der Partei abweichen.

Es handelt sich um meine persönliche Meinung. Diese kann von den basisdemokratisch ermittelten Meinungen der Partei abweichen.

Sven Wendorf | AfD

„Deutschland. Aber normal.“

Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 8.
Eher ja Wer wählen darf, und damit über das Schicksal des Staates mitentscheidet, muss auch die Verantwortung für sein Handeln übernehmen können. Also entweder das Wahlalter auf 21 Jahre heraufsetzen oder die Jugendstrafbarkeit herabsetzen.

Marco Thiele | FDP

Kandidiert im Wahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Eher nicht Diese Frage haben Gerichte unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände zu klären. Eine pauschale Aussage wäre anmaßend.

Kathrin Arbeck | FREIE WÄHLER

„Einen Vorsprung im Leben hat, wer da anpackt, wo die anderen erst einmal reden. (JFK)“

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 5.
Eher ja Einzelfallentscheidungen sind jedoch wichtig

Peter Pokrzywnicki | ÖDP

„Volksentscheide und strikt keine Firmenspenden - gemeinsam die Welt verbessern“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Unentschieden Hierzu würde ich gern die Meinung der Richter einbeziehen, die diese Entscheidung bisher treffen müssen.

Lisa Hildegard Badum | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jan-Peter Rühmann | PIRATEN

„Das Leben ist nur ein schlechter Scherz.“

Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Jugendliche, gerade in der Pubertät sind keine Erwachsenen. Auch wenn ich der Meinung binn das wir junge Menschen ernster nehmen sollten (z.B. Wahlrecht mit 14) zeigt doch die Erfahrung das sie öfter Fehler machen als Erwachsene. Es ist wenig Zielführend die selben Forderungen zu stellen zumal Erwachsenenstrafen viel schwehrere Folgen zeitigen da sich junge Menschen auch länger damit herumschlagen müssen.

Axel Scherka | LKR

„Zuhören, Lösung finden, Ausführen!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Ja! Klare Regeln. Dann weiß jeder, woran er ist.

Claas Fiete Goldenstein | GRÜNE

„Deine Stimme für die letzte Bundesregierung, die an der Klimakrise etwas tun kann!“

Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 22.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Merlin Wehde | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für eine evidenzbasierte Politik!“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Die geistige Reife und Selbstständigkeit sollten in Strafsachen gegen Heranwachsende immer individuell evaluiert werden.

Rainer Urban | LKR

„Gesunder Menschenverstand muß politisches Handeln bestimmen“

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Eher nicht Jugendliche haben eine zweite Chance verdient und sind oftmals noch lernfähig.

Marcus Schmitt | GRÜNE

„Ganz Klar Gegen Nazis“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 24.
Nein! Hierfür gibt es pädagogische Fachkräfte, die den Reifegrad Heranwachsender einschätzen.

Peter Salewsky | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für Säkularisierung“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Nein! Menschen entwickeln sich unterschiedlich schnell, das soll weiterhin Berücksichtigung finden. Falls das Gericht die nötige geistige Reife feststellt, kann auch heute schon Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Christian Kühn | GRÜNE

„Bereit, weil ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Katharina Eva Elisabeth Voller | GRÜNE

„Für eine offene, gleichberechtigte Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Nein! Diese Entscheidung soll Sache der Gerichte bleiben.

Sebastian Hansen | GRÜNE

„Zeit für eine neue Politik! “

Kandidiert im Wahlkreis Würzburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Claudia Müller | GRÜNE

„Kompetenz aus MV“

Kandidiert im Wahlkreis Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Martin Josef Hartmann | dieBasis

„Nicht meckern, machen!“

Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Ja! Einerseits diskutieren wir über ein Wahlrecht für 16 Jährige, während Straftäter mit 21 angeblich noch nicht die "Konsequenzen Ihrer Handlungen überblicken können"!

Was denn nun?

Ich bin der Meinung das es zum "Erwachsen werden" gehört, die Konsequenzen für seine Handlungen zu tragen. Das sollte jemand der als "Voll geschäftsfähig" gelten will, auch zugemutet werden dürfen!

Lena Gumnior | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Osterholz – Verden.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Thomas Lothar Zawalski | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Offenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

René Rotzinger | AfD

„Für Recht und Freiheit“

Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Eher nicht es liegt im Ermessen des Gerichts die geistige Reife des Beschuldigten zu beurteilen.

Steffen Kadow | ÖDP

„Ich vertrete die Minderheit des gesunden Verstandes! / Hör auf dein Gewissen!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Eher nicht Die Einzelfallentscheidungen halte ich hier für das richtige Mittel der Wahl.

Stefan Schmidt | GRÜNE

„Volle Kraft für Mensch und Klima“

Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jürgen Trittin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des

Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden

gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Hans-Günter Brünker | Volt

„Neue Politik. Neues Europa.“

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Nein! Das Jugendstrafrecht hat sich in der Vergangenheit vielfach bewährt und sollte so beibehalten werden.

Dr. Ulrich Karl Kissel | FREIE WÄHLER

„Kreativität braucht weniger Regeln, Regeln dann aber durchsetzen“

Kandidiert im Wahlkreis Lörrach – Müllheim.
Unentschieden Der Ansatz ist ja völlig angemessen.

Stephan Erdmann | PIRATEN

„Handle stets so, dass Du auch am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen kannst“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Eher nicht Das Jugendstrafrecht hat den Zweck der erzieherischen Maßnahme.

Es wird angewendet, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Maßnahme eine Besserung des Täters ermöglicht.



Ein pauschaler Ausschluss dieses Mittel zukünftige Straftaten zu verhindern ist unsinnig.

Erika Watson | FDP

„Regionale Chancengleichheit “

Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 9.
Nein! Im Zweifel sollte das Gericht weiter selbst entscheiden.

Tobias Raffelt | ÖDP

„Für die Menschheitsfamilie!“

Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Eher ja Auch Menschen, die älter als 21 Jahre alt sind, mangelt es mitunter an geistiger Reife.

Wenn wir aber 18-jährige Menschen als volljährig ansehen, dann sollten wir grundsätzlich auch geistliche Reife voraussetzen. Deshalb eher ja.

Sebastian Stölting | GRÜNE

„Grüne Wirtschaft für die Jobs von morgen.“

Kandidiert im Wahlkreis Gütersloh I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Ulrich Klieboldt | dieBasis

„Es gibt nichts, was nicht verbessert werden könnte & Transparenz statt Lobbyismus!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gerade Jungen hängen teilweise in Ihrer Entwicklung und Einsichtigkeit Gleichaltrigen hinterher. Da muss es weiterhin Freiheit für den Richter geben, eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen.

Samuel Knewitz | Die PARTEI

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 21.
Nein! Betrifft mich auch nicht, klingt aber doof.

Dr. Timur Lutfullin | FDP

„Viel zu tun für die Freiheit.“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Eher nicht Das bisherige System ist sachgerecht, allerdings darf durchaus hinterfragt werden, ob gesetzliche Anpassungen notwendig sind, um wieder öfter zu einer Verurteilung Heranwachsender nach Erwachsenenstrafrecht zu kommen.

Lukas Küffner | PIRATEN

„Politik mit Gewissen“

Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Nein! Das Jugendstrafrecht hat den Zweck der erzieherischen Maßnahme. Es wird angewendet, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Maßnahme eine Besserung des Täters ermöglicht. Ein pauschaler Ausschluss dieses Mittel zukünftige Straftaten zu verhindern ist unsinnig.

Cetin Akbulut | FDP

„Nie gab es mehr zu tun!“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Ja! Die Jugendlichen müssen Ihre Grenzen lernen

Jörg Anton Baumann | AfD

„Eine vernüftige Politik für ein normales Deutschland“

Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Ja!
Ist mir wichtig!
18 jährige sind Erwachsene und haben somit alle Rechte und Pflichten. Somit sind sie auch für ihre Taten verantwortlich.

Den Opfern wird es egal sein wie hoch die geistige Reife war. Besonders den Opfern, die erst zu Opfern werden, da der, aufgrund Jungendstrafrecht verurteilte eher auf freien Fuß kommt und dann erneut eine Straftat begeht, die mit einer Verwahrung nach Erwachsenenstrafrecht nie passiert wäre.

Urs Liebau | GRÜNE

„Wirtschaft mit Zukunft - Ökologie, Soziales und Ökonomie zusammenbringen“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Andreas Tesche | GRÜNE

„Für eine nachhaltige Entwicklung-sozial und ökologisch zur Sicherung des Wohlstands“

Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Klaus Joachim Arndt | ÖDP

Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Keine Angabe Mit diesem Thema habe ich mich (noch) nicht genug beschäftigt, um mir eine klare Antwort zu erlauben.

Emilia "Milla" Fester | GRÜNE

„jung. grün. feministisch. klimagerecht.“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Schahina Gambir | GRÜNE

„Für Demokratie - ohne Alternative“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Irene Mihalic | GRÜNE

„Aufbruch statt weiter so“

Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Über die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende sollen auch weiterhin anhand der bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe Gerichte entscheiden.

Michael Thienel | Tierschutzpartei

„Weil ich Mensch bin, für Tier und Umwelt“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die geistige Reife sowie die Tendenz zur Wiederholungsgefahr muss berücksichtigt werden um eine Strafe zu finden, die dem Straffälligen auf den richtigen Weg bringt.

Jens Herrndorff | GRÜNE

„Von hier. Für euch: Ökologisch, sozial, gerecht. “

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Kolja Johannes Knodel | Volt

„Für ein Vereintes Europa, das Vielfalt schätzt!“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein! Eine Gefängnisstrafe bedeutet bei jungen Erwachsenen einen Einschnitt in die Biografie. Eine harte Bestrafung steht damit dem Prinzip der Resozialisierung entgegen.

Dieter Koenemann | GRÜNE

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 78.
Eher nicht
unwichtig
Aktuelle Praxis erscheint mir sinnvoll zu sein.

Lydia Riesterer | PIRATEN

„Möglichst viel Freiheit für möglichst viele“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 15.
Nein! Die geistige Entwicklung ist noch nicht immer mit 18 abgeschlossen, Richter sollen im Einzelfall darüber entscheiden können.

Elisa Madert | Volt

„Für ein vereintes Europa, für eine lebenswerte Zukunft, für lebendige Demokratie!“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 5.
Eher ja Wir brauchen einen allgemeinen Umbau des Gefängnissystems. Hierzu muss dennoch mehr Forschung betrieben werden.

Thomas Reinert | GRÜNE

„Politik ist die Aufgabe, auf Veränderungen einzugehen oder darauf hin zu wirken.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 64.
Nein! Menschen sind Individuen. Gerichte sollen über die Anwendung im Einzelfall entscheiden.

Kordula Anna Paula Schulz-Asche | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Christian Suhr | DIE LINKE

„Behandle andere so, wie Du selbst behandelt werden willst!“

Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Nein!
Ist mir wichtig!
Eher mal in Jugendarbeit, Jugendangebote, gute Bildung und Co. investieren, vor allem dafür sorgen, daß junge Menschen wieder eine Perspektive haben, sich nicht radikalisieren, kriminalisieren etc.

Dirk Matthias Zimmermann | ÖDP

Kandidiert im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Nein! Unser Strafrecht und der Vollzug muss reformiert werden. Auch Straftäter haben eine Menschenwürde und haben Menschenrechte. Die Abschreckung durch Strafvollzug funktioniert kaum.

Jens Herzog | FREIE WÄHLER

„Starke Region - starkes Deutschland!“

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Es ist völlig richtig das Strafmaß an dem Grad der geistigen Reife zu orientieren.