Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Florian Jäger | AfD

„Deutschland zurück in die Freiheit wählen!“

Kandidiert im Wahlkreis Fürstenfeldbruck.
Ja! Wenn auf der einen Seite ein Wahlrecht ab 16 gefordert wird, weil die Jugendlichen ja immer früher die Kompetenz dazu hätten ergibt es keinen Sinn, ihnen gleichzeitig die Reife abzusprechen, Einsicht in Recht und Unrecht zu haben.

Axel Scherka | LKR

„Zuhören, Lösung finden, Ausführen!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Ja! Klare Regeln. Dann weiß jeder, woran er ist.

Günter Arlt | FREIE WÄHLER

„Neue Kräfte braucht das Land!“

Kandidiert im Wahlkreis Paderborn.
Ja! Wer erwachsen genug ist und wählen darf - oder sich sogar wählen lassen kann, sollte im Strafrecht genau so behandelt werden wie im Deutschen Wahlrecht.

Thomas Löb | ÖDP

„Es gibt immer eine Wahl!“

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Ja! Mittlerweile kann jeder - gerade durch die Informationsquelle Internet - den Grad seines Fehltrittes überschauen, abschätzen, mit welch Konsequenzen zu leben wohl ist. Werden heute die Möglichkeiten des gesenkten Wahlalters, des Führens eines eigenen Autos und anderer Altersprivilegien gern in Anspruch genommen, dann ist das gerechtfertigt. Gerade wenn es zu Jugendbandendelikten und anderer roher Gewalt oder schwerstem Mobbing im Cyberspace kommt. Wirklich psychisch Kranke sind ohnehin immer im Einzefall zu betrachten.

Jörg Anton Baumann | AfD

„Eine vernüftige Politik für ein normales Deutschland“

Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Ja!
Ist mir wichtig!
18 jährige sind Erwachsene und haben somit alle Rechte und Pflichten. Somit sind sie auch für ihre Taten verantwortlich.

Den Opfern wird es egal sein wie hoch die geistige Reife war. Besonders den Opfern, die erst zu Opfern werden, da der, aufgrund Jungendstrafrecht verurteilte eher auf freien Fuß kommt und dann erneut eine Straftat begeht, die mit einer Verwahrung nach Erwachsenenstrafrecht nie passiert wäre.

Dr. Michael Hans Mayer | AfD

„Grundrechte sind unantastbar! Wir sind freie Bürger, keine Untertanen.“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Ja! Angesichts der Kriminalitätsentwicklung sollte auch die Strafmündigkeit auf 12 Jahre abgesenkt werden.

Cetin Akbulut | FDP

„Nie gab es mehr zu tun!“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Ja! Die Jugendlichen müssen Ihre Grenzen lernen

Matthias Moosdorf | AfD

„Für eine Politik der Neubesinnung! Deutschland - aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Ja! Mit 18 Jahren sind Jugendliche oft noch unreif. Die Regelung zur Strafe in diesem Alter ist alt und erprobt. Die Notwendigkeit zu ihrer Änderung besteht m.E. nicht.

Alice Elisabeth Weidel | AfD

„Für die Wiederherstellung unserer Freiheitsrechte“

Kandidiert im Wahlkreis Bodensee.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Ja! Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in Ballungsgebieten dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein geradezu zahnloses Recht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte erreichen.

Peter (Pit) Helmer | UNABHÄNGIGE

„Deutschland effektiv und bürgernah durch Direktwahlen und Volksentscheiden gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Ja! Wählen dürfen, aber keine Verantwortung für Straftaten tragen.

Marcus Nehring | LKR

„Für eine ehrliche Politik, frei von Ideologie und Lobbyismus“

Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Ja! Man darf mit 18 Jahren Auto fahren (teilweise sogar schon früher), Wählen, völlig eigenständig Leben und alle Rechtsgeschäfte tätigen. Warum sollte man dann für eine Straftat nicht auch entsprechend wie ein Erwachsener behandelt werden? Ausnahmen darf es nur für Menschen geben, bei welchen eine "Entwicklungsstörung" schon vor der Tat bekannt war.

Peter Schäfer-von Reetnitz | Bündnis C

„Lass einen jeden sein, was er ist, so bleibst auch du wohl, wer du bist.“

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Ja! Wer für voll geschäftsfähig angesehen werden will, muss auch voll rechtsfähig und straffähig sein.

Klaus Heger | AfD

„Keine ideologiegetriebenen Einschränkungen unserer Freiheit, wirtschaftliche Vernunft “

Kandidiert im Wahlkreis Olpe – Märkischer Kreis I.
Ja! Strafrecht soll Prävention zur Bekämpfung von Straftaten leisten, dabei aber auch die Wiedereingliederung der Straftäter in die Gesellschaft nicht aus den Augen verlieren. Nach meiner (unserer) Beobachtung ist die Abschreckung gerade im Bereich der Straftäter im Alter zwischen 18 und 21 bei Anwendung von Jugendstrafrecht schon lange nicht mehr ausreichend gewährleistet. Der Schutz von (möglichen) Opfern muss im Zweifel Vorrang haben.

Reinhold Ritter | dieBasis

„Beenden aller Coronamaßnehmen, Rechtsstaat wieder herstellen“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Ja!
Ist mir wichtig!
sie dürfen wählen aber nicht als Erwachsene bestraft werden, lächerlich

Gerold Joachim Otten | AfD

„Je weniger wir Trugbilder bewundern, desto mehr vermögen wir die Wahrheit aufzunehmen.“

Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Ja! Auch hier möchte ich politiktheoretisch beginnen: Wir billigen 18jährigen das volle aktive und passive Wahlrecht zu, geben ihnen als Soldaten oder Polizisten Waffen zur Verteidigung unserer Sicherheit in die Hände, behandeln sie dann aber vor Gericht wie Minderjährige. Das ist nicht plausibel. Generell sollten Volljährige nach Erwachsenenstrafrecht angesehen werden. Davon unbenommen ist die Einzelfallentscheidung im Falle von Unreife. Beides schließt sich nicht aus, sondern es ergänzt sich.

Dr. Martin Schmidt | Die PARTEI

„Wählt Die PARTEI! Für Deutschland reicht's. “

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Ja!
Ist mir wichtig!
Natürlich haben wir in der Partei Die PARTEI auch eine Meinung zu den meisten Thesen – die Formulierung ist jeweils aus redaktionellen und wissenschaftlichen Gründen in der jeweiligen Form, nicht weil wir diese unterstützen.

Generell ist festzuhalten, dass wir uns zu vielen Themen innerparteilich in einer konstruktiven Findungsphase befinden.


Axel Maria Magar | AfD

„Aus Liebe zu Deutschland! Wohlstand, Freiheit, Sicherheit für das deutsche Volk.“

Kandidiert im Wahlkreis St. Wendel.
Ja!
Ist mir wichtig!
Diese Lücke ist zu schließen.

Michael Andreas Hug | AfD

„Deutschland! Aber normal!“

Kandidiert im Wahlkreis Konstanz.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wer für sich das Wahlrecht und den Führerschein in Anspruch nimmt und somit für voll genommen werden möchte, sollte sich auch über die Konsequenzen seines eigenen Handelns im Klaren sein und dafür die volle Verantwortung übernehmen.

Volker Eberhard Beil | dieBasis

„Für ein Leben in Freiheit, ohne Angst und Zwang“

Kandidiert im Wahlkreis Zollernalb – Sigmaringen.
Ja! Kriminalität und Gewalt muss bestraft werden, da spielt das Alter eine untergeordnete Rolle

Franziska Ella Marianne Gminder | AfD

„Fürchte Gott, tue Recht und scheue niemand!“

Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Ja!
Ist mir wichtig!
Höchste Zeit!

Diese Atersgruppe hat Wahlrecht!

Und vollverantwortlich!

Martin Josef Hartmann | dieBasis

„Nicht meckern, machen!“

Kandidiert im Wahlkreis Traunstein.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 49.
Ja! Einerseits diskutieren wir über ein Wahlrecht für 16 Jährige, während Straftäter mit 21 angeblich noch nicht die "Konsequenzen Ihrer Handlungen überblicken können"!

Was denn nun?

Ich bin der Meinung das es zum "Erwachsen werden" gehört, die Konsequenzen für seine Handlungen zu tragen. Das sollte jemand der als "Voll geschäftsfähig" gelten will, auch zugemutet werden dürfen!

Georg Pazderski | AfD

„Erfahren. Gradlinig. Pflichtbewußt.“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 4.
Ja!
Ist mir wichtig!
Wer mit 18 Jahren wählen oder z.B. den Führerschein erwerben darf ist erwachsen. er sollte deshalb auch für seine Handlungen uneingeschränkt verantwortlich gemacht werden können und dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen.

Michael Stefan Tropp | EB: Tropp

„Wir! Gemeinsam stark“

Kandidiert im Wahlkreis Hagen – Ennepe-Ruhr-Kreis I.
Ja! Wer wählen kann und voll geschäftsfähig ist, ist auch voll verantwortlich.

Martin Pfaff | FREIE WÄHLER

„Gesunder Menschenverstand für den Bundestag - FREIE WÄHLER - die Kraft der Mitte!“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Ja! Wer 18 Jahre alt ist, ist volljährig, darf Wählen und ist sein eigener Herr. Warum sollte er dann nach Jugendstrafrecht behandelt werden?

Margit Theresia Stumpp | GRÜNE

„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt.“

Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Ja! Da sich Heranwachsende sehr unterschiedlich entwickeln und dies stark von deren Umfeld abhängt, ist es sinnvoll, dass Gerichte dies berücksichtigen und individuell entscheiden, ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt wird.

Roland Helmer | UNABHÄNGIGE

„Für Schwerbehinderte und Ausgegrenzte kämpfen.“

Kandidiert im Wahlkreis Duisburg II.
Ja! Wählen dürfen, aber keine Verantwortung für Straftaten tragen.