Antworten von LKR-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Thomas Faltermeier | LKR

„Ehrlich währt am Längsten“

Kandidiert im Wahlkreis Schwandorf.
Ja!

Marcus Nehring | LKR

„Für eine ehrliche Politik, frei von Ideologie und Lobbyismus“

Kandidiert im Wahlkreis Roth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 6.
Ja! Man darf mit 18 Jahren Auto fahren (teilweise sogar schon früher), Wählen, völlig eigenständig Leben und alle Rechtsgeschäfte tätigen. Warum sollte man dann für eine Straftat nicht auch entsprechend wie ein Erwachsener behandelt werden? Ausnahmen darf es nur für Menschen geben, bei welchen eine "Entwicklungsstörung" schon vor der Tat bekannt war.

Daniel Dieter Bernhard Roth | LKR

„So wenig Staat wie möglich, so viel wie nötig.“

Kandidiert im Wahlkreis Main-Spessart.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 11.
Ja!

Axel Scherka | LKR

„Zuhören, Lösung finden, Ausführen!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Ja! Klare Regeln. Dann weiß jeder, woran er ist.