Antworten von FDP-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Cetin Akbulut | FDP

„Nie gab es mehr zu tun!“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Ja! Die Jugendlichen müssen Ihre Grenzen lernen

Thomas Essig | FDP

„Wie es ist, darf er nicht bleiben. Wir wollen verändern für die Zukunft.“

Kandidiert im Wahlkreis Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I.
Ja!

Michael Goldschmidt | FDP

„Unsere Chance für die Zukunft“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 10.
Ja!

Jochen Lipproß | FDP

„Öko-Ziele ökonomisch erreichen“

Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Ja!

Frieder Cornelius Löhrer | FDP

„Lieber mit Freude erfinden als verbieten“

Kandidiert im Wahlkreis Dortmund II.
Ja!

Martin Probst | FDP

„Für bezahlbaren Wohnraum und Digitalisierung“

Kandidiert im Wahlkreis Passau.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 39.
Ja!