Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Wieland Wilkniß | PIRATEN

„Sailing throu political hell.“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 10.
Nein! Auf junge, und damit weniger erfahrene Menschen ist eher gleitend und den Umständen entsprechend ein milderes Strafrecht anzuwenden.

Corinna Martina Rüffer | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Kordula Anna Paula Schulz-Asche | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Andreas Berno Wörner | AfD

„Freiheit leben“

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Nein! Menschen haben verschiedene Entwicklungsstufen. Dem trägt das Gesetz Rechnung.

Heike Engelhardt | SPD

„Mit ehrlicher Politik in den Bundestag “

Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Nein!
Ist mir wichtig!
Resozialisierung und Nachreifen vor Erwachsenenstrafe

Tabea Rößner | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Gemeinsam für ein besseres Klima.“

Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Erhard Grundl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Uwe Kekeritz | GRÜNE

„Gemeinsam Zukunft gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Fürth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Michael Ceglar | PIRATEN

„Mehr Demokratie wagen“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 13.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Forderung widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Die Fähigkeit, die Folgen der eigenen Handlungen einzuschätzen, entwickelt sich erst gegen Ende der Pubertät.

Der Richter soll den Grad der Reife eines 18- bis 21-Jährigen anhand der Erkenntnisse in dem Fall herausfinden. Der Staat kann das nicht sinnvoll per Gesetz festlegen.

Karsten Heiko Wappler | dieBasis

„Nur in Freiheit kann die Freiheit Freiheit sein“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Nein! Die Reife der Menschen in jungen Jahren ist unterschiedlich und muss auch im Einzelfall berücksichtigt werden.

Es handelt sich um meine persönliche Meinung. Diese kann von den basisdemokratisch ermittelten Meinungen der Partei abweichen.

Es handelt sich um meine persönliche Meinung. Diese kann von den basisdemokratisch ermittelten Meinungen der Partei abweichen.

Thomas Ernst Erich Emil Ganskow | PIRATEN

„Transparente und ehrliche Politik“

Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Nein! Jegliche Form von Altersgrenzen bedenken nicht die individuelle geistige Reife. Dass dies beachtet wird, ist wissenschaftlich fundiert.

Heiner Löhmann | AfD

„Es ist Zeit an das Volk zu denken!“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Jugendstrafrecht ist genau so wichtig wie die Psychische Einschätzung. Sie ist aber nicht am Alter, sondern an der Reife festzustellen.

Insbesondere sollten diese Feststellungen bei Asylanträgern und Geduldeten Anwendung finden.

Robert Fischer | ÖDP

„Mensch (und Natur) vor Profit!“

Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Nein! Ich denke die Strafmaße im Gesetz reichen meistens aus. Da sie meistens nicht ausgeschöpft werden, gibt es noch genug Spielraum für härtere Bestrafungen, wenn man denn meint, das sei nötig.

Britta Maria Haßelmann | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dirk Matthias Zimmermann | ÖDP

Kandidiert im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Nein! Unser Strafrecht und der Vollzug muss reformiert werden. Auch Straftäter haben eine Menschenwürde und haben Menschenrechte. Die Abschreckung durch Strafvollzug funktioniert kaum.

Jens Herzog | FREIE WÄHLER

„Starke Region - starkes Deutschland!“

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Es ist völlig richtig das Strafmaß an dem Grad der geistigen Reife zu orientieren.

Ekin Deligöz | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Christian Kühn | GRÜNE

„Bereit, weil ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dominik Markus Apel | CDU

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Nein! Dem Jugendstrafrecht liegt eine völlig andere Konzeption zugrunde als dem Erwachsenenstrafrecht. Wir alle kennen 18-jährige, die schon einen "erwachsenen" Verstand haben, genauso wie 20-jährige, die geistig noch in der Pubertät verhaftet sind. Es ist gut, dass die Justiz hier nach dem Einzelfall entscheidet und nicht pauschal eine Regel anwenden muss, die im Zweifel vielleicht nicht passt.

Keno Schulte | Die PARTEI

„Aus Gründen! “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Nein! Ich lese die BILD nicht.

Urs Liebau | GRÜNE

„Wirtschaft mit Zukunft - Ökologie, Soziales und Ökonomie zusammenbringen“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Henrik Werner | GRÜNE

„Wirtschaft und Umwelt zusammendenken“

Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Marcel Emmerich | GRÜNE

„Klima schützen - Demokratie stärken“

Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Luisa Graviat | Die PARTEI

„Alte weiße heterosexuelle Cis-Männer raus aus dem Bundestag!“

Kandidiert im Wahlkreis Magdeburg.
Nein! Die meisten Männer sind geistig auf dem Niveau kleiner Kinder und müssen immer nach Jugendstrafrecht bestraft werden.

Dietmar Gerhard Buttler | DIE LINKE

„Sozial denken - vor Ort handeln!“

Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II.
Nein! Die Forderung nach immer stärkerer Strafverfolgung ist der falsche Weg. Unsere Alternative: Resozialisierung und präventive Jugendarbeit.

Isabell Charlotte Steidel | GRÜNE

„Mutig für echte Erneuerung!“

Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jörg Weidemann | EB: Weidemann

„Gib Antikommunismus keine Chance“

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Nein! Eine individuelle Bewertung ist in jedem Fall geboten

Alexandra Pichl | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam. Bereit, weil Ihr es seid.“

Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jonas Richard Schwemmer | PIRATEN

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 20.
Nein! Jeder Mensch entwickelt sich unterschiedlich schnell und das Gehirn ist erst mit etwa 25 Jahren ausgewachsen.



Hinzu kommt, dass Strafen auch immer das Ziel der Rehabilitation haben sollten.

Emilia "Milla" Fester | GRÜNE

„jung. grün. feministisch. klimagerecht.“

Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Ina Gießwein | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Ennepe-Ruhr-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 33.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Lena Gumnior | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Osterholz – Verden.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Behzad Borhani | GRÜNE

„Für sozial-gerechten Klimaschutz“

Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 12.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Erika Watson | FDP

„Regionale Chancengleichheit “

Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 9.
Nein! Im Zweifel sollte das Gericht weiter selbst entscheiden.

Dr. Inés Brock | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Halle.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Flora Gessner | PIRATEN

„Queer, progressiv, unbequem“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 5.
Nein! Das Jugendstrafrecht existiert aus gutem Grund. Unser Strafsystem soll nicht bestrafen sondern rehabilitieren, und da reichen bei jugendlichen schwächere Strafen erwiesenermaßen einfach.

Uwe Kopec | PIRATEN

„Die Menschenrechte sind unteilbar! “

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die bisherige Verfahrensweise ist angemessen, sollte im Bedarfsfall zeitgemäß optimiert werden.

Andreas Tesche | GRÜNE

„Für eine nachhaltige Entwicklung-sozial und ökologisch zur Sicherung des Wohlstands“

Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Josefine Ruth Naton | Volt

„Für transparente und glaubwürdige Politik“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Nein! Viel wichtiger und effizienter ist es bessere Unterstützung oder präventive Programme zu entwickeln und die Finanzen in diesem Bereich deutlich auszubauen.

Stefan Schmidt | GRÜNE

„Volle Kraft für Mensch und Klima“

Kandidiert im Wahlkreis Regensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Bruno Hönel | GRÜNE

„Mut zum Wandel mit der Befähigung zum Kompromiss“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Hans-Günter Brünker | Volt

„Neue Politik. Neues Europa.“

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Nein! Das Jugendstrafrecht hat sich in der Vergangenheit vielfach bewährt und sollte so beibehalten werden.

Lydia Riesterer | PIRATEN

„Möglichst viel Freiheit für möglichst viele“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 15.
Nein! Die geistige Entwicklung ist noch nicht immer mit 18 abgeschlossen, Richter sollen im Einzelfall darüber entscheiden können.

Nina Stahr | GRÜNE

„Kinder und Familien brauchen endlich eine stärkere Stimme in der Politik. “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Bela Lange | GRÜNE

„Soziale und ökologische Fragen müssen zusammen beantwortet werden!“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 29.
Nein! Menschen entwicklen sich sehr unterschiedlich. Manche jungen Erwachsenen haben noch nicht die geistige Reife, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu überblicken. Daher entscheiden die dazu berufenen Gerichte, ob das Jugendstrafrecht angewendet wird oder nicht. Und so sollte es auch bleiben!

Ahsan Kurt Bashir | Team Todenhöfer

„Ehrlichkeit währt am längsten “

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Sexualdelikte müssen härter geahndet werden. Es kann nicht sein das man wegen Steuerhinterziehung härter bestraft wird. Wir leben in einer hoch entwickelten modernen Gesellschaft. Deshalb sollte man bei Jugendlichen bis 21 Jahren kein Erwachsenenstrafrecht anwenden. Das wäre der Gesellschaft gegenüber kontraproduktiv.

Karola Köpferl | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Nein! NEIN

EHER NICHT

UNENTSCHIEDEN

EHER JA

JA Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.


Ricarda Lang | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Backnang – Schwäbisch Gmünd.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Christian Suhr | DIE LINKE

„Behandle andere so, wie Du selbst behandelt werden willst!“

Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Nein!
Ist mir wichtig!
Eher mal in Jugendarbeit, Jugendangebote, gute Bildung und Co. investieren, vor allem dafür sorgen, daß junge Menschen wieder eine Perspektive haben, sich nicht radikalisieren, kriminalisieren etc.

Lukas Küffner | PIRATEN

„Politik mit Gewissen“

Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Nein! Das Jugendstrafrecht hat den Zweck der erzieherischen Maßnahme. Es wird angewendet, wenn die Aussicht besteht, dass eine solche Maßnahme eine Besserung des Täters ermöglicht. Ein pauschaler Ausschluss dieses Mittel zukünftige Straftaten zu verhindern ist unsinnig.

Michael Georg Aggelidis | dieBasis

„Niemals aufgeben!“

Kandidiert im Wahlkreis Heinsberg.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10.
Nein! Die bisherigen Regeln sind ok.

Jens Palandt | GRÜNE

„Notwendige Veränderungen schaffen wir nur gemeinsam. Gräben schließen - Brücken bauen.“

Kandidiert im Wahlkreis Hannover-Land I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 24.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Julia Schmidt | GRÜNE

„Aufbruch statt Weiter so“

Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 9.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Michael Kellner | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Uckermark – Barnim I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Merlin Wehde | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für eine evidenzbasierte Politik!“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Die geistige Reife und Selbstständigkeit sollten in Strafsachen gegen Heranwachsende immer individuell evaluiert werden.

Lisa Hildegard Badum | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 9.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Thomas Reinert | GRÜNE

„Politik ist die Aufgabe, auf Veränderungen einzugehen oder darauf hin zu wirken.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 64.
Nein! Menschen sind Individuen. Gerichte sollen über die Anwendung im Einzelfall entscheiden.

Schahina Gambir | GRÜNE

„Für Demokratie - ohne Alternative“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Philip Alexander Hiersemenzel | GRÜNE

„Klimaneutrales Leben für ALLE - für eine dezentrale Energiewende - von, für und mit allen!“

Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 12.
Nein! Nein. Die bisherige Regelung ist gut.

Claudia Müller | GRÜNE

„Kompetenz aus MV“

Kandidiert im Wahlkreis Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Ulrich Klieboldt | dieBasis

„Es gibt nichts, was nicht verbessert werden könnte & Transparenz statt Lobbyismus!“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Lichtenberg.
Nein!
Ist mir wichtig!
Gerade Jungen hängen teilweise in Ihrer Entwicklung und Einsichtigkeit Gleichaltrigen hinterher. Da muss es weiterhin Freiheit für den Richter geben, eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen.

Martin Georg Kesztyüs | GRÜNE

„Veränderung geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Hamm – Unna II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 58.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Katharina Eva Elisabeth Voller | GRÜNE

„Für eine offene, gleichberechtigte Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 39.
Nein! Diese Entscheidung soll Sache der Gerichte bleiben.

Katrin Werner | DIE LINKE

„Solidarisch. Gemeinsam. Zusammen!“

Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Härtere Strafen bringen wenig zur Prävention. Stattdessen muss der Einzelfall geprüft und eine Resozialisierung angestrebt werden.

Kastriot Krasniqi | SPD

„Mutig in die Zukunft. Sozial. Echt. Klimagerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 45.
Nein! Das sollen Gerichte auch weiterhin im Einzelfall betrachten. Das Alter entscheidet nicht immer über die Reife.

Michael Knödler | PIRATEN

„Wir brauchen endlich einen Politikwandel bei Klima, Bildung, Pflege und Digitalisierung!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Nein, denn dann besteht keine Chance auf psoitive Erziehungsmaßnahmen.

Leon Eckert | GRÜNE

„Zukunft geht nur gemeinsam“

Kandidiert im Wahlkreis Freising.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 18.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jens Herrndorff | GRÜNE

„Von hier. Für euch: Ökologisch, sozial, gerecht. “

Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 10.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Kai Dorra | DiB

„Politik für Bürger*innen - Politik ohne Preisschild!“

Kandidiert im Wahlkreis Waiblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Nein! Weiterhin ist es wichtig, den Einzelfall zu betrachten. Gerade bei Heranwachsenden ist sonst die Gefahr groß, in die Kriminalität abzurutschen.

Jürgen Lennartz | Team Todenhöfer

„Nur der Mutige bewirkt Veränderung“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Als Rechtsanwalt kann ich der Forderung nicht zustimmen. Schuld und Schuldfähigkeit sind immer individuell. Die obige These taucht immer wieder auf im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen, wo dann der "Volkszorn" den Blick dafür verstellt, welche Möglichkeiten zur Impulskontrolle o.ä. dem heranwachsenden Täter überhaupt zugänglich waren. Hier ist nach wie vor zu differenzieren.

Dietmar Löder | Team Todenhöfer

„Für Gerechtigkeit und Humanismus“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein! Viele junge erwachsene brauchen den Schutz vom Jugendstrafrecht.

Manuel Ferdinand Theodor Sarrazin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Katrin Göring-Eckardt | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Irene Mihalic | GRÜNE

„Aufbruch statt weiter so“

Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Über die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende sollen auch weiterhin anhand der bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe Gerichte entscheiden.

Prof. Dr. Armin Jürgen Grau | GRÜNE

„Ausgleich mit der Natur und Ausgleich in der Gesellschaft“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Nein! 18- bis 21-Jährige müssen wie bisher im Einzelfall betrachtet werden.

Dr. Tobias Lindner | GRÜNE

„Verändern mit Verstand“

Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sebastian Hansen | GRÜNE

„Zeit für eine neue Politik! “

Kandidiert im Wahlkreis Würzburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Sigrid Elisabeth Meierhofer | SPD

„Es gibt nichts Gutes außer man tut es!“

Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 38.
Nein! Es braucht eher mehr Sozialarbeit und Ganztagsbetreuung an Schulen

Martin Wilhelm | Die Humanisten

„Ideologiefreie Politik für alle Menschen!“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein!
unwichtig
Ich sehe hier derzeit keinen Handlungsbedarf.

Dr. Kirsten Kappert-Gonther | GRÜNE

„Miteinander reden hilft“

Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Evelyne Görlinger | Die PARTEI

„FEMINISMUS, BIER UND MÄNNERHASS“

Kandidiert im Wahlkreis Homburg.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 5.
Nein! Die bisherige Regelung hat sich bewährt und sieht zweite Chancen für Menschen vor, die einen Fehler gemacht haben. Pauschalisierungen sollte es nur bei Urlaubsreisen geben

Annette Reif | GRÜNE

„DIE ZEIT IST REIF!“

Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 34.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Amelie Christina Pfeiffer | GRÜNE

„Klimaschutz JETZT!!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 36.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Alexandra Schoo | GRÜNE

„Politik ist das, was Du daraus machst!“

Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt I – Borken I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 37.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Andreas Rothgaenger | FREIE WÄHLER

„Miteinander. nah. klar. | Stark vor Ort und Experten für das Wohl in Stadt und Land.“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein! Das Jugendstrafrecht ist eine gute, und wichtige Lösung.

Dorothea Hafner | GRÜNE

„Für einen lebenswerten ländlichen Eifelraum zwischen Vulkanen, Mosel und Eifelwäldern!“

Kandidiert im Wahlkreis Bitburg.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Peter Salewsky | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für Säkularisierung“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 3.
Nein! Menschen entwickeln sich unterschiedlich schnell, das soll weiterhin Berücksichtigung finden. Falls das Gericht die nötige geistige Reife feststellt, kann auch heute schon Erwachsenenstrafrecht angewendet werden.

Kolja Johannes Knodel | Volt

„Für ein Vereintes Europa, das Vielfalt schätzt!“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein! Eine Gefängnisstrafe bedeutet bei jungen Erwachsenen einen Einschnitt in die Biografie. Eine harte Bestrafung steht damit dem Prinzip der Resozialisierung entgegen.

Annalena Charlotte Alma Baerbock | GRÜNE

„Klimaschutz: Keine halben Sachen mehr.“

Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dietmar Ferger | dieBasis

„Für eine Wirtschaft, die den Menschen dient.“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Grundsätzklich sollten Bestrafungen mehr auf den Täter-Opfer-Ausgleich zielen und gerade bei jugendlichen Tätern schnell und "pädagogisch" verhängt werden.

Elisabeth Victoria Sophie Löwenbourg-Brzezinski | GRÜNE

„In unsere Zukunft investieren.“

Kandidiert im Wahlkreis Weilheim.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jürgen Kretz | GRÜNE

„Für klimagerechten Wohlstand!“

Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 19.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Rainer Rößler | Die Humanisten

„Mein Herz brennt für rationale Politk“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein! Die geistige Reife der beschuldigten ist unbedingt zu berücksichtigen! Grundsätzlich gilt resozialisieren über bestrafen.

Theo Taubmann | AfD

„Soviel Regeln wie nötig und soviel Freiheit wie möglich“

Kandidiert im Wahlkreis Kulmbach.
Nein! Bei Wiederholung sollte hier die Verantwortung für entsprechende Taten eingefordert werden. Sonst wird der Rechtsstaat nicht ernstgenommen.

Katja Keul | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Hannah Heller | GRÜNE

„Wirtschaften für morgen. Demokratisch. Regional. Gerecht.“

Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben

Jürgen Trittin | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des

Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden

gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Helge Schmidt | Volt

„Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind zwei Seiten der gleichen Medaille.“

Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Ist mir wichtig!
Derartige ideologische Forderungen halten wissenschaftlichen Fakten nicht stand und sind daher nicht hilfreich.

Kai Gehring | GRÜNE

„Beste Bildung und Chancengleichheit für jedes Kind!“

Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sonja Marschke | Die Humanisten

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 5.
Nein!
Ist mir wichtig!
Auch wenn Heranwachsende die Schwelle der Volljährigkeit überschritten haben, besteht kein Grund, pauschal Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Das derzeitige Modell hat sich bewährt und bedarf insofern keiner Änderung

Oliver Martin | FDP

„Ich will eine Brücke von den Menschen im Wahlkreis in den Bundestag schlagen.“

Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 30.
Nein! Die Gerichte müssen den Handlungsspielraum behalten. - Er hat sich bewährt.

Kilian Welser | ÖDP

„Weniger ist mehr!“

Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Nein! Die aktuellen Regelungen sind gut.

Michael Thienel | Tierschutzpartei

„Weil ich Mensch bin, für Tier und Umwelt“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Die geistige Reife sowie die Tendenz zur Wiederholungsgefahr muss berücksichtigt werden um eine Strafe zu finden, die dem Straffälligen auf den richtigen Weg bringt.

Benjamin Zander | GRÜNE

„Ein gute Zukunft für alle Menschen“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 74.
Nein! Ich trauen unseren Gerichten so viel Sachverstand und Augenmaß zu, dass sie mit ggf. Sachverständigen die derzeit geltenden Einzelfallbewertung gut anwenden können.

Wiebke Richter | GRÜNE

„Unsere Vielfalt macht uns stark.“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 23.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Wolfgang Wetzel | GRÜNE

„Zuversicht wagen. Für ein weltoffenes und tolerantes Deutschland.“

Kandidiert im Wahlkreis Zwickau.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Samuel Knewitz | Die PARTEI

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 21.
Nein! Betrifft mich auch nicht, klingt aber doof.

Klaus Wirthwein | FREIE WÄHLER

„Mit gesundem Menschenverstand nach Berlin!“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein!
Ist mir wichtig!
Wer Rechte hat muss auch Pflichten haben. Wahlrecht ab 16, Strafrecht ab 16.

Markus Paulus Raschke | ÖDP

„Mensch und Umwelt vor Profit!“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Heranwachsende müssen mit anderen Strafmitteln behandelt werden, als Erwachsene. Dies ist bewährt und ermöglicht Gerichten mehr Spielraum. Das muss beibehalten werden. Eine Abwägung zu geistiger Reife findet vor Gericht bereits statt.

Oswin Ansgar Haßel | Volt

„Europäisch denken, lokal handeln!“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 6.
Nein! Ich halte es für wichtig hier von Fall zu Fall zu unterscheiden.

Claas Fiete Goldenstein | GRÜNE

„Deine Stimme für die letzte Bundesregierung, die an der Klimakrise etwas tun kann!“

Kandidiert im Wahlkreis Stade I – Rotenburg II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 22.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Dr. Konstantin Notz | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Rhavin Grobert | Die PARTEI

„Ich brauche keine teuren Berater, um festzustellen, wie es nicht geht.“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 27.
Nein! Was für ein Blödsinn, nicht jeder ist mit 18 auf einmal zurechnungsfähig. Einige Verkehrsminister sind es immer noch nicht!

Marcus Manfred Eschborn | ÖDP

„Mehr Gemeinsinn tut allen gut.“

Kandidiert im Wahlkreis Worms.
Nein! Die jetzige Rechtslage ist sehr gut und sollte beibehalten werden.

Maximilian Knut Kiesel | GRÜNE

„Klimaschutz mit Dir“

Kandidiert im Wahlkreis Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 22.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Frederik F. Hartmann | GRÜNE

„Klimaschutz gerecht gestalten“

Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 70.
Nein!
unwichtig
Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sven-Christian Kindler | GRÜNE

„Klima. Gerecht. Wirtschaften.“

Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Harald Ebner | GRÜNE

„Klima und Vielfalt retten“

Kandidiert im Wahlkreis Schwäbisch Hall – Hohenlohe.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 7.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Julian Joswig | GRÜNE

„Mit Mut und Verantwortung in die Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Sebastian Stölting | GRÜNE

„Grüne Wirtschaft für die Jobs von morgen.“

Kandidiert im Wahlkreis Gütersloh I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 34.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Marcus Schmitt | GRÜNE

„Ganz Klar Gegen Nazis“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 24.
Nein! Hierfür gibt es pädagogische Fachkräfte, die den Reifegrad Heranwachsender einschätzen.

Elke Weihusen | Tierschutzpartei

„Wähle Mitgefühl für alle Lebewesen am 26. September 2021! 💚“

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Pankow.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein! Die geistige Reife kann nicht anhand einer Zahl festgemacht werden. Es soll weiterhin das Gericht (bzw. ein Psychologe) prüfen, ob ein:e Heranwachsende:r nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht behandelt wird.

Dieter Gerald Janecek | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Matthias Gottfried | Tierschutzpartei

„Für eine Politik im Sinne von Mensch, Tier und Umwelt“

Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 10.
Nein! Dies sollen auch weiterhin die Gerichte im Einzelfall entscheiden.

Canan Bayram | GRÜNE

„Mieter*innenrechte stärken, Wohnraumspekulation stoppen. “

Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Volker Weidmann | PIRATEN

„Sozial. Ehrlich. Unbestechlich.“

Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 9.
Nein! Nicht jeder 21-jährige ist geistig reif genug um seine Taten richtig zu beurteilen.

PS. so mancher über 21-jährige aber auch...

Thomas Lothar Zawalski | GRÜNE

Kandidiert im Wahlkreis Offenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Jan Andreas Hinderks | FDP

„Zukunft gestalten muss man auch wollen.“

Kandidiert im Wahlkreis Diepholz – Nienburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 26.
Nein! Man muss immer den Einzelfall berücksichtigen.

Dr. Uta Brehm | GRÜNE

„Klimaschutz braucht jede Stimme“

Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Tarik Sealiti | Team Todenhöfer

„Es gibt nichts gutes außer man tut es !“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 18.
Nein! Das aktuelle System empfinde ich grundsätzlich als Gerecht. Unsere Gerichte gehen mit dieser Verantwortung grösstenteils sehr gut um.

Wilfried Emil Link | DKP

„Arbeit statt Armut - weg mit Hartz IV!“

Kandidiert im Wahlkreis Lübeck.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 6.
Nein!
Ist mir wichtig!
Jugendliche dürfen nicht dem Einfluß erwachsener Gewohnheitsverbrecher ausgesetzt werden.

Laura Manuela Kraft | GRÜNE

„Mit ganzer Kraft für eine grüne Zukunft!“

Kandidiert im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 23.
Nein! Die Entscheidung über die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende anhand der dafür bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen und Maßstäbe (§ 105 Jugendgerichtsgesetz) soll Sache der dazu berufenen Gerichte bleiben.

Christian Burkhard Beßler | AfD

„Treue zur Heimat“

Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Es können heute bereits Straftäter, die in diesem Alter sind, nach dem Strafrecht für Erwachsene verurteilt werden. Deswegen benötigen wir hier keine Änderung.

Jan-Peter Rühmann | PIRATEN

„Das Leben ist nur ein schlechter Scherz.“

Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!
Jugendliche, gerade in der Pubertät sind keine Erwachsenen. Auch wenn ich der Meinung binn das wir junge Menschen ernster nehmen sollten (z.B. Wahlrecht mit 14) zeigt doch die Erfahrung das sie öfter Fehler machen als Erwachsene. Es ist wenig Zielführend die selben Forderungen zu stellen zumal Erwachsenenstrafen viel schwehrere Folgen zeitigen da sich junge Menschen auch länger damit herumschlagen müssen.