Antworten von CDU/CSU-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Dominik Markus Apel | CDU

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 23.
Nein! Dem Jugendstrafrecht liegt eine völlig andere Konzeption zugrunde als dem Erwachsenenstrafrecht. Wir alle kennen 18-jährige, die schon einen "erwachsenen" Verstand haben, genauso wie 20-jährige, die geistig noch in der Pubertät verhaftet sind. Es ist gut, dass die Justiz hier nach dem Einzelfall entscheidet und nicht pauschal eine Regel anwenden muss, die im Zweifel vielleicht nicht passt.

Anja Burkhardt | CSU

„Wohnen, Klimaschutz, Sicherheit und Teilhabe sind vier meiner zentralen Themen.“

Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 82.
Nein!

Frank Heinrich | CDU

„Herz.Verstand.Chemnitz “

Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Nein!

Rainer Martin Staib | CDU

„Zukunft gestalten - liebgewonnenes erhalten!“

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 25.
Nein!