Antworten von Team Todenhöfer-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

Partei auswählen: Antwort auswählen:

Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname, Vorname; es werden alle Kandidierenden angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Ahsan Kurt Bashir | Team Todenhöfer

„Ehrlichkeit währt am längsten “

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Sexualdelikte müssen härter geahndet werden. Es kann nicht sein das man wegen Steuerhinterziehung härter bestraft wird. Wir leben in einer hoch entwickelten modernen Gesellschaft. Deshalb sollte man bei Jugendlichen bis 21 Jahren kein Erwachsenenstrafrecht anwenden. Das wäre der Gesellschaft gegenüber kontraproduktiv.

Yasmin Kotb | Team Todenhöfer

„Füge keinem anderen zu, was du nicht willst, dass man dir tu'.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Nein!

Jürgen Lennartz | Team Todenhöfer

„Nur der Mutige bewirkt Veränderung“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Als Rechtsanwalt kann ich der Forderung nicht zustimmen. Schuld und Schuldfähigkeit sind immer individuell. Die obige These taucht immer wieder auf im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen, wo dann der "Volkszorn" den Blick dafür verstellt, welche Möglichkeiten zur Impulskontrolle o.ä. dem heranwachsenden Täter überhaupt zugänglich waren. Hier ist nach wie vor zu differenzieren.

Dietmar Löder | Team Todenhöfer

„Für Gerechtigkeit und Humanismus“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein! Viele junge erwachsene brauchen den Schutz vom Jugendstrafrecht.

Tarik Sealiti | Team Todenhöfer

„Es gibt nichts gutes außer man tut es !“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 18.
Nein! Das aktuelle System empfinde ich grundsätzlich als Gerecht. Unsere Gerichte gehen mit dieser Verantwortung grösstenteils sehr gut um.