Antworten von Team Todenhöfer-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Stefan Ackermann | Team Todenhöfer

„Haltung zeigen, Rassismus bekämpfen, Spaltung verhindern.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Unentschieden

Cengiz Altay | Team Todenhöfer

„Stillstand ist Rückschritt“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Eher nicht Die Prüfung der geistigen Reife muss jedoch entsprechend aussagekräftig und vor allem objektiv sein.

Ahsan Kurt Bashir | Team Todenhöfer

„Ehrlichkeit währt am längsten “

Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Sexualdelikte müssen härter geahndet werden. Es kann nicht sein das man wegen Steuerhinterziehung härter bestraft wird. Wir leben in einer hoch entwickelten modernen Gesellschaft. Deshalb sollte man bei Jugendlichen bis 21 Jahren kein Erwachsenenstrafrecht anwenden. Das wäre der Gesellschaft gegenüber kontraproduktiv.

Daniel Drogan | Team Todenhöfer

„Gerechtigkeit für jeden in Deutschland, egal ob Mann, Frau, Divers, Tier,...“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 6.
Eher ja

Helge Eggert | Team Todenhöfer

„Es ist an der Zeit....“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4.
Eher nicht

Sebastian Flack | Team Todenhöfer

„Behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden willst. “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Eher nicht

Sophia Jäger | Team Todenhöfer

„Die Diversität in der Gesellschaft Deutschlands muss sich im Bundestag abzeichnen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht Hier sollte weiterhin eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden. Manche 18-Jährige besitzen keine erwachsene Reife, dies sollte im Strafmaß berücksichtigt werden. Mit der Hilfe von Sozialpädagogen sollte eher versucht werden den Straftäter in die Gesellschaft und in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zu integrieren.

Uwe Kolli | Team Todenhöfer

„Einer vom Volk für das Volk“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 5.
Ja!

Yasmin Kotb | Team Todenhöfer

„Füge keinem anderen zu, was du nicht willst, dass man dir tu'.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Nein!

Jürgen Lennartz | Team Todenhöfer

„Nur der Mutige bewirkt Veränderung“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Als Rechtsanwalt kann ich der Forderung nicht zustimmen. Schuld und Schuldfähigkeit sind immer individuell. Die obige These taucht immer wieder auf im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen, wo dann der "Volkszorn" den Blick dafür verstellt, welche Möglichkeiten zur Impulskontrolle o.ä. dem heranwachsenden Täter überhaupt zugänglich waren. Hier ist nach wie vor zu differenzieren.

Dietmar Löder | Team Todenhöfer

„Für Gerechtigkeit und Humanismus“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 16.
Nein! Viele junge erwachsene brauchen den Schutz vom Jugendstrafrecht.

Norman Saidi | Team Todenhöfer

„Niemanden eitkettieren, sondern immer das Potenzial erkennen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Unentschieden Alter ist kein Zeichen von Reife oder Erfahrung. Im Strafrecht ist der subjektive Tatbestand maßgeblich und deswegen sollte dort keine Verschärfung vorgenommen werden. Hier ist und bleibt die Einzelfallabwägung maßgeblich.



Hier müssen alle Bürger deutlich über die Rechtstaatlichkeit aufgeklärt werden, damit das Vertrauen sich nicht weiter auflöst.

Tarik Sealiti | Team Todenhöfer

„Es gibt nichts gutes außer man tut es !“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 18.
Nein! Das aktuelle System empfinde ich grundsätzlich als Gerecht. Unsere Gerichte gehen mit dieser Verantwortung grösstenteils sehr gut um.

Jessica Strasser | Team Todenhöfer

Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 3.
Eher ja

Amina Zink | Team Todenhöfer

„Gemeinsam für Gerechtigkeit, indem wir miteinander reden, statt übereinander! “

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht