Antworten von Bündnis C-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Dietrich Janzen | Bündnis C

„"Unser Glaube ist der Sieg" 1 Joh. 5, 4“

Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Eher ja

Thomas Lamowski | Bündnis C

„Einigkeit uns Recht und Freiheit“

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Eher ja Kommt auch auf die Straftaten an. Werden doch für Ehrenmorde und andere kriminelle Sachen speziell Jugendliche genommen.

Martin Rübner | Bündnis C

Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Unentschieden

Peter Schäfer-von Reetnitz | Bündnis C

„Lass einen jeden sein, was er ist, so bleibst auch du wohl, wer du bist.“

Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Ja! Wer für voll geschäftsfähig angesehen werden will, muss auch voll rechtsfähig und straffähig sein.

Reinhard Seiler | Bündnis C

„Christliche Werte tragen den Staat! Christliche Ethik muss wieder das Handeln bestimmen!“

Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Keine Angabe