Antworten von Team Todenhöfer-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Cengiz Altay | Team Todenhöfer

„Stillstand ist Rückschritt“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Eher nicht Die Prüfung der geistigen Reife muss jedoch entsprechend aussagekräftig und vor allem objektiv sein.

Helge Eggert | Team Todenhöfer

„Es ist an der Zeit....“

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4.
Eher nicht

Sebastian Flack | Team Todenhöfer

„Behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden willst. “

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Eher nicht

Sophia Jäger | Team Todenhöfer

„Die Diversität in der Gesellschaft Deutschlands muss sich im Bundestag abzeichnen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht Hier sollte weiterhin eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden. Manche 18-Jährige besitzen keine erwachsene Reife, dies sollte im Strafmaß berücksichtigt werden. Mit der Hilfe von Sozialpädagogen sollte eher versucht werden den Straftäter in die Gesellschaft und in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt zu integrieren.

Amina Zink | Team Todenhöfer

„Gemeinsam für Gerechtigkeit, indem wir miteinander reden, statt übereinander! “

Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht