Antworten von DiB-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Stefan Klepp | DiB

„Klimagerechtigkeit und Gemeinwohl ZUERST!“

Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 15.
Eher nicht

Wolfgang Schaible | DiB

„GEMEINSAM eine Welt FÜR ALLE gestalten! “

Kandidiert im Wahlkreis Neckar-Zaber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 8.
Eher nicht Höhere Strafen bewirken in der Regel nicht mehr Einsicht bei den Straftäterinnen. Dies ist durch verschiedenste Studien belegt. Auch wenn dadurch mein ganz persönliches Rechtsempfinden sicher immer wieder beeinträchtig wird, sind mir die Chancen auf die mögliche Resozialisierung von jungen Straftäterinnen wichtiger.