Antworten von Team Todenhöfer-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandkidatinnen und Kandidaten bei der Bundestagswahl 2021 zu der Forderung bzw. These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidatin, Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)

Stefan Ackermann | Team Todenhöfer

„Haltung zeigen, Rassismus bekämpfen, Spaltung verhindern.“

Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Unentschieden

Norman Saidi | Team Todenhöfer

„Niemanden eitkettieren, sondern immer das Potenzial erkennen.“

Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Unentschieden Alter ist kein Zeichen von Reife oder Erfahrung. Im Strafrecht ist der subjektive Tatbestand maßgeblich und deswegen sollte dort keine Verschärfung vorgenommen werden. Hier ist und bleibt die Einzelfallabwägung maßgeblich.



Hier müssen alle Bürger deutlich über die Rechtstaatlichkeit aufgeklärt werden, damit das Vertrauen sich nicht weiter auflöst.