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Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Luise Amtsberg | GRÜNE
„Für starke Bürgerrechte und eine solidarische und ökologische Gesellschaft.“
Kandidiert im Wahlkreis Kiel.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Nein! Das Strafrecht ist nicht das Mittel der Wahl zur Lösung gesellschaftlicher Probleme, sondern letztes Mittel staatlichen Handelns,

welches immer besonderer Begründung bedarf. Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Kerstin Andreae | GRÜNE
„Es ist „Zeit für einen grünen Wandel“ im ganzen Land!“
Kandidiert im Wahlkreis Freiburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen Gründe dafür. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, das muss auch weiterhin berücksichtigt werden. Das Jugendstrafrecht erlaubt zurecht ein flexibleres und erzieherisches Vorgehen.
Maria Anneser | GRÜNE
„Merkmal großer Menschen ist, dass sie an andere weit geringere Anforderungen ste“
Kandidiert im Wahlkreis Passau.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 21.
Nein!
Dipl.-Math. Maik Außendorf | GRÜNE
„Für GRÜNE Nachhaltigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Rheinisch-Bergischer Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 36.
Nein!
Lisa Badum | GRÜNE
„Unter dem Pflaster liegt der Strand!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 13.
Nein!
Annalena Baerbock | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 1.
Nein! Ich sehe keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende generell eher nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Karl Bär | GRÜNE
„Ich stehe für ökologische und emanzipatorische Politik.“
Kandidiert im Wahlkreis Starnberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 14.
Nein!
Danyal Bayaz | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 14.
Nein!
Marieluise Beck | GRÜNE
„Für Lisa und Cemal.“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen I.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Volker Beck | GRÜNE
„Ich will´s gleich gerecht!“
Kandidiert im Wahlkreis Köln II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 2.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Birgitt Bender | GRÜNE
„Bürgerversicherung für mehr Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart II.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Nein!
Katja Bender | GRÜNE
„Katja Bender fair.ändert Politik.“
Kandidiert im Wahlkreis Dortmund II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 29.
Nein!
Monika Berkhan | GRÜNE
„Für eine Zukunft auf dem Land, moderne Infrastruktur mit Respekt für die Natur“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Nein!
Maximilian Bierbaum | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 4.
Nein! In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Ziel sollte Resozialisierung sein.
Kathrin Anke Boleslawsky | GRÜNE
„Zukunft lebenswert in Brandenburg?- ich setze auf grün - und Du?“
Kandidiert im Wahlkreis Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Stefan Boxler | GRÜNE
„Grün. Direkt. Boxler. Und Du?“
Kandidiert im Wahlkreis Kreuznach.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Bernd Brandtner | GRÜNE
„Frischen Wind für ein grünes Nordsachsen“
Kandidiert im Wahlkreis Nordsachsen.
Nein!
Dr. Franziska Brantner | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Heidelberg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 9.
Nein!
Michael Braun | GRÜNE
„Eine nachhaltige Politik für die Zukunft“
Kandidiert im Wahlkreis Oberbergischer Kreis.
Nein!
Dr. Gerhard Brenner | GRÜNE
„ÖKOLOGISCH SOZIAL GERECHT“
Kandidiert im Wahlkreis Mönchengladbach.
Nein!
Agnes Brugger | GRÜNE
„Mit Herz und Verstand“
Kandidiert im Wahlkreis Ravensburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 5.
Nein! Das Jugendstrafrecht ist nicht milder als das Erwachsenenstrafrecht. Es ist anders, weil es vorrangig nicht ahndet und sühnt, sondern anleitet, führt und gestaltet: Es erzieht! Wir Grüne lehnen die Forderung nach einer generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende ab. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die flexiblen Maßnahmen des Jugendstrafrechts auf Menschen bis zum 21. Lebensjahr anwenden zu können.
Jutta Bruns | GRÜNE
„Für STARKE FRAUEN! “
Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 11.
Nein!
Ulrike Bürgel | GRÜNE
„Für ein Land ohne Barrieren“
Kandidiert im Wahlkreis Dresden I.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 11.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Marie-Therese Dazert | GRÜNE
„Ich seh das anders!“
Kandidiert im Wahlkreis Hamm – Unna II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 21.
Nein!
Cornelius Dehm | GRÜNE
„Gerechte Finanzen. Bessere Bildung.“
Kandidiert im Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg.
Nein!
Ekin Deligöz | GRÜNE
„Faire Chancen für alle durch beste Bildung sichert unser aller Zukunft“
Kandidiert im Wahlkreis Neu-Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dipl.-Verwaltungswirt Bernhard Dierdorf | GRÜNE
„Ich gehe für Sie nach Berlin“
Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Jugendstrafrecht hat sich bewährt. Eine humane Gesellschaft muss in der Lage sein, insbesonderen jugendlichen Straftätern eine Zweite Chance einzuräumen.
Sülmez Dogan | GRÜNE
„Für Energie und Aufbruch“
Kandidiert im Wahlkreis Bremen II – Bremerhaven.
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 2.
Nein!
Katja Dörner | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Bonn.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Sina Doughan | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 15.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Katharina Dröge | GRÜNE
„Gerechtigkeit rechnet sich!“
Kandidiert im Wahlkreis Köln III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 9.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Bernd Ebeling | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Celle – Uelzen.
Nein!
Katharina Fegebank | GRÜNE
„Stimme für Gerechtigkeit. Natürlich Grün!“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden
Dan Fehlberg | GRÜNE
„Heute gemeinsam das Morgen gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 8.
Nein!
Heidelinde Sylke Kerstin Felgner | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 6.
Nein!
Hans-Josef Fell | GRÜNE
„Nimm die Steine, die man dir in den Weg wirft und baue was draus. “
Kandidiert im Wahlkreis Bad Kissingen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 12.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Frank Fiedler | GRÜNE
„Für mehr Mut in der Politik“
Kandidiert im Wahlkreis Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 7.
Nein!
Dr. Felicitas Flörchinger | GRÜNE
„Für den sozial-ökologischen Wandel!“
Kandidiert im Wahlkreis Kaiserslautern.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 5.
Nein!
Thomas Flügge | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 12.
Nein!
Maria-Elisabeth Fritzen | GRÜNE
„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“
Kandidiert im Wahlkreis Ostholstein – Stormarn-Nord.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Harald Fuchs | GRÜNE
„Grüne gestalten Zukunft“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 26.
Nein! Die jetzige Regelung wird der auch hier notwenidiigen Differenzierung gerecht.
Steffen Fuchs | GRÜNE
„Sich nicht der vermeintlichen Ohnmacht ergeben, sondern einmischen.“
Kandidiert im Wahlkreis Gotha – Ilm-Kreis.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 8.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Anna Gallina | GRÜNE
„Engagiert für Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Eimsbüttel.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 5.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dr. Thomas Gambke | GRÜNE
„Mit Grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben“
Kandidiert im Wahlkreis Landshut.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 8.
Nein! Die nach Reifegrad von Jugendlichen differenzierende Regelung des geltenden Rechts darf keinesfalls verschärft werden. Vielmehr sind Regelungen zu überlegen, die dem Begriff "Heranwachsender" - und das reicht eher bis ins 24. Lebensjahr - durch ein besonderes Strafrecht Rechnung tragen.
Kai Boris Gehring | GRÜNE
„Gleiche Chancen für alle!“
Kandidiert im Wahlkreis Essen III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 10.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Alexander Geiger | GRÜNE
„Politik muss gestalten, nicht nur verwalten“
Kandidiert im Wahlkreis Bruchsal – Schwetzingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 28.
Nein!
Andreas Gernegroß | GRÜNE
„SOLIDE HAUSHALTE STATT SCHULDEN“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 8.
Nein!
Michael Gerr | GRÜNE
„erneuerbar. gerecht. alle inklusive.“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 22.
Nein!
Jörg Gleisenstein | GRÜNE
„ökologisch, gerecht, modern“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Nein!
Katrin Dagmar Göring-Eckardt | GRÜNE
„Für Mut gegen Armut“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Wolfgang Grader | GRÜNE
„Never give up“
Kandidiert im Wahlkreis Bamberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 40.
Nein! Es gab gute psychologische Gründe, das Jugendstrafrecht für Heranwachsende einzuführen. Aufgrund einiger Straftaten dies zu ändern halte ich für populistisch.
Dorothee Granderath | GRÜNE
„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt! “
Kandidiert im Wahlkreis Emmendingen – Lahr.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 33.
Nein!
Burghard Grote | GRÜNE
„Gleiche Chancen für alle“
Kandidiert im Wahlkreis Minden-Lübbecke I.
Nein!
Diplom Betriebswirt Ingo Grötze | GRÜNE
„Politik mit Vernunft und Weitsicht“
Kandidiert im Wahlkreis Anhalt.
Nein!
Anja Margarete Helene Hajduk | GRÜNE
„Für gerechte Finanzen“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Gesche Hand | GRÜNE
„Für den grünen Wandel“
Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 13.
Nein!
Angela Anne Hanisch | GRÜNE
„Für Klimaschutz und Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main I.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 21.
Nein!
Ralf Peter Siegfried Hässelbarth | GRÜNE
„Für grüne Ideen in Land und Stadt“
Kandidiert im Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II .
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 5.
Nein!
Britta Haßelmann | GRÜNE
„Mittendrin statt außen vor“
Kandidiert im Wahlkreis Bielefeld – Gütersloh II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Stefan Haug | GRÜNE
„Man soll sich ruhig was zutrauen, das Scheitern nicht fürchten!“
Kandidiert im Wahlkreis Rottal-Inn.
Nein! Einzelfall-bezogen vorgehen wie bisher!
Martin Michael Heilig | GRÜNE
„Für einen neuen GesellschaftsFAIRtrag“
Kandidiert im Wahlkreis Würzburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 28.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Bettina Herlitzius | GRÜNE
„Echt Grün, Echt stark. Und du?“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 17.
Nein!
Priska Margarete Hinz | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Lahn-Dill.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Nein!
Dr. Anton Hofreiter | GRÜNE
„Politik ist lebenswichtig, aber das Leben zu schön allein für Politik.“
Kandidiert im Wahlkreis München-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Nein! Nein.

In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.

Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.




Bärbel Höhn | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Oberhausen – Wesel III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Ingrid Hönlinger | GRÜNE
„Recht und Gerechtigkeit für alle und überall“
Kandidiert im Wahlkreis Ludwigsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 17.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Katja Husen | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Wandsbek.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 7.
Nein! Das ist die Art von Law & Order-Parolen, die ich gar nicht leiden kann. Natürlich sollte je nach Entwicklungsstand des Täters / der Täterin auch Jugendstrafrecht angewandt werden können. Wichtiger ist eine bessere Ausstattung der Gerichte, damit es schneller zu Urteilen kommt.
Dieter Janecek | GRÜNE
„Jetzt. Für Morgen.“
Kandidiert im Wahlkreis München-West/Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Nein!
Norbert Jung | GRÜNE
„" Wenn wir die Ziele wollen, wollen wir auch die Mittel" Immanuel Kant“
Kandidiert im Wahlkreis Mansfeld.
Nein! Die Forderung ist undifferenziert und in der Form nur zu verneinen. Die bestehende Praxis unterschiedlicher und vor allem flexiblker Regelungen , welche die Reife (die ist teilweise unabhängig vom Alter) berücksichtigt, halte ich für sehr gut.
Michael Peter Jungclaus | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Märkisch-Oderland – Barnim II.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Birgit Kemmer | GRÜNE
„Für die grüne Vielfalt“
Kandidiert im Wahlkreis Mittelems.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 11.
Nein!
Katja Keul | GRÜNE
„Für Frieden und Abrüstung, für soziale Gerechtigkeit, für Bündnis90/DieGrünen“
Kandidiert im Wahlkreis Nienburg II – Schaumburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 1.
Nein!
MdB Susanne Kieckbusch | GRÜNE
„Erststimme für Susanne Kieckbusch“
Kandidiert im Wahlkreis Rottweil – Tuttlingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 35.
Nein! Bei einigen Straftätern denke ich, dass der Satz "Der Schwabe wird mit 30 g'scheit" auf ganz andere Weise zutrifft. Oft sind Straftäter ausgesprochen unreife Persönlichkeiten. Ein Gericht kann mit dem Jugendstrafrecht hier sinnvoll "Nachreifen" lassen.
Memet Kilic | GRÜNE
„Ich stehe für den grünen Wandel hin zu einer gerechten Gesellschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Pforzheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 18.
Nein! Die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts sollte nicht verschärft werden.
Sven-Christian Kindler | GRÜNE
„solidarisch was bewegen!“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 4.
Nein! Es gibt keine sachlichen Gründe für eine solche Änderung. Eine abschreckende Wirkung besteht nicht. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht.
Stefan Kisters | GRÜNE
„einfach leben, anders wirtschaften, ehrlich haushalten“
Kandidiert im Wahlkreis Erding – Ebersberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 50.
Nein! Die jetzige Regelung ist sinnvoll.
Maria Anna Klein-Schmeink | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Münster.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 11.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Ute Maria Christine Koczy | GRÜNE
„Für eine Klima der Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Lippe I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 15.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Tom Koenigs | GRÜNE
„für starke Menschenrechte! und Du?“
Kandidiert im Wahlkreis Gießen.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Nein!
Ludwig Kornmeier | GRÜNE
„Wir brauchen den Grünen Wandel“
Kandidiert im Wahlkreis Offenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 26.
Nein! Ich bin Jugendschöffe und möchte auch in Zukunft den Reifeprozess mit in das Urteil einfließen lassen.
Martina Paola Köster-Flashar | GRÜNE
„Veränderungen beginnen mit dem Menschen, der uns aus dem Spiegel anschaut !“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 33.
Nein!
Sylvia Kotting-Uhl | GRÜNE
„Grün.Frau.Power “
Kandidiert im Wahlkreis Karlsruhe-Stadt.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dr. Bernhard Sebastian Kranich | GRÜNE
„Demokratie leben und Menschenrechte verteidigen.“
Kandidiert im Wahlkreis Halle.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Oliver Krischer | GRÜNE
„Neue Energie für den Kreis Düren!“
Kandidiert im Wahlkreis Düren.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 6.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Agnes Krumwiede | GRÜNE
„Für Respekt und Toleranz!“
Kandidiert im Wahlkreis Ingolstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 11.
Nein!
Chris Kühn | GRÜNE
„Für Morgen statt von Gestern“
Kandidiert im Wahlkreis Tübingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 6.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Stephan Kühn | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Dresden II – Bautzen II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 2.
Nein!
Renate Elly Künast | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Tempelhof-Schöneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Silvia Kunz | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 9.
Nein!
Markus Kurth | GRÜNE
„Ich mag`s solidarisch!“
Kandidiert im Wahlkreis Dortmund I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 8.
Nein! Wer fordert denn so was? Bislang doch nicht einmal der stramm konservative Flügel der CDU/CSU. Komische These...
Jörg Kutzer | GRÜNE
„Nur Bakterien mögen Tierfabriken - für ein Umdenken in der Landwirtschaft.“
Kandidiert im Wahlkreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 38.
Nein! Das Gegenteil ist der Fall. Unser Rechtssystem basiert nicht auf Rache, sondern auf Wiedereingliederung. Gerade bei jungen Erwachsenen sollte man den erzieherischen Aspekt des Jugendstrafrechtes nutzen.
Dieter Lauinger | GRÜNE
„Ich stehe für faire und gerechte Löhne und ein ausgewogenes Steuersystem“
Kandidiert im Wahlkreis Erfurt – Weimar – Weimarer Land II.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 2.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.


Monika Lazar | GRÜNE
„Für Vielfalt und Gerechtigkeit - mutig, hartnäckig und unbequem.“
Kandidiert im Wahlkreis Leipzig II.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Steffi Lemke | GRÜNE
„Gut für Sachsen-Anhalt“
Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Johannes Lichdi | GRÜNE
„Für Energiewende und Bürgerrechte!“
Kandidiert im Wahlkreis Meißen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Nein! Eine alte populistische Forderung, die deshalb nicht wahrer wird. Es gibt Reifeverzögerungen, die ein rechtsstaatliches Strafrecht berücksichtigen muss.




Dr. Tobias Lindner | GRÜNE
„Für mehr GRÜN und Gerechtigkeit!“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 2.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Marlene Löhr | GRÜNE
„Für Ehrlichkeit und Dialog“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 5.
Nein!
Sebastian Lüdecke | GRÜNE
„Für mehr Europa!“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 4.
Nein!
Dr. Hans-Peter Ludewig | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Rotenburg I – Heidekreis.
Nein!
Dietmar Lust | GRÜNE
„Dietmar Lust für mehr GRÜN im schwarzen Wald!“
Kandidiert im Wahlkreis Calw.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 36.
Nein!
Gudrun Lux | GRÜNE
„Nur wenn die Zukunft ökologisch nachhaltig ist, gibt es überhaupt eine Zukunft.“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 17.
Nein! Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht.
Nicole Maisch | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Kassel.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 3.
Nein!
Ute Maria Meiser | GRÜNE
„Wohlstand statt immer mur Wachstum“
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 7.
Nein!
Heidi Meißner | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 5.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Peter Meiwald | GRÜNE
„NATÜRLICH GRÜN“
Kandidiert im Wahlkreis Oldenburg – Ammerland.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 6.
Nein! Die psychische Entwicklung Heranwachsender differenziert sich über eine immer längere Altersphase. Eine Aufgabe der flexibleren pädagogischen Möglichkeiten des Jugendstrafrechtes gerade in dieser Phase wäre aus meiner Sicht kontraproduktiv.
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Menzel | GRÜNE
„Für eine gerechte Energiewende“
Kandidiert im Wahlkreis Esslingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 20.
Nein!
Dipl.Ing. Landespflege (F.H.) Bettina Merkl-Zierer | GRÜNE
„Erhalten was uns erhält“
Kandidiert im Wahlkreis Donau-Ries.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 39.
Nein! Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz von uns Erwachsenen.
Jessica Messinger | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 29.
Nein!
Barbara Meyer | GRÜNE
„Weil es nicht egal ist.“
Kandidiert im Wahlkreis Saarbrücken.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Irene Mihalic | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Gelsenkirchen.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 7.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Volker Möll | GRÜNE
„Grüne Energien in den Bundestag“
Kandidiert im Wahlkreis Helmstedt – Wolfsburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 18.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Jerzy Montag | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 16.
Nein! Im Gegenteil!
Harald Moritz | GRÜNE
„grün, fair, mobil - für eine nachhaltige Verkehrspolitik“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Nein!
Valentin Motschmann | GRÜNE
„Weiterdenken. Für eine Grüne Zukunft.“
Kandidiert im Wahlkreis Kulmbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 32.
Nein!
Claudia Müller | GRÜNE
„"Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt." Gandhi“
Kandidiert im Wahlkreis Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3.
Nein!
Özcan Mutlu | GRÜNE
„Sozial. Gerecht. Direkt. MUTLU!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 2.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Mona Neubaur | GRÜNE
„Für eine ökologische, gerechte moderne Zukunft in der Alle mitgestalten!“
Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 19.
Nein! Ich zweifle die abschreckende Wirkung an. Das Prinzip der Regelung nach Reifegrad halte ich für richtig.
Dr. Ophelia Nick | GRÜNE
„Mit Energie für die Wende“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Nein!
Ist mir wichtig!
Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Omid Nouripour | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein!
Elke Elfriede Olbrich-Tripp | GRÜNE
„Für ein soziales miteinander“
Kandidiert im Wahlkreis Märkischer Kreis II.
Nein!
Friedrich Ostendorff | GRÜNE
„Heimat.Land.Zukunft - Für ein Grünes Münsterland“
Kandidiert im Wahlkreis Coesfeld – Steinfurt II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Nein!
Hans-Detlef Ott | GRÜNE
„Alles ist auch anders möglich“
Kandidiert im Wahlkreis Odenwald – Tauber.
Nein!
Dr. Hermann E. Ott | GRÜNE
„Unsere Erde soll auch für unsere Nachkommen ein gastlicher Ort bleiben! “
Kandidiert im Wahlkreis Wuppertal I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 18.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Cem Özdemir | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 2.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dragos Pancescu | GRÜNE
„Wir denken schon heute an morgen.“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 12.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Jutta Paulus | GRÜNE
„Energie - ohne die geht nichts! Für die Wende in Bürgerhand“
Kandidiert im Wahlkreis Neustadt – Speyer.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 13.
Nein!
Lisa Paus | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dr. iur. Müjgan Percin | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 9.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Barbara Pfeuffer | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 23.
Nein!
Sascha Pitkamin | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Salzgitter – Wolfenbüttel.
Nein!
Yvonne Plaul | GRÜNE
„Für eine Politik, die über den Tag hinaus denkt!“
Kandidiert im Wahlkreis Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Brigitte Pothmer | GRÜNE
„Für Gerechtigkeit und gegen die soziale Spaltung“
Kandidiert im Wahlkreis Hildesheim.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 5.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Joscha Pullich | GRÜNE
„Für neue Wege in der Politik“
Kandidiert im Wahlkreis Mosel/Rhein-Hunsrück.
Nein! Unser Strafrecht funktioniert. Die Gerichte nutzen ihren Spielraum bei 18- bis 21-Jährigen verantwortungsvoll. Ich sehe keine Notwenigkeit, etwas bewährtes und funktionierendes aufzugeben.
Sabina Quijano Burchardt | GRÜNE
„Nachhaltigkeit ist die Grundlage gesellschaftlichen Handels“
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 7.
Nein!
Dipl.Ing.(FH) Birgit Raab | GRÜNE
„GRÜN.ÖKO.FAIR.REGIONAL.“
Kandidiert im Wahlkreis Nürnberg-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 19.
Nein! Manch eine oder einer hat in seiner Jugend Dummheiten angestellt - Grenzen setzen ist wichtig, doch maßvoll. Der Vorteil des Jugendstrafrechts ist, dass Spielräume bestehen, passende Hilfen und Unterstützung für Jugendliche anzubieten. Rasches wirksames Reagieren auf Gewalttaten mit Sanktionen und verhaltensändernden Maßnahmen sind dazu nötig.

Ich trete für eine umfassende Präventionsstrategie ein, die verhindert, dass aus Kindern gewalttätige Jugendliche werden. Dazu gehören an erster Stelle ein Bildungssystem, das für Kinder und Jugendliche unabhängig von der Herkunft gleiche Chancen bietet sowie ein Zurücknehmen der Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe.
Dipl. Ing. (FH) Ernst Rappold | GRÜNE
„Du bist mein Programm!“
Kandidiert im Wahlkreis Erlangen.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 36.
Nein!
Sven Reisch | GRÜNE
„NATÜRLICH GRÜN.“
Kandidiert im Wahlkreis Böblingen.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 24.
Nein!
Karl-Heinz Renner | GRÜNE
„Besser als der Hirte wissen die Schafe, wie das Gras schmeckt.“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Nein! Das Jugendstrafrecht ist dann effektiv, wenn das Ziel der Integration in die Gesellschaft wirksam verfolgt wird.

Gefängnistrafen sind nach allen Erfahrungen das Tor zu weiterer Kriminalität. Auch Jugendliche mit Fehltritten verdienen eine Chance.
Wolfgang Jürgen Renner | GRÜNE
„Die Zukunft der Lausitz JETZT gestalten“
Kandidiert im Wahlkreis Cottbus – Spree-Neiße.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 2.
Nein! Wozu sollte das gut sein? Strafe hat noch keinen Jugendlichen abgeschreckt. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Andreas Resch | GRÜNE
„Gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft!“
Kandidiert auf der Landesliste Bremen, Listenplatz 4.
Nein!
Andreas Eberhard Alexander Rieger | GRÜNE
„Für Störche und Nachtflugverbot“
Kandidiert im Wahlkreis Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 6.
Nein!
Paula Riester | GRÜNE
„Für mehr Anstand in der Flüchtlingspolitik!“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 5.
Nein!
Alexander Ringbeck | GRÜNE
„Ich will was bewegen“
Kandidiert im Wahlkreis Warendorf.
Nein! Für eine solche Regelung sehe ich keinen Grund. Das Jugenstrafrecht erlaubt ein in vielen Fällen viel sinnvolleres Eingreifen mit erzieherischem Effekt.
Tabea Rößner | GRÜNE
„Mit Herz und Verstand für mehr Fairness im Land“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 1.
Nein!
Corinna Rüffer | GRÜNE
„Ich will Teilhabe für alle Menschen“
Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!

Jörg Rupp | GRÜNE
„sozial und fair (und streitbar)“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Nein!
Hanna Susanne Agnes Russo | GRÜNE
„Mensch vor Profit“
Kandidiert im Wahlkreis Vogtlandkreis.
Nein!
Manuel Sarrazin | GRÜNE
„Mit Europa aus der Krise“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Peter Schanz | GRÜNE
„ Energiewende erfolgreich umsetzen!“
Kandidiert im Wahlkreis Waldshut.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 32.
Nein!
Dr. Marcus Schaper | GRÜNE
„Engagiert für den Frieden - Aktiv für ein gerechtes Steuersystem“
Kandidiert im Wahlkreis Hameln-Pyrmont – Holzminden.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 20.
Nein! Menschen entwickeln sich individuell unterschiedlich. Kompetente Psychologen - nicht law-order Politiker - müssen im Einzelfall entscheiden, wie mit Angeklagten umzugehen ist.
MdB Elisabeth Scharfenberg | GRÜNE
„Für eine menschenwürdige Pflege, die begleitet und unterstützt.“
Kandidiert im Wahlkreis Hof.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 5.
Nein! Für eine Verschärfung des bestehenden Rechts gibt es keine Begründung. Das Jugendstrafrecht ermöglicht erzieherische Einwirkung auf die Heranwachsenden, und bietet damit die Chance jungen Menschen eine neue Perspektive zu eröffnen.
ULLE SCHAUWS | GRÜNE
„Jedem Menschen, egal welchen Geschlechts oder welcher Herkunft gleiche Chancen!“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld II – Wesel II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 13.
Nein! Nein. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dr. Hildegard Scheu | GRÜNE
„Für eine Politik der Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Fulda.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 17.
Nein! Mir ist kein Fall bekannt, wo die jetzige Regelung zu einem Problem wurde.
Dr. Gerhard Schick | GRÜNE
„Grün wählen ist schick.“
Kandidiert im Wahlkreis Mannheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Reinhold Schmalzbauer | GRÜNE
„FÜR FILZFREIE POLITIK“
Kandidiert im Wahlkreis Schwandorf.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 52.
Nein!
Felix Schmidt | GRÜNE
„Für Bürgerwille statt Lobbymacht!“
Kandidiert im Wahlkreis Pirmasens.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 10.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dr. Frithjof Schmidt | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Bochum I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 4.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Stefan Rupert Schmidt | GRÜNE
„Nichts ist so beständig wie der Wandel!“
Kandidiert im Wahlkreis Amberg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Nein!
Ulrich Schneider | GRÜNE
„... FÜR GLEICHE RECHTE!“
Kandidiert im Wahlkreis Heilbronn.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 12.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Kordula Anna Paula Schulz-Asche | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 5.
Nein!
Prof. Dr. Joachim Schulze | GRÜNE
„Für eine bessere Welt. Und Du?“
Kandidiert im Wahlkreis Görlitz.
Nein!
Ulrike Seemann-Katz | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 2.
Nein!
Christoph Sonnenberg-Westeson | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord.
Nein!
Nina Elisabeth Stahr | GRÜNE
„für familiengerechte Politik und mehr Bürgerbeteiligung“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Steglitz-Zehlendorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 7.
Nein! Es ist sinnvoll, bei jungen Menschen flexibel auf das Jugendstrafrecht zurück greifen zu können, denn hier ist die Chance, dass noch ein "erzieherischer" Effekt erzielt wird, sehr groß. Würde das Jugendstrafrecht hier grundsätzlich nicht mehr angewandt, würden viele kriminelle Karrieren nicht verhindert werden können. Wir setzen deshalb auch mehr Prävention statt härtere Strafen.
Dorothea Steiner | GRÜNE
„Für den Grünen Wandel!“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Osnabrück.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 10.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Sabine Steininger | GRÜNE
„Einmischen für ein besseres Morgen“
Kandidiert im Wahlkreis Bayreuth.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 41.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Christiane Stodt-Kirchholtes | GRÜNE
„Wir haben die Erde nur von unseren Kindern geliehen.“
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 11.
Nein!
Peter Ferdinand Stoltenberg | GRÜNE
„klar sehen und doch handeln“
Kandidiert im Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Mitte.
Nein!
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn | GRÜNE
„Für soziale Sicherheit statt Existenzangst!“
Kandidiert im Wahlkreis Offenbach.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 6.
Nein!
Hans-Christian Ströbele | GRÜNE
„Etwas bewegen und sich selbst treu bleiben, das ist die Kunst. Dietmar Lingemann“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Nein!
Hermann Stubbe | GRÜNE
„Fürs Netz werken!“
Kandidiert im Wahlkreis Steinfurt III.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 26.
Nein!
Margit Stumpp | GRÜNE
„Für Verstand vom Land“
Kandidiert im Wahlkreis Aalen – Heidenheim.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 15.
Nein! Ich habe täglich mit jungen Menschen zu tun und weiß, wie labil manche in diesem Alter noch sind und welche Belastungen sie zu tragen haben. Das Jugendstrafrecht kann dem eher Rechnung tragen.
Dr. Harald Terpe | GRÜNE
„Grün und gut.“
Kandidiert im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Nein!
Markus Tressel | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Jürgen Trittin | GRÜNE
„Du kannst nicht zweimal in den gleichen Fluss steigen“
Kandidiert im Wahlkreis Göttingen.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 2.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Cordula Ungruh | GRÜNE
„Gemeinsames Engagement“
Kandidiert im Wahlkreis Soest.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 37.
Nein! Heranwachsenden sind die Konsquenzen von Gesetzen so häufig noch nicht voll bewusst, dass das Jugendstrafrecht erhalten bleiben sollte.
Martin van Elten | GRÜNE
„Für ein freies Netz für alle.“
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dipl.-Ing. agr. Eva Viehoff | GRÜNE
„Die Zukunft mit den Entscheidungen, die wir heute treffen.“
Kandidiert im Wahlkreis Cuxhaven – Stade II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 9.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Viola von Cramon-Taubadel | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Goslar – Northeim – Osterode.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Nein!
Sabine von der Beck | GRÜNE
„Für das grüne Ruhrgebiet“
Kandidiert im Wahlkreis Herne – Bochum II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 35.
Nein!
Erich von Hofe | GRÜNE
„Für die Region nach Berlin“
Kandidiert im Wahlkreis Osterholz – Verden.
Nein!
Dr. Konstantin von Notz | GRÜNE
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Anna von Spiczak-Brzezinski | GRÜNE
„Für den grünen Wandel“
Kandidiert im Wahlkreis Duisburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 27.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Stefan Wagener | GRÜNE
„100% erneuerbare Energien in Bürgerhand“
Kandidiert im Wahlkreis Aschaffenburg.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 42.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Arfst Wagner | GRÜNE
„Jeder Mensch ist der wichtigste.“
Kandidiert im Wahlkreis Nordfriesland – Dithmarschen Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 4.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Daniela Wagner | GRÜNE
„Für grüne und soziale Städte - Für eine grüne und soziale Region !“
Kandidiert im Wahlkreis Darmstadt.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 7.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Uwe Marold Warnecke | GRÜNE
„Bezahlbares Wohnen für Alle!“
Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf II.
Nein!
Annette Weinreich | GRÜNE
„NATÜRLICH GRÜN“
Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Christiane Wendler | GRÜNE
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 15.
Nein!
Robert Wendt | GRÜNE
„Nachhaltig was bewegen!“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis I.
Nein!
Dr. Valerie Wilms | GRÜNE
„Demokratie neu gestalten und Mandate verbindlich begrenzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Pinneberg.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Joseph Philip Winkler | GRÜNE
„Für eine bunte Republik!“
Kandidiert im Wahlkreis Koblenz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Dr. Edith Wolber | GRÜNE
„Politik hat den Menschen zu dienen, den Schwächsten zuerst“
Kandidiert im Wahlkreis Rhein-Neckar.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 27.
Nein! Junge Menschen haben ein Recht auf „Welpen-Schutz“ – Irrungen und Fehlverhalten müssen deshalb in diesem Alter nachsichtiger bewertet werden.
Petra Inge Zais | GRÜNE
„Für faire Löhne. Mindestens.“
Kandidiert im Wahlkreis Chemnitz.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Nein!
Ursula Linda Zarniko | GRÜNE
„Für handlungsfähige Städte“
Kandidiert im Wahlkreis Solingen – Remscheid – Wuppertal II.
Nein! Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts sollte nicht verschärft werden.
Elke Ludgera Renate Zeeb | GRÜNE
„Für Euch - Für Gerechtigkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Essen II.
Nein!
Stefan Ziller | GRÜNE
„Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt!“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Nein!
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