HINWEIS!

Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von BüSo-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Klaus Fimmen | BüSo
„Trennbankensystem jetzt! Realwirtschaftlicher Aufbau statt neuer Weltkrieg“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt am Main II.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Nein!
Alexander Hartmann | BüSo
„Gemeinwohl statt Faschismus!“
Kandidiert im Wahlkreis Wiesbaden.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 1.
Nein!
Hubertus Mohs | BüSo
„Es geht um das Gemeinwohl, nicht um das Wohl des Kandidaten.“
Kandidiert im Wahlkreis Stuttgart I.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 3.
Nein! Es gibt sehr wohl wichtige Gründe, um Heranwachsende gegebenenfalls durch Anwendung des Jugendstrafrechts vor der kriminellen schiefen Ebene zu bewahren.
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