HINWEIS!

Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von Tierschutzpartei-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

Antwort wählen:
Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dipl.-Psych. Barbara Nauheimer | Tierschutzpartei
„Mitgefühl wählen“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 5.
Nein! Das anzuwendene Strafrecht soll dem Reifegrad des Straftäters/ der Straftäterin entsprechen
Folgen Sie uns auf: Twitter | Facebook