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Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von GRÜNE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Dipl.-Verwaltungswirt Bernhard Dierdorf | GRÜNE
„Ich gehe für Sie nach Berlin“
Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Nein!
Ist mir wichtig!
Das Jugendstrafrecht hat sich bewährt. Eine humane Gesellschaft muss in der Lage sein, insbesonderen jugendlichen Straftätern eine Zweite Chance einzuräumen.
Dr. Ophelia Nick | GRÜNE
„Mit Energie für die Wende“
Kandidiert im Wahlkreis Mettmann I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 31.
Nein!
Ist mir wichtig!
Es gibt keine sachlichen, lösungsorientierten Gründe für eine solche Änderung. Die abschreckende Wirkung muss bezweifelt werden. Heranwachsende sind noch in der Entwicklung, die Kriminalität geht statistisch gesehen nach dem 24. Lebensjahr deutlich zurück. In Zukunft sollten Heranwachsende eher generell nach Jugendstrafrecht als nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Das erlaubt ein flexibleres, erzieherisch einwirkendes Instrumentarium, wie es das Jugendgerichtsgesetz vorsieht. Jedenfalls sollte die nach Reifegrad differenzierende Regelung des geltenden Rechts nicht verschärft werden.
Corinna Rüffer | GRÜNE
„Ich will Teilhabe für alle Menschen“
Kandidiert im Wahlkreis Trier.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Nein!
Ist mir wichtig!

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