HINWEIS!

Dies ist die 2013er Version. Diese funktioniert ganz normal, aber alle Angaben beziehen sich auf 2013! Mehr zur aktuellen Version:

Antworten von AfD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»In Zukunft sollen 18- bis 21-jährige Straftäter generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.«

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dr. Hans-Thomas Tillschneider | AfD
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 7.
Keine Angabe
Ist mir wichtig!

Ulrich Wolinski | AfD
„konsequent der Warheit verpflichtet“
Kandidiert im Wahlkreis Recklinghausen I.
Ja!
Ist mir wichtig!
Gewaltbereite jugendliche bzw. heranwachsende Intensivtäter mit mehr als 100 einschlägigen Vorstrafen sind nicht durch Strafverzicht resozialisierbar. Es kann nicht in nahezu allen Fällen von unter 21-jährigen Straftätern pauschal von einer Reifeverzögerung ausgegangen werden. Hier muss dem Opferschutz wieder Vorrang vor den Interessen des Täters eingeräumt werden
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