Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Siehe auch Aktuelle Antworten 2009!

Begründungen der Kandidaten zum 16. Deutschen Bundestag 2005 bei der These:

Wissenschaftliche Publikationen sollen öffentlich zugänglich sein.

Alle mit öffentlichen Mitteln geförderten wissenschaftlichen Publikationen sollen auch öffentlich und frei zugänglich sein.

Pro
  • Ja, auf jeden Fall.
  • Eher ja.
Kontra
  • Nein, auf gar keinen Fall.
  • Nein, eher nicht.
  • Aber: Geistiges Eigentum gilt auch für Wissenschaftler. Zumeist decken öffentliche Zuschüsse auch nur einen Teil des entstandenen Aufwandes.
  • Mit öffentlich geförderten Mitteln erreichte Ergebnisse müssen auch der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden.
  • Es ist ja ein Armutszeugnis für die sogenannte »Wissensgesellschaft«, daß man darüber überhaupt diskutieren muß -selbstverständlich muß soviel Wissen als möglich so vielen Menschen wie möglich zugänglich gemacht werden!
  • Wozu Wissenschaft, wenn sie nicht öffentlich zugänglich ist?
  • Es ist ein wissenschaftlicher Grundsatz, dass Wissenschaft und Forschung frei zugänglich sein sollte.
  • freier Zugang zu Forschungsergebnissen
  • Wer von öffentlichen Geldern lebt, hat die Pflicht die Notwendigkeit der Förderung nachzuweisen.
  • Was mit öffentlichen Mitteln bezahlt wird, muss auch der Öffentlichkeit zugute kommen.
  • Dies ist bei den meisten Forschungsaufträgen eh schon der Fall. Wichtig ist es die Ausnahmen weiter einzuschränken: So sind z.B. die Gutachten für das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitestgehend unter Verschluß. Warum eigentlich?
  • Mit öffentlich geförderten Mitteln erreichte Ergebnisse müssen auch der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden.
  • Wer von öffentlichen Geldern lebt, hat die Pflicht die Notwendigkeit der Förderung nachzuweisen.
  • Geistiges Eigentum genießt Schutz in Deutschland nicht nur im wissenschaftlichen Bereich.
  • Nicht nur wissenschaftliche Publikationen: ALLES Wissen muss öffentlich zur Verfügung stehen!Nur wer noch im letzten Jahrtausend lebt, könnte fordern, Wissen wegzusperren.
  • Urheber- Marken- und Patent-schutz reichen aus.
  • Was mit öffentlichen Mitteln bezahlt wird, muss auch der Öffentlichkeit zugute kommen.
  • Welchen Grund gibt es in Zeiten des Internets noch Öffentlichkeit auszuschließen.

  • Geistiges Eigentum gilt auch für Wissenschaftler. Zumeist decken öffentliche Zuschüsse auch nur einen Teil des entstandenen Aufwandes.