Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Siehe auch Aktuelle Antworten 2009!

Begründungen der Kandidaten zum 16. Deutschen Bundestag 2005 bei der These:

Die Polizei soll verdächtige Terroristen erschießen und Verdächtige foltern dürfen.

Die Polizei soll Verdächtige Straftäter foltern dürfen und dem Terrorismus verdächtige im Zweifelsfall durch gezielten Kopfschuss erschießen dürfen.

Pro
  • Ja, wenn vermutet werden kann, dass dadurch Menschenleben gerettet werden.
  • Eher ja, aber nur bei gesicherten Erkenntnissen.
Kontra
  • Nein, auf gar keinen Fall.
  • Nein, eher nicht.
  • Die Polizei hat immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. Eindeutige terroristische Handlungen erfordern konsequentes Eingreifen. Die körperliche Folterung lehne ich ab.

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar und sein Leben ein zu schützendes Gut.
  • Folter ist verboten. Was für den Bürger gilt muss auch für den Staat gelten!
  • Was sollte denn das sein? Etwa eine »einstweilige Erschießung«, wie vor kurzem in London? Und: von wem ginge denn dann mehr Gefahr aus – von »Terroristen« oder einer schießwütigen Polizei?
  • Wir leben in einem Rechtsstaat und hier gelten die Menschenrechte. Diese sind auf alle anzuwenden.
  • Damit würde die Axt an den Rechtsstaat gelegt werden.
  • Rechtsstaatlichkeit und elementare Menschenrechte – wie das Verbot von Folter – dürfen niemals in Frage gestellt werden.
  • Wer diese Büchse der Pandora öffnet, wird sie nie mehr schließen können!
  • Nein – es müssen stattdessen alternative, humanistische Maßnahmen in Anwendung gebracht werden!
  • Dadurch Machtmißbrauch und Willkür möglich.
  • Staatlich legalisierte Tötung und Folter müssen auf deutschem Boden ein für alle Mal verboten bleiben
  • Die Würde des Menschen ist unantastbar und sein Leben ein zu schützendes Gut.
  • Folter verbietet die Menschenrecht Charta und meine Moral und Ethik. Der gezielte Todesschuß muß in einer Gefahrensituation der absolute Ausnahmefall bleiben.
  • Wir leben in einem Rechtsstaat und hier gelten die Menschenrechte. Diese sind auf alle anzuwenden.
  • Wer diese Büchse der Pandora öffnet, wird sie nie mehr schließen können!
  • Folter verbietet die Menschenrecht Charta und meine Moral und Ethik. Der gezielte Todesschuß muß in einer Gefahrensituation der absolute Ausnahmefall bleiben.
  • Es gibt auf bei der Polizei viele schwarze Schafe, die ihre neue Macht ausleben würden.
  • So wie in London? Wo man einen Unschuldigen erschoss. Erst schießen, dann fragen? Niemals!
  • Man darf sich vom Terrorismus nicht in die Barbarei treiben lassen. Sonst haben die Terroristen gewonnen!
  • Das wären Polizeistaats- und Nazi-Methoden.
  • Der finale Rettungsschuss ist bereits heute in den Polizeigesetzten verankert.
  • Das absolute Folterverbot der Verfassung muss bestehen bleiben!
  • Folter verbietet die Menschenrecht Charta und meine Moral und Ethik.
  • So eine menschenverachtende Frage gehört hier nicht hin.
  • Nur bei Gefahr des eigenen Lebens oder von unbeteiligten.
  • Die Betreiber dieser Webseite sollten angezeigt werden, solche Fragestellungen ernsthaft zuzulassen!
  • Ich fahre gerne U-Bahn. Vielen Dank, dass Sie mich nicht erschossen haben, Herr Wachtmeister.
  • Man darf sich vom Terrorismus nicht in die Barbarei treiben lassen. Sonst haben die Terroristen gewonnen!
  • Wenn das die letzte Konsequenz der sogenannten »westlichen Werte« ist, dann will ich mit dieser Art von »Demokratie« nichts zu tun haben!