Thesen: Pro und Kontra der Kandidaten

Die Thesen

Siehe auch Aktuelle Antworten 2009!

Begründungen der Kandidaten zum 16. Deutschen Bundestag 2005 bei der These:

Der Kündigungsschutz soll aufgehoben oder eingeschränkt werden.

Der Kündigungsschutz soll zugunsten garantierter Abfindungen eingeschränkt bzw. abgeschafft werden.

Pro
  • Ja, der Kündigungsschutz soll weitgehend abgeschafft werden.
  • Ja, der Kündigungsschutz soll eingeschränkt werden.
Kontra
  • Nein, der Kündigungsschutz soll auf jeden Fall beibehalten oder ausgebaut werden.
  • Nein, der Kündigungsschutz soll im Wesentlichen beibehalten werden.
  • Unser Kündigungsschutz schützt nicht Arbeitnehmer vor Kündigung, sondern Arbeitslose vor Arbeit.
  • Die Reduzierung des Kündigungsschutzes betrifft nicht die bestehenden, sondern nur neue Arbeitsverhältnisse.
  • Wer Arbeit hat, behält seinen Kündigungsschutz. Für Neueinstellungen wird das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben bis zu 20 Mitarbeitern ausgesetzt. Dadurch ergeben sich neue Chancen für den Arbeitsmarkt!
  • Bestehende Arbeitsverhältnisse brauchen keine Änderung beim Kündigungsschutz. Bei der Neueinstellung darf der Kündigungsschutz allerdings nicht zur Hürde werden. Daher soll jeder Arbeitnehmer mit dem Chef Art und Umfang des Kündigungsschutzes frei vereinbaren können. Schröders fünf Millionen Arbeitslosen hat der Kündigungsschutz schließlich nicht geholfen.
  • Deshalb wollen wir den starren Kündigungsschutz bei Neueinstellungen flexibler machen.
  • Vor allem kleine Unternehmen scheuen vor Neueinstellungen zurück, da sie das komplizierte Kündigungsschutzrecht fürchten.
  • Vor allem kleine Unternehmen scheuen vor Neueinstellungen zurück, da sie das komplizierte Kündigungsschutzrecht fürchten.
  • Das geltende Recht hat in der Praxis zu ungerechter Verteilung von Arbeit geführt: Risiken aus Auftragslagen werden in den Betrieben völlig ungleich verteilt. Es gibt heute im gleichen Betrieb einerseits extrem geschützte Arbeitsverhältnisse und andererseits fast ungeschützte Beschäftigung in Leiharbeitverhältnissen oder ähnlichen Konstruktionen. Unter dem aktuell geltenden Recht sind so leider innerbetriebliche Mehrklassengesellschaften entstanden.
  • Das geltende Recht hat in der Praxis zu ungerechter Verteilung von Arbeit geführt: Risiken aus Auftragslagen werden in den Betrieben völlig ungleich verteilt. Es gibt heute im gleichen Betrieb einerseits extrem geschützte Arbeitsverhältnisse und andererseits fast ungeschützte Beschäftigung in Leiharbeitverhältnissen oder ähnlichen Konstruktionen. Unter dem aktuell geltenden Recht sind so leider innerbetriebliche Mehrklassengesellschaften entstanden.
  • Das geltende Recht hat in der Praxis zu ungerechter Verteilung von Arbeit geführt: Risiken aus Auftragslagen werden in den Betrieben völlig ungleich verteilt. Es gibt heute im gleichen Betrieb einerseits extrem geschützte Arbeitsverhältnisse und andererseits fast ungeschützte Beschäftigung in Leiharbeitverhältnissen oder ähnlichen Konstruktionen. Unter dem aktuell geltenden Recht sind so leider innerbetriebliche Mehrklassengesellschaften entstanden.
  • Vor allem kleine Unternehmen scheuen vor Neueinstellungen zurück, da sie das komplizierte Kündigungsschutzrecht fürchten.
  • Der heutige Kündigungsschutz ist gut für die, die Arbeit haben aber nicht für die , die Arbeit suchen.
  • Vor allem kleine Unternehmen scheuen vor Neueinstellungen zurück, da sie das komplizierte Kündigungsschutzrecht fürchten.
  • Vor allem kleine Unternehmen scheuen vor Neueinstellungen zurück, da sie das komplizierte Kündigungsschutzrecht fürchten.
  • Die Höhe der Schutzmauer um die Menschen, die Arbeit haben, ist identisch mit der Hürde für die Menschen, die Arbeit suchen.
  • Dänemark und Östereich haben es vorgemacht, keine würde bestreiten, dass beide dennoch Sozialstaaten sind.
  • lieber einen Arbeitsplatz ohne Kündigungschutz als gar keinen Arbeitsplatz

  • Der Kündigungsschutz ist heute schon durchlöchert durch Befristungen ohne sachlichen Grund, Altersklassen bei Sozialplänen etc. – dadurch werden Arbeitnehmer entrechtet, aber keine Arbeitsplätze geschaffen.
  • Arbeitsplätze werden durch Nachfrage geschaffen, nicht durch Abschaffung des Kündigungsschutzes. Zudem bietet Kündigungsschutz Lebenssicherheit insbesondere für ältere Arbeitnehmer.
  • Bestehende Arbeitsverhältnisse brauchen keine Änderung beim Kündigungsschutz. Bei der Neueinstellung darf der Kündigungsschutz allerdings nicht zur Hürde werden. Daher soll jeder Arbeitnehmer mit dem Chef Art und Umfang des Kündigungsschutzes frei vereinbaren können. Schröders fünf Millionen Arbeitslosen hat der Kündigungsschutz schließlich nicht geholfen.
  • Es gibt zur Zeit genügend Möglichkeiten der Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Die Höhe der Schutzmauer um die Menschen, die Arbeit haben, ist identisch mit der Hürde für die Menschen, die Arbeit suchen.
  • Der heutige Kündigungsschutz , berechtigt ja nur beim Arbeitsgericht überprüfen zu lassen ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Einen Schutz bietet das noch lange nicht, sondern zieht lange gerichtliche Streitereien nsch sich. Eine Wahlfreiheit für neue Beschäftigungsverhältnisse auch Abfindungen zu vereinbaren, ist für Arbeitnehmer und -geber eine klarere und deshalb bessere Alternative zum jetzigen System
  • Der Kündigungsschutz gibt dem Arbeitnehmer Planungssicherheit, nur so ist er in der Lage, größere Investitionen, wie Hausbau oder Autokauf, zu tätigen, was für die Steigerung Inlandsnachfrage zwingend notwendig ist.
  • Der Kündigungsschutz gibt dem Arbeitnehmer Planungssicherheit, nur so ist er in der Lage, größere Investitionen, wie Hausbau oder Autokauf, zu tätigen, was für die Steigerung Inlandsnachfrage zwingend notwendig ist.
  • Wer Angst vor Entlassung hat, verzichtet auf viele Rechte im Alltag. Wenn Rechte aber nicht mehr wahrgenommen werden, bleibt der Rechtsstaat auf der Strecke !
  • In Ostdeutschland arbeiten 80% der Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten, so dass dort ohnehin kein Kündigungsschutz gilt und seine Abschaffung auch keine Arbeitsplätze schaffen kann
  • Das was wir heute Kündigungsschutz nennen berechtigt ja nur beim Arbeitsgericht überprüfen so lassen ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Einen Schutz bietet das noch lange nicht. Deshalb muss hier dringed eine Verbesserung her.
  • Lieber einen Arbeitsplatz mit eingeschränketem Kündigungsschutz als gar keinen.
  • Arbeitgeber stellen nur ein, wenn sie die Mitarbeiter auch wieder loswerden können wenn es mal schlechter läuft.
  • Veränderung des Kündigungsschutzes nur für neue Verträge um die Einstellung zu fördern.
  • Nein, das Gerede um die positiven Wirkungen eines geringeren Kündigungsschutzes sind offensichtlich völliger Blödsinn und wird ja durch die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt eindeutig widerlegt.
  • Schon heute ermöglichen die Tarifverträge eine große Flexibilität um auf Über- oder Unterkapazitäten zu reagieren. Eine weitere Einschränkung des Kündigungsschutzes wird daher nichts positives bewirken.
  • In Ostdeutschland arbeiten 80% der Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten, so dass dort ohnehin kein Kündigungsschutz gilt und seine Abschaffung auch keine Arbeitsplätze schaffen kann
  • Der Kündigungsschutz ist doch schon locker genug
  • Die Arbeitnehmer/innen – auch in Kleinbetrieben – haben ein Recht auf Sicherheit ihres Arbeitsplatzes und Anspruch auf Schutz gegen Willkür.
  • Kündigungsschutz muß den Arbeitnehmer vor Willkür und den Arbeitgeber vor Arbeitsscheuen Mitarbeitern schützen
  • Arbeitgeber stellen nur ein, wenn sie die Mitarbeiter auch wieder loswerden können wenn es mal schlechter läuft.
  • ArbeitgeberInnen sollen Menschen über 50 einstellen, dann haben sie kein Problem mit Kündigungsschutz