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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Uwe Andreas Kammer | FREIE WÄHLER
„Anpacken statt abwarten!“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher nicht Hier sehe ich keinen Handlungsbedarf.
Dr. Matthias Wucherer | CSU
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 54.
Eher nicht ...aber bessere Fortbildungen für Richter, um nicht jede Leichtsinnigkeit als geistige Unreife gelten zu lassen.
Ronja Schmager | SPD
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 5.
Eher nicht Der persönliche Entwicklungsstand muss über Anwendung der strafrechtlichen Regelungen entscheiden.
Alexandra Helga Munir-Muuß | V-Partei³
„Wir achten alle Lebewesen mit Respekt!“
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 2.
Eher nicht Ich denke, manche Jugendliche haben wirklich nicht die nötige Reife eines Erwachsenen.
Gerhard Dieter Anton Bruckner | Die PARTEI
„ADIA statt Altenheim“
Kandidiert im Wahlkreis München-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 2.
Eher nicht das impliziert aber, dass Täter nicht nur Strafe sondern Wiedergutmachung leisten müssen. Opferschutz it deshalb besonders wichtig.
Michèl Pauly | DIE LINKE
„konsequent sozial.“
Kandidiert im Wahlkreis Lüchow-Dannenberg – Lüneburg.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 6.
Eher nicht Die persönliche Entwicklung von Menschen kann auch nach dem Erreichen der formalen Volljährigkeit noch sehr unterschiedlich sein. Da unser Rechtssystem zurecht nicht auf Repression und "Rache" ausgerichtet ist, sondern auf Reintegration straffälliger Menschen, wäre es komplett kontraproduktiv jungen Menschen unbedingt Haftstrafen aufzubürden. Im Gefängnis werden allzu oft "kriminelle Karrieren" noch befördert. Im Einzelfall kann daher die Anwendung des Jugendstrafrechts als milderes Mittel sinnvoller sein um Menschen erst gar nicht unverrückbar in ein kriminelles Umfeld rutschen zu lassen.
Gabriele Perera | V-Partei³
„Verantworungsvolle Politik für eine lebenswerte Zukunft aller Lebewesen “
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 24.
Eher nicht Kleinere Delikte sollten jedoch schon früh mit Sozialstunden bestraft werden
Gregor Voht | FREIE WÄHLER
„Positionen statt Populismus!“
Kandidiert im Wahlkreis Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 1.
Eher nicht Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Es besteht keine Notwendigkeit zur Veränderung.
Tobias Lenz | V-Partei³
„Für die Zukunft meiner Generation und die meiner Kinder, Enkel, Urenkel...“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 5.
Eher nicht Das bisherige System ist akzeptabel.
Peter V. Schädel | ÖDP
„Die Politik ist gehalten, die Schöpfung zu bewahren: Mensch-Tier-Umwelt“
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 1.
Eher nicht Einzelfallprüfung ist vorzuziehen, allerdings sollte realistischer entschieden werden, wer noch unters Jugend- und wer unters Erwachsenenstrafrecht gestellt wird.
Eva-Maria Glathe-Braun | DIE LINKE
„Für eine solidarische und friedliche Gesellschaft an der alle teilhaben können“
Kandidiert im Wahlkreis Ulm.
Eher nicht Härtere Strafen wirken selten abschreckend. Hier muss der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen. Allerdings muss diese Erziehung schon vorher ansetzen. Wenn der Staat Jugendliche einsperrt hat er bereits im Vorfeld versagt.
Dirk Matthias Zimmermann | ÖDP
„Den Kindern eine Zukunft“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 1.
Eher nicht Das Strafrecht, das vorallem auf Freiheitsentzug setzt setzt und nicht auf Sozialisierung schafft aus Tätern neue Täter. Da soll nicht heißen, dass nicht zu erst die Opfer von Verbrechen im Zentrum der Hilfe stehen.
Thomas Ganskow | PIRATEN
„Ehrliche Politik!“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover II.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 3.
Eher nicht Eher im Gegenteil. Junge Erwachsene (18-21) müssen grundsätzlich die gleichen Rechte und Hilfen, die im SGB VIII definiert sind, in Anspruch nehmen können und dürfen wie Jugendliche unter 18 Jahren.
Jörg Rupp | DiB
„Menschenrechte sind nicht verhandelbar“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 4.
Eher nicht Jugendwart kann hilfreich sein, mir sind allerdings sanftere Strafen lieber
Wilhelm Schild | ÖDP
„Bargeld soll bleiben. Gegen die Abschaffung von Geldscheinen und Münzen.“
Kandidiert im Wahlkreis Mainz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 3.
Eher nicht Man kann nicht Heranwachsende generell und unterschiedslos der vollen Härte des Erwachsenenstrafrechts unterwerfen.
Dr. Dorothee Schlegel | SPD
„Mehr Gerechtigkeit für alle - sozial und solidarisch“
Kandidiert im Wahlkreis Odenwald – Tauber.
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 21.
Eher nicht weiter nach Einzelfall
Bettina Stark-Watzinger | FDP
„Bildung ist die Supermacht des 21. Jahrhunderts.“
Kandidiert im Wahlkreis Main-Taunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 4.
Eher nicht Der Erziehungsgedanke steht beim Jugendstrafrecht im Vordergrund. Eine generelle Behandlung von Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht lehnen wir ab.
Silvia Stoffels | Tierschutzpartei
„Tierrechte in die Parlmente“
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 1.
Eher nicht Ich glaube da sollten wir bei der Einzelfallentscheidung bleiben. Da gerade straffällige Jugendliche auch oft reifeverzögert sind.
Alexander Grupe | Die PARTEI
„Too big to fail“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Altona.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Schwierig. Die jungen Menschen saufen zwar immer weniger, sind also auch zurechnungsfähiger. Aber gleich bei der ersten umgeschubsten Kuh in den Bau wandern zu müssen, klingt auch nicht richtig.
Henner Kühne | FREIE WÄHLER
„Für Sie in den Bundestag “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Mitte.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 1.
Eher nicht Die aktuelle Regelung ist sicherlich nicht ideal, jedoch halte ich eine Einzelfallentscheidung für besser als die Alternative.
Clemens Rostock | GRÜNE
„Man sollte die Welt so nehmen wie sie ist, aber nicht so lassen.“
Kandidiert im Wahlkreis Frankfurt (Oder) – Oder-Spree.
Eher nicht Ich vertraue der bisherigen Regelung.
Michael Thomas Kneifel | V-Partei³
„Neue Politik ohne Leid jeglicher Art und ohne Lobbyismus!“
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher nicht Es sollten aber Prävetionsmaßnahmen verbessert werden. Ausserdem sollten kleine Delikte schon früh mit Sozialstunden bestraft werden und nicht, wie momentan üblich, wegen Mangel an Personal immer eingestellt werden.
Christina-Johanne Schröder | GRÜNE
„Politik mit Kompetenz & Leidenschaft“
Kandidiert im Wahlkreis Delmenhorst – Wesermarsch – Oldenburg-Land.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 7.
Eher nicht Es kommt auf den Entwicklungsstand der beschuldigten Heranwachsenden an.
Günther Brendle-Behnisch | ÖDP
„Für eine lebenswerte Zukunft unserer Kinder und Enkel“
Kandidiert im Wahlkreis Ansbach.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 7.
Eher nicht Einerseits sollte durchaus schneller konsequent gehandelt werden (Ursache - Wirkungszusammenhang), andererseits muss aber dann auch deutlich entschiedener Hilfe angeboten werden, diesen Menschen wieder "in die Spur" zu helfen!
Patrick Ziegler | MLPD
Kandidiert im Wahlkreis München-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 10.
Eher nicht Das Jugendstrafrecht ist eine sinnvolle Anwendung und muss selbstverständlich von Fall zu Fall überprüft werden.
Klaus-Dieter Schlottmann | Bündnis C
„Ich will "In Verantwortung vor Gott und Menschen" für sie tätig sein.“
Kandidiert im Wahlkreis Gifhorn – Peine.
Eher nicht Jugendstrafrecht in Ausnahmefällen. Die Regel ist doch was Hänschen nicht lernt Hans nimmermehr.
Detlev Spangenberg | AfD
„Bewährtes bleibt - Neues wird angegangen.“
Kandidiert im Wahlkreis Nordsachsen.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 4.
Eher nicht Für die Opfer ist es ohne Bedeutung, vonwem die Krimnalität ausgeht.Es gilt Opferschutz vor Täterschutz
Florian Voß | V-Partei³
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 10.
Eher nicht Unterschiede in der Entwicklung der persönlichen Reife sind Realität und gehören damit in der Strafbemessung berücksichtigt. Die persönliche Entwicklung eines Menschen kennt keine Geburtstage.