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Antworten von Kandidaten aller Parteien auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: zufällig; es werden nur Kandidaten angezeigt, die eine Begründung angegeben haben.

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Franz Nguyên | BP
„Politik für Menschen, von Menschen“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 25.
Eher ja Ich denke in dem Alter, weiß man was man tut.
Kay-Uwe Ziegler | AfD
„Gerechtigkeit wählen!“
Kandidiert im Wahlkreis Anhalt.
Eher ja Langfristig müssen Wege zu neuen Resozialisierungsmaßnahmen gesucht werden.
Hans-Uwe Scharnweber | Kennwort: Grundgesetz contra Islam
„Grundgesetz contra »Islam«! “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Eher ja

18- bis 21-jährige sollten grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden, wobei es im begründeten Ausnahmefall weiterhin die Möglichkeit für die Anwendung von Jugendstrafrecht geben sollte; also eine Umkehr des Regel- und Ausnahmeverhältnisses.

Ich habe zuviele Heranwachsende erlebt, die sich hinterher – auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln! – über das Gericht »kaputtgelacht« haben: wie dämlich die seien, dass man sie mit ihrer Sache habe durchkommen lassen.
Ralf E. Henze | FDP
„Besser ist es, das Fischen zu lehren, als bloß Fisch zu verteilen.“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 8.
Eher ja Rechte und Pflichten müssen im Einklang bleiben. Allerdings auch Ausnahmen nach Fachkompetenter Einschätzung.
Kurt Rieder | ÖDP
„"Raus aus dem Hamsterrad"“
Kandidiert im Wahlkreis Aachen II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 1.
Eher ja Als Erwachsener kann ich Rechte des Erwachsenen wahrnehmen, ich muss aber auch zu meinen Pflichten stehen und Verantwortung für das übernehmen, was ich getan habe.

Es ist deshalb wichtig, auch Konsequenzen tragen zu lernen.
Horst Krumpen | DIE LINKE
„Kritisch - Klar - Direkt“
Kandidiert im Wahlkreis Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I.
Eher ja Die Entscheidung liegt mit gutem Grund bei den Gerichten
Heiko Grupp | MLPD
„Mach mit, damit sich wirklich etwas ändert!“
Kandidiert im Wahlkreis Krefeld I – Neuss II.
Eher ja Ich habe den Eindruck, dass hier sehr willkürlich entschieden wird. Gerade faschistischen Straftätern wird häufig strafmildernde mangelnde geistige reife bescheinigt...
Sepp Müller | CDU
„Familie, Heimat Ehrlichkeit“
Kandidiert im Wahlkreis Dessau – Wittenberg.
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 6.
Eher ja Hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab.
Dr. Robby Schlund | AfD
„Alles nur kein Standard - Das bin ich!“
Kandidiert im Wahlkreis Gera – Greiz – Altenburger Land.
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 4.
Eher ja Weil ihr die Wähler weglaufen, diskutiert die Politik über das Wahlrecht mit 16. Wer heute 18 ist, ist volljährig. Damit ist er für für sein Tun oder Nichttun voll selbst verantwortlich. Warum das im Strafrecht anders sein soll, erschließt sich die Menschen nicht. Eine "schwer Kindheit" des Täters hilft dem in den Rollstuhl geprügelten oder vergewaltigtem Opfer rein gar nichts!
Henrik Eisele | PIRATEN
„Sollte. Hätte. Könnte. Würde. Machen!“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 13.
Eher ja Mit 18 darf man wählen, Auto fahren, Alkohol trinken und ist vollwertiges Mitglied der Gesellschaft. Die geistige Reife sollte also angenommen werden können.
Michael Bienek | PDV
„Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur wieder auf“
Kandidiert im Wahlkreis Saarlouis.
Kandidiert auf der Landesliste Saarland, Listenplatz 1.
Eher ja Wir meinen, man sollte Leute für Ihr Tun auch verantwortlich machen.
Sandra Peschke | DIE LINKE
„Die Kraft der Unterschiedlichkeit macht die Gesellschaft reich... “
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 9.
Eher ja Konsequenzen bewirken Veränderung! ... Gerichte müssen personell aufgestockt werden...
Delphine Thiermann | AfD
„Machen statt Meckern“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Nord.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 6.
Eher ja Die Anwendung von Jugendstrafrecht im Alter von 18-21 ist zwar sinnvoll, wird aber seit den letzten Jahren viel zu oft angewandt.
Christian Walbe | FREIE WÄHLER
„Mehr Direktbeteiligung der Bürger durch Volksentscheide, Bürgerentscheide. “
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Wandsbek.
Kandidiert auf der Landesliste Hamburg, Listenplatz 2.
Eher ja Einerseits pochen alle 18jährige darauf als Eerwachsene bezeichnet zu werden - dann sollen sie auch nach Erwachsenenstrafrecht berurteilt werden.
Frank Michael Giebel | Kennwort: liberal – ökologisch – sozial
„Erststimme partei-unabhängig“
Kandidiert im Wahlkreis Hamburg-Bergedorf – Harburg.
Eher ja Nach meiner Wahrnehmung fallen Strafen bei Körperverletzungen manchmal zu milde aus. Hier sollte der Gesetzgeber das Strafgesetzbuch aktualisieren.
Lorenz Gösta Beutin | DIE LINKE
„Für Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität.“
Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher ja Therapie, Resozialisierung.
Lucia Fischer | ÖDP
„Gutes Leben, jetzt!“
Kandidiert im Wahlkreis Oberallgäu.
Eher ja Eine oft gebrauchte Aussage in dieser Altersgruppe lautet: "Wir kennen unsere Rechte!". Dies ist abzuwandeln auf: "Wir kennen unsere Pflichten!". Volljährigkeit ist ein Ausdruck von Reife, also auch in der Strafmündigkeit einzuhalten.
Andreas Lutz Richter | Kennwort: Bürgerkandidat - für ein Deutschland - neutral+souverän+sozial
„für ein Deutschland: neutral-souverän-sozial “
Kandidiert im Wahlkreis Bautzen I.
Eher ja Anwendung Jugendstrafrecht soll AUSNAHME bleiben; generell bei Urteilsfindung entscheidend: nicht die Schuldfähigkeit, sondern das bestehende Gefährdungspotential für die auf den Schutz durch den Staat angewiesenen Bürger!