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Antworten von DIE LINKE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Lorenz Gösta Beutin | DIE LINKE
„Für Frieden, Gerechtigkeit, Solidarität.“
Kandidiert im Wahlkreis Plön – Neumünster.
Kandidiert auf der Landesliste Schleswig-Holstein, Listenplatz 2.
Eher ja Therapie, Resozialisierung.
Horst Krumpen | DIE LINKE
„Kritisch - Klar - Direkt“
Kandidiert im Wahlkreis Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I.
Eher ja Die Entscheidung liegt mit gutem Grund bei den Gerichten
Norbert Maßon | DIE LINKE
„Sozial und gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Rastatt.
Eher ja
Sandra Peschke | DIE LINKE
„Die Kraft der Unterschiedlichkeit macht die Gesellschaft reich... “
Kandidiert auf der Landesliste Thüringen, Listenplatz 9.
Eher ja Konsequenzen bewirken Veränderung! ... Gerichte müssen personell aufgestockt werden...
Diana Tietze | DIE LINKE
„Sozial. Gerecht. - Für alle!“
Kandidiert im Wahlkreis Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 9.
Eher ja