ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von DIE LINKE-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Herbert Behrens | DIE LINKE
Kandidiert im Wahlkreis Osterholz – Verden.
Keine Angabe
Shen Ibrahimsadeh | DIE LINKE
Kandidiert im Wahlkreis Gütersloh I.
Keine Angabe
Rolf Paul Christian Kohn | DIE LINKE
„Selbstbestimmung und Menschenwürde für Menschen mit und ohne Behinderung!“
Kandidiert im Wahlkreis Borken II.
Keine Angabe
Silvia Lehmann | DIE LINKE
Kandidiert im Wahlkreis Hochtaunus.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 14.
Keine Angabe
Karl Heinz Ringlstetter | DIE LINKE
„Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“
Kandidiert im Wahlkreis Straubing.
Keine Angabe Strafrecht ist generell überarbeitungsbedürftig!
Hermann Soldan | DIE LINKE
„Für eine wirklich soziale und solidarische Politik für ALLE!“
Kandidiert im Wahlkreis Flensburg – Schleswig.
Keine Angabe
Hans-Herbert Ullrich | DIE LINKE
„Ihre Stimme für Ihre erfolgreiche Zukunft“
Kandidiert im Wahlkreis Stadt Hannover I.
Keine Angabe