ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von DiB-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Sven Bauer | DiB
„Demokratie zum Mitmachen wählen! “
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen, Listenplatz 3.
Keine Angabe
Annegret Ingrid Ingeburg Blohm | DiB
„die Würde des Menschen ist unantastbar “
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 5.
Keine Angabe
Alexander Thamm | DiB
„Ja, und! anstatt Nein, aber!“
Kandidiert auf der Landesliste Bayern, Listenplatz 4.
Keine Angabe