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Antworten von CDU/CSU-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Dr. Thomas Gebhart | CDU
„Konsequent – für eine sichere Zukunft. Tatkräftig - für eine starke Südpfalz.“
Kandidiert im Wahlkreis Südpfalz.
Kandidiert auf der Landesliste Rheinland-Pfalz, Listenplatz 4.
Keine Angabe
Thomas Jarzombek | CDU
„Ihr Düsseldorfer im Bundestag.“
Kandidiert im Wahlkreis Düsseldorf I.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 12.
Keine Angabe
Dietrich Monstadt | CDU
„Stark für Mecklenburg.“
Kandidiert im Wahlkreis Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I.
Kandidiert auf der Landesliste Mecklenburg-Vorpommern, Listenplatz 3.
Keine Angabe
Carsten Müller | CDU
Kandidiert im Wahlkreis Braunschweig.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 8.
Keine Angabe
Julia Scheffler | CDU
„Für eine nachhaltige und generationengerechte Politik“
Kandidiert auf der Landesliste Sachsen-Anhalt, Listenplatz 11.
Keine Angabe
Susanne Wetterich | CDU
„Mut zu Neuem“
Kandidiert auf der Landesliste Baden-Württemberg, Listenplatz 11.
Keine Angabe