ACHTUNG: Archiv 2017!

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Antworten von SPD-Kandidaten auf die Forderung/These

»Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende!«

»18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten.«

Im Folgenden sehen Sie die Angaben der Kandidaten bei der Bundestagswahl 2017 zu der These Kein Jugendstrafrecht für Heranwachsende! – 18- bis 21-jährige Straftäter sollen generell nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden. Derzeit entscheidet dies das Gericht im Einzelfall u.a. anhand der geistigen Reife des Beschuldigten. Mehr Informationen, die Durchschnittswerte der Kandidaten pro Partei und viele weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise: Reihenfolge: alphabetisch nach Nachname und Vorname; es werden alle Kandidaten angezeigt, die eine Angabe gemacht und ihr Profil freigegeben haben

Kandidat Antwort Kommentar/Begründung (optional)
Timon Gremmels | SPD
„Neue Energie für den Bundestag“
Kandidiert im Wahlkreis Kassel.
Kandidiert auf der Landesliste Hessen, Listenplatz 21.
Keine Angabe
Benjamin Grimm | SPD
„leidenschaftlich gerecht“
Kandidiert im Wahlkreis Oberhavel – Havelland II.
Kandidiert auf der Landesliste Brandenburg, Listenplatz 6.
Keine Angabe
Tim Renner | SPD
„#wirklichmachen“
Kandidiert im Wahlkreis Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kandidiert auf der Landesliste Berlin, Listenplatz 6.
Keine Angabe
Petra Rode-Bosse | SPD
„Der Mensch im Mittelpunkt“
Kandidiert im Wahlkreis Höxter – Lippe II.
Kandidiert auf der Landesliste Nordrhein-Westfalen, Listenplatz 40.
Keine Angabe
Bernd Westphal | SPD
„Besser wählen! Bernd Westphal“
Kandidiert im Wahlkreis Hildesheim.
Kandidiert auf der Landesliste Niedersachsen, Listenplatz 17.
Keine Angabe